Bundesverband fördert Kooperationen, um Synergien zu erleichtern

Verbündet euch für Bildung!

Grafik: PR

Bürgerschaftliches Engagement wird hoch geschätzt. Doch besser noch, wenn es unterstützt wird. Ein Verband setzt nun für Kultur und Bildung neue Akzente …

In der Mitteilung heißt es:

„Der Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (NeMO e.V.)  ist seit dem 1. Januar 2018 einer von 30 Programmpartnern des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2018 bis 2022). Im Rahmen des BMBF-Programms werden außerschulische Bildungsmaßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung gefördert, um bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten zu kultureller Bildung zu eröffnen und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Die außerschulischen Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie Vereinen, Verbänden und Initiativen umgesetzt werden, die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen.
Unter den Maßgaben der Richtlinie des BMBF hat der NeMO Bundesverband das Programm „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ entwickelt, das den Rahmen der Bündnisse für Bildung mit den Möglichkeiten und Kompetenzen von Migrantenorganisationen verbindet.

Die nächsten Antragsfristen:

  • 15.04.2019, FRÜHESTER PROJEKTBEGINN 15.06.2019
    01.07.2019, FRÜHESTER PROJEKTBEGINN 20.09.2019
    30.09.2019, FRÜHESTER PROJEKTBEGINN 02.01.2020

Download: Ausschreibung Kultur macht stark

Checkliste zur Antragstellung

Voraussetzungen für Anträge

Die Bildung von tragfähigen Bündnissen für Bildung ist eine wesentliche Grundvoraussetzung des Programms. Die lokalen Bündnisse sollen sich idealerweise zusammensetzen aus Migrantenorganisationen und weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind (z.B. einer Schule, dem Jugendamt, Kirchen, kulturellen Einrichtungen etc.). Jeder Bündnispartner kann als Antragsteller fungieren.

Mindestanforderungen Bündnisse

  • Interesse, ein lokales Bündnis für kulturelle Bildung zu gründen
  • Zugang zu bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen (7 – 18 Jahre)
  • Zugang zu Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter
  • Zugang zu fachlich qualifizierten Referenten/-innen

Darstellung angemessener Eigenleistungen der Bündnispartner (Räume, personelle Ressourcen, …)

Mindestens drei lokale Bündnispartner, möglichst unterschiedlicher Kompetenzbereiche (z.B. Partner mit Zugang zur Zielgruppe, Partner mit Erfahrung in der kulturellen Arbeit, Partner mit Ehrenamtsbasis etc.) gründen ein Bündnis

Alle Bündnispartner sind juristische Personen

Kooperationsvereinbarung der beteiligten Bündnispartner mit Nennung der Ansprechpartner und der jeweils übernommenen Aufgabenbereiche sowie der Eigenleistungen. Als Eigenleistungen der Bündnisse eignen sich der Einsatz von haupt- oder ehrenamtlichen Kräften, Mietausgaben oder die Bereitstellung von Material und Technik.

Es handelt sich gemäß Definition um außerschulische Maßnahmen, d.h. Letztzuwendungsempfänger und Veranstalter der Maßnahme auf lokaler Ebene ist ein außerschulischer Träger, nicht die beteiligte Schule. Die Maßnahme findet außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Maßnahme ist freiwillig. Die Maßnahme wird verantwortlich von dem außerschulischen Träger geplant und durchgeführt. Projekttage oder Projektwochen von Schulen können nicht durch „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert werden. Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen an den Maßnahmen ist freiwillig.

Entscheidende Voraussetzung einer Förderung ist die Zusätzlichkeit der Maßnahme. Das bedeutet:

  1. Die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahme darf sich nicht mit bisherigen Projekten des jeweiligen Bündnispartners decken.
  2. Mit der Maßnahme werden neue Zielgruppen angesprochen
  • Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank des BMBF (voraussichtlich ab Mitte Januar)
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des NeMO Bundesverbands für „Kultur macht stark“ durch geeignete Fotos, Texte etc.
  • Präsentation der Ergebnisse – öffentlich oder im geschlossenen Rahmen

Wer kann Antragsteller werden?

Ein lokales Bündnis setzt sich zusammen aus (mindestens) drei Partnern. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen sein (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.). Einer der Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projekts. Schulen können Bündnispartner sein, dürfen jedoch kein Antragsteller sein.

Wer kann Bündnispartner werden?

Für eine Antragstellung bei „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“, ist eine Mitgliedschaft beim NeMO Bundesverband oder in einer ihrer Organisationen nicht Pflicht. Das heißt, dass alle Migrantenorganisationen und auch sonstige Organisationen aus dem künstlerischen und/oder pädagogischen Bereich (auch Schulen als Bündnispartner), sich zu Bildungsbündnissen zusammenschließen und einen Förderantrag stellen können.

Die lokalen Bündnisse sollen sich zusammensetzen aus Migrantenorganisationen und weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind (z.B. einer Schule, dem Jugendamt, Jugendzentrum, Kirchen, kulturellen Einrichtungen, Qualifizierungsträger, Handwerkskammer, Quartiersmanagement etc.). Jeder Bündnispartner – außer einer Schule – kann als Antragsteller fungieren (s.u.).

Der Bundesverband legt großen Wert auf die gleichberechtigte Einbindung von Migrantenorganisationen in die lokalen Bündnisse für Bildung. Bei Bündnissen aus Regionen mit einem geringen Organisationgrad von Menschen mit Migrationsgeschichte (beispielsweise in Ostdeutschland und ländlichen Räumen) muss dies jedoch von Fall zu Fall entschieden werden.

Durch den Einbezug von Akteuren unterschiedlicher Kompetenzfelder kann eine zielgruppengerechte Maßnahmenplanung erfolgen. So braucht es in den Bündnissen für Bildung sowohl Partner, die den Sozialraum der Zielgruppe kennen und den Zugang gewährleisten als auch Akteure mit Erfahrung in der Durchführung von Projekten und/oder der kulturellen Bildung. Andere Bündnispartner verfügen wiederum über eine große Ehrenamtsbasis oder die benötigte technische Infrastruktur. Die beteiligten Migrantenorganisationen verfügen dabei je nach Ausrichtung über unterschiedliche Stärken. Mal können sie Künstler/-innen mit Migrationsgeschichte mobilisieren, mal koordinieren sie die ehrenamtliche Arbeit oder ermöglichen Zugang zur Zielgruppe und deren Eltern.

Die Bündnisse müssen klare Kooperationsvereinbarungen vorlegen, in der die jeweilige Aufgabenverteilung deutlich gemacht wird. Die Bündnispartner sollen im Vorfeld der Maßnahmenentwicklung Zuständigkeiten bezüglich Aufgaben, Verantwortungsbereiche etc. transparent kommunizieren und in den Vereinbarungen festhalten.

Zusammenarbeit mit Schulen

Schulen können selbstverständlich Bündnispartner im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden, allerdings können Anträge nicht durch einen formalen Bildungsort gestellt werden, Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sind jedoch antragsberechtigt.

Die Zusammenarbeit mit Schulen unterliegt klaren Regeln, die sich aus den unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bildung ergeben. Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Es gilt gilt Folgendes zu beachten:

  • Antragsteller/Zuwendungsempfänger für die Maßnahme und Veranstalter der Workshops auf lokaler Ebene muss ein außerschulischer Träger sein, nicht die beteiligte Schule.
  • Die Maßnahme ist als neues und zusätzliches Angebot außerhalb des Unterrichts konzipiert. Vorhandene Angebote werden durch die Maßnahme nicht ersetzt.
  • Die Workshops finden außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Projekttage oder Projektwochen an Schulen sind als Unterrichtszeit zu werten und können nicht durch „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert werden.
  • Die Teilnahme der Schüler/-innen an der Maßnahme erfolgt freiwillig. Wahlpflichtunterricht ist von einer Förderung ausgeschlossen.
  • Das Angebot darf nicht Bestandteil des Lehrplans einer Schule sein und nicht in die Notengebung einfließen.
  • Die verantwortliche Planung und Durchführung der Maßnahme wird durch den außerschulischen Träger im Bündnis übernommen.

Beispiel: Ein Jugendverein (Migrantenorganisation) bildet ein Bündnis mit einer Musikschule und einer Schule. Die künstlerische Förderung der Jugendlichen mit Migrationsgeschichte ist Hauptanliegen des Jugendvereins. Sie verfügt über Kenntnisse der Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen und verfügt über eine Ehrenamtsbasis. Die Musikschule ist ausgestattet mit Räumlichkeiten und hat den Zugang zu künstlerischen Fachkräften. Die Schule organisiert den Zugang zu weiteren bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen. In Kooperation mit dem Jugendverein wird die Gruppe durch einen Lehrer zusammengestellt. Die Bündnispartner vereinbaren eine Kooperation, die in der Kooperationsvereinbarung festgehalten wird.

Maßnahmenkonzepte

Mit den Maßnahmen sollen in der Regel Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren mit und ohne Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter erreicht werden, die von einer Bildungsbenachteiligung betroffen sind. Eine besondere Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter ist erwünscht, um die gesellschaftliche Realität widerzuspiegeln. Kinder und Jugendliche ohne Bildungsbenachteiligung können ebenfalls in die Maßnahmen einbezogen werden, Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der Gruppe der Bildungsbenachteiligten. Zur Gruppe der Bildungsbenachteiligten gehören laut dem nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2016“ (Bielefeld 2016), auf den sich das BMBF beruft, Kinder, die in mindestens einer dort genannten Risikolage aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind:

– soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),

– finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen),

– bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).

Der NeMO Bundesverband e.V. fördert innerhalb von „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ interkulturelle Projekte in den Kunstformen darstellende Kunst (Theater, Tanz, Performance, Film, Foto, Streetdance etc.), bildende Kunst (Malerei, Bildhauerei, StreetArt etc.), Musik (Gesang, Instrumente, Hip-Hop etc. ) und Literatur (z.B. Slam).

Bei der inhaltlichen Konzeption der Maßnahmen soll die Vielfalt der Menschen in ihren Lebensrealitäten, ihrem Lebensalltag, Kulturen, Sprachen, ihrer unterschiedlichen Herkunft etc. widergespiegelt werden. Die künstlerische Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenswelt wie die Migrationsgeschichte der Eltern, (eigene) Fluchterfahrung, Leben in einer interkulturellen Nachbarschaft etc. können dabei mögliche Schwerpunkte der Maßnahmen sein und zu einer gesunden Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder und Jugendlichen beitragen. Auch die künstlerische Beschäftigung mit Diversität, z.B. in Form von interkulturellen Maßnahmen, die Einblicke in die verschiedenen herkunftsspezifischen Künste geben, wie ein interkulturelles Musikprojekt mit verschiedenen länderspezifischen Instrumenten, Gesangsformen oder Tanzarten etc. kann Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein stärken und den selbstverständlichen Umgang mit Diversität fördern.

Ansprechpartner*innen:

Tülay Zengingül, Projektleitung: 0231 286 78 756  | E-Mail tz@bv-nemo.de

Marcell Steinhoff, Administration: 0231 286 78 756 | E-Mail ms@bv-nemo.de

Maria Bongartz, Werkstudentin: 0231 286 78 756 | E-mail m.bongartz@bv-nemo.de

Mehr Informationen unter www.interkulturmachtkunst.de.

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