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Muss Gemeinnützigkeit unpolitisch sein?

Die Organisation „Attac“ kritisiert manche Zustände im kapitalistischen System. Beim G20-Gipfel zog sie sich damit den Groll der regierenden Politik zu. Ihre Gemeinnützigkeit wurde infrage gestellt. Doch damit nicht nur ihre …

Die Frage um die Gemeinnützigkeit einer Organisation wie Attac ist in einem Rechtsstaat eben nicht nur ein singuläres, auf diese Organisation zu reduzierendes Thema. Und so befürchten „zu Recht“ viele andere Vereine rechtliche und auch finanzielle Probleme zu bekommen. Und die Kuh ist noch lange nicht vom Eis.

Den der vierte Senat des Hessischen Finanzgerichts hat die Klage von Attac auf Gemeinnützigkeit abgewiesen. Eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof ist zugelassen und wahrscheinlich. Aus Sicht der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist es jetzt Aufgabe der Politik, das Gemeinnützigkeitsrecht zu überarbeiten.

Genau ein Jahr zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, kritisierte das BFH-Urteil unter anderem als mit heißer Nadel gestrickt. Eine mögliche erneute Revision gebe dem Bundesgericht die Gelegenheit, sich den Fragen politischer Einmischung durch gemeinnützige Organisationen umfassend und fundiert zu widmen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich nach Informationen der taz [1] mit den Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass bis zum Ende nächsten Jahres keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage dieses Urteils die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Bis dahin soll das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden.

Bis Ende 2021 sollten bei bereits gemeinnützigen Organisationen „aus Vertrauensschutzgründen“ zunächst keine Konsequenzen mehr aus dem Urteil ziehen, heißt es zur Begründung in einem Schreiben des Ministeriums, das der taz vorliegt. Damit solle bis zu einer gesetzlichen Lösung die „erhebliche Verunsicherung“ beseitigt werden, die das Urteil ausgelöst habe. Wie Gemeinnützigkeit dann aber definiert wird – ob sie etwa gänzlich „unpolitisch“ sein muß, ist offen.

Zum Urteil erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 150 Vereinen und Stiftungen: „Die Verhandlung hat gezeigt, wie schlecht begründet und lückenhaft das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) ist. Die Richter haben unsere Kritik am schlecht gemachten und nicht durchdachten BFH-Urteil bestätigt. Dennoch hat das schlechte Urteil eine zerstörerische Wirkung für zivilgesellschaftliches Engagement, es führt zu Unsicherheit und Selbstbeschränkung.

Trotz aller Kritik musste auch das Hessische Finanzgericht den Leitsätzen des Bundesgerichts folgen. Genauso geht es den Finanzbeamt*innen, die über die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Stiftungen zu entscheiden haben.

Der Anschlag in Hanau hat gerade erst gezeigt, wie wichtig selbstloses Engagement für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Rassismus sind. Der Staat kann nicht jeden Anschlag verhindern. Und er kann die Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben nur bedingt schaffen. Diese Voraussetzungen entstehen in einer lebendigen Zivilgesellschaft. Dort beginnen auch politische Prozesse, die dann in Parlamenten enden. Für diesen demokratischen Prozess braucht es Rechtssicherheit. Die muss durch klare Gesetze geschaffen werden, nicht durch jahrelange Gerichtsverfahren.

Der Bundestag und die Finanzminister*innen dürfen sich nicht wieder wie vor einem Jahr einen schlanken Fuß machen und auf die nächste BFH-Entscheidung verweisen. Sie müssen klar und deutlich ins Gesetz schreiben, welches Engagement sie fördern wollen. Sonst beschädigen Sie das Engagement derjenigen, die unsere Demokratie verteidigen, frei von eigenen Interessen oder Machtansprüchen.“

Das Problem:

Aufgrund der mehrdeutigen Rechtslage haben die Finanzämter einen großen Interpretationsspielraum (nachgewiesen unter anderem in unserer Finanzamts-Studie). Für die Organisationen ist nicht vorhersehbar, ob und wann ihre politischen Aktivitäten ihren Status der Gemeinnützigkeit gefährden. Sie sind von den in der Praxis sehr unterschiedlichen Auslegungen ihres lokalen Finanzamtes abhängig.

Diese Unsicherheit wird noch verstärkt, da die Bescheide nur „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ ergehen. Ändert sich die Einschätzung im Finanzamt, kann die Gemeinnützigkeit mit Wirkung für die letzten zehn Jahre entzogen werden. Es drohen die Nachversteuerung der Einnahmen und die Spendenhaftung – und damit Nachzahlungen, die ein Vielfaches des Jahresbudgets der jeweiligen Organisation betragen können.

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 150 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Attac gehört zu den Mitgliedern ebenso wie Amnesty International oder Transparency International.

Quelle: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de [2]

[3]
Wann ist ein Verein gemeinnützig? Seit einem Urteil vor einem Jahr darf diese Entscheidung das Finanzamt treffen. Die Folge: Viele Vereine stehen vor dem Aus. Stefan Diefenbach-Trommer (Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“) im Talk.

Hintergrund:  Wer ist attac und wofür steht diese Organisation?

Nach eigenen Aussagen auf seiner website  begreift sich Attac wie folgt:

„Attac ist die Abkürzung für den französischen Ausdruck „Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der Bürger*innen“ (association pour une taxation des transactions financières pour l’aide aux citoyens). Ausgehend von der ursprünglichen Forderung, die so genannte Tobin-Steuer (eine Steuer zur Eindämmung kurzfristiger Börsenspekulation) international einzuführen, befassen wir uns inzwischen mit der gesamten Bandbreite der Probleme neoliberaler Globalisierung. Als Bildungsbewegung mit Aktionscharakter und Expertise bieten wir dazu fundierte Analysen sowie klare und vermittelbare Forderungen.“

Und weiter:

„Immer mehr Menschen nehmen wahr, dass die Veränderungen und Probleme in unserer zusammenwachsenden Welt zunehmen:

Eine andere Welt ist möglich!

Dem Attac-Netzwerk haben sich bereits 90.000 Mitglieder in 50 Ländern angeschlossen. Wir verstehen uns als Teil einer globalen Bewegung. Auch in Deutschland bildet Attac ein breites gesellschaftliches Bündnis, das von den Gewerkschaften Verdi und GEW über den Umweltverband BUND oder die katholische Friedensorganisation Pax Christi bis hin zu kapitalismuskritischen Gruppen reicht.“

 Quelle: www.attac.de [4]

 

 

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