BKM https://www.tiefgang.net Sat, 31 Oct 2020 11:48:19 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Neues Hilfsprogramm für Amateurchöre https://www.tiefgang.net/neues-hilfsprogramm-fuer-amateurchoere/ Fri, 18 Sep 2020 22:10:28 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7250 [...]]]> Chöre und Blasensembles leiden besonders unter Pandemieauflagen. Doch auch hier kommt nun Unterstützung.

Der Landesmusikrat Hamburg (LMR) freut sich, auf Initiative der Behörde für Kultur und Medien (BKM) das zweigleisige Hilfsprogramm CHORona #SaveOurChoirs für Hamburgs Amateurchöre starten zu können. Das Programm hilft den Chören, corona-taugliche Probenräume zu finden und diese zu finanzieren. Die BKM stellt dem Landesmusikrat für dieses Programm vorerst 50.000 € zur Verfügung.

Seit Juli 2020 ist es Chören trotz der coronabedingten Einschränkungen wieder erlaubt zu proben. Allerdings erweist sich die Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln (insbesondere des Abstands von 2,5 Meter in geschlossenen Räumen) wegen der Corona-Pandemie oftmals als Herausforderung. Dadurch  werden größere Räume benötigt, um Chorproben abhalten zu können. Und diese größeren Räume kosten meist auch mehr Miete.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Erleben von Kunst und Kultur unter den aktuellen Bedingungen zu ermöglichen, ist uns ein ganz zentrales Anliegen. Dazu gehört auch das gemeinsame Singen im Chor, das pandemiebedingt schwieriger geworden ist. Mit der CHORona-Hilfe setzen wir genau hier an und wollen Chöre dabei unterstützen, geeignete Proberäume zu finden und die Mehrkosten zu stemmen.“

 „Alle Musiker*innen leiden unter der Corona Pandemie, weil sie nur noch unter schwierigen Bedingungen musizieren bzw. singen können. Mit dem Hilfsprogramm für die Amateurchöre Hamburgs unterstützt der LMR die Chöre bei ihrer Arbeit. Wir bedanken uns bei Senator Dr. Brosda und der BKM für die Initiative und die Finanzmittel, die für dieses Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt werden, und hoffen, dass  damit viele Chöre musizierend in den Herbst und Winter gehen können“, sagt Matthias Rieger, Vizepräsident des LMR.

 

Konkret stellt der Landesmusikrat Hamburg im ersten Teil des Programms für die Chöre über eine eigens entwickelte Datenbank (www.chorona.lmr-hh.de) Kontakt zu den Anbietern von Probenräumen her. Im zweiten Teil des Programms können Chöre, die durch einen vergrößerten Probenraum Mehrkosten für Miete und Reinigung zu verkraften haben, einen Zuschuss beantragen. Dieser Zuschuss kann für die Monate Juli bis Dezember 2020 beantragt werden, auch rückwirkend. Er ist auf 300 € pro Monat begrenzt, er steht auch Chören offen, die selbst einen neuen Probenraum gefunden haben.

Die Datenbank für die Probenräume befindet sich im Aufbau. Deshalb ruft der Landesmusikrat Hamburg Unternehmen und Institutionen, die über Räume verfügen, zur Mithilfe auf. Bitte stellen Sie Räume für Chöre, für Kultur und Musik zur Verfügung!

Alle weiteren Informationen und Details zum Hilfsprogramm finden Sie unter www.chorona.lmr-hh.de. Ansprechpartner Jan Hinrich Hey, CHORona@lmr-hh.de.

 

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Ein Hoch auf Kleinstkonzerte! https://www.tiefgang.net/ein-hoch-auf-kleinstkonzerte/ Fri, 07 Feb 2020 23:32:54 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6335 [...]]]> Mit „Live 100“ starten die Initiative Musik und die LiveKomm ein neues Förderprogramm für Livemusikspielstätten. Es richtet sich gezielt an kleine Clubs, sogenannte „Grassroots Venues“, die jungen Bands und experimentellen Formaten eine Bühne bieten.

Berlin/Hamburg. Diese „Grassroot“-Konzerte werden mit 200 Euro pro Veranstaltung gefördert. Dabei gehen 100 Euro an den Club und 100 Euro als Gagenanteil an die auftretenden Künstler*innen. Live 100 soll einen Anreiz schaffen, mehr solcher Kleinkonzerte zu veranstalten, die ein finanzielles Risiko darstellen, da sie meist mit niedrigen Eintrittserlösen einhergehen.

Martin Eifler, Referatsleiter bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), sieht Live 100 als wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt: „Man kann sich auf den Standpunkt stellen: Gute Musik wird sich durchsetzen, das war schon immer so! Aber die Musikwelt hat sich über die Jahrzehnte verändert. Nie wurde zwar mehr Musik gehört als heute, nie war es auch einfacher, Musik zu produzieren und zu verbreiten. Aber die Schwelle zum Live-Auftritt, durch den man künstlerische Kompetenz vor Publikum aufbauen kann und der später die wirtschaftliche Existenz im Musikgeschäft absichern soll, bleibt unverändert hoch und noch immer mit großen Risiken verbunden. Hier bietet das neue Förderprogramm Live 100 der Initiative Musik eine unbürokratische finanzielle Hilfe, Risiken für Musikerinnen und Musiker und für die kleinen Clubs zu begrenzen und damit auch zur Bewahrung kultureller Vielfalt und künstlerischer Freiheit beizutragen.“

Im Bereich der „Grassroot“-Konzerte kann schon ein verhältnismäßig geringer Zuschuss wie 100 Euro pro Band und Club eine entscheidende Wirkung erzielen. So kann der Club mit diesem Betrag die Nebenkosten der Konzerte annähernd decken. Durch Live 100 profitieren erstmals die auftretenden Künstler*innen sowie die Clubs gemeinsam direkt von einem Förderprogramm auf Bundesebene.

Karsten Schölermann, Vorstandsmitglied der LiveKomm, der das Programm mitentwickelt hat, sagt: „Die Intention, die uns bei der Konzeption von Live 100 begleitete, ist die Erzeugung eines Schulterschlusses zwischen Clubbetreiberinnen und Clubbetreibern und den gleichberechtigt geförderten Künstlerinnen und Künstlern. Damit verbunden sind etliche positive Effekte: Mehr Auftritte für Nachwuchsbands in renommierten Musikclubs wie auch der Aufbau neuer Publikumsstrukturen für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler. Insgesamt erhoffen wir uns eine stark ansteigende Anzahl von Kleinkonzerten, die mithelfen wird, den Musikstandort Deutschland von der Basis her zu stärken. Als LiveKomm fordern wir die Clubszene auf, zahlreiche Anträge zu stellen.“

Im Programm Live 100 können Clubs eine Förderung für bis zu 48 Kleinkonzerte beantragen. Bezuschusst werden Konzerte mit einem Eintrittsumsatz von bis zu 1.500 Euro (max. Eintrittspreis 15 Euro), zu denen nicht mehr als 100 zahlende Gäste erscheinen. Die Konzerte müssen zu 100 Prozent live gespielt und bei der GEMA gemeldet sein.

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik, begrüßt Live 100 als bedeutsamen neuen Baustein im Förderportfolio: „Schon in der ersten Förderrunde können wir mehr als 8.500 Konzerte unterstützen. Damit ist Live 100 ein entscheidendes neues Element unserer Livemusikförderung. Die begünstigten Grassroot-Konzerte sind essenziell für junge Musikerinnen und Musiker zu Beginn ihrer Karrieren, um eine aussagekräftige Bühnenpräsenz zu entwickeln. Mit dem APPLAUS stärken wir bereits seit 2013 die öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange der Clubmacherinnen und Clubmacher. Digi-Invest und TE-SA helfen den Clubs seit 2016 bei der technischen Modernisierung. Mit diesem Spektrum an Förderprogrammen und der Clubstudie, die in Kürze startet, wollen wir mit unseren Partnern wie LiveKomm oder BK Jazz die Livebranche weiter nachhaltig unterstützen.“

Für das neue Programm stellt Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters mehr als 1,7 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen die Kleinkonzerte gefördert werden.

Alle Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller*innen ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren läuft bis zum 23. Februar 2020, 18 Uhr.

Weitere Informationen und Antrag: initiative-musik.de/foerderprogramme/live100

Kontakt

Initiative Musik gGmbH, Friedrichstraße 122, 10117 Berlin

Ines Weißbach – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

030 – 531 475 45 – 22, ines.weissbach@initiative-musik.de, www.initiative-musik.de

Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und Musikwirtschaft für die Sparten Rock, Pop und Jazz, gefördert durch GVL und GEMA.

LiveMusikKommission e.V., Geschäftsstelle Hamburg, Kastanienallee 9, 20359 Hamburg; Christian Ordon – Assistenz des geschäftsführenden Vorstands der LiveMusikKommission e.V.

+49 (0)40 – 235 184 16, christian.ordon@livekomm.org, www.livekomm.org

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Da ist Musik drin! https://www.tiefgang.net/da-ist-musik-drin/ Fri, 23 Nov 2018 23:48:24 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4553 [...]]]> Es gibt Musik, die mutet zuweilen wie von einem anderen Planeten an. Sie ins Leben zu rufen, braucht oft Unterstützung. Der Musikfonds des Bundes hilft nun wieder.

In der Mitteilung zur laufenden Ausschreibung heißt es:

„Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Staatsministerin für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.

Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinären Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Januar 2019, der 30. April 2019 sowie der 30. September 2019.

Fördergrundsätze

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend und bestimmend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an.

Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der zeitgenössischen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateur*innen in geförderte Projekte nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Antragsteller*innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen. Der Fonds fördert zeitlich befristete Projekte mit maximal 50.000 Euro. Dauerförderungen (regelmäßige oder institutionelle Förderungen) sind ausgeschlossen. Auch die Förderung von Ankäufen (z.B. von Instrumenten) ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen oder im Rahmen von Sonderprogrammen ist die Förderung von mehrjährigen Projekten möglich. In diesen Fällen ist die Förderung strikt auf einen Zeitraum von drei Jahren zu begrenzen, wobei die Förderung einen Betrag von 50.000 Euro p.a. nicht übersteigen darf. Die Förderung wird in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördermittel sollen so eingesetzt werden, dass weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Eine Ko-Finanzierung ist insbesondere bei höheren Förderbeträgen in der Regel Voraussetzung.

Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium (bzw. eine andere vom Fonds eingesetzte Jury) noch nicht begonnen haben. Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten. Die Förderung des Musikfonds aus Mitteln der BKM steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel sowie etwaiger Bewirtschaftungsmaßnahmen und Sperren. Im Rahmen der im vorletzten Absatz dieser Fördergrundsätze angeführten Trias von „Werk – Interpretation – Veranstaltung / Vermittlung“ kann die Produktion von Ton- und Bildträgern partieller Bestandteil einer Förderung sein, insbesondere bei innovativen Formen der Dokumentation. Diese Fördergrundsätze werden durch Förderregularien ergänzt, die Hinweise für Antragsteller*innen und relevante zuwendungsrechtliche Regelungen enthalten. Die Förderregularien werden vom Kuratorium des Musikfonds e.V. im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung beschlossen. Im Zentrum des Musikfonds steht die allgemeine Projektförderung. Für Anträge in speziellen Bereichen können besondere Antragsbedingungen und -ziele formuliert werden. Im Mittelpunkt der Projektförderung steht die Trias „Werk – Interpretation – Veranstaltung/Vermittlung“. Anträge können jedoch auch für Teilbereiche gestellt werden. Pro Jahr sind drei Förderrunden vorgesehen.“

Quelle: musikfonds.de/forderung

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Kultur und die Identitätsfrage https://www.tiefgang.net/kultur-und-die-identitaetsfrage/ Fri, 14 Sep 2018 22:39:47 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4134 [...]]]> Die Bundeskulturbeauftragte und der Bundesinnenminister stärken die Stadtteilkultur als identitätsstiftenden Faktor und sprechen  von „Utopolis“ …

Dass unser neues Bundesinnenministerium auch den Titel „Heimat“ trägt, hat manche befremdet. Nun aber bekommt unsere „Heimat“ überraschend noch den Impuls der Utopie dazu. In der Pressemitteilung der Bundesregierung heißt es:

„Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Horst Seehofer, und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, haben mit der Unterzeichnung einer Ressortvereinbarung für das Modellvorhaben „UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier“ ein gemeinsames Vorgehen für die kommenden vier Jahre zur Umsetzung der ressortübergreifenden Strategie „Soziale Stadt“ vereinbart. Die Modellstandorte werden von der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. ausgewählt.

Es ist in diesem Bereich das erste ressortübergreifende Vorhaben der beiden Resorts. Ziel der Strategie ist es, bauliche Investitionen der Städtebauförderung in einem fachübergreifenden Schulterschluss mit Maßnahmen und Programmen anderer Ressorts zu verbinden.

Mit „UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier“ werden zwölf Modellprojekte gefördert, die nachhaltige Strukturen im Kulturbereich unter Einbeziehung kultur- und medienferner Gruppen schaffen wollen, so dass alle lokalen Akteure ihr Potenzial zur Mitgestaltung an der Stadt- und Ortsteilentwicklung wirksam entfalten können.

Gesellschaft mitgestalten

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Teilhabe am Kulturleben ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, unser gesellschaftliches Leben mitzugestalten. Daher muss der Zugang zu Kunst und Kultur jedem einzelnen möglich sein, unabhängig von sozialer Lage und Herkunft. Das Projekt ‚UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier‘ stellt kulturelle Vermittlung und Stadtteilarbeit in den Mittelpunkt und ist ein Schwerpunkt zukunftsgerichteter Kulturpolitik. Es wird eine wichtige Rolle dafür spielen können, dass wir als heterogene, vielfältige Gesellschaft zusammenwachsen.“

Bundesminister Seehofer: „Hiermit unterstützen wir bundesweit Nachbarschaften mit großen sozialen Integrationsanforderungen noch besser. Die von uns getätigten baulichen Investitionen zur Städtebauförderung sind wichtig, mit ihnen alleine ist es aber nicht getan. Deshalb setzen wir den Koalitionsvertrag um und führen die ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt fort. Kunst und Kultur prägen unsere kulturelle Identität, leisten einen entscheidenden Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und zur Integration. Ich bin froh, dass wir so kurz nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2018 dieses Modellvorhaben für die Quartiere und die dort lebenden Menschen starten können.“

Partizipation an Kunst und Kultur

Insbesondere in Quartieren mit besonderen sozialen Anforderungen hat ein erheblicher Teil der Bevölkerung bisher wenige oder keine Berührungspunkte zu den Angeboten der Kunst- und Kultureinrichtungen. Ein wesentliches Ziel der Aktivitäten von BKM und BMI besteht deshalb darin, auch solche Menschen zu erreichen, deren Partizipation an Kunst und Kultur bislang gering ist. Jeder soll die Chance bekommen, sich Kultur und kulturelle Angebote zu erschließen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, von ethnischer oder sozialer Herkunft sowie von Geschlecht oder Alter.

Die Modellstandorte werden von der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. ausgewählt. Im Rahmen der Modellprojekte sollen strukturelle Veränderungsprozesse angestoßen sowie Zugangsbarrieren zu kulturellen Angeboten abgebaut werden. Ein wesentliches Ziel ist es, mit verschiedenen künstlerischen und medialen sowie soziokulturellen Angeboten, Aktionen und Aktivitäten Menschen aus vor allem benachteiligten Stadt- und Ortsteilen zusammenzuführen.

Das Modellvorhaben wird von Oktober 2018 bis Dezember 2022 durch BMI und BKM gefördert. Es ist Teil des BMI-Programms „Modellvorhaben Miteinander im Quartier – Förderung ressortübergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt“, mit dem in den kommenden Jahren jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Mit „Verbraucher stärken im Quartier“ (gemeinsames Programm mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) und „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ (gemeinsames Programm mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) befinden sich zwei Modellvorhaben bereits in der Umsetzung. Weitere ressortübergreifende Förderungen in Städtebaufördergebieten der Sozialen Stadt sind vorgesehen.“

Quelle: www.bundesregierung.de

 

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Geld für den künstlerischen Nachwuchs https://www.tiefgang.net/geld-fuer-den-kuenstlerischen-nachwuchs/ Fri, 15 Sep 2017 22:16:47 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2181 [...]]]> Die Behörde für Kultur und Medien vergibt auch dieses Jahr zehn Arbeitsstipendien für bildende Kunst. Als Frist zählt der 19. Oktober.

Stipendien werden jährlich an Künstlerinnen und Künstler vergeben, die ihren Hauptwohnsitz in Hamburg und ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Sie sind mit monatlich 820 Euro dotiert und haben eine Laufzeit von einem Jahr. Zum Ende des Stipendienjahres wird eine Abschlusspräsentation ausgerichtet, zu der ein Katalog erscheint.

Die Hamburger Arbeitsstipendien gehören zu den nachhaltigsten Fördermaßnahmen für den künstlerischen Nachwuchs in Hamburg und haben seit ihrem Bestehen im Jahr 1981 bisher rund 370 Künstlerinnen und Künstlern geholfen, sich den Weg in eine künstlerische Existenz zu ebnen. Zahlreiche ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten haben sich im Anschluss an das Stipendium überregional und international einen Namen gemacht. Zu Ihnen gehören beispielsweise Stephan Balkenhol, Andreas Slominski, Mariella Mosler, Jeanne Faust, Christoph Schäfer, Thorsten Brinkmann, Aurelia Mihai oder Boran Burchardt.

Bewerbung

Bewerbungsformulare und Informationsmaterial für die Arbeitsstipendien 2018 finden Sie  ab sofort auf dieser Website im Download.

Bewerbungsfrist

Letzter Termin für die Abgabe der Bewerbungen ist der
19. Oktober 2017, 12.00 Uhr.

Informationen und Bewerbungsunterlagen sind erhältlich unter:

bkm/kunst-arbeitsstipendien/

oder über: Behörde für Kultur und Medien, Referat Kunst und Kreativwirtschaft

Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg, Tel.: 040-42824-282 (Frank Hänke, täglich 8.00 – 12.00 Uhr)

Email:  frank.haenke(at)kb.hamburg.de
Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg

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Geld auf die Plattenteller! https://www.tiefgang.net/geld-auf-die-plattenteller/ Fri, 08 Sep 2017 22:19:16 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2091 [...]]]> Die Musikindustrie steht seit Jahren in einem starken Umbruch. Gerade kleine Labels auch in Hamburg trifft die Umstellung von physischem Tonträger auf Online-Streamingdienste schwer. Nun wird wieder gefördert …

In der Pressemitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es:

„Hamburgs guter Ruf als Musikstadt und seine musikalische Vielfalt gründen sich nicht zuletzt auf die engagierte und kontinuierliche Arbeit überwiegend kleiner Musikfirmen. Diese können finanzielle Unterstützung beantragen.

Die Rahmenbedingungen für Musiklabels haben sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Die Existenz insbesondere kleiner Musiklabels, die in der Regel nur wenige Künstler begleiten, ist zunehmend bedroht.

(Bild: Kulturbehörde)

Dem soll die Hamburger Labelförderung entgegenwirken. Das im engen Dialog mit der Branche entwickelte Förderprogramm dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg  und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion.

Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt.

Verfahrenshinweise

Anträge müssen frühzeitig vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden, da mit der Umsetzung grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden darf (siehe auch Förderrichtlinien sowie Zusammenfassung – Häufige Fragen zur Hamburger Labelförderung).

Anträge online stellen: 

online-foerderantragsverwaltung.de

Die Förderentscheidungen werden grundsätzlich innerhalb sechs Wochen nach Abgabeschluss mitgeteilt. In Einzelfällen ist eine frühere Entscheidung möglich.

Fristende

Im laufenden Jahr können bis zum 10. Oktober 2017 Anträge gestellt werden (Fristende für Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).

Hotline der Hamburg Kreativ Gesellschaft für persönliche Beratung im Antragsverfahren und Vereinbarung von Terminen ab dem 30.08.2017 unter Tel.: 0176 – 383 691 05, E-Mail: labelfoerderung(at)hamburg.de,

Behörde für Kultur und Medien, Johannes Rösing, Musikwirtschaft, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg, Tel.: 040 42824-176, johannes.roesing(at)bkm.hamburg.de

Quelle: hamburg.de/labelfoerderung

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„Erstmals fünfjährige Planungssicherheit“ https://www.tiefgang.net/erstmals-fuenfjaehrige-planungssicherheit/ Fri, 01 Sep 2017 22:39:51 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2012 [...]]]> Lange wurde wie jedes Jahr gebangt, nun die erlösende Pressemitteilung der Behörde für Kultur und Medien: das Fest bleibt – vorerst.

In der Pressemitteilung von Ende August 2017 heißt es:

„Seit zehn Jahren verwandelt das Festival MS Dockville den Hamburger Hafen am Reiherstiegknie in Wilhelmsburg zu einem international beachteten Ort für Kunst und Kultur. Gerade wieder sind vom 18. – 20 August 60.000 Besucherinnen und Besucher auf die Elbinsel gekommen, um über 180 Bands und DJs zu hören und die unterschiedlichen Kunstprojekte (MS Artville, Daughterville Lüttville) zu besuchen. Jetzt haben sich die Stadt und die Hamburg Port Authority (HPA) mit den Veranstaltern darauf verständigt, das Gelände befristet bis 2022 weiter für das Festival MS Dockville zur Verfügung zu stellen.

Gewerbliche Nutzung geplant

Die befristete Zwischennutzung füllt den Zeitraum bis zum Beginn der geplanten Sanierung des Geländes für eine angestrebte gewerbliche Nutzung. Es ist geplant, dass sich die Sanierung des Geländes und danach eine gewerbliche Nutzung nach 2022 unmittelbar anschließen. Sollte das nicht der Fall sein, würde sich die Vereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr verlängern. Für eine bessere Planbarkeit wird hierüber erstmals im Frühjahr 2020 entschieden.

„MS Dockville lebt vom Ambiente“

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das MS Dockville Festival hat sich in elf Jahren zu einem international anerkannten Aushängeschild der Kulturstadt Hamburg entwickelt. Mit unterschiedlichsten Bands und DJs und einem vielfältigen Kunstangebot ist es ein international beachtetes Musikfestival mit lokaler Anbindung und einer ganz eigenen Prägung. MS Dockville lebt in besonderer Weise von dem einmaligen Ambiente direkt im Hafen, wie es so nur in Hamburg möglich ist. Ich bin allen Beteiligten sehr dankbar, dass sie diese kulturelle Zwischennutzung für weitere fünf Jahre möglich machen.“ 

Festival von internationaler Bedeutung

Frank Diekmann, Geschäftsführer Kopf & Steine (MS Dockville): „Wir freuen uns sehr, dass wir nach elf tollen Jahren am Reiherstieg in Wilhelmsburg nun erstmalig eine fünfjährige Planungssicherheit haben. Das gibt uns die Möglichkeit, weiterhin ein interdisziplinäres Festival für Musik und Kunst für unsere BesucherInnen zu schaffen und viele interessante KünstlerInnen nach Hamburg einzuladen. Durch die musikalische Ausrichtung, das künstlerische Setting und nicht zuletzt dank diesem einzigartigen Ort ist das MS DOCKVILLE zu einem Festival von internationaler Bedeutung geworden. Genau darauf möchten wir in Zukunft gerne aufbauen.“

Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg

Weiterführender Link: http://www.msdockville.de

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