Musikförderung für Hamburger Labels

Geld auf die Plattenteller!

Plattenteller gibt es nur noch wenige. Die Musik ist geblieben. (Foto: DerSpecht.de)

Die Musikindustrie steht seit Jahren in einem starken Umbruch. Gerade kleine Labels auch in Hamburg trifft die Umstellung von physischem Tonträger auf Online-Streamingdienste schwer. Nun wird wieder gefördert …

In der Pressemitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es:

„Hamburgs guter Ruf als Musikstadt und seine musikalische Vielfalt gründen sich nicht zuletzt auf die engagierte und kontinuierliche Arbeit überwiegend kleiner Musikfirmen. Diese können finanzielle Unterstützung beantragen.

Die Rahmenbedingungen für Musiklabels haben sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Die Existenz insbesondere kleiner Musiklabels, die in der Regel nur wenige Künstler begleiten, ist zunehmend bedroht.

(Bild: Kulturbehörde)

Dem soll die Hamburger Labelförderung entgegenwirken. Das im engen Dialog mit der Branche entwickelte Förderprogramm dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg  und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion.

Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt.

Verfahrenshinweise

Anträge müssen frühzeitig vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden, da mit der Umsetzung grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden darf (siehe auch Förderrichtlinien sowie Zusammenfassung – Häufige Fragen zur Hamburger Labelförderung).

Anträge online stellen: 

online-foerderantragsverwaltung.de

Die Förderentscheidungen werden grundsätzlich innerhalb sechs Wochen nach Abgabeschluss mitgeteilt. In Einzelfällen ist eine frühere Entscheidung möglich.

Fristende

Im laufenden Jahr können bis zum 10. Oktober 2017 Anträge gestellt werden (Fristende für Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).

Hotline der Hamburg Kreativ Gesellschaft für persönliche Beratung im Antragsverfahren und Vereinbarung von Terminen ab dem 30.08.2017 unter Tel.: 0176 – 383 691 05, E-Mail: labelfoerderung(at)hamburg.de,

Behörde für Kultur und Medien, Johannes Rösing, Musikwirtschaft, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg, Tel.: 040 42824-176, johannes.roesing(at)bkm.hamburg.de

Quelle: hamburg.de/labelfoerderung

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