Hamburg – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Sat, 31 Oct 2020 14:24:43 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Die Enteignung des Mäzens https://www.tiefgang.net/die-enteignung-des-maezens/ Fri, 19 Apr 2019 22:22:45 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5147 [...]]]> Sein Name sollte unter den Nazis vergessen werden: Max Emden. Hamburg scheint das bis heute zu beherzigen. Aber ein Film könnte dies nun ändern …

In den 1920er Jahren gehörte der jüdische Geschäftsmann Max Emden mit Kaufhäusern wie dem KaDeWe oder dem Oberpollinger zu den bedeutendsten Mäzenen Hamburgs. Am Lago Maggiore führte er ein glamouröses Leben mit schnellen Booten und schönen Frauen, doch der lange Arm der Nazis erreichte ihn auch dort – Emden verlor alles. Ein Film schildert nun sein Leben aber auch, wie seine Erben vergeblich für eine angemessene Entschädigung kämpfen. Dabei spielt Hamburg keine gute Rolle.

Den Namen Max Emden kennt heute fast niemand mehr –seine Kaufhäuser jedoch schon: das KaDeWe in Berlin, den Oberpollinger in München, das Allas-Warenhaus in Stockholm oder Corvin Ahurazin Budapest. Der 1874 in Hamburg geborene Spross einer angesehenen jüdischen Handelsfamilie, war aber mehr als ein Kaufhauskönig. Er war Mäzen der Universität Hamburg, stiftete seiner Heimatstadt den ersten Golfclub und einen Poloclub –und baute eine einzigartige Kunstsammlung auf. 1928 verlegte Emden aufgrund des aufkeimenden Antisemitismus seinen Wohnsitz in die Schweiz, erwarb die malerischen Brissago-Inseln im Lago Maggiore und stattete dort eine Villa mit seiner atemberaubenden Kunstsammlung von Malern wie Van Gogh, Canaletto oder Monet aus.

Emden beherrschte die Lebenskunst wie kein Zweiter – stets braun gebrannt auf seinen Motoryachten und mit leicht bekleideten jungen Frauen an seiner Seite, die für Skandale im prüden Tessin sorgten. Doch die Nationalsozialisten beschlagnahmten nach und nach Emdens Vermögen; seine Kunst musste er zum großen Teil verkaufen –seine zahlreichen Immobilien in ganz Europa wurden enteignet –und so starb er 1940 am Lago Maggiore. Knapp 80 Jahre später begibt sich der Film zusammen mit Juan Carlos Emden, dem Enkel Max Emdens, auf die Spuren seines Großvaters, um herauszufinden, was mit der berühmten Kunstsammlung und dem Immobilienbesitz wirklich geschah. Weder hat die Bundesregierung eines der Kunstwerke aus der Sammlung Emden an seine Erben zurückgegeben, noch hat sich der Hamburger Senat bis heute um eine Wiedergutmachung oder Entschädigung der Familie Emden bemüht. Der Film rollt den Fall Max Emden detailliert und mit Hilfe brisanter Dokumente, nie gezeigter privater Filmaufnahmen und vielen historischen Zeugnissen auf und erzählt nebenbei den Aufstieg und die Zerstörung einer hanseatischen Familie durch die Propaganda und die Gewalt des NS-Regimes.

MAX EMDEN –DIE HINTERGRÜNDE

  • DIE GRÜNDUNG EINES IMPERIUMS

Ein Leben in Saus und Braus, so schien es: Autos, Polo, Golf, Frauen und eine Kunstsammlung, die ihresgleichen suchte. Unkonventionell lebte er, gerne auch einwenig extrovertiert. Max James Emden, Spross einer Hamburger Kaufmannsfamilie, verdiente, nachdem er 1904 das Handelshaus seines Vaters übernommen hatte, viele Millionen mit einer Idee, die ihn zu einem der wohlhabendsten Hanseaten machte: Er baute überall auf dem Kontinent Kaufhäuser. Väterlicherseits stammte Max Emden aus einer der namhaftesten jüdischen Gelehrten- und Rabbinerfamilien Mitteleuropas. Stammvater der Emdens war der in Vilnius geborene, später in Budapest lehrende Rabbiner Ephraim Ben Jacob Ha-Kohen (1616-1678), dessen Sohn Zwi Hirsch Ben Jacob Ashkenazi 1689 die Tochter des Altonaer Oberrabbiners geheiratet und sich in Hamburg niedergelassen hatte. Ihr Sohn Jacob Israel Ben Zebi Ashkenazi, genannt Jacob Emden, wurde 1697 in Altona geboren und gilt bis heute in der jüdischen Welt als einer der bedeutendsten Reformrabbiner Europas. Neben seiner Gelehrtentätigkeit betrieb Jacob Emden in Altona bereits eine Druckerei und einen Handel mit Edelsteinen –und wurde zum Begründer der Kaufmannsdynastie Emden. Am 28. Oktober 1874 wurde Max James Emden in Hamburg geboren. Er führte von Kind an ein bohèmehaftes Leben in der großbürgerlichen Gesellschaft der Hansestadt. Die väterlichen Geschäfte gingen gut, und während seiner Lehre dort erfuhr Max Emden eine Menge über Textilhandel und profitable Unternehmungen. Er absolvierte sein Abitur am Wilhelm-Gymnasium, konvertierte zum evangelischen Glauben, studierte Chemie und Mineralogie in Heidelberg, Genf, Zürich und Leipzig, schrieb seine Doktorarbeit. Um die Jahrhundertwende hatte die Firma seines Vaters von Hamburg aus eine Art Franchise-Unternehmen aufgebaut. In 200 deutschen Städten wurden Kunden mit Waren beliefert und Emden am Umsatz beteiligt.

  • MAX EMDEN ca. 1928

1904 trat Max Emden in den Familienkonzern ein und machte ihn innerhalb weniger Jahre zu einem Kaufhaus-Imperium. Er kaufte Grundstücke auf und baute oderfinanzierte Warenhäuser von bis dahin nicht gekannter Größe, u.a. das 1907 eröffnete KaDeWe in Berlin, den Oberpollinger in München, das Allas-Warenhaus in Stockholm und eines in Göteborg, Gebr. Freymann in Danzig, zwei Kaufhäuser in Stettin und Potsdam, das Holstenhaus in Lübeck, die Kaufhäuser Poetsch in Hamburg und Petersen in Wandsbek, das Emden-Haus in Chemnitz und das 1926 eröffnete Corv in Aruhaz in Budapest.1910 heiratete Max Emden die deutsch-Chilenin Concordia Gertrud Hélène Anna Sternberg, genannt Anita, aus dem Hamburger Stadtteil Klein Flottbek, 1911 wurde ihr Sohn Hans Erich geboren. In Klein Flottbek ließ er sich von dem Architekten Wilhelm Fränkel das Landhaus Sechslinden errichten. Die Villa schmückte Emden mit wertvollen Gemälden, Fayencen, Emaillekunst, gediegenen Möbeln und edlen Teppichen.

In den goldenen Zwanziger Jahren florierte sein Unternehmen, es herrschte die pure Euphorie. Hamburg verdiente, tanzte, genoss und konsumierte. Emden gehörte ein riesiger Grundbesitz in Hamburg, der das Gelände des Poloclubs und des Botanischen Gartens umfasste. Er baute Mietshäuser für seine Angestellten; sein Wohnhaus in Klein Flottbek war so groß, dass dort heute ein privates Gymnasium Platz hat.1925 war sein Warenhauskonzern mit über 30 Häusern und 10.000 Mitarbeitern der größte Europas und Max Emden einer der führenden Bürger Hamburgs, der die Stadt großzügig unterstützte. Der Mäzen und Kunstsammler hatte den Hamburger Poloclub und den ersten Golfclub der Stadt gestiftet; er saß in der Verwaltungskommission der Hamburger Kunsthalle, seine Sammlung alter italienischer Meister wie Bernardo Bellotto (auch Canaletto genannt) und bedeutender Impressionisten von Monet bis Van Gogh suchte ihresgleichen. Seine Kaufhäuser wuchsen bis 1927allein in Deutschland auf über 20 an. Europaweit waren es fast 40. Er war fest verankert in der Hamburger Gesellschaft –und kehrte ihr doch den Rücken.

 

  • ABSCHIED VON DEUTSCHLAND

In Ronco am Lago Maggiore legen die Boote ab zu der größeren der beiden Brissago-Inseln. Emden machte die Brissago-Inseln zu einem Paradies auf Erden, in einer Zeit, als sich der Rest Europas verdunkelte. Im Hamburg hatte sich Max Emden mehr und mehr unwohl gefühlt. Er ahnte offenbar, wohin sich Deutschland entwickeln würde. Als seine Ehe mit Anita Sternberg-Emden in die Brüche ging, verkaufte der Multimillionär 19 Warenhäuser an die Rudolph Karstadt AG, zog sich ins Tessin zurück und wedelte mit den Scheinen. Für 350.000 Franken hatte er 1927 die Brissago-Inseln im Lago Maggiore erworben -von der verarmten Baronin Antoniette de Saint Léger, die mehr als 40 Jahre hier gelebt und für ihren botanischen Garten berühmt war. Ein magischer Ort für einen Neuanfang. Ab 1928 verbrachte Emden den Großteilseiner Zeit auf den Brissago-Inseln; nachdem Hitler 1933 Reichskanzler wurde, kehrte er aus Angst vor Repressionen nicht mehr nach Deutschland zurück und wurde 1934 Schweizer Staatsbürger. Die Geschäfte der Firma M. J. Emden Söhne führte er von hier aus weiter –jedenfalls so lange, wie die Nazis ihn ließen. Da Emden leidenschaftlicher Kunstsammler war, kamen bedeutende Kunstwerke nach und nach in den Palast. Am alten Hafen von Ascona ließ Emden neben den Wappen der Schweiz und des Tessins seinen Leitspruch anbringen:„Auch Leben ist eine Kunst.“ Doch die Gerüchte um das ausschweifende Leben Emdens und seiner Gäste sorgten in den katholischen Dörfern am Ufer des Lago Maggiore für Aufregung und Empörung. So sehr, dass alle noch heute gern davon erzählen. Emden war auch hier ein angesehener Bürger –vor allem, weil der Unternehmer sehr viel Geld in Asconainvestierte. Er engagierte sich auf dem berühmten Monte Vèrita, einer freigeistigen Gemeinschaft hoch über dem Schweizer Seeufer gelegen, gründete und finanzierte auf der Landzunge von Ascona einen idyllisch angelegten Golfclub, der noch heute ein Anziehungspunkt ist. Am Ufer des Clubs ließ Emden sich einen eigenen Anlegerbauen, wo er, von der Insel kommend, in seinem Boot vorfahren konnte. Für seine13 Sportboote hatte er einen eigenen Hafen errichtet. Zuden Gästen der Insel in jener Zeit gehörten u.a. Aga Khan und Erich Maria Remarque.

  • DER LANGE ARM DER NAZIS

Die „Machtergreifung“ bereitet der Idylle auf den Brissago-Inseln ein jähes Ende. Daheim im „Reich“ wurde Emden als „Volljude“ kategorisiert, obwohl er bereits1893 als junger Mann zum Protestantismus konvertiert war –wie viele andere Mitgliederwohlhabender Handelsfamilien in Deutschland. Ab 1933 wagt Emden es nicht mehr, nach Deutschland einzureisen; zu laut, zu öffentlich hatte er sich zuhause gegen die Nazis positioniert. Während eines gemeinsamen Winterurlaubs von Vater Max und Sohn Hans Erich Emden zum Jahreswechsel 1934/35 im schweizerischen St. Moritz waren zwei hochrangige deutsche NS-Politiker an Max Emden herangetreten und hatten ihn aufgefordert, sein öffentliches Opponieren gegen Hitler und die Nationalsozialisten zu unterlassen, ansonsten würde man „Mittel und Wege finden“, ihn „mundtot zu machen“, erinnerte sich Hans Erich Emden später. Bis zu seinem Tod 2001 hat der Sohn und Alleinerbe Max Emdens davon gesprochen, dass sein Vater nach 1933, obschon in der vermeintlich sicheren, neutralen Schweiz lebend, offenbar permanent durch Auslandsagenten des NS-Regimes überwacht worden sei und dass enge Vertraute der Familie im Tessin die schwere Erkrankung und den plötzlichen Tod Max Emdens im Juni 1940 auf einen Gift-Anschlag, ausgeführt durch unbekannte Täter im „Interesse“ des NS-Regimes, zurückgeführt hätten. Beweisen lässt sich dies heute, nach fast 80 Jahren, nicht mehr. Das Jahr 1933 bedeutete für ihn, wie für viele andere deutsche Juden, eine tiefgreifende Zäsur. Durch nach Hitlers Machtübernahme einsetzenden Boykottmaßnahmen zur wirtschaftlichen Plünderung jüdischer Unternehmen hatten auch Warenhäuser Emdens mit sinkenden Umsätzen zu kämpfen. In einem 1935 erschienenen Artikel der von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels herausgegebenen NS-Wochenzeitung Der Angriff wurde Emden als „Hamburger Warenhausjude“ verspottet, den man, mit Blick auf die Schweizer Staatsbürgerschaft, „gerne abgegeben“ habe. 1938 kam die erste Schreckensmeldung aus Danzig: „Das gesamte inländische Vermögen der Firma Gebr. Freymann GmbH und des Herrn Dr. Max Emden wurde vom zuständigen Steueramt beschlagnahmt.“ Das Kaufhaus, dessen Grundstück Emden bereits 1905 für1,75 Millionen Goldmark gekauft und für ein Vielfaches bebaut hatte, wurde arisiert. Fassungslos wandte Emden sich an das Auswärtige Amt in Bern und bat die Schweiz, deren Staatsbürger er ja geworden war, um Hilfe. Vergeblich; der Beamte gab ihm den Rat, „sich selbst zu helfen“, was aus einem Brief Emdens an das Eidgenössische Politische Department, Abteilung Äußeres, vom November 1938 hervorgeht: „Wenn ich Ihnen dieses alles schreibe, so geschieht dies nicht einmal so sehr im Interesse von Danzig als in demjenigen von Budapest, bei dem Sie mir leider in Ihrem letzten Schreiben die von mir erbetene geringe Hilfeverweigert und mir nur den Rat gegeben haben, mir selber zu helfen.“ Emden appellierte schließlich an die Berner Bundesregierung, ihm, dem Schweizer Bürger, beizustehen. Doch auch da musste er die Erfahrung machen, dass die offenkundige Diffamierung seiner Person, die rassische Diskriminierung und die gewaltsamen Eingriffe des deutschen Nachbarn gegen und in das Vermögen eines ihrer Staatsbürger für die Schweizer Bundesregierung offensichtlich keinen hinreichenden Anlass boten, sich für den „nichtarischen“ Emden einzusetzen.

  • DIE ROLLE HAMBURGS

Juan Carlos Emden, der Enkel von Max Emden, hatte um einen Gesprächstermin mit einem Repräsentanten des Hamburger Senats gebeten, um seinen„Fall“ darzulegen. Juan Carlos war im Sommer 2015 für mehrere Wochen aus Chile nach Hamburg, um zwei seiner vier Kinder zu besuchen. Die beiden Urenkel des Hamburger Bürgers und Kaufhauskönig Max Emden, allesamt in Chile geboren, leben nämlich heute wieder in der Stadt ihrer Väter; der jüngste, sein Sohn, absolviert in Hamburg gerade seine Ausbildung in einem bekannten Hotel. Die Stadt Hamburg verweigerte Juan Carlos Emden den Termin mit der Begründung, man müsse sich zuerst einen Überblick über den Fall Max Emden machen und bitte um Übersendung von Unterlagen. Doch auch nachdem die Anwälte des Enkelsein 21 Seiten starkes Dossier mit dem Titel „Dossier Dr. Max James Emden, NS Verluste Hamburg“ an den Senat der Freien und Hansestadt übersandt hatten, blieb der Gesprächswunsch Juan Carlos Emdens ungehört. Im Fall Max Emden spielten auch die Stadt Hamburg und einige seiner Bürger eine nicht besonders rühmliche Rolle: 1927 noch hatte Max Emden in Klein Flottbek ein Villengrundstück für 130.000 Reichsmark erworben, das 1936 weit unter Preis wieder verkauft wurde: an eine prominente Käufergemeinschaft um den Hamburger„Zigarettenkönig“ Philipp F. Reemtsma und dessen Onkel, dem Zigarrenfabrikanten Dr. Karl Zuelch. Der Kaufpreis ging jedoch nicht an Max Emden, sondern auf ein „Sperrkonto“ Emdens bei der Dresdner Bank in Hamburg: 61.812,50Reichsmark, auf die Emden keinen Zugriff hatte. Reemtsma und Zuelch hatten auch anderweitig von der NS-Judenverfolgung profitiert, indem sie nach 1933 die Unternehmen jüdischer Konkurrenten „arisierten“. Es folgte das rund 11 Hektar umfassende Gelände des Hamburger Polo Club in Groß Flottbek, das Max Emden gleichfalls im Jahre 1927 für 366.499 Reichsmark erworben und das er langfristig an den Verein, dessen aktives Mitglied er war, verpachtet hatte. Den für mehrere hunderttausend Reichsmark durchgeführten Umbau des Clubhauses hatte Emden gleichfalls aus eigener Tasche bezahlt. 1935 wurde der Hamburger Polo Club „gleichgeschaltet“, er bildete fortan Mitglieder der SA- und SS-Reiterstaffeln aus. Auf Druck der neuen Vereinsführung musste Max Emden das Grundstück mitsamt dem von ihm gestifteten Clubhaus Ende 1935 schließlich verkaufen –für etwa ein Drittel des Wertes, wenn man das Clubhaus mitrechnet. Der Hamburger Polo Club überstand den Nationalsozialismus ansonsten unbeschadet. Er befindet sich noch heute auf dem ehemaligen Grundstück von Max Emden –zusammen mit einem Teil des Botanischen Gartens, der pikanterweise den Namen „Loki-Schmidt-Garten“ trägt. Direkt neben dem Gelände des Poloclubs, an der Jenischstraße 48, liegt die Villa Sechslinden, in der Max Emden bis zu seiner Übersiedlung in die Schweiz mit seiner Familie gewohnt hatte. Auch sie wechselte nach 1938 den Besitzer, ohne dass Emden je gefragt worden wäre.

  • DER TOD MAX EMDENS UND DIE NACHKRIEGSZEIT

Am Ende seines Lebens, im Juni 1940, stand Max Emden –von dem Grundbesitz inder Schweiz und den Resten seiner Kunstsammlung abgesehen –faktisch mittellos da. Die dafür waren „nicht kaufmännisches Unvermögen, geschäftliches Desinteresse oder gar ein ausschweifendes Leben als Privatier –der Max Emden nie war –, sondern das Ergebnis systematischer Entrechtung und Ausplünderung durch den NS-Staat“, um noch einmal aus dem Dossier Juan Carlos Emden zu zitieren. Am 5. Juni 1939 hatte das Hamburger Gewerbeamt die Liquidierung der Firma M.J. Emden Söhne bekannt gegeben, ohne dass Max Emden dies veranlasst hätte. Sein Millionenvermögen aus Immobilien- und Grundbesitz sowie den Kaufhausunternehmungen war innerhalb weniger Jahre vernichtet. Zermürbt und erschöpft starb Max Emden im am 26. Juni 1940 im Alter von 66Jahren in einem Krankenhaus in Muralto und wurde in Ronco begraben. Remarquenotierte: „Man braucht ein starkes Herz, um ohne Wurzeln zu leben.“

  • DIE KUNSTSAMMLUNG

Als Hitler damit begann, sich im österreichischen Linz ein Privatmuseum aufzubauen und dafür wichtige Gemälde aus allen Teilen des „Reiches“ zusammenklauen ließ, wünschte er sich auch ein paar Gemälde aus der Sammlung Emden. Schon seit Beginn seiner Unternehmertätigkeit hatte Max Emden alte italienische Meister und Impressionisten gesammelt: Canaletto, Monet, Van Gogh und viele andere. Die Sammlung wuchs zu einer der besten privaten Sammlungen der Hansestadt mit weit mehr als 500 Werken heran, die Emden in seinem Landhaus Sechslinden und in verschiedenen Museen ausstellte, bevor er schließlich versuchte, die Bilder nach Brissago zu retten. Dass am Ende seines Lebens nur noch 14 Gemälde übrig waren, belegt, dass der Fall Emden auch Teil des größten Kunstdiebstahls im dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte ist.Drei berühmte Werke verfolgt dieser Film beispielhaft nach: eines, das „Mohnfeld bei Vétheuil“ von Claude Monet, wird heute auf 25 Millionen Franken geschätzt und ist Eigentum der umstrittenen Schweizer Sammlung Bührle. Es hing bis zuletzt in Emdens Palazzo auf den Brissago-Inseln. Hans Erich Emden hatte das Bild zusammen mit den restlichen noch verbliebenen Gemälden nach dem Tod seines Vaters 1940 dem Zürcher Kunsthändler Walter Feilchenfeldt anvertraut, der es 1941für den Spottpreis von 30.000 Schweizer Franken an Bührle verkaufte. Emil Bührle war ein Deutscher, der in der Schweiz Waffen für die deutsche Wehrmacht produzierte. Er hatte gerade Hochkonjunktur und wusste, was mit seinen Gewinnen zutun war: Bührle trieb während der Kriegszeit skrupellos den Aufbau seiner Kunstsammlung voran und nutzte wissentlich die Not und den Verlust von Verfolgten des NS-Regimes zum eigenen Vorteil aus. Er kaufte nicht nur Monets „Mohnblumen“ aus Emdens Besitz weit unter Wert, sondern z.B. auch 13 Gemälde, die die Nazis in Frankreich jüdischen Sammlern gestohlen hatten.

Und der Verkäufer? Walter Feilchenfeldt soll den Kaufpreis tatsächlich an Hans Erich Emden nach Chile transferiert haben –mit einem Abzug von 80 Prozent. Der Erbe erhielt für seinen Monet also nur 6.000 Schweizer Franken, wie Juan Carlos Emden zu berichten weiß. Emdens Enkel lässt derzeit klären, ob es sich bei dem Verkauf des berühmten Gemäldes von Monet um einen „verfolgungsbedingten Vermögensverlust“ handelt und als Raubkunst unter das Washingtoner Abkommen von 1998 fällt. Träfe dies zu, müsste das Bild an die Emden-Erben zurückgegeben werden. Die Sammlung Bührle jedoch spricht von einer „korrekten Abwicklung“–noch.

Der Fall hat aktuelle Brisanz: Die Sammlung Bührle wurde 2018 unter großen Protesten dem Kunsthaus Zürich einverleibt –der Name Bührle prangt auf einer der wichtigsten Kulturinstitutionen der Stadt Zürich. Doch die Stadt will erst die Provenienz aller zu übernehmenden Gemälde klären, wissentlich, dass da ein unrühmliches Licht auch auf die Schweiz fallen wird. Im Frühjahr 2015 ist ein „Schwarzbuch Bührle“ erschienen, in dem namhafte Wissenschaftler den Stand der Forschung in Sachen Provenienzschildern –und auch den Fall Emden begutachten. Zwei andere Bilder aus der Sammlung Emden hängen heute in zwei deutschen staatlichen Museen: Ein Gemälde Canalettos befindet sich im Museum Kunstpalast in Düsseldorf, ein zweites, das Bild „Dresden vom rechten Elbufer unterhalb der Augustusbrücke“, ebenfalls von dem italienischen Meister Canaletto, verschwand im Depot des Deutschen Militärhistorischen Museums in Dresden, nachdem dieses Bild Emdens pikanterweise bis in die 1980er Jahre den Speisesaal des Bundespräsidenten in der Villa Hammerschmidt in Bonn schmückte –also von Max Emden über Adolf Hitler direkt in die Hände des deutschen Bundespräsidenten kam. Erst Bundespräsident Horst Köhler hatte den merkwürdigen Zusammenhang offenbar bemerkt und das Bild aus dem Speisezimmer seines Bonner Dienstsitzes entfernen und nach Dresden bringen lassen.2012 wurde der Schweizer Kunsthistoriker und NS-Raubkunstexperte Dr. Thomas Buomberge mit der Anfertigung eines Gutachtens von Juan Carlos Emden beauftragt. Buomberger, der auch das „Schwarzbuch Bührle“ mit verfasste, rollte den Fall Emden nochmals auf. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Sammlung Emden um den klaren Fall eines durch die rassische Verfolgung Emdens motivierten Zwangsverkaufs handele, der gemäß der in Deutschland von Bund, Ländern und Kulturinstitutionen im Dezember 1999 getroffenen „Gemeinsamen Erklärung“ die Rückgabe gebiete. Zuvor hatte der Enkel Max Emdens, Juan Carlos, gemeinsam mit dem auf Raubkunst spezialisierten Marburger Rechtsanwalt Markus Stötzel ein Restitutionsersuchen an die Bundesrepublik Deutschland bezüglich der beiden Gemälde Canalettos gestellt. Als die Jahre ins Land gingen und nichts passierte, unterbreitete Juan Carlos 2013 der deutschen Bundesregierung einen Kompromissvorschlag zur gütlichen Einigung und berief sich dabei auf die „Gemeinsame Erklärung“: Eines der beiden betroffenen Gemälde Canalettos sollte in Deutschland bleiben und eines an die in Südamerika lebende Familie zurückgegeben werden. Das Bundesfinanzministerium wies den Vorschlag mit Hinweis auf die „Unverbindlichkeit“ der „Gemeinsamen Erklärung“ zurück. Der Bund sehe keine Veranlassung, von der Praxis der früheren gesetzlichen Rückerstattung abzuweichen. Das sieht Emden natürlich anders. „Die Bundesregierung steht in der Pflicht, auch dem Ausland gegenüber zu beweisen, wie ernst es ihr damit ist, verantwortungsvoll mit den Ansprüchen jüdischer Familien umzugehen“, kommentiert das Mel Urbach, der New Yorker Anwalt der Familie Emden.

REGIE

EVA GERBERDING:

Studium der Slawistik, Geschichte und Kunstgeschichte in Hamburg. Seit zwanzig Jahren regelmäßige Reisen nach Russland und enge Kontakte zur Moskauer und St. Petersburger Kulturszene. Seither auch regelmäßige Autorentätigkeit (vor allem) in Russland für Funk(NDR, RB, DLF, SR), Printmedien (Brigitte, Gala, Merian, Feinschmecker) und Verlage (DuMont, Gräfe und Unzer, Mairs, Rowohlt). Seit 1998 auch Magazinbeiträge und Dokumentationen für das Fernsehen (WDR, MDR, NDR, ARTE, 3SAT).Autorin von „Wer sagt, dass Kinder glücklich machen“ (zusammen mit Evelyn Holst, Südwest Verlag), sowie zwölf Reisebüchern (u. a. über St. Petersburg, Moskau, Baltikum).„Drehtür in die große Welt –50 europäische Grandhotels“ (DuMont-Verlag), „Literarische Grandhotels der Schweiz“ (Arche-Verlag)Ausstellungskoordination Russland: ‚Bonjour Russland’, museum kunstpalast Düsseldorf (2007) und ‚Russland 1900’, Mathildenhöhe Darmstadt (2008). Lebt in Hamburg

ANDRÉ SCHÄFER:

Autor, Regisseur &Produzent geb. 30. August 1966 Studium der Geschichte, Politologie und Journalistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule München; Autor für Die Zeit, Kölner Stadt-Anzeiger, taz, Frankfurter Rundschau u.a.; von 1999bis 2001 Redakteur/1. Reporter in derPG Kultur des WDR Fernsehens. Seit1992 zahlreiche Dokumentationenund Dokumentarfilme für ARTE,ARD und ZDF; seit 2007 Regisseur von Dokumentarfilmen fürs Kino. Seit Mai 2001 Gründungsmitglied und Gesellschafter der FLORIANFILMGMBH in Köln, mit der er als Autor, Regisseur und Produzent zahlreiche preisgekrönte Dokumentarfilme realisiert hat. Lebt in Köln und auf Eiderstedt.

Auch Leben ist eine Kunst – Der Fall Max Emden

Ein Film von Eva Gerberding und André Schäfer

Kinostart: 25. April 2019 im Abaton und Blankeneser Kino

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Die Freie Bildende Kunst https://www.tiefgang.net/die-freie-bildende-kunst/ Fri, 25 Jan 2019 23:25:19 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4782 [...]]]> Die Initiative freier Kunstorte ART OFF HAMBURG forderte im Herbst 2018 mehr Unterstützung. Das hat sich gelohnt.

Die Bildende Kunst braucht Unterstützung und ist im Gegenzug ein wichtiger Teil, über den sich eine zivilisatorische Stadtgesellschaft definiert. Das Ringen um mehr Akzeptanz und auch Geld hat nun Gehör gefunden („Tiefgang“ berichtete im November 2018)

In der Pressemitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es nun:

„Stadt baut Unterstützung freier bildender Künstlerinnen und Künstler aus – Zwei Hamburger Stiftungen schaffen zusätzlich neue Förderprogramme

Die Stadt Hamburg baut mit dem kürzlich beschlossenen Doppelhaushalt 2019/2020 die Förderung der Freien Bildenden Kunst deutlich aus. Über drei Förderinstrumente unterstützt die Stadt Freie Bildende Künstler und Künstlerinnen sowie unabhängige Kunstorte verstärkt: Ab diesem Jahr wird die Höhe der Arbeitsstipendien für Bildende Kunst nahezu verdoppelt, die Programmförderung für Hamburger Kunstorte um über 40 Prozent erhöht und erstmals eine Ausstellungsvergütung eingeführt. Zusätzlich ermöglicht das Engagement der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius ein neues Kunststipendium für bereits etablierte Künstlerinnen und Künstler. Es umfasst jährlich sieben Projektstipendien á 10.000 Euro. Die Hamburgische Kulturstiftung stellt 2019 für Projektförderung des Nachwuchses im Bereich Freie Bildende Künste Fördermittel in Höhe von insgesamt mindestens 100.000 Euro zur Verfügung.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Freischaffende Künstlerinnen und Künstler geben mit ihren Arbeiten immer wieder wichtige Impulse und wirken als kreativer Motor. Hamburg zeichnet sich durch eine sehr vielfältige und engagierte Freie Szene in der Bildenden Kunst aus, die wir seit vielen Jahren unter anderem mit den Arbeitsstipendien erfolgreich unterstützen. Ich freue mich, dass es uns endlich gelungen ist, die vorhandene Förderung deutlich auszubauen und neue Förderinstrumente anzubieten. Wir werden diese Förderung auch in Zukunft im engen Austausch mit den Künstlerinnen und Künstlern der Freien Bildenden Kunst weiterentwickeln und an veränderte Bedingungen und Bedürfnisse anpassen.“

Prof. Dr. Michael Göring, Vorstandsvorsitzender der ZEIT-Stiftung, unterstreicht: „Mit dem Bucerius Kunst Forum hat die ZEIT-Stiftung ein markantes Ausstellungsforum geschaffen, den Ankaufsetat der Kunsthalle und des Museums für Kunst und Gewerbe unterstützt sie seit vielen Jahren. Mit den neuen Kunststipendien engagiert sich die Stiftung für Bildende Künstler in der Hansestadt, die sich bereits durch qualitätvolle Arbeiten empfohlen haben. Deren Kreativität zu stärken, ist uns wichtig.“

Gesa Engelschall, geschäftsführender Vorstand der Hamburgischen Kulturstiftung: „Wir freuen uns sehr, dass sich von mehreren Seiten etwas tut für die Bildenden Künstlerinnen und Künstler in unserer Stadt. Neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist es uns ein Anliegen, die Vielfalt und das Potenzial des Nachwuchses in diesem Bereich noch sichtbarer zu machen. Mit dem Schwerpunkt Bildende Kunst im Rahmen unserer Projektförderung 2019 wollen wir jungen Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen und Kuratoren verstärkt ermöglichen, ihre Vorhaben in Hamburg zu realisieren.“

Der Ausbau der Förderinstrumente im Einzelnen:

Die Arbeitsstipendien für Bildende Kunst der Freien und Hansestadt Hamburg werden in diesem Jahr erstmals von 820 Euro auf 1.500 Euro monatlich erhöht. Damit wird diese wichtige Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses deutlich aufgewertet. Jedes Jahr fördert die Behörde für Kultur und Medien mit diesen Stipendien seit 1981 für jeweils ein Kalenderjahr zehn Bildende Künstlerinnen und Künstler, die in einem zweistufigen Verfahren von unabhängigen Fachjurys ausgewählt werden. Die Arbeitsstipendien gelten als Auszeichnung für herausragende künstlerische und besonders förderungswürdige Positionen und sollen es den Stipendiatinnen und Stipendiaten ermöglichen, sich ein Jahr lang der Weiterentwicklung und Festigung ihrer künstlerischen Ansätze zu widmen und neue Projekte zu verfolgen.

Programmförderung:

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt über eine Jury einmal im Jahr Fördermittel für die Jahresprogramme nicht kommerzieller, selbst verwalteter Künstlerhäuser und Kunstorte in Hamburg. Die Mittel für diese Programmförderung werden in diesem Jahr erstmals von 140.000 Euro auf 200.000 Euro pro Jahr angehoben und steigen damit um über 40 Prozent.

Ausstellungsvergütung:

Neu führt Hamburg eine Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler und Künstlerinnen ein. 2019 stehen dafür 100.000 Euro zur Verfügung, ab 2020 jährlich 200.000 Euro. Aus diesen zusätzlichen Mitteln können die durch die Behörde für Kultur und Medien geförderten unabhängigen Kunstorte in Hamburg den Künstlerinnen und Künstlern, deren Arbeiten sie ausstellen, eine Vergütung hierfür zahlen.

Zusätzlich zur Förderung durch die Stadt haben in diesem Jahr auch zwei Hamburger Stiftungen ihre Förderung für die Bildende Kunst ausgebaut:

Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius vergibt für drei Jahre je sieben Kunststipendien mit einem Gesamtbetrag von 250.000 Euro an professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlergruppen, um größere Vorhaben aller Formate zu fördern.

Auch die Hamburgische Kulturstiftung hat für 2019 einen Schwerpunkt auf die Förderung der Bildenden Kunst gesetzt und stellt für die Projektförderung in diesem Bereich 2019 Fördermittel in Höhe von insgesamt mindestens 100.000 Euro zur Verfügung.“

Weitere Informationen: www.kulturstiftung-hh.de

 

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Kann und will Hamburg Weltstadt? https://www.tiefgang.net/kann-und-will-hamburg-weltstadt/ Sat, 15 Jul 2017 06:41:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1597 [...]]]> Der G-20-Gipfel hat Hamburg durcheinander gewirbelt. Und das mit Ansage. Die jetzige Diskussion, wer an was Schuld hat – wir können sie uns sparen. Von Bedeutung ist es weder in der Welt, nicht mal in der Republik. Die Bilder der Krawalle haben – wieder mal – die Deutungshoheit erlangt. Das war auch in anderen Metropolen so. Das war absehbar, bekannt und wieder auch das Ziel der Krawalle. Diese Diskussion sollten die G-20-Eliten führen.

Was aber ist von Bedeutung für Hamburg? Nicht mal die Frage, ob die Rote Flora ein rechtsfreier Raum ist oder war. Denn zumindest zur Zeit des G20-Gipfels war halb Hamburg ein Raum im Ausnahmezustand. So ist es eben, wenn die Staatsraison Vorrang hat. Und es erklärt sich von selbst, dass der Schutz von Staatsoberhäuptern Vorrang vor den Bürger*innen hat. Ob man es mag oder nicht. Auch das ist also keinen Streit wert.

Wohl aber, dass wir alle in eine Auseinandersetzung getrieben wurden, die wir nicht freiwillig führen. Relevant ist also viel mehr die Frage, warum Hamburgs Elite diesen Gipfel wollte? Warum will Hamburg „internationale Reputation“ und nimmt billigend und ohne Diskurs in Kauf, dass seine Bürger*innen aus ihrem Alltag gerissen und zwangsläufig in eine Diskussion verwickelt werden, wie wir eigentlich in einer Metropole leben wollen?

Olympia war schon so ein Versuch. Und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es wohl einen Zusammenhang zum G-20-Gipfel gibt. Dass nämlich ein „Deal“ beabsichtigt war. „Gib Du mir finanzielle Unterstützung für Olympia, dann machen wir in Hamburg den G-20.“ Beides scheiterte und auf diese Frage wird nicht ernsthaft eine Antwort zu erwarten sein. Hamburger*innen sollten sich aber durchaus fragen: wollen wir die Stadt für andere oder für uns, unseren Alltag, unsere Routine unsere Lebensqualität und Kultur? Vielleicht ist unsere eigene Lebensform in Hamburg – mit Roter Flora und Elbphilharmonie nebeneinander – viel attraktiver im „Weltbild“ als der zwanghafte Drang nach größer, besser, toller. So aber wird vor allem eines passieren: die Resignation zu politischer Partizipation wird noch stärker. Das Vertrauen in die Gewählten weiter schwinden.

 

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Rechtsfreie und Hansestadt Hamburg https://www.tiefgang.net/rechtsfreie-und-hansestadt-hamburg/ Sat, 22 Apr 2017 06:00:14 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=935 [...]]]> Hamburg merkt man den Stolz an, sich als Freie und Hansestadt zu titulieren. Doch mit der Freiheit ist bald Schluß – zumindest für einige Tage …

Mit einem Offenen Brief wenden sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, die Humanistische Union und die Liga für Menschenrechte an die Regierungsfraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft. Sie befürchten, dass die Stadt Hamburg anlässlich des G20-Gipfeltreffens Anfang Juli 2017  in einen Ausnahmezustand versetzt wird. In einer Demokratie darf weder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt, noch die Bewegungsfreiheit der Bürger und Bürgerinnen massiv eingeschränkt werden.

Der Brief im Wortlaut:

„Sehr geehrte Abgeordnete der Regierungsfraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft,

mit dem G20-Gipfel am 7./8. Juli 2017 haben Sie sich ein schwer zu handhabendes Treffen hochrangiger Politiker*innen in die Stadt geholt.
Die Politik der G20 wie auch die Politik der Vertreter*innen vieler Staaten rufen breite Proteste hervor. Regierungen müssen grundsätzlich eine solche Kritik an ihrer Politik aushalten, denn Demokratie lebt von der gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Meinungs- und Versammlungsfreiheit zählen zu den „unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens“.
Mit Sorge hören wir, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in der Stadt Hamburg während und vor dem Gipfel außer Kraft gesetzt werden soll. Am Wochenende, 8./9. April 2017, wurde bekannt, dass der gesamte Innenstadtbereich (die so genannte Blaue Zone) nicht für Versammlungen zur Verfügung stehen soll. Auch das für solch große Versammlungen einzig geeignete Heiliggeistfeld solle für alle Versammlungen gesperrt werden. Dies bedeutete die Abschaffung des Versammlungsrechts.
Auch wenn danach andere Signale gesandt wurden und Justizsenator Till Steffen (Grüne) am Dienstag, 11. April 2017, bekannt gab, dass es kein Demo-Verbot in der Hamburger Innenstadt geben wird, bleiben unsere Sorgen bestehen. Zu befürchten ist, dass neue Wege der massiven Einschränkung gesucht und neue Verbote möglich gemacht werden könnten.

keinen Ausnahmezustand in Kauf nehmen

Eine Stadt, die sich ein solches Gipfeltreffen in die Stadt holt, darf damit nicht einen Ausnahmezustand in Kauf nehmen, der zur Aussetzung grundlegender Freiheitsrechte der Bürger*innen führt. Würden Grundrechte nur in guten und unkomplizierten Zeiten gelten, wären es keine Grundrechte und hätte ihre verfassungsmäßige Garantie keinerlei Wert. Sicherheitsinteressen des Staates können die Grundrechte, die Freiheitsrechte der Bürger*innen sind, nicht verdrängen. Demokratie verliert jede Substanz, wenn Sicherheitsinteressen die verfassungsmäßigen Freiheitsrechte aushebeln.

Wir, bundesweit aktive Bürgerrechtsorganisationen, fordern Sie auf, ernsthaft dafür Sorge zu tragen, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie auch Bewegungsfreiheit für die Bürger*innen, während dieses Gipfels gewährleistet werden. Als Abgeordnete sind Sie der Demokratie verpflichtet.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist Garant einer demokratischen Grundordnung. Orientierung gibt noch immer das Bundesverfassungsgericht, das in seinem Brokdorf-Beschluss formulierte, dass „das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, (…) seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers“, gilt.
Wir werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auf die uns jeweils zur Verfügung stehende Weise verteidigen und die Entwicklungen genau beobachten. Wir fordern Sie auf, uns über den Fortgang zu informieren.

gez.: Dr. Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., ElkeSteven@grundrechtekomitee.de)

– Humanistische Union e.V.
– Internationale Liga für Menschenrechte e.V.
– Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
– Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
– Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.“

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Ein guter Ton zur Integration https://www.tiefgang.net/ein-guter-ton-zur-integration/ Sat, 18 Mar 2017 08:00:27 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=759 [...]]]> „Mit Musik geht alles besser!“ – Der alte Schlagertitel klingt naiv, ist aber in Zeiten verschiedenster Sprachlosigkeit hilfreich. Eine Initiative des aus Norderstedt stammenden Lars Seniuk hat sich dies zu eigen gemacht …

Wer sich in Hamburg für Jazz interessiert, dem ist er schon lange kein Unbekannter: Lars Seniuk. Schon als Jugendlicher fiel er durch BigBand-Arrangements auf, leitete die außergewöhnliche Jugend-BigBand NGA, die u.a. auf den Take-5-Festivals an verkaufsoffenen Sonntagen in Harburg begeisterte und im seinerzeitigen Jazzclub im Stellwerk auch tagsüber probte.

Mittlerweile ist Lars Seniuk Leiter des Hamburger Landesjugendjazzorchesters geworden und damit in große Fußstapfen seines Vorgängers Nils Gessinger getreten. Problemlos, wie einem scheint. Zudem leitet er nach wie vor eine eigene BigBand, das New German Art Orchestra (kurz NGAO), die bisherige BigBand-Musikliebhaber quasi einer auditiven Revolution unterzieht, aber geschmeidig bleibt. Und für den Echo-Jazz 2016 war er auch nominiert.

Kurzum: Musik und insbesondere der Jazz sind sein Leben und Herzblut. Was liegt da näher,  als eben dieses kulturelle Genre auch für Mitmenschliche Belange einzusetzen?

Und während so andere noch über ihre Einstellung zum Thema Flüchtlinge grübelten, das Wort Integration  beschworen, zuweilen ohne die Antwort auf die Frage „worein eigentlich?“ sich je gegeben zu haben, initiierte Lars Seniuk ein Projekt, das dort ansetzt, wo Menschen schnell einander verstehen: in der Kultur – hier speziell der Musik.  Resultat: die gemeinnützige Initiative „Miteinander durch Musik e.V.“. Diese engagiert sich nun schon seit geraumer Zeit bundesweit für Geflüchtete. „Wir haben uns dabei zur Aufgabe gemacht, Flüchtlinge und Flüchtlingskinder mit Hilfe von Musik in Deutschland willkommen zu heißen, zu unterstützen und integrieren, sowie uns aktiv gegen Fremdenfeindlichkeit zu positionieren“, heißt es zudem Projekt.

Getrommelt wird auch um finanzielle Unterstützung. (Foto: MdM e.V.)

Neben eigenen Projekten und der Bündelung und Vermittlung von ehrenamtlichen Kräften liegt dabei ein weiterer Schwerpunkt der Initiative in der Unterstützung von Drittinitiativen. Dies findet in Form von Beratung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Sach- und Finanzmitteln statt.

Musikprojekte für Geflüchtete in Berlin

„Derzeit befinden wir uns im Aufbau mehrerer Projekte für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Berlin. Diese umfassen Instrumentalunterricht sowie Band- und Ensemblearbeit, u.a. in Kooperation mit Lehrenden und Studierenden der Hochschule für Musik Berlin“, lautet der aktuelle Stand.

Und auch in Hamburg ist die Initiative konkret: In einem Camp für Geflüchtete in Hamburg-Marienthal, in dem viele Flüchtlingskinder leben, die teilweise ihre Eltern auf der Flucht verloren haben und traumatisiert sind, bietet „Miteinander durch Musik“ nun Musikunterricht und die Arbeit in Ensembles an und hilft so den Kindern, Traumata zu verarbeiten, spielerisch Deutsch zu lernen und Freude am gemeinsamen Musizieren zu erleben. Angeboten werden unter anderem Unterricht auf verschiedenen Instrumenten, ein Chor, Musikalische Früherziehung für die 3- bis 5-Jährigen, Percussion- und Body-Percussion-Kurse für die Jugendlichen und gemeinsame Ensembles.

Ein weiteres konkretes Projekt arbeitet derzeit in Dresden. Gemeinsam mit Studierenden der Hochschule für Musik Dresden und weiteren Musikern aus der Region finden dort Gesangs- und Percussion-Workshops für Flüchtlinge statt, die sich an verschiedene Altergruppen richten.

Neben diesen stadtbezogenen Projekten arbeitet „Miteinander durch Musik“ aber zudem an einem Pilot-Projekt, das syrischen Musikern die Integration und den Wiedereinstieg in ihren Beruf erleichtert. Hierbei stehen sprachliche Komponenten, die Vermittlung von europäischer Musiktheorie und -pädagogik sowie Schulung in Organisationsstrukturen ebenso auf dem Programm wie die Bildung von Ensembles für europäische und syrische Musik.

Benefizkonzerte in verschiedenen Städten

Und nicht zu vergessen seien die Benefizkonzerte der Initiative. Sie wirkt unter anderem an der Planung und Durchführung mehrerer Konzerte für Geflüchtete sowie mehrerer Benefizkonzerte zu Gunsten von Flüchtlingen in verschiedenen Städten wie Leipzig und Berlin evtl. auch bald Hamburg mit.

All das liest sich toll? Dann leisten Sie Ihren Beitrag. Als gemeinnützige und nicht-kommerzielle Initiative sind die Initiatoren stets auf Unterstützung von außen angewiesen. Neben ehrenamtlichen Helfern benötigen sie Finanzspenden sowie Sachspenden, beispielsweise in Form von alten oder nicht mehr benötigten Instrumenten. „Gerne organisieren wir auch eine Abholung, falls Sie dies wünschen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob die Instrumente noch geeignet sind, nehmen wir diese selbstverständlich gerne vor Ort in Augenschein“, so das pragmatische Angebot der musikalischen  Weltverbesserer.

Finanzspenden können Sie gerne jederzeit auf folgendes Konto überweisen.

IBAN: DE29 8306 5408 0004 9373 09
BIC: GENODEF1SL
Verwendungszweck: Miteinander durch Musik e.V.

Sollten Sie sich ehrenamtlich für „Miteinander durch Musik e.V.“ engagieren wollen, senden Sie eine Nachricht an info(at)miteinanderdurchmusik.de. Gemeinsam kann wir dann ein geeignetes Projekt in Ihrer Nähe gefunden oder initiiert werden und mögliche Zeitkontingente und -räume gemeinsam abgestimmt werden. Auch sucht die Initiative stets nach Musikern, Musikpädagogen, Dolmetschern und Betreuern. Zögern Sie nicht!

Musik als Integrationsmittel wird übrigens auch in Wilhelmsburg  und Barmbek bei Sessions etwa in der Alten Kappelle im Inselpark oder in der Zinnschmelze genutzt. Also immer die Ohren auf halten!

Weitere Hintergründe zum Projekt:

Ein Logo, das nicht nur ums musikalische Herz macht.

www.miteinanderdurchmusik.de

www.facebook.de/miteinanderdurchmusik

Zu Lars Seniuk findet sich ein Kurzportrait auf jazz-guide-hamburg.de

 

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Kultur leistet ganze (Integrations-)Arbeit https://www.tiefgang.net/kultur-leistet-ganze-integrations-arbeit/ Sat, 25 Feb 2017 08:04:36 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=671 [...]]]> Der Nutzen von Kultur wird gerne hinterfragt. Aber bei einer Thematik herrscht in Hamburg und auch den Bezirken neuerdings große Einigkeit: Integration  – da leistet Kultur ganze Arbeit.

Und daher wird beim Thema Eingliederung Geflüchteter in unseren gesellschaftlichen Alltag ihr Nutzen allerorts sichtbar. Und diesmal werden auch Gelder bereitgestellt, um den Wert der Kultur nutzbar zu machen.

Ganz einfach ist es allerdings nicht, die behördliche Sprache mit inspirierten kulturellen Ideen in Einklang zu bringen. So gibt es zum einen Fonds namens „FREIRÄUME!“ und dann wieder einen „Hamburger Integrationsfonds für kulturelle stadtteilbezogene Integrationsprojekte im Bezirk“ – so auch Harburg.

Die Unterschiede liegen zum einen in ihrer Entstehungsgeschichte und Urheberschaft, zum anderen aber auch in ihrer räumlichen Strahlkraft.

Während der Fördertopf „FREIRÄUME!“ vor allem für Projekte interessant ist, die hamburgweit agieren und nicht an Einzelprojekte eines Bezirks gebunden sind, ist der „Hamburger Integrationsfonds …“ eben „vor Ort“ nutzbar.

Im Grunde, so die Harburger Verwaltung auf unsere telefonische Nachfrage, können Projektinitiativen bei beiden „Töpfen“ Gelder beantragen, werden aber vermutlich – je nach Ausrichtung des Projektes – nur aus einem wirklich Unterstützung bekommen. Man sollte also vorab klären, welcher Antrag an wen die Mühe wert ist.

Hier die Mitteilung samt Unterlagen und Ansprechpartner des Integrationsfonds für den Bezirk Harburg und weiter unten dann für Hamburg:

„Bezirksamt Harburg  

Interessensbekundungsverfahren

Vergabe einmaliger finanzieller Mittel aus dem Hamburger Integrationsfonds für kulturelle stadtteilbezogene Integrationsprojekte im Bezirk Harburg

 1. Ausgangslage

Die Bürgerschaft hat dem Bezirksamt Harburg einmalige Fördermittel in Höhe von 57.142 € aus dem Hamburger Integrationsfonds für die Finanzierung von integrativen Stadtteilkultur- und Kinder- und Jugendkulturprojekte im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich können davon zwischen 1.000 € und 10.000 € pro Projekt beantragt werden, in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen möglich.

Ziel ist, den Weg für eine gelingende Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge und Migrant_innen zu bahnen und tragfähige Strukturen in den Nachbarschaften zu unterstützen sowie das Miteinander von alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburger _innen im Sozialraum zu stärken. Mit Mitteln aus dem Integrationsfonds können beispielsweise Begegnungsräume geschaffen und Nachbarschaftsinitiativen sowie Vereine vor Ort unter-stützt werden. Dies dient auch der Stärkung der Unterstützer_innen rund um Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung. Es geht dabei um den Start langfristiger und nachhaltiger Integrationsmaßnahmen, die sich nach einer Anschubfinanzierung selbst tragen oder durch anderweitige Finanzierung getragen werden. Aus den Fördermitteln können keine Baumaß-nahmen und keine neue Stellen ohne gesicherte Folgefinanzierungen gefördert werden.

  1. Förderziele und Förderkriterien

– Entwicklung von Angeboten kultureller Teilhabe für Geflüchtete

– Partizipation auch ohne Sprachbarrieren

– Stärkung nachbarschaftlicher Bezüge zu Flüchtlingsunterkünften

– Impulse zum Aufbau nachhaltiger Strukturen

– Zusammenarbeit mit bzw. Anträge nur durch Einrichtungen und Akteure der Stadtteilkultur bzw. der Kinder- und Jugendkultur, die das Projekt im Bezirk Harburg durchführen wollen

– Grundsätzlich können zwischen 1.000 € und 10.000 € pro Projekt beantragt werden, in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen möglich.

– Besondere Berücksichtigung finden Projekte, bei denen Alteingesessene und Neuzu-gewanderte gemeinsam etwas gestalten.

 

  1. Antragsverfahren

Einreichungsfrist für den Antrag ist Freitag, der 31.03.17. Projektstart kann frühestens Ende April/Anfang Mai 2017 sein. Finanzielle Verpflichtungen für das beantragte Projekt können erst nach der Bewilligung eingegangen werden.

Antragsanforderungen:

– Einreichung eines schriftlichen und unterschriebenen Antrags (Formular anbei bzw. herunterladbar unter http://www.hamburg.de/harburg/kultur-aktuelles/) inklusive einer kurzen (ca. 2 Din A 4-Seiten) Projektbeschreibung/ Projektskizze mit Angabe der zu erreichenden Ziele und Personen sowie des Realisierungszeitraums und einer groben Kosten- und Finanzierungsplanung

– Die geförderten Projekte müssen Informationen über ihre Projekte im Portal „Willkom-menskultur Hamburg“ (www.willkommenskultur-hamburg.de/) veröffentlichen.

– Über die Vergabe der Mittel entscheidet im April 2017 eine Jury, die sich aus Vertreter_innen der Harburger Bezirksversammlung, der Bezirksverwaltung und des Harburger Integrationsrates zusammensetzt.

 

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen bis zum 31.03.2017, 14:00 Uhr per Post an:

 

Bezirksamt Harburg

Fachamt Sozialraummanagement

Stichwort „Integrationsfonds Kultur / Bezirke“

Harburger Ring 33

21073 Hamburg

Ansprechpartnerin/Auskunft erteilt:

Frau Lina Knipfer

FA Sozialraummanagement

Kulturangelegenheiten (SR 15)

Tel.-Nr. 040 42871-2520

E-Mail: Lina.Knipfer(at)harburg.hamburg.de“

 

 

  »FREIRÄUME!« Fonds für kulturelle Projekte mit Geflüchteten

– hamburgweit –

 

Für 2017 schreibt der Fonds FREIRÄUME! Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten in Hamburg aus.

Er richtet sich an funktionierende Orte der Stadtteilkultur, die herausragend gute Arbeit in der lokalen Kulturarbeit mit Geflüchteten leisten, und gleichermaßen an künstlerische und kulturpädagogische Projekte, Programme, Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen, die hamburgweit kulturelle Angebote mit Geflüchteten durchführen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich sowohl Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Jugendzentren, Geschichtswerkstätten als auch Flüchtlingseinrichtungen sowie kulturelle Institutionen, freie Initiativen, Vereine und Einzelpersonen. Die Projektdurchführenden sollten über eine nachweisbare künstlerische oder kulturpädagogische Qualifizierung und über Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten verfügen. Beantragt werden können Fördermittel für künstlerische und kulturpädagogische Projekte in Hamburg, die zur Integration und Teilhabe von Geflüchteten beitragen und den interkulturellen Dialog unterstützen. Gefördert werden sowohl Vorhaben mit Geflüchteten, die in naher Zukunft realisiert werden und neue Impulse setzen, als auch bewährte Projekte und Programme mit Geflüchteten.

Der Projektförderfonds ist offen für alle künstlerischen Sparten und Bereiche. Projekte, die bereits durch FREIRÄUME! gefördert worden sind, können im Sinne der Nachhaltigkeit einen Antrag auf Folgeförderung stellen. Pro Projekt können in der Regel zwischen 5.000 und 15.000 Euro beantragt werden. Ein finanzieller Eigenanteil wird nicht vorausgesetzt. Kofinanzierungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg, andere Stiftungen oder Förderer sind zulässig, müssen aber explizit im Finanzplan ausgewiesen werden.

Die Projekte sollten mehrere der folgenden Qualitätskriterien erfüllen:

  • Ermöglichung von Orten der Begegnung bzw. von geschützten Freiräumen für den interkulturellen Dialog
  • Ermöglichung von kultureller/gesellschaftlicher Teilhabe
  • Förderung der Partizipation von Geflüchteten ohne Sprachbarrieren
  • Niedrigschwelliger Zugang zu kulturellen Angeboten in Hamburg
  • Vermittlung von Willkommens- und Anerkennungskultur
  • Entfaltung stadtweiter Bedeutung und Wirksamkeit

Die Projekte werden außerdem auf ihre praktische Realisierbarkeit geprüft: Ansprache der Teilnehmer, Vernetzung des Projektes zu bestehenden Initiativen, Institutionen und Einrichtungen der Flüchtlingsarbeit, Offenheit des Projektes für die Bedürfnisse der Teilnehmer, Flexibilität des Projektes im Umgang mit Herausforderungen wie z.B. Fluktuation der Teilnehmer. Initiatoren und Unterstützer des Fonds

Der Fonds FREIRÄUME! wurde Anfang 2016 von der Hamburgischen Kulturstiftung, der Körber-Stiftung und der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. in Zusammenarbeit mit Stadtkultur Hamburg ins Leben gerufen und von zahlreichen Hamburger Stiftungen, privaten Förderern und Unternehmen unterstützt. Das bürgerschaftliche Engagement wird 2017 durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 200.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds gematcht. Es stehen damit insgesamt 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten zur Verfügung.

Verfahren und Modalitäten

Die Anträge können zu den folgenden Antragsfristen an die Hamburgische Kulturstiftung gestellt werden: 31. März 2017 und 31. Mai 2017.

Die erste Antragsfrist wird von der Hamburgischen Kulturstiftung, die zweite Antragsfrist von Stadtkultur Hamburg betreut. Eine Förderentscheidung liegt nach vollständiger Projekteinreichung nach ca. sechs Wochen vor.

Die Förderentscheidung wird von einer sechsköpfigen Jury getroffen, die mit jeweils einem Vertreter aus der Körber-Stiftung, der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. und der Hamburgischen Kulturstiftung sowie jeweils einem Vertreter aus der Kulturbehörde, der LAG Kinder- und Jugendkultur und Stadtkultur Hamburg besetzt ist. Sie werden schriftlich benachrichtigt, ob Ihr Projekt gefördert wird oder nicht.

Alle Förderanträge (Frist 31. März und 31. Mai 2017) müssen digital eingereicht werden an:

Hamburgische Kulturstiftung, z. Hd. Julia Schwerbrock, schwerbrock@kulturstiftung-hh.de

Ein Förderantrag umfasst:

a) das einseitige Antragsformular zum Förderantrag (zu finden unter www.kulturstiftung-hh.de, Stichwort »Projektförderung«),

b) eine detaillierte Projektbeschreibung mit folgenden Informationen:

  • Konzept
  • Ort und Zeitplan des künstlerischen oder kulturpädagogischen Projekts in Hamburg
  • Projektdurchführende (Lebenslauf, Nachweis über künstlerische oder kulturpädagogische Qualifizierung und Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten)

c) einen aussagekräftigen Finanzierungsplan mit folgenden Eckdaten:

  • Kostenkalkulation mit Übersicht über die geplanten Ausgaben mit Angabe der einzelnen Positionen
  • Finanzplan (bitte vermerken, welche Mittel sicher und welche noch ungesichert sind bzw. welche weiteren Anträge gestellt oder geplant sind und wann mit den Förderentscheidungen zu rechnen ist)
  • beantragte Fördersumme (in der Regel 5.000 bis 15.000 Euro)

Die Förderanträge werden nur akzeptiert, wenn sie digital eingereicht werden und wenn der Antrag aus maximal zwei Anlagen (zzgl. Antragsformular) besteht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Erste Frist (31. März 2017):

Julia Schwerbrock, Hamburgische Kulturstiftung, Projektbereich Kinder- und Jugendkultur/Kulturelle Bildung,

Tel.: 040/339099, Email: schwerbrock@kulturstiftung-hh.de

Zweite Frist (31. Mai 2017):

Corinne Eichner, Stadtkultur Hamburg Geschäftsführung,

Tel.: 040 / 879 76 46 –0, Email: eichner@stadtkultur-hh.de

 

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Die Politik der leisen Töne https://www.tiefgang.net/die-politik-der-leisen-toene/ Thu, 02 Feb 2017 19:13:01 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=524 [...]]]> Hamburg will den Anschluss an die Weltmetropolen nicht verlieren und hat sich mal wieder angestrengt. Nun kann Hamburg wieder in einem Atemzug mit Paris und London genannt werden.

Denn auch hier ist nun bald Straßenmusik verboten. Der alte Slogan wer bezahlt, bestimmt die Musik gilt hier erstaunlicherweise mal nicht. Denn es sind prompt Anwälte und Unternehmer in den Innenstadtbüros, die sich gegen den musikalischen Pöbel auf der (Spitaler) Straße durchsetzten. Vorne weg Heinrich Grüter, Vorsitzender des norddeutschen Unternehmerverbands AGA mit Sitz in bester City-Lage, der sich im NDR-Fernsehen nicht zu schade ist, den Umstand auf den Punkt zu bringen: „Man will ja auch mal das Fenster aufmachen. Und da ist es schlichtweg zu laut!“ Man stelle sich vor, jemand wird das Klingeln der Ladenkassen als störend empfinden … !  (NDR, 31.01.2017)

Und siehe da: Die Straße „Kurze Mühren“, in der er seine Büros hat, wird musikalisches Sperrgebiet. Ein Schelm, wer da Zusammenhänge oder Klientelpolitik vermutet. Dem mächtigen Trommeln gegen das Getrommel gab die Bezirkspolitik Mitte nun zügig nach. 30 Minuten soll künftig ein Straßenkonzert höchstens dauern und Bläser werden ganz ausgeschlossen. Wenn das mal mit dem Antidis-kriminierungsgesetz vereinbar ist.

Der sonst jung und flott daher kommende Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) sei bemüht, den Streit zu entschärfen, heißt es. Ihm gehe es ihm nicht um ein Verbot, sondern um klare Regeln – diese sollen die Standorte, die Anzahl der Musiker und die Lautstärke begrenzen. Und als Rückendeckung bezieht er sich auf beratende Gespräche mit der Hamburger Blueslegende Abi Wallenstein, der selbst als Straßenmusiker groß geworden ist. Nun soll bei Verstößen und Beschwerden zukünftig die Polizei eingeschaltet werden. Ob das Wallenstein wollte?!

Dieser Schnellschuss reiht sich ein in das traurige Thema gentrifizierter Städte. Wer Geld und Einfluss hat, bestimmt wie „seine“ Stadt gestaltet wird. Bitte keine Musikclubs in meiner Straße, keine Musiker vor meinem Büro und überhaupt: können die nicht mal was Schönes spielen?!

Und da reiht sich Hamburg nun in Verbote ein, die es auch in London und Paris aber auch anderen Städten seit nicht allzu langer Zeit gibt. Nur – und das ist durchaus erwähnenswert – macht man es sich in anderen Städten nicht ganz so einfach. Wenn Hamburg sich nun etwas Zeit nähme, ginge da etwas.

London – die Lizenz zum Tönen

In London etwa sind Verstärker, Blasinstrumente und Schlagzeuge seit 2013 verboten, und um neun Uhr abends muss Ruhe herrschen. Als letzter Londoner Bezirk hatte der sonst alternative Stadtteil Camden Town strenge Regeln für Straßenmusiker erlassen. Seither müssen die Künstler auch in der bei Touristen so beliebten Gegend bezahlen, damit sie überhaupt auftreten dürfen. Einige Anwohner freuen sich über die Ruhe, einige befürchten, der Stadtteil habe mit der neuen Regelung einen Teil seiner Identität preisgegeben. Bürgermeister war zu der Zeit noch Boris Johnson, jetzt Brexit-Außenminister. Der Spiegel zitierte ihn seinerzeit: „Ich fürchte, einige Teile der Hauptstadt könnten zu verbotenen Zonen für Straßenkünstler werden“, als er den jährlichen Wettbewerb für Straßenmusiker eröffnete. Der Gewinner bekommt die begehrte Erlaubnis, in der Londoner U-Bahn spielen zu dürfen. „Statt unsere Musiker mit unnötiger Bürokratie zu gängeln, sollten wir die Spontaneität schätzen, die sie in die Stadtzentren und Einkaufsstraßen bringen“, forderte Johnson. Genau 30 Minuten Zeit wird jedem Künstler auf diesem begehrten Platz bewilligt. Spontan ist keiner dieser Auftritte. Genauso wie die 280 zugelassenen Musiker der Londoner U-Bahn müssen auch die Straßenkünstler vor den Markthallen sich mit einem Vorspiel um die Lizenz bewerben.

„Straßenkünstler kommen immer noch gerne nach London. Aber es ist ziemlich schwer für sie, mit den sehr unterschiedlichen Regelungen zurechtzukommen“, sagt Munira Mirza, in der Stadtverwaltung zuständig für Kultur. „Wir haben 32 Bezirke, und jeder hat ein unterschiedliches System. Wir versuchen nun, das für Straßenkünstler zu vereinfachen.“

Das spricht zumindest für ein kulturelles Verständnis. Denn es für den Künstler zu vereinfachen zollt immerhin von Respekt. (Spiegel-Online, 07. Mai 2014)

Paris sucht den Metro-Star

Und auch Paris reguliert das Straßenmusik-Business mit einer gewissen kulturellen Leidenschaft. „Im 20. Arrondissement bittet die Verwaltung der Pariser U-Bahn RATP zweimal im Jahr zu einem Casting für 300 heiß begehrte Lizenzen. Sie berechtigen zum Auftritt vor Millionenpublikum – allerdings nicht in den glitzernden Konzerttempeln der Stadt, sondern in der Metro. Tatsächlich liegt die größte Musikszene der französischen Hauptstadt im Untergrund. In den rund 300 Metro-Stationen spielen talentierte Newcomer wie gestandene Künstler vor einem Publikum von täglich rund fünf Millionen U-Bahn-Nutzern: Russische Volkslieder, vorgetragen von einem Männerchor, wabern durch die Gänge an der Place de la Concorde, lateinamerikanische Rhythmen beleben den Verkehrsknotenpunkt Châtelet, ein Akkordeonspieler spielt französische Chansons am Bahnhof Saint Lazare.“ (Spiegel-Online vom 26.10.2014)

Und bei uns? Im Merkblatt für Straßenmusik und Straßentheater des Bezirks Mitte von 2014  heißt es: „Straßenkunst trägt zur Belebung der Innenstadt bei. Aber Sie werden sicher verstehen, dass sich nicht alle Bürgerinnen und Bürger an Ihren Darbietungen erfreuen, insbesondere dann nicht, wenn immer nur an einem Platz gespielt wird und sich die Stücke ständig wiederholen.“

Aber es läuft meist auf die gleiche Leier hinaus: für einen Verkaufsoffenen Sonntag darf´s gerne auch sülzig-geschmacklose Musik sein. Aber einfach mal Musik machen- das geht nicht! Der Wert der Kultur – er liegt hier im langweiligsten Mittemaß.

(02. Feb. 2017, hl)

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Der Mythos von der „Hammaburg“: vom Wikinger zum Hanseaten https://www.tiefgang.net/der-ewige-mythos-von-der-hammaburg-vom-wikinger-zum-hanseaten/ Sat, 17 Dec 2016 18:22:32 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=203 [...]]]> Über die Ursprünge Hamburgs wird schon lange gerätselt. Dass aber Franken, Slawen und Wikinger unsere Gründungsväter sein sollen, mag überraschen.

Die Hammaburg – Keimzelle Hamburgs – wird seit Jahrhunderten auf dem Domplatz im Herzen der Stadt vermutet. Die spannende Suche nach der historischen Hammaburg ist dabei zum Mythos geworden. Das Archäologische Museum Hamburg inmitten Harburgs verknüpfte mit der Ausstellung „Mythos Hammaburg – Archäologische Entdeckungen zu den Anfängen Hamburgs“ erstmals die schriftliche Überlieferung mit den aktuellen Ergebnissen archäologischer Ausgrabungstätigkeit. Wer es also genau wissen will, konnte sich seit Ende 2015 mit einem Begleitband zur Ausstellung tief ins Herzen nicht nur St. Paulis begeben und ist dabei von fachkundigen Archäologen beraten.

Der Band präsentiert in über 40 reich illustrierten Beiträgen ein neues Bild von den Ursprüngen Hamburgs zwischen dem 8. und 12. Jahrhundert. Erstmals kann die Stadtwerdung der Hansestadt lückenlos von einer spätsächsischen Siedlung bis zur blühenden Hansestadt des Hochmittelalters aufgezeigt werden. Die renommierten wissenschaftlichen Autoren betten zudem in fundierten Fachbeiträgen die Hammaburg in ihr frühmittelalterliches Umfeld zwischen Franken, Slawen und Wikingern ein. Der Weg zur heutigen einer Weltmetropole ist also lang und war nicht immer so klar in seiner Richtung.

Nun erschien im November 2016 ein weiterer ergänzender Band: „Hammaburg. Wie alles begann“.

Das Archäologische Museum Hamburg schlägt damit ein weiteres spannendes Kapitel der Geschichte Hamburgs auf: Die historische Keimzelle der Hansestadt – die legendäre Hammaburg – gilt seit 2014 als endgültig entdeckt, womit zahlreiche Rätsel um die Gründung der Stadt gelöst werden konnten. So kann erstmals die Stadtwerdung Hamburgs lückenlos von einer kleinen sächsischen Siedlung des 8. Jahrhunderts bis zur blühenden Hansestadt aufgezeigt und illustriert werden.

Beide Bände oblagen dem Herausgeber Prof. Dr. Rainer-Maria Weiss.  Seit 2003 ist er Direktor des Archäologischen Museums Hamburg mit Sitz in Harburg und Landesarchäologe von Hamburg. Er studierte Vor- und Frühgeschichte und Kunstgeschichte in Regensburg. 1990 begann er seine berufliche Laufbahn am Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in Regensburg. 1991 wechselte er an das Museum für Vor- und Frühgeschichte nach Berlin. Nach weiteren Stationen in der Denkmalpflege in Berlin und Bayern sowie am Gäubodenmuseum in Straubing wurde er 2001 am Berliner Museum für Vor- und Frühgeschichte zum Kustos ernannt, bevor er dann nach Hamburg kam. Über seinen archäologischen Arbeiten ist er auch für sein großes kulturelles Engagement bekannt.

Nun ist ein zweiter, ergänzender Band zum Mythos Hammaburg erschienen. (Bild: Wachholtz-Verlag)
Mythos Hammaburg. Archäologische Entdeckungen zu den Anfängen Hamburgs, Autoren: Rainer-Maria Weiss (Hrsg.), Anne Klammt (Hrsg.) ISBN: 9783529052705, Format: 24 x 30 cm, Seiten: 508, Einband: gebunden, Preis: 29,50 €
Hammaburg. Wie alles begann, Autor: Rainer-Maria Weiss (Hrsg.), ISBN: 9783529052712, Format: 14,5 x 22 cm, Seiten: 144, Einband: gebunden, Preis: 19,90 €

(17. Dez. 2016, hl)

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Online-Ticket rockt Weihnachtsmann! https://www.tiefgang.net/online-ticket-rockt-weihnachtsmann/ Tue, 13 Dec 2016 14:47:23 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=172 [...]]]>

Die Idee ist simpel, ihre Umsetzung allerdings hatte es in sich. Und doch: am Ende lässt sie nicht nur die Clubkasse schöner klingeln.  Es geht um „FairTix“.

Als 2010 die „Stiftung zur Stärkung private Musikbühnen“ – kurz Clubstiftung – vom Interessensverband Clubkombinat Hamburg und der Stadt Hamburg ins Leben gerufen wurde, war allen Beteiligten nicht ganz klar, wie die Stiftung denn nun agieren wird. Ehrenamtliche Arbeit alleine reicht da nicht, so viel war klar. Fest stand aber auch: die Clubs müssen dauerhaft einen finanziellen Beitrag einbringen, um die Fördermodelle der Stiftung (Förderung von Anschaffungen in den Bereichen Ton- und Lichttechnik, Energieberatung, Erstattung  von GEMA-Gebühren etc.pp.) ins Laufen zu bekommen. Spendenaufrufe sind schwer berechenbar und trotz allen Reichtums dieser Stadt und seiner Bürger/innen noch schwerer einzuholen. Denn die Musikclubs Hamburgs haben durch ihren Hang zur Abgewracktheit zwar Charme, hatten aber bis dato keinen sonderlichen Ruf in der honorigen Gesellschaft.

„Warum nicht also dort Geld abzwacken, wo es eh tagtäglich eingebracht wird?“, dachte Karsten Schölermann, Stiftungsvorsitzender und selbst Clubbetreiber des Knust und LOGOs, „bei den Online-Vorverkaufsstellen!“

Dass da einige tausend Euro je Konzerttag generiert werden, konnte sich das Clubkombinat an fünf Finger ausrechnen. Denn die seinerzeit über 60 Mitgliederclubs brachten es ja an einem Konzertabend schon auf eine gute 5-stellige Besucherzahl. Wenn davon die Vorverkäufer rund 2-3 Euro je Karte verdienten, war das ein stattlicher Umsatz auf fremder Leute Arbeit. Nach langen Verhandlungen und der geballten Courage der Clubs, den Ticket-Monopolisten die Stirn zu bieten, entstand das erste Online-Ticketsystem, in dem der Anbieter von sich aus je verkauftem Ticket 1,- € an die Stiftung retour spendete. Der Gast also brauchte nichts zu tun, was er nicht eh schon tat und die meisten wussten und wissen bis heute nicht, dass sie mit ihrem Kartenkauf zugleich Gutes tun.

Mittlerweile nennt sich das System „FairTix“, wobei es namentlich auf die faire Ausgleichszahlung des Ticket-Verkäufers an die Clubs anhand eines Euros je Ticket und in Form einer Spende an die Stiftung abzielt.

28.000 € durch „Hilfe zur Selbsthilfe“

Und das rechnet sich: im Jahr 2014 flossen so fast 17.000 € an die Stiftung, ein Jahr später bereits gut 28.000 € und 2016 wird es noch mehr werden. Dass es so viel mehr geworden ist, liegt nun weniger an der erhöhten Besucherzahl der Konzerte. Und ohnehin wird nur ein Teil der Tickets über Fairtix angeboten. Es ist vielmehr so, dass immer mehr Clubs sich dem System anschließen und so regelrecht „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten. Dabei sind namhafte Clubs wie Knust, Uebel & Gefährlich, Logo, Docks/Prinzenbar, Monkeys Music Club, Molotow, Birdland, MS Stubnitz, Astra Stube, Rock Café St. Pauli, OHA! Music GbR, Honigfabrik, Altonale, Gruenspan, Marias Ballroom, klubsen, VOLT, Hasenschaukel, Kleiner Donner, Stellwerk, Jazz Federation, HÄKKEN, Cascadas, kukuun, Astra Stube e.V. und Pooca. Und es sind noch immer nicht alle.

Und was geschieht nun mit dem Geld? Die Stiftung beschloss, den Großteil dieses Geldes in ihr Förderprogramm „Live Concert Account“ (kurz LCA) zu stellen, das den ungeförderten Musikclubs der Stadt Hamburg  die GEMA- Kosten erstattet. Also die Urheberrechtszahlungen, die die Clubs für die musikalischen Aufführungen von komponierten Werken leisten müssen.  Immerhin knapp 150.000,- € jährlich! Und da selbst Clubs, die keinen Eintritt nehmen und dennoch für diese Konzerte und Sessions GEMA zahlen müssen, unverhältnismäßig hart getroffen würden (zumal es meist Kleinstclubs sind), wurde 2015 erstmals der Fördertopf  LCA+ begründet und ausgeschüttet. Ein kleiner aber tröstlicher Geldregen für manchen Club. Karsten Schölermann: „Auf diese Art und Weise sind wir in der Lage, viele nicht kostendeckende Clubkonzerte zu unterstützen.“

Und auch 2016 kommt wieder pünktlich zur Weihnacht bei den meisten Hamburger Musikclubs der Erstattungsbetrag zu den GEMA-Rechnungen des Vorjahres aufs Clubkonto geschneit und beschert eine besondere Besinnlichkeit der Musikalitäten. Ein Ticket im Vorverkauf online zu bestellen, beschert hier also doppelt Freude. Übersicht über die teilnehmenden Clubs und direkt zum Vorverkauf über Fair-Tix.

(13. Dez. 2016, hl)

 

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