Der Nutzen von Kultur wird gerne hinterfragt. Aber bei einer Thematik herrscht in Hamburg und auch den Bezirken neuerdings große Einigkeit: Integration – da leistet Kultur ganze Arbeit.
Und daher wird beim Thema Eingliederung Geflüchteter in unseren gesellschaftlichen Alltag ihr Nutzen allerorts sichtbar. Und diesmal werden auch Gelder bereitgestellt, um den Wert der Kultur nutzbar zu machen.
Ganz einfach ist es allerdings nicht, die behördliche Sprache mit inspirierten kulturellen Ideen in Einklang zu bringen. So gibt es zum einen Fonds namens „FREIRÄUME!“ und dann wieder einen „Hamburger Integrationsfonds für kulturelle stadtteilbezogene Integrationsprojekte im Bezirk“ – so auch Harburg.
Die Unterschiede liegen zum einen in ihrer Entstehungsgeschichte und Urheberschaft, zum anderen aber auch in ihrer räumlichen Strahlkraft.
Während der Fördertopf „FREIRÄUME!“ vor allem für Projekte interessant ist, die hamburgweit agieren und nicht an Einzelprojekte eines Bezirks gebunden sind, ist der „Hamburger Integrationsfonds …“ eben „vor Ort“ nutzbar.
Im Grunde, so die Harburger Verwaltung auf unsere telefonische Nachfrage, können Projektinitiativen bei beiden „Töpfen“ Gelder beantragen, werden aber vermutlich – je nach Ausrichtung des Projektes – nur aus einem wirklich Unterstützung bekommen. Man sollte also vorab klären, welcher Antrag an wen die Mühe wert ist.
Hier die Mitteilung samt Unterlagen und Ansprechpartner des Integrationsfonds für den Bezirk Harburg und weiter unten dann für Hamburg:
„Bezirksamt Harburg
Interessensbekundungsverfahren
Vergabe einmaliger finanzieller Mittel aus dem Hamburger Integrationsfonds für kulturelle stadtteilbezogene Integrationsprojekte im Bezirk Harburg
1. Ausgangslage
Die Bürgerschaft hat dem Bezirksamt Harburg einmalige Fördermittel in Höhe von 57.142 € aus dem Hamburger Integrationsfonds für die Finanzierung von integrativen Stadtteilkultur- und Kinder- und Jugendkulturprojekte im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich können davon zwischen 1.000 € und 10.000 € pro Projekt beantragt werden, in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen möglich.
Ziel ist, den Weg für eine gelingende Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge und Migrant_innen zu bahnen und tragfähige Strukturen in den Nachbarschaften zu unterstützen sowie das Miteinander von alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburger _innen im Sozialraum zu stärken. Mit Mitteln aus dem Integrationsfonds können beispielsweise Begegnungsräume geschaffen und Nachbarschaftsinitiativen sowie Vereine vor Ort unter-stützt werden. Dies dient auch der Stärkung der Unterstützer_innen rund um Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung. Es geht dabei um den Start langfristiger und nachhaltiger Integrationsmaßnahmen, die sich nach einer Anschubfinanzierung selbst tragen oder durch anderweitige Finanzierung getragen werden. Aus den Fördermitteln können keine Baumaß-nahmen und keine neue Stellen ohne gesicherte Folgefinanzierungen gefördert werden.
- Förderziele und Förderkriterien
– Entwicklung von Angeboten kultureller Teilhabe für Geflüchtete
– Partizipation auch ohne Sprachbarrieren
– Stärkung nachbarschaftlicher Bezüge zu Flüchtlingsunterkünften
– Impulse zum Aufbau nachhaltiger Strukturen
– Zusammenarbeit mit bzw. Anträge nur durch Einrichtungen und Akteure der Stadtteilkultur bzw. der Kinder- und Jugendkultur, die das Projekt im Bezirk Harburg durchführen wollen
– Grundsätzlich können zwischen 1.000 € und 10.000 € pro Projekt beantragt werden, in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen möglich.
– Besondere Berücksichtigung finden Projekte, bei denen Alteingesessene und Neuzu-gewanderte gemeinsam etwas gestalten.
- Antragsverfahren
– Einreichungsfrist für den Antrag ist Freitag, der 31.03.17. Projektstart kann frühestens Ende April/Anfang Mai 2017 sein. Finanzielle Verpflichtungen für das beantragte Projekt können erst nach der Bewilligung eingegangen werden.
– Antragsanforderungen:
– Einreichung eines schriftlichen und unterschriebenen Antrags (Formular anbei bzw. herunterladbar unter http://www.hamburg.de/harburg/kultur-aktuelles/) inklusive einer kurzen (ca. 2 Din A 4-Seiten) Projektbeschreibung/ Projektskizze mit Angabe der zu erreichenden Ziele und Personen sowie des Realisierungszeitraums und einer groben Kosten- und Finanzierungsplanung
– Die geförderten Projekte müssen Informationen über ihre Projekte im Portal „Willkom-menskultur Hamburg“ (www.willkommenskultur-hamburg.de/) veröffentlichen.
– Über die Vergabe der Mittel entscheidet im April 2017 eine Jury, die sich aus Vertreter_innen der Harburger Bezirksversammlung, der Bezirksverwaltung und des Harburger Integrationsrates zusammensetzt.
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen bis zum 31.03.2017, 14:00 Uhr per Post an:
Bezirksamt Harburg
Fachamt Sozialraummanagement
Stichwort „Integrationsfonds Kultur / Bezirke“
Harburger Ring 33
21073 Hamburg
Ansprechpartnerin/Auskunft erteilt:
Frau Lina Knipfer
FA Sozialraummanagement
Kulturangelegenheiten (SR 15)
Tel.-Nr. 040 42871-2520
E-Mail: Lina.Knipfer(at)harburg.hamburg.de“
»FREIRÄUME!« Fonds für kulturelle Projekte mit Geflüchteten
– hamburgweit –
Für 2017 schreibt der Fonds FREIRÄUME! Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten in Hamburg aus.
Er richtet sich an funktionierende Orte der Stadtteilkultur, die herausragend gute Arbeit in der lokalen Kulturarbeit mit Geflüchteten leisten, und gleichermaßen an künstlerische und kulturpädagogische Projekte, Programme, Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen, die hamburgweit kulturelle Angebote mit Geflüchteten durchführen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich sowohl Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Jugendzentren, Geschichtswerkstätten als auch Flüchtlingseinrichtungen sowie kulturelle Institutionen, freie Initiativen, Vereine und Einzelpersonen. Die Projektdurchführenden sollten über eine nachweisbare künstlerische oder kulturpädagogische Qualifizierung und über Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten verfügen. Beantragt werden können Fördermittel für künstlerische und kulturpädagogische Projekte in Hamburg, die zur Integration und Teilhabe von Geflüchteten beitragen und den interkulturellen Dialog unterstützen. Gefördert werden sowohl Vorhaben mit Geflüchteten, die in naher Zukunft realisiert werden und neue Impulse setzen, als auch bewährte Projekte und Programme mit Geflüchteten.
Der Projektförderfonds ist offen für alle künstlerischen Sparten und Bereiche. Projekte, die bereits durch FREIRÄUME! gefördert worden sind, können im Sinne der Nachhaltigkeit einen Antrag auf Folgeförderung stellen. Pro Projekt können in der Regel zwischen 5.000 und 15.000 Euro beantragt werden. Ein finanzieller Eigenanteil wird nicht vorausgesetzt. Kofinanzierungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg, andere Stiftungen oder Förderer sind zulässig, müssen aber explizit im Finanzplan ausgewiesen werden.
Die Projekte sollten mehrere der folgenden Qualitätskriterien erfüllen:
- Ermöglichung von Orten der Begegnung bzw. von geschützten Freiräumen für den interkulturellen Dialog
- Ermöglichung von kultureller/gesellschaftlicher Teilhabe
- Förderung der Partizipation von Geflüchteten ohne Sprachbarrieren
- Niedrigschwelliger Zugang zu kulturellen Angeboten in Hamburg
- Vermittlung von Willkommens- und Anerkennungskultur
- Entfaltung stadtweiter Bedeutung und Wirksamkeit
Die Projekte werden außerdem auf ihre praktische Realisierbarkeit geprüft: Ansprache der Teilnehmer, Vernetzung des Projektes zu bestehenden Initiativen, Institutionen und Einrichtungen der Flüchtlingsarbeit, Offenheit des Projektes für die Bedürfnisse der Teilnehmer, Flexibilität des Projektes im Umgang mit Herausforderungen wie z.B. Fluktuation der Teilnehmer. Initiatoren und Unterstützer des Fonds
Der Fonds FREIRÄUME! wurde Anfang 2016 von der Hamburgischen Kulturstiftung, der Körber-Stiftung und der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. in Zusammenarbeit mit Stadtkultur Hamburg ins Leben gerufen und von zahlreichen Hamburger Stiftungen, privaten Förderern und Unternehmen unterstützt. Das bürgerschaftliche Engagement wird 2017 durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 200.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds gematcht. Es stehen damit insgesamt 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten zur Verfügung.
Verfahren und Modalitäten
Die Anträge können zu den folgenden Antragsfristen an die Hamburgische Kulturstiftung gestellt werden: 31. März 2017 und 31. Mai 2017.
Die erste Antragsfrist wird von der Hamburgischen Kulturstiftung, die zweite Antragsfrist von Stadtkultur Hamburg betreut. Eine Förderentscheidung liegt nach vollständiger Projekteinreichung nach ca. sechs Wochen vor.
Die Förderentscheidung wird von einer sechsköpfigen Jury getroffen, die mit jeweils einem Vertreter aus der Körber-Stiftung, der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. und der Hamburgischen Kulturstiftung sowie jeweils einem Vertreter aus der Kulturbehörde, der LAG Kinder- und Jugendkultur und Stadtkultur Hamburg besetzt ist. Sie werden schriftlich benachrichtigt, ob Ihr Projekt gefördert wird oder nicht.
Alle Förderanträge (Frist 31. März und 31. Mai 2017) müssen digital eingereicht werden an:
Hamburgische Kulturstiftung, z. Hd. Julia Schwerbrock, schwerbrock@kulturstiftung-hh.de
Ein Förderantrag umfasst:
a) das einseitige Antragsformular zum Förderantrag (zu finden unter www.kulturstiftung-hh.de, Stichwort »Projektförderung«),
b) eine detaillierte Projektbeschreibung mit folgenden Informationen:
- Konzept
- Ort und Zeitplan des künstlerischen oder kulturpädagogischen Projekts in Hamburg
- Projektdurchführende (Lebenslauf, Nachweis über künstlerische oder kulturpädagogische Qualifizierung und Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten)
c) einen aussagekräftigen Finanzierungsplan mit folgenden Eckdaten:
- Kostenkalkulation mit Übersicht über die geplanten Ausgaben mit Angabe der einzelnen Positionen
- Finanzplan (bitte vermerken, welche Mittel sicher und welche noch ungesichert sind bzw. welche weiteren Anträge gestellt oder geplant sind und wann mit den Förderentscheidungen zu rechnen ist)
- beantragte Fördersumme (in der Regel 5.000 bis 15.000 Euro)
Die Förderanträge werden nur akzeptiert, wenn sie digital eingereicht werden und wenn der Antrag aus maximal zwei Anlagen (zzgl. Antragsformular) besteht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Erste Frist (31. März 2017):
Julia Schwerbrock, Hamburgische Kulturstiftung, Projektbereich Kinder- und Jugendkultur/Kulturelle Bildung,
Tel.: 040/339099, Email: schwerbrock@kulturstiftung-hh.de
Zweite Frist (31. Mai 2017):
Corinne Eichner, Stadtkultur Hamburg Geschäftsführung,
Tel.: 040 / 879 76 46 –0, Email: eichner@stadtkultur-hh.de“