Künstlersozialabgabe https://www.tiefgang.net Tue, 30 Oct 2018 12:11:27 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Wohltat ersetzt Nutzungsrechte nicht https://www.tiefgang.net/wohltat-ersetzt-nutzungsrechte-nicht/ Fri, 09 Nov 2018 23:10:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4470 [...]]]> Entfällt die KSK-Abgabe, wenn man Konzerte für mildtätige Zwecke organisiert? So einfach ist es nicht, sagt das Bayrische Landessozialgericht.

Da im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe regelmäßig auch die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles entscheidend sind, sollten sich (gemeinnützige) Veranstalter stets im Klaren darüber sein, ob die Kriterien der Abgabepflicht vorliegen. Sonst kann es teuer werden. Wie auch in einem Fall den das Bayerische Landessozialgericht (LSG) zu entscheiden hatte. Hier hatte ein gemeinnütziger Verein, dessen Zweck die Förderung der Kultur und der Entwicklungshilfe ist, zur Verwirklichung des Satzungszweckes insbesondere ein alljährlich stattfindendes, drei Tage andauerndes Open-Air Festival veranstaltet.

Dem Verein gingen mehrere Bescheide der Landesversicherungsanstalt (als Künstlersozialkasse) zu, deren Gegenstand die Zahlung der Künstlersozialversicherungsabgabe war. Der Verein legte zunächst Widerspruch ein. Dies half jedoch nichts – die Entscheidung musste schlussendlich vor Gericht getroffen werden (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.05.2018, Az. L 4 KR 139/14).

Das Gericht führte vor diesem Hintergrund aus: „Danach ist zur Künstlersozialabgabe ein Unternehmer verpflichtet, der ( …) Konzertdirektionen ( …) sowie sonstige Unternehmen betreibt, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Ausführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen“. „Derjenige soll zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden, der sich durch unmittelbaren Kontakt zum Künstler Eigentums- oder Nutzungsrechte an dessen Werken oder Leistungen verschafft und diese Leistungen oder Werke regelmäßig der Öffentlichkeit zugänglich machen will.“ Eine Ausnahme wegen einer nur gelegentlichen Auftragsvergabe an selbstständige Künstler oder Publizisten liege im strittigen Fall nicht vor.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Begriff des „Unternehmers“ im Sinne des KSVG weit zu fassen sei. Maßgeblich ist darauf abzustellen, ob es sich um ein beteiligungsfähiges Wirtschaftsgebilde handele. Daher kann auch ein eingetragener gemeinnütziger Verein zweifelsfrei ein abgabepflichtiger Unternehmer sein. Weiterhin ist das Festival darauf gerichtet, mit dem Verkauf von Eintrittskarten, Getränken, Speisen und Trinkgefäßen Einnahmen zu erzielen. Die Abgabepflicht liegt auch vor, wenn die Einrichtung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Abgabepflichtige Unternehmer seien in diesem Zusammenhang weitergehend alle natürlichen oder juristischen Personen, die eine nachhaltige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit ausüben. Bei Veranstaltungen, welche, wie das Festival, nur einmal jährlich stattfinden, ist eine Nachhaltigkeit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur in Ausnahmefällen anzunehmen. Jedoch wird die Nachhaltigkeit einer Veranstaltung dann angenommen, „wenn es sich um die Organisation einer mehrere Tage oder Wochen umfassenden Großveranstaltung mit umfangreichen Planungs- und Vorbereitungsarbeiten handelt und für die Veranstaltung auch selbstständige Künstler engagiert werden.“

Das Gericht stufte die Abhaltung des Festivals als Hauptzweck des Vereins ein und berief sich dabei auf die Satzungsformulierung „Abhaltung kultureller Veranstaltungen (z.B. Konzerte)“. Der anschließend benannte Zweck, „die Überlassung finanzieller Mittel an andere Körperschaften zur Förderung von Entwicklungshilfeprojekten“, ergibt sich nach Ansicht des Gerichts als Folge des ersten Zwecks, insbesondere auch um eine Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins zu erlangen. Auch der Wortlaut der Satzung, welche von Veranstaltungen im Plural spricht, deute an, dass der Verein grundsätzlich auch bereit ist, mehr als nur die eine streitgegenständliche Veranstaltung durchzuführen.

Bei der Frage, ob es sich bei dem dreitägigen Festival um eine einheitliche oder um separate Veranstaltungen handelt, kam das Gericht zu dem Schluss, dass hier von einer Einheit der Veranstaltung auszugehen ist. „Dies bedingt sich durch das dreitägige Programm von Freitag bis Sonntag, das unter dem einheitlichen Titel läuft. Es werden Eintrittskarten auch für alle drei Tage angeboten und verkauft. Die Organisation bezieht sich einheitlich auf die gesamte Veranstaltung.“

Schlussendlich sprechen viele weitere Umstände für eine Großveranstaltung. Am Tag besuchten durchschnittlich 1.500 bis 2.000 Personen das Festival. Der Verkauf von Getränken und Speisen muss im Hinblick auf den organisatorischen Aufwand die große Menge der Verpflegung und der damit zusammenhängende Aufwand wie Einteilung von Verkaufspersonal, Geschirr, Müllentsorgung etc. gesehen werden. Auch in finanzieller Hinsicht sei von einer Großveranstaltung auszugehen. Schließlich werden mit Summen zwischen 20.000.- und 30.000.- EUR nicht unbedeutende Honorarzahlungen an die auftretenden Künstler gezahlt. Der durchschnittliche Umsatz beträgt 106.000.- EUR.

Zum Bedauern des Vereins erkannten auch die Richter des LSG im Ergebnis das Bestehen einer Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Der gegen den Verein erlassene Bescheid war wirksam.

Quelle: vereine-stiftungen.de

 

 

 

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KSK bleibt bei 4,2 % https://www.tiefgang.net/ksk-bleibt-bei-42/ Fri, 24 Aug 2018 22:19:46 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4024 [...]]]> Der Beitrag für Unternehmen, die Abgaben für Kreative und Künstler zu zahlen haben, wird jedes Jahr neu bestimmt, bleibt vorerst aber wohl konstant.

Nach dem aktuellen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung bleibt der Abgabesatz für 2019 unverändert bei 4,2 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab.

Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler*innen oder Publizist*innen für sie freiberuflich tätig sind. Grundlage sind die gezahlten Honorare. Die Künstlersozialabgabe deckt zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten. Die weiteren Kosten werden zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht.

Offiziell wird jeweils zum 30. September eines jeden Jahres der für das nachfolgende Kalenderjahr geltende Abgabesatz durch eine „Künstlersozialabgabeverordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt.

Quelle: Deutscher Kulturrat

 

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Wenn guter Rat zu teuer ist https://www.tiefgang.net/wenn-guter-rat-zu-teuer-ist/ Fri, 27 Oct 2017 22:56:35 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2394 [...]]]> Im Kulturbetrieb liegen viele Fallstricke aus: Urheberrechte hier, Künstlerabgabe dort, Vereinssatzung anderswo. Vielen schwant erst die Dimension, wenn die Uhr fünf vor Zwölf schlägt.

Die Initiative SuedKultur hat nun zusammen mit dem Bezirk Harburg neuerlich eine Art Beratungsfonds eingerichtet, um hier erste Soforthilfe zu leisten. Denn wenn der „Baum brennt“ und die Nerven blank liegen, ist guter und schneller Rat teuer. Und das wird vielen zur Hemmschwelle, das Problem ohnedies meist aber noch viel größer. Daher gibt es jetzt wieder eine steuerliche oder anwaltliche Erstberatung für Kulturschaffende im Bezirk Harburg.

Die Initiative SuedKultur, die Verwaltung und die Politik des Bezirks Harburg bringen nach 2015 somit erneut eine Erstberatung für Kulturschaffende im Bezirk auf den Weg. Vor dem Hintergrund, dass Kulturvereine zunehmend größeren wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen gegenüberstehen, andererseits aber damit auf einem durchaus schwierigen Feld der Vereinsbesteuerung Fuß fassen müssen, wird Harburger Kulturschaffenden ab sofort eine kostenfreie Erstberatung (im Wert von max. 250,- €) ermöglicht. Ein Fonds von insgesamt 5.000,- € steht hierfür zur Verfügung. Formulare für einen Antrag finden sich auf www.sued-kultur.de unter „downloads“. Ein Rechtsanspruch auf Beratung besteht nicht. Eine Beratung darf erst nach Antragsprüfung begonnen werden.

Das grundsätzliche Verstehen

Die Beratung ersetzt weder ein anwaltliches oder steuerberatendes Mandat. Es bezieht sich vielmehr auf grundsätzliche Fragestellungen und rechtliche Orientierungsmöglichkeiten. Denn oft hapert es am Verständnis für manche Regelungen und Rechtsauslegungen. Bloß weil eine Band keine Songs nachspielt, entbindet es zum Beispiel nicht von der Pflicht zur Anmeldung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Als Künstler*in ist man verpflichtet (!) seine Alters- und Krankenvorsorge in der Künstlersozialkasse zu leisten. Die ist aber keine eigene Kasse und wirft jemanden auch gerne wieder heraus, der anderes als Kunst im Sinne haben mag. Manchmal muss man eben fragen, um es zu verstehen.

Schlimmste Fehler vermeiden

Grundsätze der Vereinssatzung und des Vereinssteuerrechts aber auch Themen wie Künstlersozialkasse bzw. damit verbundene Abgaben von Veranstaltern. Die Erstberatung soll ein erstes Handling ermöglichen, um schlimmste Fehler zu vermeiden. Darüber erhält man Anhaltspunkte, wie man die Vereinsregelungen auch sinnvoll nutzen kann (Übungsleiter- und Vorstandspauschale etc.).

Politik, Bezirksamt Harburg, Kulturhaus Süderelbe und SuedKultur sichern und fördern damit das ehrenamtliche kulturelle Engagement im Bezirk, denn immer mehr Menschen schrecken vor Vorstandsämtern zurück, da die Hürden zu hoch erscheinen. Die Erstberatung ist eine wichtige und individuelle Grundlage für alle Kulturschaffenden – ob die gemeinnützige GmbH im Großen oder der Kunst-, Theater- oder Gesangsverein im Kleinen. Immer wo auch Geld fließt (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Eintritte), schlummert die Gefahr der Fehlbuchung oder Fehlauslegung. Und Fehler von heute können sich selbst in 10 Jahren noch rächen.

Fehler rächen sich gerne

Damit schafft SuedKultur einen weiteren Beratungsbaustein (neben Gema, KSK und Kooperationshilfen) zur Förderung der Kultur im südlichen Stadtbezirk. Die Erstberatung setzt weder eine Mitarbeit im Rahmen der SuedKultur noch irgendeine andere Bedingung voraus – außer der des Status des (Kultur-)Vereines und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kulturhaus Süderelbe in Neugraben.

Die Wahl des Steuerberatenden wie auch Anwaltsbüros ist frei. Eine Liste mit lokalen Steuerberatungen samt Tätigkeitsfeld „Vereinsbesteuerung“ von der Hamburgischen Steuerberaterkammer ist auf Antragsstellung erhältlich. Die gesamte Abwicklung der Vergabe der Erstberatungen übernimmt SuedKultur in Zusammenarbeit mit dem Kulturhaus Süderelbe. Bei Fragen kann sich der Hilfesuchende an Heiko Langanke unter 040-300 969-41 oder per Mail an kontakt(at)sued-kultur.de wenden.

(25. Okt. 2017, TG)

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KSK: Wer muss eigentlich zahlen und worauf? https://www.tiefgang.net/ksk-wer-muss-eigentlich-zahlen-und-worauf/ Sat, 22 Jul 2017 06:22:51 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1677 [...]]]> Irgendwann klingelt´s an der Bürotür und ein Mensch des Rentenversicherungsbundes präsentiert eine hohe Rechnung zur Künstlersozialkasse. Kann gar nicht sein? Vielleicht aber doch …

Die Künstlersozialkasse (KSK) wurde in den 80er Jahren eingeführt und soll für die Alters- und Krankenvorsorge der kreativen, künstlerischen Berufe sorgen. Das Geld kommt anteilig vom künstlerisch Tätigen selbst (50%), vom Bund (20%) aber auch von Unternehmen (30%). Viele Unternehmen wissen es oft gar nicht und sind umso erstaunter, wenn der Prüfling irgendwann auftaucht und zudem eine saftige Rechnung präsentiert. Und dies kann viele treffen, die es eben nicht wissen.

Ein Unternehmen etwa, das regelmäßig eine Grafikerin beauftragt, um immer wieder mit neuen Flyern, Plakaten und Web-Aktionen auf sich aufmerksam zu machen, beauftragt somit eben eine künstlerische Leistung, die eine Abgabe zur Künstlersozialkasse – die sogenannte Künstlersozialabgabe (kurz KSA) mit sich bringt. Je nach Beitragssatz des Jahres liegt sie zwischen  4,5 und 5 Prozent der Rechnungssumme – hier eben der grafischen Leistung. Wurde die Grafikerin also übers Jahr viel beschäftigt und stellte im gesamten Jahr für grafische Leistungen Rechnungen im Gesamtwert von z.B.. 12.000,- €, dann kann das schon mal 500-600,- € Nachzahlung kosten. Meist zudem noch rückwirkend für die letzten Jahre.

Das allein macht den Kohl nicht fett. Der Ärger vieler Unternehmer entstammt auch häufig nicht dem Unmut, dass sie zahlen müssen. Sondern dass sie es nicht wussten und nicht verstehen, warum und worauf. Und wie in vielen Rechtsgebieten herrscht auch hier viel halbgares Wissen und Vorurteile, die es meist nicht besser sondern eher schlimmer machen.

Das Praxishandbuch des auf Künstlersozialkasse spezialisierten Rechtsanwaltes Andri Jürgensen hat damit ein äußerst nützliches und leicht verständliches Nachschlagewerk für jene vorgelegt, die eben abgabepflichtig sind. Gespickt mit vielen Praxisbeispielen zeigt es auf, warum und worauf Abgaben zu zahlen sind. Aber eben auch, wo Missverständnisse auftreten, Grenzwerte bestehen oder Unwissenheit zu Mehrkosten führt.

Angereichert ist es zudem mit einer Liste von typischen Abgabepflichtigen Unternehmen und Branchen wie aber auch der KSK zugehörigen Branchen und Berufe. Und: es ist unerheblich, ob der Beauftragte selbst in der KSK versichert ist oder nicht.

Und gerade im Kulturbetrieb sollte dieses Praxishandbuch seinen festen Platz haben und schnell greifbar sein. Denn manche falsche Rechnungslegung kann nicht nur höhere Beiträge verursachen. Es kann auch den künstlerisch Tätigen in Bedrängnis bringen und um seine Mitgliedschaft in der KSK fürchten lassen.

Die knapp 40,- € sind schnell wieder reingeholt. Und als Fachliteratur zudem steuerlich absetzbar.

Auf die Rechtssprechung der KSK spezialisiert: RA Andri Jürgensen

Andri Jürgensen – Praxishandbuch Künstlersozialabgabe, 4. Auflage 2016. XII, 176 Seiten. Hardcover, Fadenheftung. 39 €, Verlag Kunst Medien Recht, ISBN 978-3-937641-14-0

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Für jene, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, sei hingehen der Ratgeber zur KSK empfohlen: Ratgeber KSK

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Alle Jahre wieder zum Angriff auf die KSK https://www.tiefgang.net/alle-jahre-wieder-zum-angriff-auf-die-ksk/ https://www.tiefgang.net/alle-jahre-wieder-zum-angriff-auf-die-ksk/#respond Tue, 06 Dec 2016 11:31:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=141 [...]]]> Die politische Sommerpause – die letzte vor dem nächsten großen Bundestagswahlkampf 2017 – war kaum zu Ende, positionierten sich die Lobbyisten gleich mal wieder. Angriffsziel: die KSK.

Neben Themen wie TTIP, Steuern oder Asyl wurde die Agenda für Politik und Medien in der Jahresmitte schon mal vorgegeben. Geschickt gesetzt wurde dabei und wieder mal ein Thema, das viele – vor allem Betroffene aus dem Kulturbereich – wohl etwas aufgeschreckt haben dürfte. Nämlich die Künstlersozialkasse, kurz: KSK. Ein vergleichsweise kleiner Unternehmerverband, nämlich die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, setzte das Thema, in dem es von zusätzlichen Kosten in Höhe von 250 Mio. € sprach, die schlichtweg nicht haltbar seien. Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender: „Die deutsche Künstlersozialversicherung ist ein weltweit einmaliger Sonderweg, der die Unternehmen mit unerträglichen Bürokratiekosten und höchster Rechtsunsicherheit belastet“. Basta! Das Thema war raus und siehe da auch bestens platziert: Spiegel, Focus, all die großen Medien berichteten, zitierten – und der Unmut bei den Betroffenen, die ganz zeitgemäß und umgehend per Twitter und Facebook reagierten, sorgte  für die vermutlich beabsichtigte und gewünschte Polarisierung.

Die meisten werden sich vermutlich wundern, da sie vielleicht überhaupt zum ersten mal von dieser Kasseneinrichtung erfahren. Aber selbst wenn: warum sie wann und von wem eingerichtet wurde, welche Bedeutung ihr zukommt und vielleicht gar zusteht – da hapert es oft bei den Kassenmitgliedern selbst. Denn für viele hieß es lange Zeit vor allem: geh´ in die KSK und Du sparst Geld! Und vielleicht liegt hier eines der Missverständnisse. Denn die KSK hat durchaus seine Berechtigung, dient sie doch der Absicherung vor allem freier künstlerischer Tätigkeit. Kurzum: der Kunst als Hauptberuf. Oder besser: wenn sie eben durch Krankheit oder Alter nicht mehr auszuüben ist.

Letztlich zahlt ein nachweislich (und der Nachweis wird jährlich und akkurat eingefordert und erklärt zuweilen den Verwaltungsaufwand von rd. 250 Mio. Euro!) selbständiger Kreativer aus den Bereichen Musik, bildender Kunst, Musik oder Wort die Hälfte seiner Sozialversicherungen selbst – also Krankenkasse, Rente, Arbeitslosenversicherung etc. und bekommt von der KSK einen gesetzlich festgeschriebenen Teil bezuschusst. Es geht hier also nicht um Luxusnepp fürs vergoldete Frührentenalter sondern um Existenzsicherung nach heutigen Maßstäben. Und auch um die müssen viele Beitragszahler im Falle des Eintritts oft beschwerlich kämpfen. Einer, der anerkanntesten und beständigsten KSK-Kämpfer im Guten wie im Schlechten stammt übrigen aus Harburg wie auch ein weiterer Promi, der gerne als Nutznießer des Sozialsystems KSK angeführt wird aus dem Landkreis Harburg, nämlich aus Tötensen stammt.

Aber ist es nicht eine feine Sache, zu wissen, dass uns der inspirierende Künstler des Wortes, des Tons, des Bildes oder des Tanzes nicht am Ende seiner Laufbahn als wenig inspirierender Pfandsammler auf der Straße begegnet?

Das zumindest war die Grundidee der Künstlersozialkasse Anfang der 80er des letzten Jahrhunderts und sie bliebe es auch in ihrem Umfang: der staatliche Zuschuss beträgt auf seinem derzeit höchsten Stand gerade mal 180 Mio. € per anno bei rd. 180.000 Versicherten. Angesichts vergleichbarer Managergehälter von mehreren Millionen Euro per anno und pro Person im Grunde fast absurd, diese Unterstützung zu diskutieren. Und auch wenn es hier um Gehälter und nicht um Absicherung gehen mag: das Grundgehalt steht immer auch in Relation zur anteiligen Kranken- und Altersvorsorge. Bleibt also immer in einer gewissen Relation und zuweilen Absurdität.

Aber ebenso banal mutet diese Schein-Diskussion an, wenn man einen Vergleich von Bundeszuschüssen zur Riesterrente zieht, die im Grunde ähnlich sind, nur schon anhand der Anzahl von Riesterverträgen ungleich Milliarden verschlingt.

Aber die Diskussion hat vermutlich eben auch einen anderen Kern. Denn die Kunst und das wirtschaftliche Zahlenwerk rieben und reiben sich Zeit ihres Daseins und brauchen vielleicht sogar ebendies, stammen sie doch eben aus zwei völlig verschiedenen Denkrichtungen: die Wirtschaft – immerzu an Wachstum und Rendite orientiert auf der einen. Die Kunst – an Ein- oder Ausdruck, an Form, Farbe, Ton oder Inhalt interessiert – koste es, was es wolle!

Der Clou: es muss sich nicht einmal ausschließen. Denn ein Land, das an Reichtum und wirtschaftlicher Stärke seines gleichen sucht, braucht auch Input, Inspiration und Investitionen in Kreativität. Und nirgends mehr findet sie es in der Kunst und Kultur. Vielleicht sollte es ihr das eben einfach mal eine Milliarde wert sein – wohlgemerkt: im Alter!

Es ist auch anzunehmen, dass die Wirtschaftsverbände den Schulterschluss mit der Kunst problemlos trügen, hätte nicht vor einigen Jahren die damalige Sozialministerin von der Leyen angeregt und umgesetzt, dass auf Unternehmen Jagd gemacht wird, eben diese KSK mit zu finanzieren. Das bringt Verwaltungsaufwand, Prüfungen und so eben auch Missmut mit sich. Vielleicht ist eben nicht die KSK, die wirklich zu diskutieren ist als vielmehr ein immer wieder auftretendes Bestreben staatlicher Unvernunft, viele Dinge sollen sich „selbst rechnen“ – also die „schwarze Null“ aufweisen. Jenen sei vorab gesagt. Kunst war schon immer am tollsten in Zeiten totaler Verschwendung!

(29. Aug. 2016. hl)

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