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Wenn guter Rat zu teuer ist

Im Kulturbetrieb liegen viele Fallstricke aus: Urheberrechte hier, Künstlerabgabe dort, Vereinssatzung anderswo. Vielen schwant erst die Dimension, wenn die Uhr fünf vor Zwölf schlägt.

Die Initiative SuedKultur hat nun zusammen mit dem Bezirk Harburg neuerlich eine Art Beratungsfonds eingerichtet, um hier erste Soforthilfe zu leisten. Denn wenn der „Baum brennt“ und die Nerven blank liegen, ist guter und schneller Rat teuer. Und das wird vielen zur Hemmschwelle, das Problem ohnedies meist aber noch viel größer. Daher gibt es jetzt wieder eine steuerliche oder anwaltliche Erstberatung für Kulturschaffende im Bezirk Harburg.

Die Initiative SuedKultur, die Verwaltung und die Politik des Bezirks Harburg bringen nach 2015 somit erneut eine Erstberatung für Kulturschaffende im Bezirk auf den Weg. Vor dem Hintergrund, dass Kulturvereine zunehmend größeren wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen gegenüberstehen, andererseits aber damit auf einem durchaus schwierigen Feld der Vereinsbesteuerung Fuß fassen müssen, wird Harburger Kulturschaffenden ab sofort eine kostenfreie Erstberatung (im Wert von max. 250,- €) ermöglicht. Ein Fonds von insgesamt 5.000,- € steht hierfür zur Verfügung. Formulare für einen Antrag finden sich auf www.sued-kultur.de [1] unter „downloads“ [2]. Ein Rechtsanspruch auf Beratung besteht nicht. Eine Beratung darf erst nach Antragsprüfung begonnen werden.

Das grundsätzliche Verstehen

Die Beratung ersetzt weder ein anwaltliches oder steuerberatendes Mandat. Es bezieht sich vielmehr auf grundsätzliche Fragestellungen und rechtliche Orientierungsmöglichkeiten. Denn oft hapert es am Verständnis für manche Regelungen und Rechtsauslegungen. Bloß weil eine Band keine Songs nachspielt, entbindet es zum Beispiel nicht von der Pflicht zur Anmeldung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Als Künstler*in ist man verpflichtet (!) seine Alters- und Krankenvorsorge in der Künstlersozialkasse zu leisten. Die ist aber keine eigene Kasse und wirft jemanden auch gerne wieder heraus, der anderes als Kunst im Sinne haben mag. Manchmal muss man eben fragen, um es zu verstehen.

Schlimmste Fehler vermeiden

Grundsätze der Vereinssatzung und des Vereinssteuerrechts aber auch Themen wie Künstlersozialkasse bzw. damit verbundene Abgaben von Veranstaltern. Die Erstberatung soll ein erstes Handling ermöglichen, um schlimmste Fehler zu vermeiden. Darüber erhält man Anhaltspunkte, wie man die Vereinsregelungen auch sinnvoll nutzen kann (Übungsleiter- und Vorstandspauschale etc.).

Politik, Bezirksamt Harburg, Kulturhaus Süderelbe und SuedKultur sichern und fördern damit das ehrenamtliche kulturelle Engagement im Bezirk, denn immer mehr Menschen schrecken vor Vorstandsämtern zurück, da die Hürden zu hoch erscheinen. Die Erstberatung ist eine wichtige und individuelle Grundlage für alle Kulturschaffenden – ob die gemeinnützige GmbH im Großen oder der Kunst-, Theater- oder Gesangsverein im Kleinen. Immer wo auch Geld fließt (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Eintritte), schlummert die Gefahr der Fehlbuchung oder Fehlauslegung. Und Fehler von heute können sich selbst in 10 Jahren noch rächen.

Fehler rächen sich gerne

Damit schafft SuedKultur einen weiteren Beratungsbaustein (neben Gema, KSK und Kooperationshilfen) zur Förderung der Kultur im südlichen Stadtbezirk. Die Erstberatung setzt weder eine Mitarbeit im Rahmen der SuedKultur noch irgendeine andere Bedingung voraus – außer der des Status des (Kultur-)Vereines und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kulturhaus Süderelbe in Neugraben.

Die Wahl des Steuerberatenden wie auch Anwaltsbüros ist frei. Eine Liste mit lokalen Steuerberatungen samt Tätigkeitsfeld „Vereinsbesteuerung“ von der Hamburgischen Steuerberaterkammer ist auf Antragsstellung erhältlich. Die gesamte Abwicklung der Vergabe der Erstberatungen übernimmt SuedKultur in Zusammenarbeit mit dem Kulturhaus Süderelbe. Bei Fragen kann sich der Hilfesuchende an Heiko Langanke unter 040-300 969-41 oder per Mail an kontakt(at)sued-kultur.de [3] wenden.

(25. Okt. 2017, TG)

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