Veranstalter*innen müssen mit Nachforderungen rechnen

GEMA fordert Belege für 2016 nach

Die GEMA an sich ist eine gute Sache, denn sie kümmert sich um die Urheberrechte von Komponist*innen. Die Art und Weise ihres Agierens befremdet aber zuweilen. Jetzt muß wieder Obacht gegeben werden!

Denn Mitte Juli 2017 schneiten bei dem ein oder anderen Club-Verband Briefe wie dieser ins Haus:

„Heute möchten wir Sie darüber informieren, dass wir im laufenden Monat Juli die Nachberechnung bei Veranstaltern vornehmen werden, die Musikfolgen für durchgeführte Veranstaltungen mit Live-Musik nicht eingereicht haben. Die Nachberechnung bezieht sich auf Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2016.

Musiktitel eingereicht?  

Hintergrund ist folgender: Mitglieder von Ihnen haben im ersten Halbjahr 2016 Veranstaltungen mit Live-Musik-Wiedergaben durchgeführt und diese auch bei der GEMA angemeldet und dafür eine Lizenzabrechnung erhalten. Bei Live-Musikveranstaltungen besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung einer sog. Musikfolge (Titelliste). Werden diese Musikfolgen nicht ordnungsgemäß eingereicht, berechnet die GEMA einen Betrag in Höhe von 10 % der Normalvergütung nach. Entsprechende Bestimmungen finden sich in den Vergütungssätzen für Live-Veranstaltungen.

Frist wahren!

Die Nachberechnung  wird direkt an den jeweiligen Veranstalter versandt. Die Rechnung enthält eine Übersicht der Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2016, für die wir keine Musikfolge vorliegen haben. Sofern fehlende Musikfolgen von Ihren Mitgliedern für deren Veranstaltungen dann noch bis zum 31. August 2017 an das KundenCenter der GEMA nachgereicht werden, erfolgt seitens der GEMA eine Stornierung der entsprechenden Abrechnungspositionen. Ihr Mitglied erhält zusammen mit der Rechnung ein Anschreiben, das wir Ihnen als  Muster zu Ihrer Kenntnis beigefügt haben. 

Wir informierten Sie über die Nachberechnungsaktion, damit Sie den Sachverhalt kennen und Sie im Sinne der erwähnten Unterstützung der GEMA Auskunft erteilen können, falls sich einzelne Mitglieder Ihrer Organisation mit einer Frage hierzu an Sie wenden.

Mit freundlichen Grüßen“

Mit anderen Worten: Veranstalter*innen, die von Januar bis Juli 2016 keine sogenannten Musikfolgen – also die Titel und Komponiste*innen der gespielten Werke – eingereicht haben, müssen mit nicht unerheblichen Nachzahlungen rechnen. Und das bis Ende diesen Monats!

Auf der website www.gema.de wird auf mögliche Kulanzen hingewiesen, die aber sicher keinen Rechtsanspruch gewähren. Wer es nicht schafft, die Musikfolgen GEMA-like einzureichen, sollte besser diese vorab um einen möglichen Aufschub bitten, um in den Genuss der „Kulanz“ zu kommen.

Vorstand kassiert gut mit

Das Prozedere der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ruft immer wieder Unverständnis hervor, denn für die gute Sache zu werben, wäre sicher in anderer Art denkbar. Und auch stellt sich vielen die Frage, ob das Geld wirklich bei den Urhebern ankommt. Denn die Verteilungsschlüssel sind recht undurchsichtig. Die GEMA hat in Deutschland bisher das Monopol auf musikalische Urheberrechtswahrnehmungen, ist aber keine staatliche Institution. Und kassiert wird recht ordentlich. Im Geschäftsbericht  für das Jahr 2016 heißt es:  „Die GEMA war in wirtschaftlicher Hinsicht noch nie so erfolgreich wie im Jahr 2016. Ein Plus im Vergleich zum Vorjahr von fast 15 Prozent hat dazu geführt, dass erstmals die Milliarden-Euro-Marke überschritten werden konnte“, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

GEMA-Chef Dr. Heker (Foto: GEMA)

Und er selbst hat sich dies ganz ordentlich honorieren lassen. Im Bericht heißt es auf S. 49: „Die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Vorstände betrugen im Jahr 2016 für Dr. Harald Heker T€ 623, für Lorenzo Colombini T€ 338 und für Georg Oeller T€ 369.“ 1,33 Millionen (korr., zuvor wurde fälschlicherweise ´Milliarden` genannt) Euro für drei Personen.

Quelle: gema.de/geschäftsbericht

(Im Vgl.: Kanzlerin Merkel, erste Frau im Staat, hat ein Jahresgehalt von 225.840,- €. Beschwert hat sie sich bisher nicht.)

Related Post

Druckansicht