Wo finde ich was? – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Fri, 02 Jan 2026 15:23:13 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Hilfe für Harburgs Kreative https://www.tiefgang.net/hilfe-fuer-harburgs-kreative/ Sat, 03 Jan 2026 15:10:55 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=13079 [...]]]> Das Netzwerk SuedKultur schickt jetzt einen Rettungsanker in Form von Beratungsgutscheinen aus, damit aus kleinen Fehlern keine großen Krisen werden.

Denn: Kreativität braucht Freiheit, aber sie braucht auch ein Fundament. In Harburg wissen wir: Die besten Ideen entstehen oft in kleinen Vereinen oder bei engagierten Einzelpersonen. Doch wer sich zwischen Urheberrecht, Künstlersozialkasse und Steuerrecht verheddert, verliert schnell die Lust am Gestalten.

Es ist ein altbekanntes Problem: Jurist*innen und Steuerberater*innen kosten Geld, das in der freien Kulturszene oft an allen Ecken fehlt. Die Folge? Wichtige Entscheidungen werden auf Basis von Halbwissen getroffen. Das ist gefährlich. SuedKultur-Sprecher Jan Schröder bringt es auf den Punkt: Wer einmal schlecht beraten wurde, kommt nur schwer wieder auf die Beine.

Um genau diese finanzielle Barriere einzureißen, stellt das Netzwerk in Kooperation mit der Harburger Politik ein Budget von 5.000 Euro für das Jahr 2026 bereit. Das Ziel ist klar: Rechtssicherheit schaffen, damit die Kunst im Vordergrund stehen kann.

Ab sofort können Kulturschaffende aller Sparten im Bezirk Harburg – egal ob Solokünstler*innen, Gruppen oder Vereine – einen der rund 15 Beratungsgutscheine ergattern. Jeder Gutschein hat einen Wert von bis zu 300 Euro und sichert eine professionelle Erstberatung.

Das Verfahren ist erfreulich unbürokratisch:

  1. Konkretes Problem benennen.
  2. Vertraulich an kontakt@sued-kultur.de wenden.
  3. Gemeinsam passende Expert*innen finden.
  4. Beratung wahrnehmen und Rechnung zur Erstattung einreichen.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Einziger Haken: Das Kontingent ist begrenzt. Da es nur 15 dieser Gutscheine gibt, heißt es jetzt: Schnell sein! Sobald das Budget ausgeschöpft ist, wird dies über das Netzwerk bekannt gegeben.

SuedKultur beweist mit dieser Aktion einmal mehr, dass es das Rückgrat der Harburger Kulturszene ist. Es geht nicht nur um glanzvolle Events wie die Music-Night, sondern um die harte Basisarbeit, die das kulturelle Überleben im Hamburger Süden erst möglich macht. Also: Sichert euch diese Unterstützung und lasst euch nicht von Paragrafen ausbremsen!

Kontakt und Infos: E-Mail: kontakt@sued-kultur.de Web: www.sued-kultur.de

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Das „Zukunftspakt Ehrenamt“ für Vereine https://www.tiefgang.net/das-zukunftspakt-ehrenamt-fuer-vereine/ Fri, 12 Sep 2025 22:01:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12430 [...]]]> Im September 2025 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Ehrenamt in Deutschland auf vielen Ebenen stärken soll. Dieser „Zukunftspakt Ehrenamt“ ist eine gute Nachricht für Vereine und freiwillig Engagierte.

Von steuerlichen Erleichterungen bis hin zu rechtlicher Absicherung – die geplanten Änderungen entlasten Ehrenamtliche und ihre Organisationen spürbar. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Weniger Bürokratie für Vereine

Die Bürokratie ist oft eine große Hürde für kleine Vereine. Das soll sich nun ändern. Mit den neuen Regelungen werden viele Abläufe einfacher:

  • Umsatzgrenze wird angehoben: Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steigt auf 50.000 Euro. Das heißt, kleine Vereine müssen ihre Gewinne bis zu dieser Grenze nicht mehr mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belasten. Das spart nicht nur Geld, sondern auch viel Aufwand.
  • Wegfall der zeitnahen Mittelverwendung: Die Pflicht, Einnahmen innerhalb von zwei Jahren auszugeben, entfällt für rund 90 Prozent der Vereine. Dies gilt für alle gemeinnützigen Organisationen, deren jährliche Einnahmen 100.000 Euro nicht überschreiten. Diese Regelung kommt vor allem ehrenamtlich geführten Vereinen zugute, die oft keine steuerliche Beratung haben.
  • Vereinfachte Einnahmenzuordnung: Wenn ein Verein jährlich weniger als 50.000 Euro einnimmt, muss er Einnahmen nicht mehr kompliziert dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder dem Zweckbetrieb zuordnen. Das vereinfacht die Buchführung enorm.

Höhere Pauschalen

Wer sich ehrenamtlich engagiert, soll für seine Zeit auch fair entlohnt werden können. Die Pauschalen für Übungsleiter*innen und Ehrenamtliche werden erhöht:

  • Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro im Jahr.
  • Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 Euro auf 960 Euro im Jahr.

Diese Anpassung erkennt die wertvolle Arbeit an und entlastet Freiwillige finanziell.

Erweitertes Haftungsprivileg

Ein großes Hindernis für viele, sich ehrenamtlich zu engagieren, ist die Angst vor Haftungsrisiken. Die Bundesregierung will dieses Problem nun angehen:

  • Haftungsgrenze wird angehoben: Bisher galt die Haftungserleichterung nur für Ehrenamtliche, die maximal 840 Euro im Jahr erhielten. Diese Grenze wird auf 3.300 Euro angehoben und orientiert sich damit an der Übungsleiterpauschale.
  • Schutz vor Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Wer sich im Verein engagiert und dabei einen Schaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht, muss dafür nicht haften. Das schafft mehr Rechtssicherheit für alle, die sich engagieren wollen.

Weitere wichtige Neuerungen

Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Anpassungen, die das Ehrenamt modernisieren und stärken:

  • E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt: Sportvereine können nun auch den E-Sport als gemeinnützigen Zweck verfolgen. Dabei soll auch die Suchtprävention eine wichtige Rolle spielen.
  • Photovoltaik-Anlagen: Die Installation und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Vereinseigentum gefährdet in Zukunft nicht mehr den Status der Gemeinnützigkeit. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende.

Die beschlossenen Maßnahmen sind ein wichtiger erster Schritt zur Umsetzung des „Zukunftspakts Ehrenamt“ und eine pragamtische Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Engagement.

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

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Kunst als Ankommen: Ein Projekt für geflüchtete Menschen https://www.tiefgang.net/kunst-als-ankommen-ein-projekt-fuer-gefluechtete-menschen/ Fri, 08 Aug 2025 22:03:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12221 [...]]]> Seit Herbst 2024 ist in der Unterkunft Quellmoor in Neuwiedenthal ein besonderer Ort entstanden. Rund 200 Menschen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten, leben dort. Sie sind entwurzelt, erschöpft, auf der Suche nach einem neuen Anfang.

von Ulrike Hinrichs

Inmitten dieses schwierigen Ankommens schafft das künstlerische Projekt „Künstlergruppe für Geflüchtete“ Raum für Stabilisierung, Begegnung und Ausdruck. Das von mir geleitete Projekt wird gefördert vom Bezirksamt Harburg.

Die Kunst wird in unserer Gruppe nicht als etwas verstanden, das perfekt sein muss. Sie ist Mittel des Ausdrucks, auch dort, wo Worte fehlen. Sie darf roh sein, leise, bunt, wütend, tastend oder kraftvoll. Sie darf da sein, so wie die Menschen selbst.

Das Angebot richtet sich an Geflüchtete aller Altersgruppen. Es soll dabei helfen, Ressourcen (wieder) zu entdecken, sich mit anderen zu verbinden und im kreativen Tun Momente des Innehaltens, aber auch der Teilhabe zu erleben. Die entstandene Kunst baut Brücken in die neue Heimat, leistet einen Beitrag zur Integration und fördert das Harburger Leitbild „Zusammenleben in Vielfalt“.   Besonders eindrücklich ist für mich der künstlerische Beitrag der 16-jährigen Neda Akbari aus Afghanistan, die sich in ihrer Kunst mit den wichtigen Themen Frauenrechte und Frauenunterdrückung auseinandersetzt. Neda hat schon in Afghanistan Gedichte geschrieben. Ihre Worte sind mutig, klar und erschütternd. Sie rütteln auf und sprechen über das Unfassbare. Neda nutzt ihre Gedichte als Quelle der Inspiration für ihre beeindruckenden Bilder.

Foto: Neda Akbari
Foto: Neda Akbari

 

Eines ihrer Gedichte (Persisch)

سنك بارانم كنيد آري زنم مجرم منم

تیت وپاشانم  كنيدآرى زنم مجرم منم

خسته ازنيرنگ  هر وولت كر وبيگانه ام

درج زندانم كنيد آرى زنم مجرم منم

گه براى عقد چهارم  من به قربان میشوم

زنجير و زولا نم  كنيد آرى زنم مجرم منم

ان ورين وولت بلى من ناقصم از عقل وهوش

خاك وحيرانم كنيد آرى زنم مجرم منم

سنگ، بزن تا جان وارى اوكه يك بيجاره هست

سنك بارانم كنيد آرى زنم مجرم منم

Und in deutscher Übersetzung (übersetzt mit ChatGPT). Neda kann zwar gut Deutsch sprechen, doch das Poetische ist schwierig in der Übersetzung.

Steinigt mich, ja, ich bin eine Frau – ich bin die Schuldige.
Zerreißt mich in Stücke, ja, ich bin eine Frau – ich bin die Schuldige.
Müde bin ich vom Trug jedes Staates, taub und fremd bin ich geworden.
Werft mich ins Gefängnis, ja, ich bin eine Frau – ich bin die Schuldige.
Manchmal werde ich geopfert für eine vierte Ehe,
Fesselt und quält mich, ja, ich bin eine Frau – ich bin die Schuldige.
In den Augen dieses Staates bin ich lückenhaft an Verstand und Geist,
Macht mich zu Staub und Verwirrung, ja, ich bin eine Frau – ich bin die Schuldige.
Wirf den Stein, bis das Leben weicht aus einem wehrlosen Leib.
Steinigt mich, ja, ich bin eine Frau – ich bin die Schuldige.

Wir präsentieren die Werke und Gedichte auf dem Sommerfest im Camp am 22. August 2025. Kunst wie diese ist Ausdruck innerer Wahrheiten. Sie schafft Sichtbarkeit und Würde. In einem geschützten Rahmen kann sie wachsen und Teil einer neuen Geschichte werden, einer Geschichte, in der Selbstmitgefühl, Selbstwirksamkeit und Verbundenheit möglich sind.

Ulrike Hinrichs: Gymnastik für die Seele

Mit Pinsel und Farbe zu mehr Selbstmitgefühl

ISBN 978-3-99165-010-2

 Buschmiede – Happy Balance

 20,00 EUR

Mit 50 Praxisübungen und 73 farbigen Abbildungen

Das Cover-Bild stammt von der Harburger Künstlerin Yvonne Lautenschläger

Ulrike Hinrichs ist Gesprächstherapeutin, Kunsttherapeutin (M.A), Anwenderin Positive Psychologie und Autorin www.ulrikehinrichs.com

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Der digitale Weg zum Amtsgericht https://www.tiefgang.net/der-digitale-weg-zum-amtsgericht/ Fri, 25 Jul 2025 22:20:26 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12106 [...]]]>

Engagiert man sich im Vereinswesen, gehört neben der Leidenschaft für die gemeinsame Sache auch eine Prise Bürokratie zum Alltag. Doch manchmal wird es auch einfacher. 

Zur Arbeit eines Vereinsvorstands zählt nicht zuletzt der (manchmal etwas mühsame) Austausch mit dem Amtsgericht, genauer gesagt mit dem Vereinsregister. Bisher bedeutete dies oft den Gang zum Notar – ein aufwendiges, aber notwendiges Prozedere. Doch halt! Was viele Vereine vielleicht noch nicht wissen: Die Digitalisierung macht auch vor diesem Bereich nicht halt. Notarielle Termine können mittlerweile online wahrgenommen werden – eine echte Erleichterung für den Vereinsvorstand! Darauf weist das das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. in einem aktuellen Beitrag hin.

Was ist das Vereinsregister und warum ist es so wichtig?

Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, das bei jedem zuständigen Amtsgericht geführt wird. Es ist quasi die Visitenkarte des eingetragenen Vereins (e.V.), in der verbindliche und transparente Informationen über den Verein festgehalten werden. Der Hauptzweck ist es, die rechtlichen Verhältnisse eines Vereins für Mitglieder und Außenstehende klar darzustellen. Das schafft Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Praktisch: Jeder kann das Vereinsregister über das Registerportal einsehen. (Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. hat hierzu übrigens auch einen Videobeitrag mit Grundlagenwissen erstellt!)

Was muss eigentlich eingetragen werden?

Eingetragene Vereine sind verpflichtet, bestimmte wichtige Tatsachen im Vereinsregister zu hinterlegen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Änderungen im Vorstand (§ 67 BGB)
  • Satzungsänderungen (§ 71 BGB)
  • Umwandlungen (wie Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel)
  • Die Auflösung des Vereins
  • Die Namen von Liquidatoren und deren Vertretungsmacht bei Auflösung

Ganz wichtig: Oft hängt die Wirksamkeit von Beschlüssen von der Eintragung im Vereinsregister ab. Eine Satzungsänderung beispielsweise entfaltet keine rechtliche Wirkung, solange sie nicht eingetragen ist!

Wer ist für die Eintragung zuständig?

Die Anmeldung von Eintragungen zum Vereinsregister ist die Aufgabe des Vorstands (§ 77 BGB). Dabei müssen natürlich die jeweiligen Regelungen des Vereins zur Vertretungsberechtigung des Vorstands beachtet werden. Sollte der Verein sich in Auflösung befinden, geht diese Zuständigkeit auf die Liquidatoren über. Kommen Vorstand oder Liquidatoren dieser Pflicht nicht nach, kann das Registergericht die Eintragung sogar per Zwangsgeld durchsetzen (§ 78 BGB).

Formvorschriften: Der Notar kommt ins Spiel (oder in den Bildschirm)

Anmeldungen zum Vereinsregister müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 77 BGB). Das bedeutet in der Regel, dass ein Notar die Unterschriften der Vorstandsmitglieder beglaubigen muss. Bislang war dafür das persönliche Erscheinen beim Notar unerlässlich.

Die gute Nachricht: Das notarielle Online-Verfahren

Die Digitalisierung macht es nun möglich, den Notartermin auch im Rahmen eines Online-Verfahrens abzuwickeln! Diese Lösung ist besonders flexibel, wenn Vorstandsmitglieder räumlich voneinander getrennt sind, aber dennoch gemeinsam handeln müssen.

So funktioniert’s:

  1. Start: Das Verfahren beginnt auf der entsprechenden Website der Bundesnotarkammer zum notariellen Online-Verfahren.
  2. Registrierung & Termin: Nach einer Registrierung kann ein Notartermin per Videokonferenz vereinbart werden.
  3. Digitale Signatur: Die erforderliche Unterschrift wird rechtssicher mit einer qualifizierten elektronischen Signatur geleistet. Dafür wird eine persönliche TAN generiert, die wie beim Online-Banking für jede neue Signatur per SMS zugesandt wird.
  4. Hardware: Für die Teilnahme reichen gängige Endgeräte aus: ein Smartphone, ein Computer oder Tablet, dazu Ausweisdokumente und eine stabile Internetverbindung.

Dieses Online-Verfahren deckt sämtliche Anmeldungen eines Vereins ab – von der Gründung über Satzungs- und Vorstandsänderungen bis hin zur Auflösung.

Diese digitale Neuerung vereinfacht die bürokratischen Abläufe für Vereine erheblich und bietet mehr Flexibilität im oft ehrenamtlichen Alltag. Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. begrüßt diese Entwicklung, die zur Entlastung der Vereinsvorstände beitragen kann.

 

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Ein Kompass für das Erbe https://www.tiefgang.net/ein-kompass-fuer-das-erbe/ Fri, 18 Jul 2025 22:52:46 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12071 [...]]]>

Ein Magazin als Aufruf zum Handeln für alle Denkmalbesitzer: Schluss mit dem Kopfzerbrechen, her mit den Lösungen!

Wer ein Denkmal besitzt, trägt nicht nur ein Stück Geschichte, sondern oft auch eine Last auf den Schultern. Die Sorge vor hohen Kosten, komplexen Genehmigungsverfahren und dem vermeintlichen Widerspruch zwischen Denkmalschutz und modernem Wohnkomfort sitzt tief. Doch was, wenn wir diese Last in eine Chance verwandeln könnten? Das brandneue Jahresmagazin „Denkmalsanierung 2025/2026“ ist genau das: ein leidenschaftlicher Mutmacher und ein praktischer Wegweiser für alle, die das Erbe bewahren und gleichzeitig zukunftsfähig gestalten wollen.

Es ist entgegen dem Klischee vom verstaubten Fachbuch: Der Allensbacher Herausgeber Johannes Laible hat mit diesem Jahresmagazin einen Sammelband geschaffen, der eher die Herzen von Denkmalbesitzer*innen, Kapitalanleger*innen und Fachleuten höherschlagen lässt. Es ist kein trockener Gesetzestext, sondern ein lebendiger Dialog über die Möglichkeiten, unsere Baudenkmale fit für die Herausforderungen von heute und morgen zu machen. Von der energetischen Sanierung über innovative Materiallösungen bis hin zur Frage, wie man Fenster oder Dächer denkmalgerecht modernisiert – hier wird nicht lamentiert, sondern konkret aufgezeigt, wie’s geht!

Die über 30 Fachbeiträge sind dabei keine theoretischen Abhandlungen, sondern fundierte Praxisberichte, die von ausgewiesenen Expert*innen verfasst wurden. Nehmen wir etwa Verena Lutz, eine Architektin der JaKo Baudenkmalpflege, die sich als Projektleiterin der Gesamtrestaurierung bereits intensiv mit Dachausbauten in denkmalgeschützten Gebäuden beschäftigt hat. Ihr Beitrag zum „Dachausbau im Denkmal“ ist ein Musterbeispiel dafür, wie man kreative Lösungen findet, um ungenutzte Räume in einzigartigen Wohnraum zu verwandeln, ohne die historische Substanz zu gefährden. Oder Tanja Feil, freischaffende Journalistin für Architektur und Bauwesen, die in „Fensterlösungen für das Baudenkmal“ mit Kompetenz und Leidenschaft die Balance zwischen Ästhetik, Bauphysik und Denkmalschutz beleuchtet. Auch weitere Autor*innen wie Jürgen Benitz-Wildenburg und Robert Krippahl, die sich dem Hochwasserschutz widmen, oder Miriam Melzer, die das Potenzial von Carbonbeton aufzeigt, tragen dazu bei, dass dieses Magazin zu einem unverzichtbaren Kompendium wird.

Der Stil des Buches ist erfrischend direkt und zugänglich, weit entfernt von steifer Fachsprache. Er ermutigt und inspiriert, anstatt abzuschrecken. Man spürt die Begeisterung der Autor*innen für ihr Thema und ihre Überzeugung, dass Denkmalschutz und Fortschritt Hand in Hand gehen können. Es ist eine Lektüre, die nicht nur informiert, sondern auch motiviert, die Ärmel hochzukrempeln und das eigene Denkmal mit neuem Elan anzupacken.

Dieses Magazin wendet sich an ein breites Publikum: den privaten Denkmalbesitzer*innen, die nach praktischen Ratschlägen suchen, den Bauingenieur*innen und Architekt*innen, die neue Techniken und Ansätze kennenlernen möchten, und den Kapitalanleger*innen, die das Potenzial von Denkmalimmobilien als Steuersparmodell entdecken wollen. Es ist ein Plädoyer für den Erhalt unseres kulturellen Erbes, das zeigt: Tradition und Innovation sind keine Gegensätze, sondern Partner auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft.

Johannes Laible (Hg.): Denkmalsanierung 2025/2026Laible Verlagsprojekte; ISBN: 978-3-944549-57-6, 160 Seiten, Preis: 9,40 EUR

Das Jahresmagazin ist im Buchhandel erhältlich und kann auch direkt über die Laible Verlagsprojekte Website und auch als eMagazin/PDF bezogen werden.

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Grüner Takt für die Kultur https://www.tiefgang.net/gruener-takt-fuer-die-kultur/ Fri, 18 Jul 2025 22:43:25 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12064 [...]]]> Die Welt ruft nach Veränderung, und die Kulturlandschaft nimmt diesen Ruf ernst. Der Bundesverband Soziokultur hat nun die „Ökologischen Standards für die Soziokultur“ veröffentlicht.

Damit hat er ein wegweisendes Instrument geschaffen, das den Kulturbetrieb nachhaltiger gestalten soll. Es ist eine Entwicklung, die nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch das Bewusstsein für die Dringlichkeit des Klimaschutzes in der Gesellschaft stärken kann.

Die Berichte über extreme Wetterereignisse sind unmissverständlich: Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind zu einer existenziellen Herausforderung geworden. Auch kulturelle Veranstaltungen verbrauchen Energie, Wasser und Materialien und verursachen Verkehrsemissionen. Hier kommt der doppelte Auftrag der Kultur ins Spiel: Sie kann einerseits Nachhaltigkeit und Klimaschutz thematisieren und vermitteln, Räume schaffen und Handlungsfähigkeit erzeugen. Andererseits können Kultureinrichtungen ihren eigenen ökologischen Fußabdruck erheblich senken. Genau hier setzt das neue Handbuch an.

Ein umfassender Leitfaden für ökologisches Handeln

Die „Ökologischen Standards“ sind ein Selbstevaluierungsinstrument, das Kultureinrichtungen dabei unterstützen soll, ihren aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsaktivitäten einzuschätzen, Maßnahmen zu planen und nachhaltige Entwicklungen aktiv zu gestalten. Es ist ein niederschwelliges Angebot für den Einstieg, das gleichzeitig aber einen umfassenden Maßnahmenkatalog abbildet, der den aktuell diskutierten Maßstäben für den Kulturbereich entspricht. Der Vorteil dieses Tools liegt darin, dass es Standards, Checklisten und Maßnahmenkataloge aus verschiedenen Kultursparten wie Theater, Museum, Festivals, Clubs, Filmproduktion, Gastronomie und vielem mehr bündelt. Dadurch entfällt das mühsame Recherchieren in diversen Leitfäden.

Das Instrument ist flexibel aufgebaut und gliedert sich in fünf Module sowie Programmbereiche für Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen. Das zentrale Modul „Organisation“ enthält die Standards, die für alle Einrichtungen relevant sind. Die weiteren Module – „Programm Indoor“, „Programm Outdoor“, „Gastronomie“ und „Catering“ – können je nach Profil der Einrichtung ausgewählt werden. Die Standards sind zudem in drei Anforderungsstufen unterteilt: „Basis“, „Fortgeschritten“ und „Expert“. Dies ermöglicht es jeder Einrichtung, unabhängig von Größe oder Ausstattung, einen realistischen Überblick über den eigenen Stand zu gewinnen und passende Maßnahmen zu planen.

Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil des Kulturbetriebs

Die Einführung betriebsökologischer Ansätze erfordert eine tiefgreifende Verankerung in den Strukturen und Prozessen der Kultureinrichtung. Nachhaltigkeit darf kein „On-top-Thema“ sein, sondern muss sich sowohl in der strategischen Ausrichtung als auch in den alltäglichen Entscheidungen der Mitarbeiter*innen niederschlagen. Daher liegt den Standards nicht nur ein fachlicher, sondern auch ein prozessbezogener Ansatz zugrunde.

Für einen erfolgreichen Start sind klare Entscheidungen auf höchster Ebene essentiell, die von der Leitungsebene mitgetragen und kommuniziert werden müssen. Zudem ist es wichtig, dass Personen oder Teams Verantwortung übernehmen und mit einem klaren Mandat, ausreichend Zeit und einem Budget ausgestattet sind. Die Einbeziehung und regelmäßige Information des gesamten Teams sind dabei unabdingbar.

Der Umsetzungsprozess gliedert sich in drei Phasen: die strategische Planung, die Umsetzungsplanung und Pilotphase sowie die Verstetigungsphase. Diese strukturierte Vorgehensweise ermöglicht es, Erfahrungen zu sammeln, Abläufe anzupassen und Nachhaltigkeit langfristig in der Einrichtung zu verankern.

Ein vielversprechendes Gemeinschaftswerk und eine wichtige Hilfestellung

Die „Ökologischen Standards“ sind das Ergebnis eines bundesweiten Modellprojekts, an dem zwölf soziokulturelle Einrichtungen mitgewirkt haben. Aus Hamburg etwa die Wilhelmsburger Honigfabrik. Die Erfahrungen aus der Praxis flossen direkt in die Entwicklung ein und zeigten, dass es verschiedene Wege gibt, sich dem Thema zu nähern. Der Bundesverband Soziokultur unterstützt die Umsetzung durch Beratungs-, Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote.

Die Qualität dieser Standards und der damit verbundenen Hilfestellungen ist bemerkenswert. Sie bieten nicht nur einen umfassenden Überblick über die Anforderungen an ökologisches Handeln im Kulturbereich, sondern auch eine praktikable Anleitung für die Umsetzung. Besonders hervorzuheben ist die modulare Struktur und die Abstufung der Anforderungen, die es wirklich jeder soziokulturellen Einrichtung, ob klein oder groß, ermöglicht, den Einstieg zu finden und sich schrittweise zu verbessern. Die Betonung des Prozessgedankens und der Notwendigkeit, Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe zu verstehen, ist ein kluges Vorgehen, da sie die Komplexität des Themas realistisch abbildet und gleichzeitig handhabbar macht. Zudem wird mit den ergänzenden Arbeitshilfen und den geplanten Fortbildungen für Nachhaltigkeitsmanager*innen ein umfassendes Ökosystem geschaffen, das die Kultureinrichtungen langfristig stärken kann. Diese Initiative stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die Kultur in Deutschland zukunftsfähig und umweltbewusst aufzustellen.

Es bleibt spannend zu beobachten, wie diese Standards die vielfältige soziokulturelle Landschaft prägen und inspirieren werden.

Alle Informationen, das Handbuch als Download und weitere Tools (Tabellen etc.) finden sich hier: soziokultur.de/oekologische-standards-fuer-die-soziokultur/

 

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Die Narben der Geschichte – vererbte Traumata https://www.tiefgang.net/die-narben-der-geschichte-vererbte-traumata/ Fri, 04 Jul 2025 22:14:04 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12085 [...]]]> Wir haben von unseren Vorfahren nicht nur die Gene geerbt, sondern auch ihre Lebensgeschichten von Gewalt, Mangel und ewigen Kämpfen. Die Folgen traumatischer Erfahrungen werden weitergegeben, wenn sie nicht verarbeitet werden können.

von Ulrike Hinrichs

Wenn Eltern ihre eigenen traumatischen Erlebnisse nicht integrieren können, bleibt die Belastung nicht nur für sie selbst bestehen, sondern wirkt sich auch auf ihre Nachkommen aus. Diese Einflüsse zeigen sich beispielsweise in Träumen, Glaubenssätzen, dem Selbstbild, emotionalen Erleben und unbewussten Verhaltensweisen der nächsten Generation. Vor allem kollektive Krisen wie Kriege und Terror wirken auf ganze Gesellschaften ein. Viele dieser Ängste werden durch die aktuellen Krisen wiederbelebt.

Die Folgen der menschenverachtenden Nazi-Diktatur sind bis heute nicht überwunden. Nach dem Zweiten Weltkrieg zeigte sich in Deutschland eine kollektive Erstarrung, Ausdruck von Ohnmacht, Schuld und Scham. Viele Kriegskinder und Kriegsenkel kennen die emotionale Taubheit und Sprachlosigkeit der Kriegsgeneration. Sie spürten diese undefinierbare Melange aus Abscheu, Scham und Angst in der Nachkriegsgesellschaft, die sich wie ein schleichendes Gift ausgebreitet hatte. In den Wohnzimmern herrschte eine emotionale Kälte, die alle Gefühle gefrieren ließ. Die Kinder wurden materiell versorgt, sind aber emotional verhungert.

Traumatisierten Eltern ist es unmöglich die Schwäche und auch die Stärke ihrer Kinder auszuhalten. Traumatisierte Familienmitglieder spüren ihre eigene Verletzlichkeit, wenn sie diese bei ihren Kindern wahrnehmen. Daher müssen sie dieses Gefühl unbedingt abblocken und bei ihren Kindern ablehnen und bekämpfen. Es herrscht in traumatisierten Familien daher oft ein permanent abwertender Grundton, nie ist etwas richtig oder gut genug. Die Kinder lernen, dass sie weder weinen noch sich feiern und loben dürfen.

Die Leerstellen, die Kinder der nachfolgenden Generationen traumatisierter Eltern erleben, haben Auswirkungen auf ihre Selbstverständnis und ihr Selbstbewusstsein. Es gibt zudem auch epigenetische Veränderungen, die durch Traumata entstehen und die sich weitervererben.

Mehr Hintergrundwissen zu den Folgen traumatischer Lebenserfahrungen findest du in meinem Beitrag auf Tiefgang Dein inneres Kind künstlerisch erwecken

Die Weitergabe von Traumata erfolgt auf verschiedenen Ebenen,

  • der Epigenetik (Vererbung der Stressregulation),
  • der Weitergabe von Stress von der Mutter (bzw. anderer Bezugspersonen im Umfeld) auf das Kind,
  • der fehlenden emotionalen Verfügbarkeit der Bezugsperson und
  • über Glaubenssätze und die Erziehung.

Die Auswirkungen der transgenerationalen Traumaweitergabe können sich auf vielschichtige Weise äußern. Neben Ängsten, depressiven Verstimmungen oder chronischer Anspannung kann es auch zu tief verankerten Überzeugungen und Verhaltensmustern kommen, die das eigene Leben unbewusst steuern. Bindungsmuster, Selbstwertgefühl und sogar körperliche Symptome können von übernommenen Traumata beeinflusst sein. Häufig zeigen sich Schwierigkeiten in der Abgrenzung oder das Gefühl, eine nicht greifbare Last zu tragen.

Da das Trauma nicht unmittelbar erlebt, sondern weitergegeben wurde, ist es oft viel schwerer zu greifen und zu begreifen als eine unmittelbar selbst erlebte Traumaerfahrung. Es ist eine kleinteilige Detektivarbeit, der Traumaweitergabe auf der Spur zu bleiben. Denn viele Themen sind hinter einem großen Schweigen verborgen. Familientabus und Sprachlosigkeit verhindern oder boykottieren die Aufklärung.

Die Kunst als Ausdrucksform kann helfen, dem Trauma näher zu kommen, um es zu integrieren. Denn mit der Kunst docken wir an unser unbewusstes Wissen und verborgene Gefühle an. In meinem Sachbuch Lebendig begraben beschreibe ich die Folgen transgenerationaler Erfahrungen anhand meiner eigenen Geschichte. Als Jugendliche erkrankte ich am Guillain-Barré-Syndrom. Innerhalb weniger Tage war ich vollständig gelähmt, ein körperlicher Shutdown als Rückzug aus einer emotional eiskalten Welt. Diese Erfahrung steht exemplarisch für das Erleben vieler, eingebettet in eine Atmosphäre kollektiver Kälte in der Nachkriegszeit. Ich verbinde biografische, psychologische und medizinische Perspektiven mit einem mythologischen Blick auf Krankheit und zeige, wie verborgene Weisheiten heilende Impulse setzen können.

„Es gibt keine größere Qual, als eine unerzählte Geschichte in Dir zu tragen.“

Maya Angelou

Indem wir unsere eigenen Geschichten erzählen, verwandeln wir Blut in Leben, Ohnmacht in Ausdruck und Schweigen in Stimme. Vielleicht fragst du dich, welche Geschichte in dir endlich erzählt werden möchte. Fange mit diesen Impulsfragen an, dem auf die Spur zu kommen.

Impulsfragen an dich:

  • Welche Stimme in dir wurde zu früh leise?
  • Gibt es ein Schweigen, das sich zwischen deine Worte gelegt hat?
  • Welche Gefühle trägst du, die vielleicht nicht dir gehören?
  • Was durfte in deiner Familie nicht gefühlt oder gezeigt werden?
  • Gibt es in deiner Familie Themen, über die nicht gesprochen wurde oder wird?
  • Welche Träume oder Lebenswünsche scheinst du unbewusst für jemand anderen zu tragen?
  • Welche wiederkehrenden Muster oder Überzeugungen prägen dein Leben?
  • Welche Erfahrungen deiner Eltern oder Großeltern könnten in deinem Leben noch nachwirken?
  • Was und wen schützt du, wenn du dich zurückhältst?
  • Spürst du manchmal Gefühle, deren Ursprung du dir nicht erklären kannst?
  • Hast du ein „fremdes“ Gefühl von Schuld, Angst oder Scham in dir, das nicht zu deinen eigenen Erfahrungen passt?
  • Wie zeigt sich in deinem Körper, was deine Seele vielleicht verschweigt?
  • Welche Ausdrucksform – Schreiben, Malen, Musik, – könnte dir helfen, Unaussprechliches sichtbar zu machen?

Ulrike Hinrichs – Lebendig begraben: Guillain Barré Syndrom

Krankheit, Trauma und die Narben der Geschichte

 ISBN Softcover: 978-3-99139-739-7

EUR 18,00 EUR

Überall im Buchhandel; auch als ebook erhältlich

 

 

 

Ulrike Hinrichs ist Gesprächstherapeutin, Kunsttherapeutin (M.A), Traumatherapeutin, Anwenderin Positive Psychologie und Autorin www.ulrikehinrichs.com

 

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Mutmacher für Hamburgs Eigentümer https://www.tiefgang.net/mutmacher-fuer-hamburgs-eigentuemer/ Fri, 27 Jun 2025 22:47:55 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12021 [...]]]>

Denkmalgeschützte Häuser sind schön aber auch manch Schrecken der Eigentümer. Geht aber auch anders …

Das Denkmalschutzamt Hamburg hat seine „Praxishilfe zum Umgang mit erneuerbaren Energien & Gebäudebegrünung im Denkmalbestand“ erweitert, um Denkmaleigentümern bei der Integration moderner Klimatechnologien und Begrünung in ihre historischen Gebäude zu unterstützen. Die neue Auflage, verfügbar unter www.hamburg.de/praxishilfe-denkmalpflege, bietet detaillierte Anleitungen für Wärmepumpen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen.

Die Praxishilfe des Hamburger Denkmalschutzamtes ist ein Leuchtturmprojekt, das zeigt, wie Denkmalschutz und Klimaschutz Hand in Hand gehen können. Statt eines starren „Geht nicht!“, bietet sie einen pragmatischen „So geht’s!“-Ansatz, der Eigentümer von Denkmalen ermutigt, ihre Gebäude fit für die Zukunft zu machen, ohne deren historischen Wert zu kompromittieren.

Der Senator für Kultur und Medien, Dr. Carsten Brosda, betont in der dazugehörigen Pressemitteilung, dass das Denkmalschutzamt es sich zum Ziel gesetzt hat, den Schutz unserer Kulturdenkmäler und die Energiewende erfolgreich zusammenzubringen. Dies geschieht auf unkomplizierte und anschauliche Weise. Auch Umweltsenatorin Katharina Fegebank unterstreicht, dass Klimaschutz und Denkmalschutz sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern sogar einander ergänzen können, um Hamburgs Klimaziele zu erreichen.

Wesentliche Punkte und Hilfen der Praxishilfe:

Die Praxishilfe ist klar strukturiert und unterscheidet zwischen „Regelfällen“ und „komplexeren Fällen“. Dies hilft Denkmaleigentümern, schnell einzuschätzen, welche Art von Genehmigungsverfahren sie erwarten können.

1. Wärmepumpen im Denkmal:

  • Standortwahl ist entscheidend: Die Praxishilfe legt großen Wert auf die diskrete Platzierung von Außengeräten, um das Erscheinungsbild des Denkmals nicht zu stören. Empfohlen werden Standorte, die vom öffentlichen Raum nicht oder kaum einsehbar sind, beispielsweise im Innenhof, an der Rückseite des Gebäudes oder im Garten. Auch die Integration in Nebengebäuden, Garagen oder Kellern kann eine Lösung sein.
  • Geräuschemissionen berücksichtigen: Ein wichtiger Aspekt bei Wärmepumpen sind die Betriebsgeräusche. Die Praxishilfe gibt Hinweise zur Lärmminderung durch geeignete Platzierung, Schallschutzmaßnahmen (z.B. Einhausungen) und die Wahl leiserer Modelle. Die Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten ist dabei unerlässlich.
  • Technische Einbindung: Es werden Lösungen für die denkmalverträgliche Verlegung von Leitungen und Anschlüssen aufgezeigt, oft durch bestehende Öffnungen oder unauffällige Verkleidungen.
  • Regel- und Komplexfälle: Die meisten oberirdischen Wärmepumpenanlagen außerhalb des direkten Blickfeldes fallen in die Regelfälle, während sichtbare Anlagen oder solche in sensiblen Bereichen als Komplexfälle gelten und eine detailliertere Abstimmung erfordern.

2. Dachbegrünungen auf Denkmalen:

  • Schutz der Dachkonstruktion: Die Praxishilfe betont die Bedeutung einer intakten Dachkonstruktion. Vor der Begrünung sind statische Prüfungen und gegebenenfalls Sanierungen notwendig, um die zusätzliche Last der Begrünung zu tragen.
  • Art der Begrünung: Es wird zwischen extensiver (pflegeleicht, geringe Aufbauhöhe) und intensiver (gartenähnlich, höhere Anforderungen) Begrünung unterschieden. Extensive Begrünungen sind in der Regel bevorzugt, um die historische Dachform und -last zu bewahren.
  • Wasserspeicherung und Entwässerung: Detaillierte Informationen zur Abdichtung, Drainage und zur optimalen Wasserversorgung der Pflanzen werden gegeben, um Feuchtigkeitsschäden am Gebäude zu vermeiden.
  • Unsichtbare Lösungen: Besonders bei sichtbaren Dächern wird darauf geachtet, dass die Begrünung die historische Erscheinung nicht beeinträchtigt. Dies kann durch die Wahl von niedrig wachsenden Pflanzen oder durch eine Begrünung nur auf weniger einsehbaren Flächen geschehen.

3. Fassadenbegrünungen im Denkmal:

  • Pflanzenwahl und Wuchstyp: Die Praxishilfe unterscheidet zwischen selbstklimmenden Pflanzen (Efeu, Wilder Wein) und Rankpflanzen (Rosen, Clematis), die eine Rankhilfe benötigen. Der Vorteil von Rankpflanzen ist, dass sie die Fassade nicht direkt bewachsen und bei Bedarf einfacher zu entfernen sind.
  • Schutz der Bausubstanz: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Begrünung nicht für alle Fassadenmaterialien geeignet ist (z.B. nicht bei Putz, der durch Wurzeln beschädigt werden könnte). Regelmäßige Kontrolle und Pflege sind essenziell, um Schäden durch Wurzeln oder Feuchtigkeit zu vermeiden.
  • Sichtbarkeit und Gesamtbild: Die Begrünung soll das Erscheinungsbild des Denkmals nicht dominieren oder verfälschen. Eine Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt ist hier besonders wichtig, um ästhetische und denkmalgerechte Lösungen zu finden.

Generelle Hilfestellungen und Tipps:

  • Frühzeitige Beratung: Das Denkmalschutzamt rät dringend, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Die Mitarbeiter stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung, um gemeinsam denkmalverträgliche Lösungen zu finden.
  • Antragsverfahren: Die Praxishilfe erläutert detailliert das Antragsverfahren und die benötigten Unterlagen, um den Prozess für die Eigentümer zu vereinfachen.
  • Steuerliche Vergünstigungen: Für denkmalgerechte Modernisierungen können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn die Maßnahmen im Vorfeld mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt wurden.

Diese erweiterte Praxishilfe ist weit mehr als ein bürokratisches Dokument. Sie ist ein Signal, dass Denkmalschutz in Hamburg nicht als Verhinderer, sondern als Partner im notwendigen Klimawandel agiert. Sie zeigt, dass das historische Erbe unserer Stadt nicht nur bewahrt, sondern auch aktiv in die Energiewende integriert werden kann. Für alle, die ein denkmalgeschütztes Haus ihr Eigen nennen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten, ist dieser Leitfaden ein unverzichtbarer Ratgeber und ein echter Mutmacher. Es ist der Beweis, dass der Charme der Vergangenheit und die Notwendigkeit der Zukunft Hand in Hand gehen können – ein grüner Gedanke für Hamburgs Dächer und Fassaden!

Die Praxishilfe finden Sie unter: www.hamburg.de/praxishilfe-denkmalpflege

 

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Barrierefreiheit im Kulturbetrieb https://www.tiefgang.net/barrierefreiheit-im-kulturbetrieb/ Fri, 13 Jun 2025 22:53:12 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11987 [...]]]>

Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die unsere digitale Welt noch zugänglicher machen soll: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Dieses Gesetz verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Doch was genau heißt das für Sie als Anbieter von Kultur und kultureller Bildung? Wir entschlüsseln es …

Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Im Kern geht es darum, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet werden müssen, dass sie für alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, zugänglich und nutzbar sind. Für die Kulturbranche sind hier vor allem zwei Punkte relevant:

  1. Digitale Produkte: Wenn Sie E-Books oder E-Book-Reader anbieten, müssen diese barrierefrei sein. Das betrifft vor allem Verlage, aber auch Bibliotheken mit digitalen Angeboten.
  2. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Das ist der weitaus größere Punkt für die meisten Kultureinrichtungen. Gemeint ist jeder Handel mit Waren und Dienstleistungen über das Internet.

Das Gesetz gilt nicht für jede kleine Initiative. Es richtet sich an Unternehmen – egal ob privat oder gemeinnützig –, die:

  • mehr als zehn Vollzeit-Beschäftigte haben UND
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von über zwei Millionen Euro aufweisen UND
  • sich mit ihren Angeboten an die allgemeine Öffentlichkeit richten (B2C – Business to Consumer).

Was bedeutet das konkret für Ihre Website und Ticketshops?

Der Knackpunkt ist der Online-Vertragsabschluss. Wenn auf Ihrer Website ein sogenannter „Verbrauchervertrag“ abgeschlossen werden kann, müssen die entsprechenden Bereiche barrierefrei sein. Es reicht schon aus, wenn eine elektronische Bestellung oder Reservierung möglich ist – die Bezahlung muss nicht zwingend online erfolgen. Manuell geschriebene E-Mails für Bestellungen fallen nicht darunter.

Ganz praktisch heißt das:

  • Ticketverkauf und -reservierung online: Wenn Sie einen Ticketshop oder eine Reservierungsfunktion auf Ihrer Website anbieten, müssen diese Bereiche ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Das ist der wichtigste Punkt für die meisten Kultureinrichtungen.
  • Drittanbieter prüfen: Nutzen Sie externe Dienstleister für Ihren Online-Ticketverkauf? Dann müssen Sie sicherstellen, dass deren Service ebenfalls bis zum Stichtag barrierefrei ist. Andernfalls gilt der Buchungsdienst als „mangelhaft“, und Sie könnten Nachbesserung oder sogar Schadenersatz von Ihrem Dienstleister fordern.
  • Inhaltsseiten sind auch betroffen: Nicht nur der Shop selbst, sondern auch die Bereiche der Website, die die Angebote vorstellen, für die man Tickets bestellen oder reservieren kann (z.B. Ihr Spielplan, Ausstellungsbeschreibungen), müssen barrierefrei gestaltet sein.
  • Die „Customer Journey“: Der gesamte Weg von der Startseite bis zum Abschluss der Dienstleistung muss barrierefrei sein. Viele Einrichtungen werden feststellen, dass es am sinnvollsten ist, die gesamte Website barrierefrei zu gestalten, um dies zu gewährleisten.

Was heißt „barrierefrei“ im Sinne des BFSG?

Die genauen Anforderungen orientieren sich an international anerkannten Standards: den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) der Stufe AA. Diese Richtlinien definieren, wie Webinhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen.

Wie setzen Sie das am besten um?

Ideal ist es, die Barrierefreiheit direkt bei einer Neuentwicklung Ihrer Website von Anfang an mitzudenken. Sollten Sie eine bestehende Website haben, muss im Einzelfall geprüft werden, ob und mit welchem vertretbaren Aufwand eine Anpassung möglich ist. Die Aktion Mensch bietet hierfür einen hervorragenden Einstieg und viele hilfreiche Informationen.

Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?

Keine Sorge, es wird wahrscheinlich nicht sofort die große Welle an Bußgeldern rollen. Die Bundesländer planen eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde, die aber noch aufgebaut werden muss. Es sind stichprobenartige Prüfungen vorgesehen. Bei einem ersten Verstoß wird es voraussichtlich zunächst eine Aufforderung geben, den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.

Aber Achtung: Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, und im Extremfall kann die Abschaltung des Online-Angebots angeordnet werden. Zudem sind kostenpflichtige Abmahnungen und Schadenersatzklagen durch Mitbewerber, Verbände und sogar Einzelpersonen möglich.

Fazit:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist keine Schikane, sondern eine Chance. Eine barrierefreie Website und Online-Angebote sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern zeigen auch, dass Ihre Kultureinrichtung Wert auf Inklusion legt. Sie öffnen Ihre Angebote für ein breiteres Publikum und tragen zu einer vielfältigeren und zugänglicheren Gesellschaft bei.

weiterte Informationen auch hier: www.kubia.nrw

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Gelobt sei, was hilft? https://www.tiefgang.net/gelobt-sei-was-hilft/ Fri, 06 Jun 2025 22:02:43 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11914 [...]]]>

Die Corona-Pandemie stellte Deutschland vor eine Zerreißprobe, deren Ausmaß in der Nachkriegsgeschichte beispiellos war. Nun veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium eine erste Evaluation. 

Die seinerzeitige Bundesregierung reagierte zur Pandemie mit einem Bündel an Wirtschaftshilfen, um die ökonomischen Schäden zu begrenzen. Eine erste Evaluation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) kommt nun zu einem überwiegend positiven Schluss. Doch ein genauerer Blick offenbart ein differenzierteres Bild.

Laut dem BMWE haben die Hilfen grundsätzlich funktioniert. Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass die Programme dazu beitrugen, die Existenz von Unternehmen zu sichern, die deutsche Wirtschaft zu stabilisieren und eine rasche Erholung nach dem Lockdown zu ermöglichen. „Die Ziele der Hilfen wurden erreicht“, heißt es im Bericht. Das Ministerium betont, dass mit den Hilfen rund 136.000 Unternehmen sowie die Arbeitsplätze von etwa 283.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gerettet werden konnten.

Kleinstbetriebe im Fokus, Soloselbstständige im Zwielicht

Unbestritten ist, dass ein Großteil der Hilfen bei Kleinst- und Kleinunternehmen ankam. Gerade Soloselbstständige, oft das Rückgrat der Kultur- und Kreativwirtschaft oder der Dienstleistungsbranche, profitierten von den Neustarthilfen. Doch hier liegt auch ein kritischer Punkt: Die Evaluation lässt die spezifische Situation dieser Gruppe teilweise im Unklaren.

Während das BMWE die rasche Auszahlung der Hilfen als Erfolg feiert, bleibt die Frage der Rückzahlungen ein Damoklesschwert. Die Schlussabrechnung der Überbrückungs- und außerordentlichen Wirtschaftshilfen ist noch nicht abgeschlossen. Das bedeutet, dass viele Empfänger*innen noch nicht wissen, ob und in welcher Höhe sie Gelder zurückzahlen müssen. Gerade für Soloselbstständige, die oft mit geringen Margen arbeiten, kann dies existenzbedrohend sein.

Prüfende Dritte – Segen oder Fluch?

Die Einbindung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Rechtsanwält*innen als „prüfende Dritte“ sollte die Antragsverfahren absichern. Laut Evaluation trugen sie zur Verbesserung der Datenqualität bei. Kritiker*innen halten jedoch dagegen, dass dies die Verfahren unnötig verkomplizierte und Soloselbstständige zusätzlich belastete, die ohnehin schon mit den bürokratischen Hürden zu kämpfen hatten.

Das BMWE betont, dass Deutschland im internationalen Vergleich angemessen auf die Krise reagiert habe. Zuschussprogramme seien ein probates Mittel gewesen, um Umsatzverluste zu kompensieren. Doch auch andere Länder hatten ihre eigenen Strategien, und ein tiefergehender Vergleich könnte wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Krisen liefern.

Ein Erfolg mit Fragezeichen

Die Corona-Wirtschaftshilfen waren zweifellos ein wichtiges Instrument zur Krisenbewältigung. Die Evaluation des BMWE zeichnet ein überwiegend positives Bild. Doch es bleiben Fragen offen. Insbesondere die Situation der Soloselbstständigen und die Unsicherheit bezüglich der Rückzahlungen erfordern eine differenzierte Betrachtung. Ob die Hilfen wirklich nachhaltig gewirkt haben, wird sich erst in der Langzeitperspektive zeigen.

Die Evaluation findet sich hier.

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