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Geld für die Kunst!

Die Stiftung Kunstfonds des Bundes unterstützt alle zwei Jahre Bildendne Künstler*innen in ihren Projekten. Nun ist es wieder soweit. Die Ausschreibung läuft.

In der Mitteilung heißt es:

„Bildende Künstlerinnen und Künstler können sich bei der Stiftung Kunstfonds um ein Arbeitsstipendium (18.000 Euro) oder um einen Projektkostenzuschuss bis maximal 25.000 Euro bewerben. Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I stellen.

Eine Bewerbung ist alle zwei Jahre zulässig.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2018. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen. Die Jury wird ihre Entscheidung im Februar 2019 treffen.

Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier [1], direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier [2]. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0228 33 65 69 14. Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der VG Bild-Kunst.

A1
Arbeitsstipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung (18.000 Euro für ein Jahr)
für ausschließlich freiberufliche tätige bildende Künstler/innen
Antragsteller dürfen in keinem angestellten Beschäftigungsverhältnis stehen; eine geringfügige Beschäftigung bleibt hierbei unberücksichtigt.

A2
Künstlerprojekt/Projektzuschuss zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens mit dem Förderschwerpunkt der künstlerischen Produktion
Finanziert werden nachgewiesene Sach- und Reisekosten (ohne Honorar und private Lebenshaltungskosten) bis maximal 25.000 Euro.

HAP-Grieshaber-Preis der VG BILD-KUNST
Der Preisträger/ die Preisträgerin des mit 25.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu den Programmen A1 oder A2 ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Förderpreis Valerie und Kurt M. Schulz-Schönhausen
Der Preisträger/ die Preisträgerin des mit 10.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu den Programmen A1 oder A2 ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Zur Antragstellung sind erforderlich:

  1. Online/Elektronisch: Antragsformular mit Angaben zu Person, Lebenslauf, künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen
  2. Zusätzlich analog/postalisch: Dokumentationsmaterialien/Portfolio zur künstlerischen Arbeit, z. B. Fotos/Prints (max. DIN A4) und/oder Einzelkataloge (max. 3), keine Gruppenkataloge.
  3. Nur für zeitbasierte Medien: Internetvorschau von Werkbeispielen/Ausschnitten (eigene Website, Vimeo, Youtube, o.ä.)  mit einer Gesamtlänge von 10 min. Bei der Kodierung bitte folgende Richtlinien beachten: vimeo.com/help/compression [3]
  4. Bei Anträgen für einen Projektzuschuss (A2) und für ein Werkverzeichnis (A4): max. 1 Seite Projektbeschreibung, 1 Seite Kostenaufstellung und Finanzierungsplan mit Angabe der beim Kunstfonds beantragten Summe

Vergaberichtlinien

  1. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler/innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I.
  2. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Bis zu diesem Termin muss die online-Bewerbung (Antragsformular) an die Stiftung Kunstfonds in Bonn elektronisch übermittelt werden. Zusätzlich erforderliche, analog einzureichende Dokumentationsmaterialien zur Bewerbung müssen innerhalb der beiden folgenden Wochen bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn eingegangen sein. Anträge per Email oder Telefax sind nicht zulässig.
  3. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung im Februar des Folgejahres.
  4. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft.
  5. Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte.
  6. Jeder Bewerber kann insgesamt nur einen Antrag alle zwei Jahre für die Programme A1, A2, A4 oder B5 stellen.
  7. Die wiederholte Förderung durch ein Arbeitsstipendium bzw. der Werkverzeichnung (A1, A4) ist ausgeschlossen.
  8. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die im Förderjahr beginnen bzw. realisiert werden. Publikationen dürfen erst nach Förderentscheid (im Februar) in Druck gehen.
  9. Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen.
  10. Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.
  11. Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst finanziell unterstützt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Stiftung Kunstfonds behandelt die eingereichten Materialien mit größter Sorgfalt. Eine Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung kann angesichts des Umfangs der insgesamt eingereichten Materialien nicht übernommen werden. Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt innerhalb Deutschlands als Brief oder Paket, Sonderversendungen oder der Versand ins Ausland können nur gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Für Verluste beim Postversand haftet die Stiftung Kunstfonds nicht. Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung innerhalb des Kunstfonds verwendet.

STIFTUNG KUNSTFONDS
WEBERSTRASSE 61 | 53113 BONN | TELEFON 02 28. 33 65 69 0“

Quelle: kunstfonds.de [4]

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