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Musikclub ohne Vergnügen

Einen Live-Club zu besuchen, macht oft Spaß. Ihn zu betreiben oft nicht, denn allerlei Bestimmungen machen das Club-Leben schwer. Das will die Berliner CDU nun ändern …

 In der Mitteilung der „Bundesratsinitiative zur Anerkennung von Clubs als Anlage für kulturelle Zwecke“ heißt es:

„Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, durch eine Bundesratsinitiative eine Änderung der Baunutzungsverordnung vorzunehmen, mit dem Ziel, eine Neueinordnung von Clubs und sonstigen Kulturorten dieser Art von der Kategorie der „Vergnügungsstätte“ in die Kategorie der „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ herbeizuführen. Der Senat soll bis zum 1. September 2019 berichten.

Begründung:

Berlin hat sich in den Jahrzehnten seit der deutschen Wiedervereinigung zu einem Sehnsuchtsort der Kreativen weltweit entwickelt. Neben dem Bereich der Bildenden Kunst ist insbesondere der Bereich der Musik charakteristisch für die Kreativszene Berlins. Nicht nur, dass Berlin durch den Firmensitz zahlreicher Unterhaltungskonzerne, aber auch den unzähligen Studios, zur unumstrittenen Hauptstadt der Musikindustrie in Deutschland geworden ist. Auch die zahlreichen Clubs und weitere musikalische Kulturorte sind ein wichtiges Indiz für die große Bedeutung der Musik für den Kreativstandort Berlin. Bei der genaueren Betrachtung der Clubszene Berlin wird deutlich, dass es sich hierbei zu einem überwiegenden Teil keineswegs um rein profitorientierte, der reinen Zerstreuung und Entspannung dienende Vergnügungsstätten, sondern vielmehr um Kulturorte handelt, die den Besuchern Berlins, aber vor allem auch den Berlinerinnen und Berlinern das große Spektrum, und den großen kulturellen Wert der Musik verdeutlichen und erfahrbar machen. Während jedoch Opern- und Konzerthäuser mit ihrem zumeist klassischen Programm als „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ gelten, werden Clubs als „Vergnügungsstätte“ definiert. Hierdurch werden diese nicht nur mit Diskotheken und Tanzlokalen, sondern auch mit Spielhallen und Bordellen gleichgesetzt, wodurch ihr großer kultureller Wert sowie ihr Angebot zur Entwicklung körperlicher und geistiger Fähigkeiten bzw. die Seite 2 Beschäftigung mit Werken der Kunstrichtung Musik nicht berücksichtigt wird. Wir halten die Definition dieser modernen Konzerthäuser als „Vergnügungsstätten“ für nicht mehr zeitgemäß und fordern daher die entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung und damit die baurechtliche Gleichstellung mit „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“.

Mit dieser Gleichstellung und den damit verbundenen moderateren Bestimmungen im Bereich des Brandschutzes aber vor allem im Bereich der Lärmemissionen etwa in Wohngebieten, kann das immer weiter fortschreitende Clubsterben an zentralen Stellen unserer Stadt sowie der damit unwiederbringliche Verlust dieser wichtigen Kulturinstitutionen, mit ihren fast 10.000 Beschäftigten und ihrem jährlichen Umsatz von über 200 Millionen Euro alleine in Berlin, aufgehalten werden.“

Quelle: CDU-Fraktion Berlin vom 5. Mai 2019 [1]

 

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