Denkmalschutz – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Mon, 02 Jun 2025 13:15:57 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.5 Historische Pavillons in neuem Glanz https://www.tiefgang.net/historische-pavillons-erstrahlen-in-neuem-glanz/ Fri, 06 Jun 2025 22:03:19 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11917 [...]]]>

Wer Hamburg besucht, besucht auch meistens den Rathausmarkt. Nun gibt es einen Grund mehr für einen Besuch …

Der Hamburger Rathausmarkt, einem Ort, der nicht nur für die Hansestadt selbst, sondern weit über ihre Grenzen hinaus ein architektonisches Aushängeschild darstellt. Ein Ort, der in den letzten Monaten im Zeichen von Bauarbeiten stand, der aber nun kurz davor ist, in neuem Glanz zu erstrahlen. Die Hauptakteure dieser Verwandlung? Die denkmalgeschützten Rathaus-Pavillons mit ihren ikonischen Glasarkaden. Seit über 40 Jahren prägen sie das Bild dieses zentralen Platzes, verbergen den Verkehr und schaffen gleichzeitig einen Raum für Begegnung und Leben. Doch die Zeit hat ihre Spuren hinterlassen.

Eine Hommage an die Postmoderne

„Der Rathausmarkt ist die Visitenkarte der Stadt,“ betont Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. Und er hat Recht. Die Pavillons sind ein beeindruckendes Beispiel postmoderner Architektur, ein Stil, der in den 1980er Jahren mit einer revolutionären Idee aufwartete: Das Rathaus sollte nicht länger nur ein Ort der Verwaltung sein, sondern ein lebendiger Mittelpunkt, der die Menschen in den Fokus rückt. Um dieses Erbe zu bewahren und gleichzeitig den modernen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Sprinkenhof GmbH die Pavillons einer umfassenden Sanierung unterzogen.

„Die mittlerweile denkmalgeschützten Glaspavillons erfreuen sich seit über 40 Jahren großer Beliebtheit,“ so Dr. Dressel. „Mit der Sanierung dieser Pavillons investieren wir wieder einmal sehr gezielt in den Erhalt unserer historischen Bausubstanz und machen gleichzeitig diesen zentralen Ort attraktiver für alle – Hamburgerinnen und Hamburger wie Tourist*innen.“

Herkulesaufgabe: Die Instandsetzung der Glasarkaden

Besonders beeindruckend war die Instandsetzung der Glasarkaden selbst. Die 1982 errichteten Stahlbaukörper mit ihren charakteristischen Tonnengewölben wiesen nach 40 Jahren erhebliche Schäden auf. „Die Dachform besteht aus großen Tonnengewölben, welche aus einer Vielzahl kleiner Arkaden bzw. Nebentonnengewölben durchdrungen werden,“ erklärt Martin Sowinski, Geschäftsführung der Sprinkenhof GmbH.

Um die Arkaden fit für die Zukunft zu machen, wurden die alten Glasscheiben, Unterkonstruktionen und Halteleisten ausgebaut, Rost entfernt und eine neue Lackierung aufgetragen. Und hier kommt das Besondere: Jede der rund 3.500 Glasscheiben ist ein Unikat, gefertigt in traditioneller Handwerkskunst von einem kleinen Glasbläserbetrieb. „Die rund 1,85 Millionen Euro Sanierungsmittel sind gut angelegtes Geld,“ versichert Dr. Dressel. „Die Sanierung war aufwendig; so mussten zum Beispiel die 3.500 Glasscheiben in traditioneller Handwerkskunst von einem Glasbläserbetrieb hergestellt werden.“

Ein neues Nutzungskonzept

Doch die Sanierung beschränkt sich nicht nur auf die äußere Hülle. Auch im Inneren der Pavillons tut sich etwas. „Sowohl die Pavillons als auch die dort zu findenden Angebote waren zuletzt aber doch spürbar in die Jahre gekommen,“ räumt Ralf Neubauer, Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte, ein.

Nach einem breit angelegten Interessenbekundungsverfahren wurden neue Betreiber*innen für die Pavillons gefunden. „Die zukünftigen fünf Mieter*innen stehen für ein hochwertiges, vielfältiges und hamburgisch geprägtes gastronomisches Angebot,“ so Sowinski. Und auch der Außenbereich wird neu gestaltet: Eine einheitliche Bestuhlung soll für mehr Aufenthaltsqualität und ein harmonisches Stadtbild sorgen.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, betont die Bedeutung des Rathausmarktes als Ort der Begegnung: „Die Arkaden-Architektur des renommierten Architekten Timm Ohrt schuf von Anfang an ansprechende Aufenthaltsflächen, die zum Verweilen und Zusammenkommen einladen. Umso mehr freut es mich, dass die Rathaus-Pavillons nach gelungener Sanierung ab Sommer wieder zum Treffpunkt für die Hamburger*innen ebenso wie für Besucher*innen aus aller Welt werden können.“

Die Wiedereröffnung der Pavillons ist für den Sommer 2025 geplant. Dann wird der Rathausmarkt nicht nur ein architektonisches Highlight sein, sondern auch ein lebendiger Ort, der die Menschen in den Fokus rückt. Ein Ort, der Tradition und Moderne vereint, ein Ort, der Hamburg repräsentiert.

 

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Festsaal des Literaturhauses glänzt wieder https://www.tiefgang.net/festsaal-des-literaturhauses-glaenzt-wieder/ Fri, 16 Feb 2024 23:32:37 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10598 [...]]]> Monat für Monat und das seit bald 35 Jahren finden im Literaturhaus am Schwanenwik Veranstaltungen statt. Der historische Saal – Wahrzeichen dieses Hauses – war im Zuge dieser intensiven Nutzung dringend renovierungsbedürftig.

Insbesondere im Deckenbereich des Saals gab es aufgrund einer veralteten Klimaanlage erhebliche Schäden. Die Klimaanlage wurde schon 2018 ausgetauscht. Jetzt strahlt endlich auch der Saal wieder in seinem historischen Glanz.

In zwei Etappen im Sommer 2023 und Januar 2024 wurde er vollständig denkmalgerecht restauriert, das Ergebnis ist nicht zu übersehen. Die kassettierte Stuckdecke mit figürlich-ornamentalen Motiven wie den Putten, die Wände sowie die Stuckmarmorsäulen wurden auf Grundlage eines restauratorischen Befunds neu gefasst. Das Deckengemälde wurde gereinigt und mit Firnis versehen und erstrahlt jetzt wieder in seiner historischen Farbigkeit und kommt in seinen feinen Details deutlich besser zur Geltung. 170.000 Euro wurden dafür 2020 seitens der Stadt bereitgestellt.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Literaturhaus ist eine Perle im literarischen Leben Hamburgs. Es ist aber auch ein herausragendes Denkmal, dessen Festsaal nach der liebevollen Sanierung nun wieder nicht nur für Lesungen, sondern auch als Café und sogar für Trauungen einen würdigen Rahmen bietet.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Ich freue mich, dass wir dem Literaturhaus bei der Sanierung dieses ganz besonderen architektonischen Schatzes helfen konnten. Damit bleibt der Eddy-Lübbert-Saal auch künftigen Generationen in seiner ganzen Pracht erhalten.“

Michael Werner-Boelz, Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord: „Das Literaturhaus gehört zu den wichtigsten Kultureinrichtungen im Bezirk Hamburg-Nord. Durch die denkmalgerechte Sanierung bleibt der Saal ein Hingucker und bietet ein tolles Flair für anregende literarische Abende.“

Prof. Dr. Rainer Moritz, Leitung Literaturhaus Hamburg: „Jeden Tag empfinde ich es als großes Glück, unseren so aufwendig wie liebevoll restaurierten Festsaal betreten zu dürfen. Was für ein Glanz! Was für eine einladende Atmosphäre!“

Der Gartensaal, 1889 an das um 1865 errichtete Gebäude als repräsentativer Festsaal angebaut, ist in Hamburg der einzige am historischen Ort erhaltene Prunksaal aus dieser Zeit. Seit 2019 trägt der Saal zu Ehren eines der wichtigsten privaten Mäzene des Literaturhauses den Namen Eddy-Lübbert-Saal. Der Literaturhaus e. V. führt hier seine Veranstaltungen durch; das Literaturhauscafé ist mittwochs bis sonntags tagsüber geöffnet. Der Saal kann außerdem angemietet werden – für Feiern oder Tagungen, auch standesamtliche Trauungen sind möglich. Die Sanierung war ein wichtiger Schritt zum Erhalt dieser für alle offenen Kulturvilla an der Außenalster.

 

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Parkhaus am Rödingsmarkt unter Denkmalschutz https://www.tiefgang.net/parkhaus-am-roedingsmarkt-unter-denkmalschutz/ Fri, 14 Jul 2023 22:41:33 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10122 [...]]]> Das Parkhaus Rödingsmarkt 14 mit seinem architektonisch markanten Inneren wurde jetzt unter Denkmalschutz gestellt.

Es bleibt damit als stadtbildprägendes und geschichtlich besonderes Kulturdenkmal auch für nachfolgende Generationen erhalten. Die fachliche Prüfung durch das Denkmalschutzamt hat ergeben, dass aus architektur-, verkehrs-, sozial- und stadtgeschichtlichen Gründen ein Denkmalwert besteht. Die Eigentümerin des Gebäudes, die zur Finanzbehörde gehörende Sprinkenhof GmbH, und das Denkmalschutzamt sprechen bereits über erste Konzepte für eine denkmalgerechte Weiterentwicklung des Standortes. Ideen aus der Stadtgesellschaft sollen dabei mit einfließen.

Mit Beginn der 1950er Jahre zogen in die größeren Städte der neuen Bundesrepublik Deutschland die Parkhäuser in das Stadtbild ein. Sie sind unter anderem ein Resultat des städtebaulichen Leitbildes der modernen und autogerechten Stadt, das sich nach dem Zweiten Weltkrieg in den deutschen Großstädten durchsetzte. Neben dem Bau von Hochhäusern war die Etablierung von Parkhäusern in das Stadtbild ein architektonischer Ausdruck des sogenannten Wirtschaftswunders. Im Auftrag der Sprinkenhof wurde 1964–65 das siebengeschossige Parkhaus Rödingsmarkt unter Leitung des Architekten Peter Neve (1906–85) erbaut und ist gerade im Inneren ein Beispiel für ein frühes, innerstädtisches Parkhaus mit hohem gestalterischem Anspruch. Es zählt zu den, auch in der Wissenschaft häufig zitierten, architekturgeschichtlich bedeutenden Beispielen dieser Baugattung. Insbesondere die Spindel als ästhetisches Gestaltungselement, aber auch die hochwertigen Einbauten sind von besonderer Bedeutung. Mit seinen rund 1.000 Stellplätzen war es zu seiner Entstehungszeit das größte Parkhaus der Stadt.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Parkhaus am Rödingsmarkt ist ein außergewöhnliches Denkmal, denn die Unterschutzstellung eines Parkhauses hat Seltenheitswert. Dieses Parkhaus zeigt mit der Spindel im Inneren gerade für ein Funktionsgebäude eine enorme architektonische Ambition. Es verkörpert die Wirtschaftswunderzeit und die Idee einer autogerechten Stadt und kann uns daher auch aus baulicher Sicht viel über diese Epoche erzählen. Deshalb ist es richtig, solche Gebäude exemplarisch unter Schutz zu stellen, damit unsere Bau- und Stadtgeschichte auch künftig erlebbar bleibt. Ich freue mich, dass Sprinkenhof und Denkmalschutzamt gemeinsam die Herausforderung annehmen, dieses besondere Denkmal in eine zeitgerechte Nutzung zu überführen.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die fachliche Prüfung durch das Denkmalschutzamt hat den Denkmalwert des Parkhauses am Rödingsmarkt unterstrichen – und wer insbesondere die architektonisch herausragende Spindel des Parkhauses betrachtet, wird das gut nachvollziehen können. Jetzt haben wir eine Grundlage für eine denkmalgerechte Weiterentwicklung. Denn klar ist, das Parkhaus kann so nicht bleiben. Wie können Wohnen und Gewerbe integriert werden? Wie können neue Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigt werden? Wie kann das Gebäude, das an Alsterfleet und bezeichnenderweise an der Straße Herrlichkeit liegt, geöffnet werden? Viele Fragen, auf die wir mit der Eigentümerin Sprinkenhof, dem Denkmalschutzamt, dem Bezirk und anderen Stakeholdern Antworten finden müssen. Dabei werden spannende Ideen aus der Stadtgesellschaft einfließen. Mit der Unterschutzstellung nach Denkmalschutzgesetz haben wir jetzt einen Rahmen, den es auszugestalten gilt. Und mit der Sprinkenhof haben wir einen städtischen Partner an unserer Seite mit viel Erfahrung im Umgang mit historischen Gebäuden und ihrer behutsamen Weiterentwicklung. Mit einem Architekturwettbewerb können unter Wahrung des Denkmalschutzes die besten Ideen zur Weiterentwicklung in die weiteren Planungen einfließen.“

Martin Görge, Geschäftsführer Sprinkenhof GmbH: „Wir begrüßen die Würdigung des Gebäudes und werden die anstehende Sanierung mit einer Weiterentwicklung der Dachgeschossnutzung und der Erdgeschoßzonen verbinden. Hierfür gibt es bereits erste Ideen, die in einem Wettbewerbsverfahren architektonisch weiter konkretisiert werden, bei dem auch das Umfeld des Parkhausgrundstücks einbezogen werden wird. Dies kann nur in enger Abstimmung mit städtischen Beteiligten und dem Denkmalschutzamt gelingen, auch um den Standort für neue Mobilitätskonzepte zu öffnen.“

Das sanierungsbedürftige Parkhaus soll unter Wahrung des Denkmalschutzes und Erhalt des Bestandsschutzes saniert werden. Dabei könnte es unter Berücksichtigung vielfältiger Ideen beispielsweise um zwei Geschosse für hybrides Wohnen und Arbeiten im Loftcharakter aufgestockt werden. Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs soll diese exponierte Lage denkmalgerecht weiterentwickelt werden. Es ist derzeit vorgesehen, dabei auch bestehende Nutzungen mit zu berücksichtigen. Neben Entwicklungsüberlegungen für ein zukunftsfähiges „Parkhaus 2.0“, welches über eine Vielzahl alternativer Mobilitäts- und Serviceangebote verfügen könnte, ist die Erschließung der entstehenden Dachflächen über ein extern liegendes Treppenhaus sowie eine Stegkonstruktion geplant, die die baukulturell erhaltenswerte Doppelwendelrampe und den attraktiven Lichthof einbindet und zugleich der Öffentlichkeit neue Sicht-Perspektiven über die Stadt bieten soll. Zudem ist geplant, das Umfeld des Parkhauses attraktiver zu gestalten und das Erdgeschoss in Richtung Fleet zu erweitern, um die bessere Zugänglichkeit und Nutzung für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

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Denk- und schau mal! https://www.tiefgang.net/denk-und-schau-mal/ Fri, 26 May 2023 22:55:55 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10002 [...]]]> Eines der ältesten Häuser in Hamburg ist seit Mitte Mai nun auch ein Ort für zeitgenössische Kunst. Ihr Name „Galerie 1565“ verweist auf das Baujahr.

Alte leerstehende Gebäude für Kunst und Kultur zu nutzen, ist seit je nicht ungewöhnlich. Der Charme der Brache gibt der Kunst und Kultur oft noch das gewisse Extra. Im Harburger Hafen, der Kernzelle Harburgs, ist nun das sogenannte „Bornemannsche Haus“ restauriert und zur Galerie umgewidmet worden. Was nun wem das gewisse Extra verleiht – die Kunst dem Gebäude oder das Gebäude der Kunst – wird der Betrachtende selbst herausfindne müssen.

Das Kerngebäude des denkmalgeschützten „Bornemannsche Haus“ wurde bereist 1565 in Harburg gebaut und ist somit eines der ältesten erhaltenen Gebäude von Hamburg. Das Gebäude wurde 1813 durch Georg Ludwig Bornemann aus Soltau erworben, der hier eine Färberei eröffnete. Wie lange diese betrieben wurde, ist nicht bekannt. Im Zuge der Mitte des 20. Jahrhunderts erfolgten Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen wurde das Haus in eine reine Wohnnutzung überführt. Seit 1941 bereits steht das Haus unter Denkmalschutz.

Seit Mai 2023 zeigt nun die „Galerie 1565“ dort auf drei Etagen und rund 870 Quadratmetern Fläche zeitgenössische Kunst.
Kurz nach dem großen Harburger Brand 1536, bei dem die Stadt Harburg fast vollständig zerstört wurde, wurde das rund 500-jährige imposante Fachwerkhaus als Wohn- und Geschäftshaus in direkter Zufahrt zum damaligen Harburger Schloss gebaut. Ursprünglich war dieser Fachwerkbau mit Holzkonstrukt und Ziegeln deutlich kleiner als er in seinem jetzigen Zustand ist. Im 17. Jahrhundert stockte man es auf und es folgten mehrere Erweiterungs- und Umbauphasen.
1813 kaufte Georg Ludwig Bornemann das Haus und betrieb dort eine Textilfärberei und Blaudruckerei. Bis heute nennt man es daher „Bornemannsche Haus“. In dem großen Haus wurde gewohnt, gelagert, produziert und verkauft. Bis zum Anfang des 21. Jahrhundert blieb es in Familienbesitz und wurde wenig verändert.
Diese besondere Baukultur steht seit 1941 unter Denkmalschutz und stellt ein wertvolles Zeugnis für bürgerliches Wohnen von der frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert dar.

Ungewöhnliche Augen-Blicke (Foto: PR)

Seit 2006 ist das Anwesen im Besitz des Bauunternehmers Arne Weber (HC Hagemann). Ab Juni 2018 wurde es denkmalgerecht sondiert und jahrelang restauriert, mit dem Ziel, südlich der Elbe dieses einmalige Highlight der Baukultur zu erhalten und einen besonderen Kunstort für die Öffentlichkeit zu schaffen. Vorherige Pläne, es als Teilgebäude eines Hotels zu nutzen, wurde ad acta gelegt. In den fünf Jahren der Restaurierung wurden unter anderem die historischen 450 Holzbalken ausgebessert, 150 Quadratmeter Holz ausgetauscht, die Außenwände mit 500 Quadratmeter Lehmputz versehen und 4.425 Meter neue Elektroleitungen verlegt. Nach aufwendiger Restaurierung ist die Bausubstanz der letzten Jahrhunderte sichtbar und auf einem Streifzug durch die 50 Räume zu besichtigen. „Das wird eine tolle Galerie, wohl einzigartig in Deutschland“, schwärmt Arne Weber. „Denn die Bilder werden nicht an weißen Wänden präsentiert, sondern inmitten des historischen Gemäuers. Wer hier herkommt, kann sich nicht nur ausdrucksstarke Bilder, sondern auch ein Denkmal anschauen.“ Ergänzend zu dem historischen Fachwerkbau wurden besondere Akzente durch moderne Einbauten wie Steinfussboden, edle Fenster sowie ein zeitgenössisches Lichtdesign gesetzt.

Die erste aktuelle Ausstellung läuft unter Namen „Reflective Emotions“ und zeigt 50 Kunstwerke mit dem Fokus auf Malerei und Skulpturen von Künstlern aus
Deutschland, Österreich und der Schweiz und noch bis zum 30. Juni 2023.
„Auf unseren „Open Call“ haben wir über 650 Einreichungen aus Deutschland und dem Ausland erhalten, aus denen wir spannende junge und aufstrebende Künstler ausgewählt haben“, freut sich Katharina Bergner, Leitung der Galerie 1565. Die zumeist großformatigen Arbeiten kosten zwischen 2.000 und 16.000 Euro.
Gezeigt werden Malereien, Skulpturen und Installationen von Franziska Beilfuß, Rike Bewer, Dana Costa, Violetta Ehnsperg, Helga Landgrebe, Tim Leimbach, Christiane Lohring, Anna Mrzyglod, Aneta Pahl, Allan Paul, Jakob Schöning, Laura Theurich, Andreas K. Waldmeier, Astrid Waterstraat, Ivo Weber, Micha Wille und Yinyan Zhang.

Das zukünftige Programm wird neben der klassischen Galerietätigkeit mit vier bis acht jährlichen Ausstellungen, auch die Kunst- und Kulturvermittlung in Workshops, Performances, Musik und Lesungen beinhalten und Raum für Austausch im Dialog mit der Nachbarschaft bieten.

Galerie 1565, Harburger Schloßstraße 13, 21079 Hamburg, www.galerie1565.de

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Villa Mutzenbecher erfolgreich saniert https://www.tiefgang.net/villa-mutzenbecher-erfolgreich-saniert/ Fri, 03 Sep 2021 22:21:38 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8340 [...]]]> 04Seit 2018 wurde die Villa Mutzenbecher im Niendorfer Gehege vom Verein ´Werte erleben` in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt denkmalgerecht instandgesetzt.

An der Sanierung der Villa waren auch Studierende der HafenCity Universität, die vier Hamburger Gewerbeschulen, die Produktionsschule Eimsbüttel und Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule Niendorf beteiligt. Nun erstrahlt das Denkmal nicht zuletzt dank des Engagements vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in neuem Glanz. Besonders macht das 1900 erbaute Landhaus heute, dass es nahezu original erhalten ist. Schon jetzt ist die Villa Mutzenbecher ein kultureller und städtebaulich wertvoller Ankerpunkt für den Stadtteil, der der Stadtgesellschaft auch zukünftig für vielfältige Projekte zur Verfügung steht.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Dass wir heute die erfolgreiche Instandsetzung des Denkmals Villa Mutzenbecher und gleichzeitig die Eröffnung eines Ortes für Kultur und soziales Miteinander mitten im Niendorfer Gehege feiern können, haben wir vor allem dem jahrelangen und unermüdlichen Einsatz aller Helferinnen und Helfern zu verdanken, die ihren Beitrag zur Sanierung und innovativen Nachnutzung der Villa geleistet haben. Neben dem Denkmal selbst sind das Besondere an diesem Projekt die Menschen, die es zum Leben erweckt haben. Denkmalschutz kann nur gemeinsam gelingen und die Villa Mutzenbecher ist dafür ein hervorragendes Beispiel. Ich wünsche viel Freude bei der Umsetzung aller zukünftigen Projekte und viele spannende Begegnungen in der Villa Mutzenbecher.“

Kay Gätgens, Bezirksamtsleiter Eimsbüttel: „Könnte die Mutzenbecher-Villa sprechen, sie würde heute jubeln vor Freude! Ohne die Vision der ‚Koalition der Entschlossenen‘, die das Projekt beharrlich gestemmt hat, wäre die Villa in dieser Form nicht aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht. Das Haus wird nicht als bloßes Denkmal im Wald herumstehen, sondern zum Ort des Lernens, Erlebens und der Begegnung.“

Andreas Reichel, Vorstandsvorsitzender Werte erleben e. V.: „Wir haben mit der Villa Mutzenbecher nicht nur ein Denkmal erhalten – wir haben auch einen Ort geschaffen für den generationenübergreifenden Dialog, für Bildungs- und Kulturprojekte, für zivilgesellschaftliches Miteinander. Dies ist ein Ort, an dem wir mit unseren Kooperationspartnerinnen und -partnern über die Gestaltung von Zukunft nachdenken wollen, über Klimafragen, über nachhaltige Entwicklung und nicht zuletzt über Reformen unseres Bildungssystems. Dabei sind uns gerade in diesen Zeiten die Werte Demokratie und Humanität besonders wichtig.“

Die 1900 erbaute Villa wurde 1905 von Hermann Mutzenbecher, Generaldirektor des Versicherungskonzerns Albingia gekauft und 1908 bis 1910 vom renommierten Hamburger Architekten Erich Elingius umgebaut. Die Villa ist bis heute ein anschauliches und gut erhaltenes Zeugnis der Entwicklung von Teilen Niendorfs zu einem Hamburger „Landhausvorort“ ab dem 19. Jahrhundert. Das ehemalige Landhaus der Familie Mutzenbecher ist zeittypisch für die villenähnliche Bebauung um das Niendorfer Gehege. Besonders macht das Landhaus heute, dass es nahezu original erhalten ist.

Auch nach Fertigstellung der Sanierung der Villa wird es unter anderem auch weiter darum gehen, Jugendliche und insbesondere auch Geflüchtete zu unterstützen, in Ausbildung und Arbeit zu kommen. Da auch allgemeinbildende Schulen von den Grundschulen bis zu den Universitäten im Projekt beteiligt sind, wird es in der Villa Raum geben, gemeinsam über zukunftsfähige und nachhaltige Bildung in Hamburg nachzudenken. Als außerschulischer Lernort für die umliegenden Schulen, offener Musikraum für Kinder und Jugendliche oder Ausstellungsraum zur Stadtteilgeschichte wird die Villa Mutzenbecher zu einer Kreativwerkstatt für alle Generationen. Das Motto des Vereins Werte erleben ist: Das Haus lädt ein – wer eine Idee hat, die zum Haus passt, kann sie umsetzen.

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„Neue Wege in der Stadt- und Verkehrsplanung!“ https://www.tiefgang.net/neue-wege-in-der-stadt-und-verkehrsplanung/ Fri, 01 May 2020 22:37:57 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6843 [...]]]> Der seit langem schwelende Streit um den Abriss der Sternbrücke mit den Musik-Clubs Fundbureau, Waagenbau und Astra-Stube hat eine neue Dimension angenommen. Das was kommen soll, erzürnt nun selbst die Architekten.

Lange Zeit ging es bei dem Streit um den Erhalt der Sternbrücke vor allem um die Existenzängste der darunter befindlichen Musikclubs. Nach dem nun bekannt wurde, was die Deutsche Bahn als Alternative plant, schlagen die Wogen jedoch weit höher. Denn die völlig überdimensionierte Brücke, die entstehen soll, zeigt vor allem: Verkehrsplanungen werden oftmals ohne Blick auf das Umfeld und das Stadtbild vorgenommen. Gerade heutzutage dem Verkehr auf und unter der Brücke derart Priorität einzuräumen, sei engstirnig, so die Architekten. Ein Beitrag, der auch für Harburger Verkehrs- und Stadtplaner mahnend sein sollte.

In der Pressemitteilung der Hamburgischen Architektenkammer vom 24.04.2020 heißt es:

„Die Hamburgische Architektenkammer (HAK) nimmt die Entwicklung bei der Sternbrücke in Altona zum Anlass, grundsätzlich zu den Vorgängen rund um das Projekt sowie zum Verhältnis zwischen Stadt- und Verkehrsplanung Stellung zu beziehen.

Die HAK kritisiert, dass die bisherigen Planungen zur Sternbrücke vollständig hinter verschlossenen Türen abliefen. Hierzu gehören der Entschluss der Bahn, die denkmalgeschützte Brücke abzureißen sowie die dieser Entscheidung zugrunde liegenden, sich teilweise offenbar widersprechenden Stellungnahmen und Gutachten. Auch der weitere Abstimmungsprozess zwischen Bahn, Wirtschaftsbehörde (BWVI), Stadtentwicklungsbehörde sowie Denkmalschutzamt bis hin zur Senatsentscheidung für den Abriss der denkmalgeschützten Sternbrücke und dem Neubau in der nun geplanten Form verlief intransparent. Die Bevölkerung erfuhr von den konkreten Planungen erst jetzt, unmittelbar vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens. Dies ist angesichts der Tragweite der Entscheidungen und der Bedeutung des Projekts nicht akzeptabel und gilt es bei künftigen Infrastruktur-Großprojekten zu vermeiden.

Die HAK kritisiert weiter, dass Bahn und Stadt die gesamtstädtische Bedeutung eines Neubaus der Sternbrücke nicht erkannt und nicht entsprechend gehandelt haben. Als eigentliches Problem kristallisiert sich hierbei die Grundsatzentscheidung der BWVI heraus, dass die neue Brücke den Kreuzungsraum Max-Brauer-Allee / Stresemannstraße komplett stützenfrei zu überspannen habe. Erst aufgrund dieser Maßgabe wurde ein Brückenbauwerk notwendig, dessen Dimensionen die Kleinteiligkeit und den Maßstab des Umfelds vollkommen negiert und sprengt.

Inhaltlich ist die Entscheidung für eine den Straßenraum frei überspannende Brücke in Frage zu stellen: Die vage Begründung, man wolle sich mittels Stützenfreiheit alle Optionen für eine künftige Umgestaltung der Straßenräume im Sinne einer Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs offen halten, ist nicht überzeugend, da die BWVI zugleich betont, dass ein Erhalt der Vierspurigkeit der Straßen für den jetzigen und künftigen Kfz-Verkehr unabdingbar sei. Angesichts dessen kritisiert die HAK, dass die BWVI und der Bezirk Altona es trotz ausreichender Zeit mutmaßlich unterlassen haben, ein Verkehrskonzept für die beiden stark durch motorisierten Verkehr frequentierten Straßen Stresemannstraße und Max-Brauer-Allee zu entwickeln. Aufgrund dieses anzunehmenden Unterlassens halten BWVI und Bezirk nun an der Vierspurigkeit fest, die zu den oben beschriebenen Konsequenzen für das neue Brückenbauwerk führt.

Die Architektenkammer fordert den Senat auf, die Grundsatzentscheidung für eine stützenfreie Querung der Straßenräume zu überdenken und zu prüfen, wie eine verkehrliche und stadträumliche Lösung mit einer Brücke mit Stützen aussehen kann. Weiterhin fordert die Architektenkammer die Deutsche Bahn auf, durch weitere Planungsbüros prüfen zu lassen, ob die Vorgabe der Stützenfreiheit tatsächlich zwingend zu einem solch hohen und ungünstig proportionierten Brückenbauwerk führen muss. Es müsste für diesen Fall also unbedingt ein Planungswettbewerb durchgeführt werden. Bei einem derart prägenden Bauwerk muss alles dafür getan werden, dass die für den Stadtraum bestmögliche Lösung gefunden wird.

Insgesamt zeigt die vermeidbare Entwicklung aus Sicht der Architektenkammer exemplarisch, wohin eine isolierte und nicht auf Zusammenarbeit ausgelegte Verkehrsplanung führt, die zudem ihre Auswirkungen auf den Stadtraum nicht bedenkt. Die Hamburgische Architektenkammer fordert daher eindringlich, dass die Verkehrsplanung nicht isoliert agiert, sondern wieder zu einem Teil der Stadtplanung wird. Dies bedeutet einerseits, dass Stadt und Verkehr und also Stadt- und Verkehrsräume wieder zusammengedacht und -geplant werden müssen und zum anderen konkret, dass die Verkehrsabteilung wieder aus der Wirtschaftsbehörde herausgelöst und in die Stadtentwicklungsbehörde integriert wird. Es ist aus Sicht der HAK wichtig, dass in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen diese Verlagerung beschlossen wird, denn sie ist eine Grundvoraussetzung für die dringend notwendige Verkehrswende in Hamburg.

Diese Neustrukturierung ist nicht nur unter klimapolitischen Aspekten notwendig, sondern auch aus der aktuellen Notwendigkeit, die städtischen öffentlichen Räume Hamburgs unter dem Aspekt des wohl noch lange notwendigen Social Distancing zu optimieren. Der städtische Raum muss und wird sich somit dauerhaft und tiefgreifend verändern. Umso wichtiger ist es, dass sich eine Prozess- und Planungskultur etabliert, die auf Zusammenarbeit, Austausch und Transparenz beruht.“

Quelle: www.akhh.de

 

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Der Prunk-Lese-Saal https://www.tiefgang.net/der-prunk-lese-saal/ Fri, 07 Feb 2020 23:13:52 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6277 [...]]]> Der dringend renovierungsbedürftige historische Festsaal des Literaturhauses am Schwanenwik kann denkmalgerecht saniert werden. Das Geld ist zusammen …

Die Kosten in Höhe von 170.000 Euro werden aus dem investiven Quartiersfonds von Finanzbehörde und Bezirken zur Verfügung gestellt, wie die Behörde für Kultur und Medien nun mitteilte. Insbesondere im Deckenbereich des Saals ist es in den vergangenen Jahren aufgrund einer veralteten und inzwischen erneuerten Klimaanlage zu erheblichen Schäden gekommen. Der unter Denkmalschutz stehende Festsaal, erbaut 1889, ist einer der wenigen Prunksäle aus dieser Zeit und Wahrzeichen des Hauses. Seit 2019 heißt der Saal offiziell „Eddy-Lübbert-Saal“, benannt nach einem der wichtigsten, privaten Mäzene des Literaturhauses. Der 01 in Höhe von zehn Millionen Euro wurde mit der Fortschreibung des Haushaltsplans 2018 aufgelegt. In Abstimmung zwischen Finanzbehörde und Bezirken können damit vor Ort investive Maßnahmen gezielt unterstützt beziehungsweise kofinanziert werden.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Im architektonischen Erbe unserer Stadt nimmt der Eddy-Lübbert-Saal einen ganz besonderen Platz ein. Insofern freue ich mich sehr, dass wir mit der Unterstützung aus dem investiven Quartiersfonds dabei helfen können, den prachtvollen Schatz des Literaturhauses wieder in altem Glanz erstrahlen lassen zu können.“

Kultursenator Dr. Carsten Brosda: „Der Eddy-Lübbert-Saal ist das Herz des Literaturhauses und des literarischen Lebens in Hamburg. Hier finden jedes Jahr zahlreiche Lesungen und weitere Veranstaltungen statt. Nachdem wir 2018 das Literaturhaus barrierefrei umbauen und die Technik erneuern konnten, werden wir nun auch den historischen Festsaal denkmalgerecht sanieren. Gemeinsam schaffen wir es, dass die Literatur am Schwanenwik auch künftig ein würdiges Zuhause hat.“  

Ralf Staack, Bezirksamtsleitung Hamburg-Nord: „Das Literaturhaus ist Kleinod an der Außenalster und mit seinen Kultur-Veranstaltungen und dem Literaturhauscafé weit über die Grenzen von Hamburg-Nord bekannt. Ich freue mich sehr, dass es jetzt möglich sein wird, seinen Festsaal aus dem 19. Jahrhundert denkmalgerecht und komplett zu sanieren. Der Festsaal gehört zu den wenigen erhaltenen Prunksälen der Hansestadt aus dieser Zeit. Insofern bedanke ich mich bei der Finanzbehörde für die Mittel aus dem investiven Quartiersfonds zur Erhaltung dieses Wahrzeichens von Hamburg-Nord!“

Quelle: www.hamburg.de/bkm

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Mal im Ernst … https://www.tiefgang.net/mal-im-ernst/ Fri, 27 Dec 2019 23:31:03 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6156 [...]]]> Es gibt in Hamburg zwar das Denkmalschutzamt. Im Grunde ist es aber eine Abteilung der Kulturbehörde. Und gegen die Abrisswut mancher Politik hat es wenig entgegenzusetzen. Deshalb wird es nun Wahlkampfthema.

Dem folgt Anfang des Jahres auch gleich eine Podiumsdiskussion am Dienstag, den 14. Januar um 19 Uhr im Haus der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 6, 20 457 Hamburg unter dem Titel „Wem gehört das Stadtbild?“

Hier nun die ausführlichen Fragen und Antworten der jeweiligen Parteien …

1. Unabhängigkeit des Denkmalschutzamtes

Aktuell ist das Hamburger Denkmalschutzamt nicht im eigentlichen Sinne ein Amt, sondern nur eine Abteilung im Amt Kultur der Behörde für Kultur und Medien. Fachliche Voten des Denkmalschutzamtes werden daher politisch beeinflusst, zu Lasten der Baudenkmäler der Stadt.

Die Wiederherstellung als eigenes Amt würde diese Situation kaum verbessern. Deshalb muss die Leitung des Denkmalschutzamtes eine besonders herausragende Stellung bekommen, wie es bspw. beim Oberbaudirektor der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Fall ist, um mit der eigenen Behördenleitung, aber vor allem auch mit anderen Behörden kritische Fälle auf Augenhöhe erörtern zu können.

Frage: Werden Sie für mehr Eigenständigkeit des Denkmalschutzes in Behördenhierarchie und gegenüber der Öffentlichkeit eintreten, indem Sie die Leitung des Denkmalschutzamtes mit denselben oder ähnlichen Befugnissen ausstatten wie den Oberbaudirektor?

Antworten der Parteien:

SPD Der Leiter des Denkmalschutzamtes hat bereits eine herausgehobene Position inne. Er wird vom Senat bestellt und im § 2 des Denkmalschutzgesetzes ausdrücklich genannt. Er ist genau wie der Oberbaudirektor in die Behördenhierarchie und die Senatsloyalität eingebunden.

GRÜNE Derzeit fallen Entscheidungen über den Erhalt von Gebäuden unter Abwägung wirtschaftlicher Maßstäbe, nicht in ausreichendem Maß zugunsten des Denkmals aus. Wir wollen den Denkmalschutz in Hamburg stärken. Hamburg ist eine wachsende und dynamische Stadt mit entsprechenden Neubauvorhaben, die nach unserer Vorstellung gleichzeitig dafür sorgen muss, Denkmäler dauerhaft zu erhalten und Kulturgüter langfristig zu sichern. Aus unserer Sicht könnte die Stärkung der DA-Leitung ein Weg sein, Entscheidungen ausgewogener und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu treffen.

CDU Wir teilen die Zielsetzung, den Denkmalschutz in seiner Unabhängigkeit zu stärken. Dies ist für uns weniger eine formal zu regelnde Frage, sondern auf die Haltung derer, die politische Verantwortung tragen kommt es an. Bei städtischen Interessenkonflikten, in dem es um Eigentum der Stadt geht, können wir uns auch externe Gutachter oder mehr Einfluss für den Denkmalrat vorstellen.

Die LINKE Unbedingt, zumal DIE LINKE diese Idee bereits vor längerer Zeit aufgebracht hat. Wir arbeiten daran, in der Bürgerschaft für dieses Ansinnen eine Mehrheit zu bekommen. Auf der Homepage des Senats wie auch in vielen Reden betonen die Verantwortlichen immer, wie wichtig der Denkmalschutz für die Stadt Hamburg ist. Doch es gibt nicht nur Lob und Anerkennung für den Denkmalschutz, oft wird er als Hindernis angesehen und von vielen Seiten kritisiert. Leider trägt auch der Senat zur Schwächung des Denkmalschutzes bei, z.B. mit seiner Zustimmung zum Abriss des denkmalgeschützten städtischen City-Hof. Denn: Weshalb sollten privaten Denkmaleigentümer_innen ihr Denkmal schützen, wenn noch nicht mal die Stadt ihrer Vorbildfunktion nachkommt? Wer den Denkmalschutz in Hamburg stärken will, muss auch auf der Verwaltungsseite eine starke Position schaffen, so wie sie der derzeitige Oberbaudirektor innehat. Deshalb braucht Hamburg eine_n Oberdenkmaldirektor_in, der/die nicht nur innerhalb der Kulturbehörde, sondern auch in der Senatskanzlei und bei dem Ersten/bei der Ersten Bürgermeister_in eine herausragende Stellung und besondere (Vortrags- und Entscheidungs-)Rechte hat. Das wäre im Übrigen ein angemessenes Geschenk zum 100. Geburtstag des Denkmalschutzamtes im Jahr 2020!

FDP Eine Reform der Hierarchie des Denkmalschutzamts ist von unserer Seite momentan nicht vorgesehen.

AfD Nein. Der Oberbaudirektor sollte als oberste Instanz zum Wohle des Stadtbildes die letzte Entscheidungsinstanz sein – und notfalls auch das Denkmalschutzamt überstimmen können.

2. Bessere Denkmal-Erfassung

Die Abteilung für die Erfassung von Denkmälern im Denkmalschutzamt, das Referat für Wissenschaftliche Inventarisation, ist personell nicht ausreichend ausgestattet. Revisionsbedürftige Denkmallisten und fehlende Denkmalwertbegründungen gefährden einen rechtssicheren Vollzug des Denkmalschutzgesetzes. Die Konsequenzen reichen von drohenden unrechtmäßigen Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse über mangelnde Planungssicherheit für Bauherren und Stadtplanung bis hin zu finanziellen und personellen Mehrbedarfen bei der FHH. Darüber hinaus drohen in den kommenden Jahren erhebliche Verluste an Denkmälern, besonders aus der Zeit der jungen Bundesrepublik Deutschland und aus den 1970er und 1980er Jahren.

Frage: Werden Sie sich dafür engagieren, dass das Denkmalschutzamt ausreichend Kapazität zur Inventarisierung insbesondere der noch nicht ausreichend erfassten jüngeren Denkmäler hat, und wenn ja, wie?

Antworten der Parteien:

SPD Wir setzen uns dafür ein, dass eine weitere Vollzeitstelle für die Inventarisation geschaffen wird, damit das Fachreferat dauerhaft strukturell gestärkt wird. So kann drohenden Denkmalverlusten entgegengewirkt und sichergestellt werden, dass ein rechtssicherer Vollzug des Denkmalschutzgesetzes nicht gefährdet und Eigentümerbefugnisse nicht unrechtmäßig eingeschränkt werden.

GRÜNE Die Inventarisierung von Denkmälern ist elementar für deren Schutz. Wir setzen uns für eine Personalaufstockungen im Rahmen der Aufstellung des Kulturbudgets im nächsten Doppelhaushalt ein.

CDU Die CDU hat sich bereits dafür eingesetzt, dass Kriterien auch für jüngere Bauten festgelegt werden – und dann muss selbstredend auch eine fortlaufende Erfassung sichergestellt werden.

Die LINKE Ja. Ein Denkmalschutzamt muss unbequem und durchsetzungsstark sein können – das gehört zu seinen Aufgaben! Deshalb unterstützen wir – auch mit Blick auf den kommenden Haushalt – die personelle Aufstockung des Referats für Wissenschaftliche Inventarisation im Denkmalschutzamt Hamburg.

FDP Die Ausstattung des Denkmalschutzamtes muss spätestens in den nächsten Haushaltsverhandlungen auf ihre Auskömmlichkeit hin analysiert und diskutiert werden. Eine Aussage über die Notwendigkeit weiterer Kapazitäten ist vor einer umfassenden Analyse der Bedarfe nicht seriös möglich. Bezüglich der Erfassung von Denkmälern stehen die Freien Demokraten für einen für jeden Hamburger transparenten Denkmalschutz. Daher fordern die Freien Demokraten eine Festlegung von konkreten und transparenten Kriterien, die zur Erklärung als

Denkmal führen.

AfD Die Einrichtung eines Katasters für den Denkmalschutz ist begrüßenswert. Um dieses Vorhaben effizient umsetzen zu können, müssen zwei Personalstellen auf  den geeigneten Haushaltsposten geschaffen werden. (Anmerkung: Die AfD wurde vom Denkmalverein darauf hingewiesen, dass ein solches Kataster bereits in Form der Denkmalliste der FHH existiert. Eine Aktualisierung der Antwort wurde dennoch nicht gewünscht.

3. Vermittlung von Denkmalwissen

Im Denkmalschutzgesetz §1 (2) heißt es „Die Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin (…) für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten (…). Dazu gehört auch die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit.“ Das Denkmalschutzamt Hamburg ist jedoch personell nicht ausreichend ausgestattet, um das Denkmalwissen der FHH zu qualifizieren, für Laien verständlich aufzubereiten, zu digitalisieren und zu veröffentlichen. Andere Bundesländer sind hier bereits deutlich weiter (vgl. http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de oder http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/bayernviewer/)

Frage: Werden Sie sich für eine personelle Ausstattung des Denkmalschutzamtes zur Qualifizierung und Veröffentlichung von Denkmalwissen einsetzen, und wenn ja, wie?

Antworten der Parteien:

SPD Die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit ist uns ein wichtiges Anliegen. Eine entsprechende Stelle dafür ist bereits in der Behörde für Kultur und Medien angesiedelt. Eine weitere personelle Aufstockung werden wir prüfen.

GRÜNE Wir setzen uns für eine bessere personelle Ausstattung im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes ein. Davon abgesehen wird alltagsnahes Denkmalwissen durch Veranstaltungen wie dem „Denkmalsalon“ mit regelmäßigen Vorträgen und Diskussionen oder dem „Tag des offenen Denkmals“ sehr öffentlichkeitswirksam vermittelt. Gerade der „Tag des offenen Denkmals“ ist ein wichtiges kommunikatives Element, um auf die Hamburger Denkmäler aufmerksam zu machen und Affinität zu unserem kulturellen Erbe herzustellen. Nicht selten resultiert die Teilnahme am „Tag des offenen Denkmals“ in einem aktiven Engagement für den Denkmalschutz, z.B. einer Mitgliedschaft im Denkmalverein. Auch in der „KulturApp“ können Informationen zu Kulturdenkmälern abgerufen werden.

CDU Eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit ist nötig, um das Bewusstsein für den Denkmalwert und den entsprechenden Schutz zu vergrößern. Ob diese im Rahmen der Aufgaben des Amtes für Denkmalschutz oder aber z.B. durch eine entsprechende Förderung von Denkmalrat und Denkmalverein erfolgt, wollen wir mit den Beteiligten beraten.

Die LINKE Ja. Es wird Zeit, dass Hamburg Wege findet, Denkmalwissen (z.B. Fotobestände, Dokumentationen, Archiv- und Planmaterial etc.) verständlich, präzise und aktuell aufzubereiten und digital zugänglich zu machen – für die Öffentlichkeit aber auch für die Denkmalforschung. Um eine Online-Datenbank mit der sinnvoll gearbeitet werden kann, zu erstellen, zu betreuen, und laufend aktuell zu halten, braucht es die notwendige finanzielle, personelle und technische Ausstattung. Dafür setzen wir uns ein.

FDP Bezüglich der Frage nach Ressourcen verhält es sich wie in Frage 2. Eine Veröffentlichung von Denkmalwissen würde durch die Festlegung von transparenten Kriterien bezüglich der Schutzwürdigkeit eines Objekts ebenfalls erleichtert.

AfD Siehe Frage 2

4. Erhaltung wertvoller Klein-Denkmäler

Hamburg verfügt über eine Vielzahl an Klein-Denkmälern wie Brunnen und Statuen im öffentlichen Raum, deren Pflege und Erhaltung in der Verantwortung der FHH liegen. Viele davon befinden sich in einem beklagenswerten Zustand, und es droht ihr vollständiger Verlust. Um einen angemessenen Umgang mit diesen Objekten vorzubereiten und auch private Initiative zu ermöglichen, bräuchte es dringend eine systematische Erfassung, Übersicht und Priorisierung durch das fachlich zuständige Denkmalschutzamt.

Frage: Werden Sie sich um die notwendige Ausstattung des Denkmalschutzamtes zur Erfassung und Bewertung von Klein-Denkmälern im öffentlichen Raum bemühen? Was werden Sie für eine bessere Erhaltung der Klein-Denkmäler tun?

Antworten der Parteien:

SPD Die Erhaltung der Kleindenkmäler ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir begrüßen, dass zwischen dem Denkmalschutzamt und den Bezirken, die in der Regel für die Pflege, Erhaltung und Restaurierung der Kleindenkmäler zuständig sind, bereits eine sehr gute und enge Zusammenarbeit besteht. Die Stärkung der Inventarisation soll auch Kleindenkmälern zugutekommen. Wir werden daher prüfen, für den Erhalt von Kleindenkmälern wo sinnvoll zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

GRÜNE Die Initiierung einer systematischen Erfassung und Bewertung von Klein-Denkmälern im öffentlichen Raum halten wir für sinnvoll und unterstützenswert. Klein-Denkmäler befinden sich häufig in Privatbesitz und werden teilweise mit hohem finanziellen Aufband erhalten. Eine Entlastung der Privatbesitzer oder Gruppen, die sich beim Erhalt von Klein-Denkmälern engagieren, sollte geprüft werden.

CDU Tatsächlich besteht hier ein Mangel sowohl in der Erfassung, aber auch in der Pflege und Erhaltung, für die vor allem die Eigentümer oder die Bezirke zuständig sind. Ähnlich wie bei unserem Einsatz als CDU zur Erhaltung denkmalwürdiger Grabsteine auf dem Ohlsdorfer Friedhof werden wir mit den Beteiligten überlegen, wie Kleindenkmäler besser erfasst und gepflegt werden können.

Die LINKE Wir teilen die Kritik, dass die Pflege und der Erhalt einer Vielzahl von Kleindenkmälern lange vernachlässigt wurde. Die notwendige Ausstattung des Denkmalschutzamtes unterstützen wir daher ebenso, wie zusätzliche Mittel im Haushalt, um eine angemessene Pflege öffentlicher Denkmäler zu gewährleisten. Entsprechend setzen wir uns auch ein für eine Erhöhung der Ansätze der sogenannten ‚Rahmenzuweisung Grün‘, aus der auch die Instandsetzung und Unterhaltung von Denkmälern in öffentlichen Grünanlagen finanziert wird.

FDP Für Klein-Denkmäler gilt ebenfalls, dass transparente Kriterien zur Erklärung der Schutzwürdigkeit notwendig sind.

AfD Siehe Frage 2

5. Erhaltung des Stadtbildes

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB haben das Ziel, besonders schützenswerte Gebiete in ihrer städtebaulichen Erscheinung und damit das Stadtbild zu erhalten. Gerade in einer wachsenden und sich an vielen Stellen stark verändernden Stadt ist dieses Instrument unverzichtbar, weil den Stadtteilen sonst ein Verlust an Identität und baukultureller Vielfalt droht. Konkret bedroht sind z.B. das nördliche St. Pauli ebenso wie Altona-Altstadt durch sehr hohen Entwicklungsdruck bei gleichzeitig verhältnismäßig wenigen Denkmal-Ausweisungen. Ebenfalls besonders bedroht sind zahlreiche Gründerzeitbauten entlang der Ausfallstraßen, die nicht unter Schutz stehen, aber wichtig für die Identität der Stadtteile sind (vgl. Hamburger Abendblatt vom 19.8.19).

Frage: Unterstützen Sie die Ausweitung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen?

Antworten der Parteien:

SPD Wir unterstützen die Instrumente der städtebaulichen Erhaltungsverordnung und der städtebaulichen Erhaltungsbereiche in Bebauungsplänen, die in ihrer konkreten Anwendung von den Bezirken veranlasst werden. Wir halten sie für ein gutes Mittel dafür, die Identität von Quartieren und baukulturelle Vielfalt zu erhalten, und werden daher auch in Zukunft bei Bedarf davon Gebrauch machen, so dass die Zahl der städtebaulichen Erhaltungsgebiete stetig wächst.

GRÜNE Wir wollen, dass die Bezirke weiterhin aktiv städtebauliche Erhaltensordnungen nutzen. Dazu ist eine bewusste und frühzeitige Auseinandersetzung mit städtebaulichen Strukturen einzelner Quartiere notwendig, um zunächst schützenswerte Gebiete zu identifizieren, gerade da wo Veränderungen anstehen. Wir werden die Bezirke darin unterstützen Gebiete, die in besonderer Weise prägend für die städtebauliche Eigenart bzw. die städtebauliche Gestalt eines Quartieres sind, zu erhalten.

CDU Städtebauliche Erhaltungsverordnungen können ein wichtiges Instrument sein, um ganze Ensemble oder Quartiere zu erhalten bzw. zu stabilisieren. Allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Instrumente wirklich geeignet sind, die Ziele zu erreichen – und natürlich auch angemessen und wirklich notwendig sin, da sie einen erheblichen Eingriff in die Freiheit darstellen.

Die LINKE Ja, schließlich wurden die Regelungen im Baugesetzbuch geschaffen, damit der Schutz des Stadtbildes und besonderer Gebiete möglich ist. Die im „Bündnis für das Wohnen“ getroffene Vereinbarung mit der Hamburger Wohnungswirtschaft, weitere Gebiete nur im Einvernehmen festzulegen, widerspricht dem Anspruch des Gesetzes. Der notwendige Erhalt schützenswerter Gebiete darf nicht vom Wohlwollen der Wohnungswirtschaft abhängig gemacht werden.

FDP Eine Ausweitung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ist aus unserer Sicht nicht notwendig.

AfD Die Erhaltungsverordnungen dürfen nicht als „Mietendeckel“ fungieren, um notwendige Veränderungen zu verhindern. In diesem Fall sprechen wir uns gegen eine Ausweitung aus, denn der Denkmalschutz hat sich als Bewahrer und nicht als Verhinderer zu verstehen. Dies findet man auch in unserem Wahlprogramm wieder. Siehe: „Erhalt und Rekonstruktion des alten Hamburgs“.

 6. Nachhaltige Stadtentwicklung

Wohnungs-Neubau bedeutet in Hamburg immer häufiger Abriss bestehender Bauten. Eine solche Stadtentwicklung schadet dem Klima, denn Abriss vernichtet die sogenannte „Graue Energie“ von Bestandsbauten, und Neubau verbraucht Ressourcen und große Mengen CO2. Nach Angaben des Umweltbundesamtes stammen 53 Prozent des Mülls und 40 Prozent des Energieverbrauchs und der Treibhausgase in Deutschland aus dem Baubereich. Acht Prozent des weltweiten CO2 Ausstoßes werden durch die Herstellung von Zement verursacht. Es liegt an uns allen, hier einen Paradigmenwechsel einzuläuten, indem wir den Baubestand konsequent erhalten und weiternutzen.

Frage: In welcher Form möchten Sie sich dafür einsetzen, dass in unserer wachsenden Stadt die Graue Energie des Gebäudebestandes ökologisch sinnvoll weitergenutzt wird?

Antworten der Parteien:

SPD Der aktuelle Klimaplan formuliert die neuen CO2-Einsparziele und legt notwendige Maßnahmen dar, um die städtischen Klimaziele zu erreichen. Zudem ist ein neues Gremium, der „Hamburger Klimabeirat“, zu schaffen. Er wird sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Bereiche zusammensetzen und soll beratend bei der Umsetzung der Klimapolitik tätig werden. Hier soll geprüft werden, in welcher Form die Nutzung von Recyclingstoffen gefördert werden kann, wenn sie Primärrohstoffe im Bau ersetzen.

GRÜNE Eines erscheint gesichert: Je länger die Lebensdauer eines Gebäudes ist, desto besser wird die im Gebäude enthaltene „Graue Energie“ ausgenutzt. Das bedeutet, dass bei Gebäudebeständen Maßnahmen zum Erhalt und zur Ertüchtigung der Gebäude deutlich Vorrang vor Abriss und Neubau haben. Das bedeutet aber auch, dass zur Bestandserhaltung sowie zur Reduzierung des laufenden Energieverbrauches der Gebäude weitere bauliche Maßnahmen notwendig sind, v.a. bei Bauten der Nachkriegszeit. Dies müssen wir stärker fördern und die Quote der jährlichen energetischen Ertüchtigung von Gebäudebeständen, die derzeit bei nur ca. 1 % liegt, in Richtung 2 % erhöhen. Denkmalgeschützte Gebäude bedürfen einer besonderen Betrachtung. Ausnahmen kann es bei einsturzgefährdeten Gebäuden oder auch unter Denkmalgesichtspunkten nicht erhaltenswerten kleineren Gebäude (z.B. ein- bis zweigeschossige Gebäude entlang den Magistralen) geben, deren Flächen z.B. für Quartiersentwicklungen oder Nachverdichtungen – insbesondere für die Schaffung neuen Wohnraumes – notwendig sind, um nicht weitere Grünflächen in Anspruch nehmen zu müssen.

CDU Grundsätzlich besteht noch viel zu wenig Bewusstsein für die „graue Energie“ bereits errichteter Gebäude. Aus Sicht der CDU ist es sinnvoll auch „ältere“ Gebäude im Bestand zu sanieren. Dazu wurden bereits zu CDU-Regierungszeiten viele Projekte z.B. bei der Sanierung in Wilhelmsburg angestoßen. Auch zur CO2-Einsparung kann viel durch intelligente Verbrauchssteuerung erreicht werden, ohne dass ein Abriss oder aufwändige Dämmung erfolgen muss. Besonders schmerzhaft war für uns die Entscheidung des SPD-Grünen-Senats zum phantasielosen Abriss der City-Höfe, bei denen sehr viel „Graue Energie“ vernichtet wurde…

Die LINKE DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass vor dem Abriss von Gebäuden eine Ökobilanz erstellt und eine Abriss- bzw. Neubaugenehmigung gegebenenfalls abgelehnt wird, wenn der Neubau mehr Energie verschlingt als ein Entwicklung im Bestand.

FDP Sicher ist, dass dem Thema Graue Energie im Gebäudebestand mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Es bedarf hier wesentlich besserer Analysen und darauf folgender Handlungsempfehlungen. Sollte es passieren, dass Hamburg weiterhin eine „Freie und Abrissstadt Hamburg bleibt“, dann wäre das nicht nur fatal für den Denkmalschutz, sondern auch ökologisch fragwürdig.

AfD Detlef Ehlebracht, baupolitischer Sprecher: „Der Abriss (Anm. Denkmalverein: des City-Hofes) ist falsch. Günstige Gewerbefläche verschwindet, architektonische Aspekte wurden nicht ergebnisoffen bewertet, ein Entwurf nicht berücksichtigt, der den Umbau u.a. in Wohnhäuser vorsah, was zu einer geforderten Belebung der Stadt geführt hätte und der Neubau an Beliebigkeit nicht zu überbieten ist.“ Dr. Alexander Wolf, kulturpolitischer Sprecher: „Die mit Asbest belasteten City-Höfe anzuführen ist nicht angemessen und ein Sonderfall. Die Mehrheit der Fraktion ist überzeugt, dass sie aus städtebaulichen und architektonischen Gründen abgerissen werden sollten.“

7. Verbesserung der Ausbildung

Derzeit gibt es in Hamburgs Universitäten keinen Lehrstuhl für Theorie und Praxis des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Das hat zur Folge, dass z.B. Studierende der Architektur ihre berufliche Laufbahn einschlagen, ohne sich tiefergehend mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben – mit entsprechenden Folgen für den späteren Umgang mit Baudenkmälern.

Frage: Scheint es Ihnen sinnvoll, das Thema „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ in der Hochschullandschaft verankern, z.B. mit einer Professur für Denkmalschutz an der HafenCity Universität?

Antworten der Parteien:

SPD Unsere Fachpolitiker/-innen für Wissenschaft und Forschung haben sich bereits des Themas angenommen und beraten die Fragestellung mit den entsprechenden Institutionen. Wir wollen entsprechende Fachkompetenzen an der HafenCity Universität aufbauen.

GRÜNE Die Inhalte der Denkmalkunde sind derzeit durch zwei Professuren an der HafenCityUniversität abgedeckt und in die Lehre integriert. Eine weitere Professur für Denkmalschutz würde den Empfehlungen einer Expertenkommission, die sich mit der Entwicklung der HafenCity Universität befasst hat, entgegenlaufen. Denn festgestellt wurde eine zu starke Ausdifferenzierung des Studienangebots und entsprechend eine Konsolidierung empfohlen. Daher erscheint uns die Einrichtung einer weiteren Professur nicht sinnvoll.

CDU Grundsätzlich ist die Frage welche Lehrstühle die Universitäten einsetzen etwas, was die Autonomie der Hochschulen selber betrifft. Allerdings muss das Thema „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ auch in der Hochschullandschaft einer Metropole wie Hamburg verankert sein. Dadurch wird sich tiefergehend mit dem Thema des Denkmalschutzes auseinandergesetzt und es bringt der Stadt Hamburg neue qualifizierte Mitarbeiter, die einen besseren Umgang mit Baudenkmälern pflegen.

Die LINKE Durchaus. Dadurch, dass eine Hochschule unbeeinflusst von denkmalpflegerischen Konflikten agieren kann, werden Möglichkeiten eröffnet. So könnte eine Professur für Denkmalschutz und eine stärkere Präsenz des Themas im Lehrplan Zugänge eröffnen, sensibilisieren und die Vermittlung von Denkmalkultur praxisnah, und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft gestalten – ähnlich wie in der partizipativen Stadtentwicklung.

FDP Sicherlich muss das Thema „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ in der Hochschullehre eine stärkere Beachtung finden. Eine eigene Professur an der HCU zu ausschließlich diesem Bereich halten wir aber nicht für den richtigen Weg. An der HCU besteht, wie auch an vielen anderen Hochschulen, immer die Notwendigkeit der stetigen Prüfung der Passung von Professorenstellen in Bezug auf die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Hochschule. Hier werden wir keine Vorgabe in Bezug auf den Denkmalschutz machen. Sinnvoller wäre es, den Denkmalschutz prominenter in den Studienplänen von geeigneten Studiengängen, wie z.B. der Architektur, zu integrieren bzw. hervorzuheben.

AfD Würden wir unterstützen. Denkmalschutz / Erhalt / Rekonstruktion

8. Re-Aktivierung Bildarchiv und fotografische Stadt-Dokumentation

Das Bildarchiv der FHH umfasst etwa 1 Million analoge Fotos und ca. 700.000 Motive, die das Leben in der Stadt und die Entwicklung des Stadtbildes Hamburgs dokumentieren. Diese Aufnahmen der vergangenen 150 Jahre Stadtgeschichte besitzen ein immenses Vermittlungspotential. 2015 hat der Senat die Abteilung Fotografie des Denkmalschutzamtes jedoch ersatzlos aufgelöst und damit sowohl die notwendige Digitalisierung der historischen Bildbestände weitgehend als auch die Aufgaben der Stadtdokumentation sowie die Mitwirkung im Bereich Denkmalschutz durch einen festangestellten Fotografen vollständig eingestellt. Das

Bildarchiv fristet seitdem nur noch ein Schattendasein im Staatsarchiv und steht der Öffentlichkeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Hamburg droht damit einen wichtigen Teil seiner visuellen Erinnerungen zu verlieren.

Frage: Werden Sie dafür Sorge tragen, dass das historische Bildarchiv der Stadt zeitnah vollständig digitalisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und vermittelt wird, und wenn ja, wie? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass wieder eine regelmäßige Stadtdokumentation durch eine/n Fotografe/in stattfindet?

Antworten der Parteien:

SPD Seit der Übernahme des Bildarchivs arbeitet das Staatsarchiv kontinuierlich daran, die Bestände des Stadtarchivs in die des Staatsarchivs zu integrieren. Daneben wird intensiv daran gearbeitet, den Benutzenden eine eigenständige Recherche zu ermöglichen. So sind z.B. die Bestände der Fotografen Beutler, Wutcke, Höge, Koppmann, Muuß, Hofmeister und Strumper & Co. bereits online recherchierbar. Eine vollständige Digitalisierung des historischen Bildarchivs wird von uns vorangetrieben. Für eine regelmäßige Stadtdokumentation setzen wir uns ein und prüfen dafür zukünftig auch die Bereitstellung eigener Ressourcen.

GRÜNE Die Übersiedlung des Bildarchivs aus dem Denkmalschutzamt in das Staatsarchiv Hamburg als zentraler Dienstleister für die historisch interessierte Öffentlichkeit scheint aus unserer Sicht sinnvoll. Das Staatsarchiv digitalisiert fortlaufend die verschiedenen Archivalien und bietet verschiedene Zugriffsmöglichkeiten darauf für die Nutzer*innen an. Allerdings sollte auch eine entsprechende Vermittlungsarbeit stattfinden, um das Potenzial des Bildarchivs zu erschließen. Wir befürworten daher zu prüfen, ob die Zugänglichkeit und Bewerbung des Bildarchivs verbessert werden kann, auch in Kooperation mit externen Agenturen. Offen sind wir auch für eine Prüfung einer regelmäßigen Stadtdokumentation.

CDU Aus Sicht der CDU ist die Digitalisierung öffentlicher Archive, Museen usw. eine wichtige Aufgabe. Damit wird das Kulturgut öffentlich und für alle nutzbar – dazu gehört auch, dass das historische Bildarchiv vollständig digitalisiert und öffentlich gemacht wird. Man könnte beispielsweise dieses auch in die Kultur-App der Kulturbehörde Hamburg integrieren und dort das Thema Denkmalschutz weiterverbreiten. Die Idee der fortlaufenden Stadtdokumentation ist gut und wird von der CDU befürwortet. Offen ist für uns die Frage, wie man das heute am besten umsetzt.

Die LINKE Da wir die Auffassung teilen, dass das visuelle Gedächtnis der Stadt nicht verloren gehen darf, unterstützen wir das Anliegen das historische Bildarchiv zu erhalten, weitergehend zu erschließen und zu digitalisieren, um es für die Benutzung zugänglich zu machen. Diese Aufgabe muss vom Staatsarchiv im Zuge seines gesetzlichen Auftrages zur Erforschung und Vermittlung der hamburgischen Geschichte wahrgenommen werden.

FDP Wir begrüßen eine vollständige Digitalisierung des historischen Bildarchivs. Hierfür müsste zumindest temporär eine Stelle am Staatsarchiv geschaffen werden. Bezüglich des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Bildern muss zunächst geklärt werden, welcher Ansatz hier am breitenwirksamsten und nachhaltigsten ist, da verschiedene Konzepte – von einer kulturellen Einrichtung in Form einer wechselnden Ausstellung bis hin zu einer Onlineplattform möglich sind. Höchstwahrscheinlich wäre ein Ansatz am erfolgreichsten, der sowohl analog als auch digital ist. Eine regelmäßige Stadtdokumentation begrüßen wir, wobei natürlich über eine sinnvolle Frequenz der Dokumentation gesprochen werden müsste.

AfD Grundsätzlich unterstützen wir die Forderung das historische Bildarchiv in digitaler Form aufzubereiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Allerdings nicht in der Form eines Museums. Die Bilder sollen gegen eine Gebühr aus dem Kataster bezogen werden können.

9. Einführung Verbandsklagerecht

Im Gegensatz z.B. zum Umweltschutz besitzen zivilgesellschaftliche Verbände im Denkmalschutz bundesweit bis heute keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung staatlicher Entscheidungen. In anderen Ländern, wie z.B. der Schweiz mit ihrem „Verbands-Beschwerderecht““, ist das Verbandsklagerecht im Denkmalschutz ein wichtiger und bewährter Teil der gesellschaftlichen Abwägungsprozesse, der die Einhaltung des geltenden Denkmalschutzgesetzes sichert.

Frage: Wie bewerten Sie das Thema „Verbandsklagerecht im Denkmalschutz“, und wollen Sie sich dafür engagieren?

Antworten der Parteien:

SPD Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz befasst sich intensiv mit dem Pro und Contra zu einem Verbandsklagerecht im Denkmalschutz. Das Ergebnis dieses Prozesses wollen wir abwarten und dann der politischen Diskussion zuführen.

GRÜNE Wir wollen die Voraussetzungen prüfen, ob Hamburg als erstes Bundesland eine Vorreiterrolle übernehmen und ein Verbandsklagerecht im Denkmalschutz umsetzen kann. Hierzu steht in unserem Regierungsprogramm: „Wir wollen, dass der Denkmalschutz in Hamburg noch mehr Beachtung findet. Daher wollen wir prüfen, wie wir den Denkmalrat in seiner Beratungsfunktion gegenüber dem Denkmalschutzamt stärken können. Auch der Denkmalverein soll in seiner wertvollen Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für das kulturelle Erbe der Stadt unterstützt werden. Im Gegensatz zum Umweltschutz besitzen Verbände im Denkmalschutz bundesweit bislang keine Möglichkeit, staatliche Entscheidungen zu überprüfen. Wir Grüne möchten prüfen ob Hamburg als erstes Bundesland ein Verbandsklagerecht im Denkmalschutz umsetzen kann.“

CDU Für uns ist das Verbandsklagerecht ein schwieriges Thema, da es unbestreitbar dazu geführt hat, dass durch sehr exzessive Nutzung wichtige Maßnahmen stark verzögert werden, obwohl sie in demokratischen Verfahren beschlossen wurden. Andererseits sehen wir es durchaus als Mangel, dass gravierende Verstöße gegen die Auflagen des Denkmalschutzgesetzes durch den gegenwärtigen Senat praktisch nicht gerichtlich überprüft werden können. Über den richtigen Weg, um dieses Ziel zu erreichen befindet sich die CDU noch in der Diskussion.

Die LINKE Das Klagerecht dürfen nicht nur diejenigen haben, die Grund und Boden besitzen. Da es in diesem Kontext aus Sicht der LINKEN notwendig ist, den Denkmalschutz zu stärken, ist für uns das Verbandsklagerecht unumgänglich. Dann hätte der Senat z.B. beim Abriss des denkmalgeschützten City-Hofs nicht daraufsetzen können, dass er mangels betroffener und klagebefugter Privateigentümer_innen keine Rechtsverfahren oder gar einen Stopp des Abrisses befürchten müsse.

FDP Wir sehen das Verbandsklagerecht in seiner jetzigen Form kritisch und befürworten daher keine Ausweitung auf den Bereich des Denkmalschutzes.

AfD Kein Verbandsklagerecht, egal für wen!

10. Stärkung Denkmalverein

Der Denkmalverein Hamburg e.V. leistet als wichtigste politisch unabhängige Stimme für Denkmalschutz eine unverzichtbare Vermittlungsarbeit. Um den Verein zu stärken, wäre eine strukturelle staatliche Finanzierung sinnvoll, so wie es z.B. auch im Naturschutz üblich ist. Im Denkmalschutzgesetz §1 (2) heißt es „Die Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin (…) für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten und die Privatinitiative anregen. Dazu gehört auch die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit.“ (s.o.)

Frage: Unterstützen Sie eine Stärkung des Denkmalvereins durch eine strukturelle staatliche Finanzierung?

Antworten der Parteien:

SPD Die politische Unabhängigkeit des Denkmalsvereins ist für seine wichtige Rolle im öffentlichen Diskurs essentiell. Eine strukturelle staatliche Finanzierung könnte seine Glaubwürdigkeit beeinträchtigen.

GRÜNE Auch der Denkmalverein soll in seiner wertvollen Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für das kulturelle Erbe der Stadt unterstützt werden (s. Antwort 11).

CDU Für uns als CDU ist das zivilgesellschaftliche Engagement ein wichtiger Teil des Zusammenhalts und eines lebendigen Gemeinwesens. Die dem Allgemeinwohl dienenden Aktivitäten des Denkmalvereins sind für uns sehr förderungswürdig, um das Bewusstsein für den Denkmalschutz und die sich daraus ergebenden spannenden gesellschaftliche Diskussion um unseren Umgang mit dem Erbe zu stärken.

Die LINKE Ja. Der Denkmalverein Hamburg e.V. ist als kritische Stimme mit weitreichender Expertise unverzichtbar für den Hamburger Denkmalschutz. Daher unterstützen wir eine finanzielle Absicherung, die weiterhin eine politische Unabhängigkeit des Denkmalvereins gewährleistet.

FDP Einer Förderung des Denkmalvereins stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Eine Förderung wäre aus verschiedenen Bereichen des Hamburger Haushalts möglich, da das Thema Denkmalschutz unzweifelhaft den Bereich Stadtentwicklung und auch den Bereich Kultur berührt.

AfD Beide sollten mit einem von der Bürgerschaft festgelegten Sockelbetrag ausgerüstet werden (Erstellung externer Gutachten/Expertisen, Ausrichtung überregionaler Veranstaltungen/Erfahrungsaustausch).

11. Stärkung Denkmalrat

Der Denkmalrat (§3 HmbDSchG) ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das die Kulturbehörde und das Denkmalschutzamt in Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege berät. Der Rat arbeitet rein ehrenamtlich und verfügt bislang über kein eigenes Budget, um z.B. bei strittigen Fragen Fachgutachten einzuholen. Im Konfliktfall besitzt der Rat dadurch nicht die Ressourcen seine Haltung fachlich tiefergehend zu überprüfen und darzulegen.

Frage: Unterstützen Sie eine Stärkung des Denkmalrates, z.B. durch ein eigenes Budget in Höhe von 20.000 EUR p.a.?

Antworten der Parteien:

SPD Der Denkmalrat ist ein Gremium von externen Sachverständigen zur Beratung der Kulturbehörde. Falls im Einzelfall weder der Sachverstand der Kulturbehörde noch der des beratenden Denkmalrats ausreichen, sollte die für den Denkmalschutz verantwortlichen Behörde selbst weiteren externen Sachverstand hinzuzuziehen.

GRÜNE Antwort zu Frage 10 und 11: Wir wollen, dass der Denkmalschutz in Hamburg noch mehr Beachtung findet. Der Denkmalrat ist eine gesetzlich im Denkmalschutzgesetz eingerichtete Institution. Daher wollen wir prüfen, wie wir den Denkmalrat in seiner Beratungsfunktion gegenüber dem Denkmalschutzamt stärken können. Auch der Denkmalverein soll in seiner wertvollen Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für das kulturelle Erbe der Stadt unterstützt werden.

CDU Bereits während der letzten Haushaltsberatung hat die CDU in der Bürgerschaft beantragt (Drs. 21/10618), den Denkmalrat finanziell so auszustatten, dass dieser eigene Fachgutachten erstellen und eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Denkmalschutzes betreiben kann. Dafür hat die CDU vorgeschlagen dem Denkmalrat dafür 30.000 EUR im Jahr zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel will die CDU auch in der kommenden Legislatur erreichen.

Die LINKE Ja. Fachgutachten und vor allem auch Visualisierungen geplanter Neubauten auf

Denkmalgrundstücken bzw. neben Denkmälern sind wichtig, um auch einer breiteren Öffentlichkeit Auswirkungen von Planungen veranschaulichen zu können. Eine Stärkung und Ausweitung der Kompetenzen des Denkmalrates als Expert*innengremium halten wir auch deshalb für sinnvoll, weil es seine Aufgabe ist unvoreingenommen Position für das Interesse des Denkmalschutzes zu beziehen.

FDP Die Freien Demokraten wollen den Denkmalrat zu einer unabhängigen Institution ausbauen, die mit einem Etat für eigene oder externe Fachgutachten ausgestattet ist. Zudem wollen wir die Befugnisse des Denkmalrats so ausbauen, dass vor dem Abriss städtischer Denkmäler eine Zustimmung des Denkmalrats erfolgen muss. Weiterhin soll der gestärkte Denkmalrat die Funktion eines Mediators zwischen Fachbehörden und Eigentümern einnehmen.

AfD Siehe Antwort zu Frage 10

Quelle: www.denkmalverein.de

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Jetzt ist es Zwölf! https://www.tiefgang.net/jetzt-ist-es-zwoelf/ Fri, 13 Dec 2019 23:16:40 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6171 [...]]]>  

„5 vor 12“ hieß der Weckruf der Geschichtswerkstatt Mitte 2018. Jetzt scheint es 12 zu sein.  Zeit einer der ältesten Harburger Fabriken Adieu zu sagen.  

Harburg und seine Baudenkmäler: eine unsägliche Geschichte mit seiner Geschichte. Mit der Likörfabrik Hilke am Karnapp 15 und 16 findet sie eine weitere Fortsetzung. Denn es ist mehr als dubios, was sich wieder mal in Harburgs Sektor der Stadtabwicklung zuträgt.

Bereits Mitte 2018 wies die Geschichtswerkstatt Harburg  zum Tag des offenen Denkmals dringlichst darauf hin, dass das unter Denkmalschutz stehende Gebäude offensichtlich vorsätzlich dem Verfall ausgeliefert wird. Unter dem Motto  „5 vor 12 für die alte Likörfabrik: Rettet Hilke!“ wurden Unterschriften für den Erhalt gesammelt. (´Tiefgang` berichtete am 8. Sept. 2018)

Die Spirituosen- und Likörfabrik Louis Hilke geht auf die Brennerei Osterhoff von 1833 zurück, die zu den ersten „fabrikähnlichen Etablissements“ in Harburg gehörte.

1833 von H. Osterhoff gegründet, 1893 von Louis C. Hilke übernommen und bis 1980 von der Familie Berg weitergeführt, war die Likörfabrik Hilke über viele Jahrzehnte eine Institution in Harburg. Seit der Gründung befand sich die Produktionsstätte am Karnapp, der zweitältesten Straße Harburgs, die bereits um 1500 angelegt wurde.

Die noch heute erhaltenen Gebäude Karnapp 15 und Karnapp 16 wurden in den Jahren 1859 und 1899 erbaut. Seit der Einstellung der Produktionsbetriebs 1980 erfolgte keine Pflege des gesamten Gebäudeensembles mehr, so dass sich der gesamte Komplex in einem baulich schlechten Zustand befand. Das Gesamtobjekt steht unter Denkmalschutz. Also ein durchaus relevantes Gebäude für die Stadtgeschichte.

Bis 1985 war es als Fabrik noch aktiv im Gebrauch. Später kaufte es die Harburger Traditionsfirma H.C. Hagemann (die übrigens 2019 gerade still ihr 150jähriges Bestehen hat) für einen Betrag unter 1 Mio. D-Mark. Dann stand es als wahre „Schrott-Immobilie“ für sage und schreibe 2 Mio. Euro (!) im Internet als Kaufangebot.

Das Gebäude war in den vergangenen zehn Jahren immer wieder Thema der Harburger Stadtent- bzw. –abwickler. Erst sollte es als Erweiterungsbau der Technologiefirmen im Harburger Channel dienen, dann gab es immer wieder politische Stellungsnahmen, man möge auf dieses Gebäude Acht geben. In der Begleitgruppe Binnenhafen Harburg – einer Art Bürgerbeteiligungsforum wurde immer wieder behelligt, wie sehr man in Sorge um das Gebäude sei und letztlich wurde seitens des Baudezernenten beteuert, man frage ernsthaft an, ob die Landesimmobiliengesellschaft (kurz LIG) das Gebäude nicht kaufe und so wieder in den städtischen Einflussbereich hole.

Schöne Worte, wüsste man nicht in Harburg und seit Jahrzehnten all zugut, dass Worte und Taten hier so gut wie keinen Zusammenhang finden. (zur langjährigen Tradition siehe auch Rainer Jogschies Buch „21 Hamburg 90“ in ´Tiefgang`: „Zur DNA eines Bezirks“).

Und siehe da: seit einigen  Wochen findet sich ein mit Containern erstellter Durchgang vor dem Gebäude und dieses selbst abgezäunt. Das  „Hamburger Abendblatt“  (6.12.2019) nahm die Sache gleich skeptisch auf und recherchierte. Da wurde als Sachstand auf Seiten der Bezirksverwaltung  bzw. des Eigentümers festgehalten: „Nachfragen beim Bezirksamt ergaben, dass weder Baumaßnahmen noch ein Abriss beantragt seien. Aus Webers Firma HC Hagemann heißt es, ein Abriss sei nicht geplant. Man wolle lediglich der Pflicht nachkommen, den Gehsteig zu sichern, falls durch den Verfall Teile des Gebäudes herabstürzen.“

Die Partei „die Linke“ hatte kurz zuvor am 4. Dezember ebenso argwöhnisch ihrerseits zugleich eine Anfrage an die Bezirksverwaltung gestellt, wie es um die Situation stünde. Nun kam am 11. Dezember – also 5 Tage nach dem erwähnten Abendblatt-Artikel die Antwort, in der es ganz anders auf einmal heißt: „Ja, der Abbruchantrag ist am 13.09.2019 bei der Bauprüfabteilung des Bezirks reingegangen.“ (Drs. 21-0394.01)

Laut Abendblatt vom 12. Dezember spreche „die Pressestelle des Bezirksamts mittlerweile von einem internen Missverständnis bei der Bearbeitung der Abendblatt-Nachfrage“. Kann ja mal passieren?!

Im September also lag bereits ein Antrag vor, im Oktober wurde noch mit den Anwohnern über denkbare Rückkäufe geplaudert und im Dezember noch ganz im Walter Ulbrich-Stil versichert, „Niemand hat die Absicht“ das Gebäude abzureißen. Man braucht kein Verschwörungstheoretiker zu sein, um zu sagen: das stinkt zum Himmel.

Dass es um mehr als Formalitäten geht, ist in Harburg dabei schon lange vom Tisch gefallen. Wen wundert´s dann, wenn in Harburg immer und immer wieder dieselben Fehler gemacht werden und eben mehr Stadtabwicklung als –entwicklung betrieben wird. Zum Schluss wird es meist teurer.

 

Siehe dazu auch den Artikel: Hilke: „Nicht nachzuvollziehen!“

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Das Lagerhaus G https://www.tiefgang.net/das-lagerhaus-g/ Sat, 10 Aug 2019 06:56:20 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5471 [...]]]> Hamburg ist eine Baustelle. Altes verschwindet, Neues entsteht. Je nach Zeitgeist. Manchmal sollte man aber erst innehalten, bevor es platt gemacht wird. Unsere Serie zu Denkmälern. Heute geht´s auf den Grasbrook.

Stand April 2018. Parallel zum Bau der Speicherstadt errichtete die Stadt Hamburg im Freihafen zwischen dem damaligen Straßenzug Dessauer Ufer und dem Saalehafen einen weiteren Lagerhauskomplex, zu dem das „Lagerhaus G“ gehört. Das Gebäude wurde in Holzständerbauweise mit einer Backsteinhülle errichtet und besitzt drei Böden sowie ein Untergeschoss, das zum Wasser hin geöffnet ist. Ursprünglich wurde hier v.a. Kaffee, Zucker und Tabak gelagert.

Während des Zweiten Weltkriegs hatte das Gebäude die traurige Aufgabe, als Außenlager „Dessauer Ufer“ des KZ Neuengamme zu dienen. Von Juli bis September 1944 waren hier bis zu 1.500 jüdische Frauen aus Ungarn und Tschechien untergebracht, die in Raffinerien und zerstörten Gebäuden anderer Betriebe im Hafen Aufräumarbeiten verrichten mussten. Im Oktober 1944 kamen 1.500 männliche Häftlinge in das Außenlager, die im Gleis- und Panzergrabenbau sowie bei Aufräumarbeiten arbeiten mussten. In den Innenräumen finden sich bis heute Schriftzüge und Einritzungen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.

Seit 1988 steht das Lagerhaus G unter Schutz, weil es die historische Form der Lagerhaltung außerhalb der Speicherstadt mit der für die damalige Zeit typischen Backsteinarchitektur dokumentiert, aber auch weil es das einzige heute noch in seiner äußeren und inneren Struktur erhaltene Baudenkmal für die innerstädtischen Außenlager des KZ Neuengamme darstellt. Aufgrund dieser historischen Bedeutung ist es auch durch das städtische Tafelprogramm „Stätten von Verfolgung und Widerstand“ gekennzeichnet. Nach dem Komplex in der Spaldingstraße 152 bis 162 bildete das heutige Baudenkmal zudem das größte der Lager.

Als das Lagerhaus vor über 10 Jahren drohte abgerissen zu werden, fand die Kulturbehörde einen neuen Eigentümer. Er kaufte es mit der Auflage, den Bau von Grund auf zu sanieren, was jedoch nie stattgefunden hat. Inzwischen ist der Eigentümer verstorben und das Gebäude zwangsversteigert worden. Der aktuelle Zustand des Lagerhauses ist beklagenswert: Es gibt Risse im Mauerwerk, große Feuchtigkeitsschäden und sogar Schwamm. Es ist daher höchste Zeit für eine grundlegende Sanierung, die weiteren Verfall verhindert. Angesichts der historischen Bedeutung ist zu wünschen, dass die Stadt Hamburg Verantwortung für das Lagerhaus übernimmt. Darüber hinaus besitzt dieses prägende Baudenkmal großes Potential für die Entwicklung der Gegend zum neuen Stadtteil Grasbrook.

Die Serie erfolgt mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung des Denkmalvereins.

Quelle: www.denkmalverein.de

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