kulturelle Bildung https://www.tiefgang.net Thu, 23 Jul 2020 13:41:17 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 10 Millionen für Soziokultur https://www.tiefgang.net/10-millionen-fuer-soziokultur/ Fri, 24 Jul 2020 22:17:32 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7111 [...]]]> Auch im Kulturbereich müssen sich etliche Akteur*innen neu ausrichten. Dafür werden nur erhebliche Mittel bereitgestellt. Die Ausschreibung läuft.

Der Fonds Soziokultur fördert, vorbehaltlich der Bewilligung der Finanzmittel, aus Mitteln des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, mit insgesamt 10 Millionen Euro in den Jahren 2020/21 partizipative Kulturprojekte. Bis September 2021 können Projekte in ganz Deutschland mit einer Maximalsumme von i.d.R. 30.000 € und in der Regel mit bis zu 80% des Gesamtbudgets gefördert werden. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte August 20 über das Online-Portal des Fonds Soziokultur möglich.

Hintergrund

Als Teil des großen Corona-Hilfsprogramms NEUSTART KULTUR unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit insgesamt bis zu 50 Mio. Euro die sechs Bundeskulturfonds. Finanziell gestärkt werden damit die Stiftung Kunstfonds, der Deutsche Literaturfonds e.V., der Fonds Darstellende Künste e.V., der Fonds Soziokultur e.V., der Deutsche Übersetzerfonds e.V. und der Musikfonds e.V.  Staatsministerin Prof. Monika Grütters lobt die Fonds als „starke Partner mit großer Erfahrung“.

Sonderprogramm: Unterstützung und Weiterentwicklung

Das Sonderprogramm des Fonds Soziokultur e.V. fördert Projekte von Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit bei der krisenbedingten Neuausrichtung und Stärkung ihrer Arbeit im Schnittfeld von Kunst und Gesellschaft. In zusätzlichen und zeitlich versetzten Programmen sind offene sowie themengebundene Ausschreibungen geplant: Mitte August 2020 soll der Auftakt, ohne Themenbindung, gemacht werden.

Geplante Themenschwerpunkte sind: Netzwerke und Neue Schnittstellen, Kinder und Jugendliche als Ko-Produzent*innen, Diversität und Inklusion sowie Digitalität und Soziokultur. Der Fonds Soziokultur setzt mit diesen Themenschwerpunkten und der geplanten Begleitung einen qualitativen Akzent. Dringend notwendige Unterstützung wird mit einer inhaltlichen Entwicklung verknüpft und hat auf diese Weise eine nachhaltigere Wirkung.

Transfer und Begleitung

Zur Unterstützung und Verbreitung guter Praxis soziokultureller Arbeit wird es eine Begleitung für beispielhafte Projektträger geben. Ziel ist es unter anderem zur Stärkung des Sektors beizutragen und die Netzwerke und Beziehungen zwischen Gesellschaft und Kultur zu fördern. Dieses Begleitprogramm, das von einer Gruppe deutscher und internationaler Expert*innen geleitet wird, wird Unterstützung in drei Bereichen bieten: Digitalisierung, Entwicklung innovativer Programme und neue Modelle der Zusammenarbeit mit freien Künstler*innen und Kulturpädagog*innen.

Das Sonderprogramm des Fonds Soziokultur ist Teil des NEUSTART KULTUR-Programms der BKM – Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – im Konjunkturpaket der Bundesregierung.

Die Förderprogramme „Allgemeine Projektausschreibung“ sowie „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ des Fonds Soziokultur laufen regulär mit Fristen zum 02.11.2020 sowie 02.05.2021 weiter und ermöglichen Projektlaufzeiten auch bis ins Jahr 2022.

Nähere Informationen unter: fonds-soziokultur.de

Kontakt: Fonds Soziokultur, Weberstr. 59 a, 53113 Bonn, info@fonds-soziokultur.de, Tel.: 0228 – 97 14 47 90, Fax: 0228 – 97 14 47 99

 

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Anrecht auf kulturelle Bildung https://www.tiefgang.net/anrecht-auf-kulturelle-bildung/ Fri, 22 Feb 2019 23:41:15 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4882 [...]]]> Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich in einer Stellungnahme erstmals zur kulturellen Erwachsenenbildung.

Er füllt damit eine bestehende Leerstelle in seinen Positionierungen zur kulturellen Bildung. Dabei konzentriert er sich hier auf die allgemeine Erwachsenenbildung. Der beruflichen Weiterbildung für Fachkräfte in der kulturellen Bildung widmet er eine eigene Stellungnahme. Darin heißt es:

„Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen und Situationen machen den größten Teil der Bevölkerung in Deutschland aus. Von 82,8 Millionen in Deutschland lebenden Personen sind 72,78 Millionen Erwachsene. Zu den Erwachsenen zählen sowohl junge Erwachsene, die gerade mit einer Berufsausbildung oder einem Studium begonnen haben, als auch im Berufsleben Stehende wie auch Erwachsene in der nachberuflichen Phase sowie Hochbetagte. Erwachsene, die alleine leben, haben oft andere Bedürfnisse und Anforderungen als Erwachsene, die in Partnerschaft leben und gegebenenfalls sich in der Familienphase befinden. Erwachsene haben einen jeweils unterschiedlichen biografischen Hintergrund und jeweils eigene Bildungserfahrungen gesammelt. Die Erwachsenenbildung steht vor der Herausforderung für diese heterogene Gruppe entsprechende Angebote bereitzuhalten und zugleich Bedarfe zu wecken. Dabei muss die Diversität in der Gesellschaft berücksichtigt werden.

Kulturelle Bildung für Erwachsene trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei, sie ist somit ein wichtiger Bestandteil der Selbstbildung. Sie ermöglicht Teilhabe und wirkt durch ihre Bindungskraft der Vereinzelung entgegen. Erwachsene, die selbst die Vorzüge der kulturellen Bildung kennengelernt haben, sind offener für die kulturelle Bildung ihrer Kinder. Kulturelle Bildungsprozesse bergen enorme Potenziale. Sie ermöglichen Erwachsenen einen systematisch-rezeptiven Umgang mit der eigenen Umwelt, schaffen einen Raum selbsttätig kreativ zu werden und ermöglichen eine verstehend kommunikative Auseinandersetzung mit den Mitmenschen. Auf diese Weise fördert kulturelle Bildung die Kreativität, erleichtert den Umgang mit ästhetischen und medialen Produkten, unterstützt die Integration in einer Gesellschaft der Vielfalt, entwickelt interkulturelles Verständnis weiter und trägt zum Verständnis von Kunst und künstlerischen Prozessen sowie von Handwerk und handwerklichen Prozessen bei.

Kulturelle Erwachsenenbildung wird von verschiedenen Akteuren so auch den Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung angeboten. Eine gesetzliche Grundlage der Erwachsenenbildung sind die Weiterbildungsgesetze der Länder sowie für Arbeitnehmer und Beamte die Vorschriften zum Bildungsurlaub. Bis auf Bayern und Sachsen haben alle Länder entsprechende Bildungsurlaubsgesetze verabschiedet. Anders als die berufliche Weiterbildung, die politische Bildung sowie Bildungsmaßnahmen für das Ehrenamt wird die kulturelle Bildung in den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder nicht eigens erwähnt. Eine Ausnahme hiervon bilden die Vorschriften in Brandenburg, die die kulturelle Weiterbildung eigens benennen.

Kulturelle Erwachsenenbildung kann zwar dem beruflichen Fortkommen in den unterschiedlichen Berufen dienen, allerdings ist der Nutzen für den Beruf nicht das alleinige Ziel dieser Angebote. Die allgemeine kulturelle Erwachsenenbildung ist daher von der beruflichen Weiterbildung im Kultur- und Medienbereich zu unterscheiden. Sie ermöglicht vielmehr, dass Erwachsene sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen auseinandersetzen. Hierzu sind auf ihre Interessen abgestimmte kulturelle Bildungsangebote erforderlich, etwa zum Erwerb von praktischer Medienkompetenz oder zur Auseinandersetzung mit einer immer stärker ästhetisierten Umwelt.

In einer Gesellschaft, die aufgrund von verkürzten bzw. flexiblen Arbeitszeiten nicht mehr ausschließlich durch Erwerbsarbeit bestimmt ist, tragen gerade Angebote kultureller Bildung dazu bei, eine sinnstiftende Auseinandersetzung mit dem Alltag zu führen. Sie bieten Freiräume, sich mit den gesellschaftlichen Veränderungen produktiv zu befassen.

Lebensbegleitendes Lernen

Die kulturelle Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Bestandteil des lebensbegleitenden Lernens. Sie trägt zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht mit Nachdruck, dass sich die kulturelle Erwachsenenbildung an die gesamte Bevölkerung richtet. Für kulturelle Bildung ist es nie zu spät. Bei Erwachsenen die Begeisterung für Kunst und Kultur zu wecken, Entdeckungs- und Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, ist Aufgabe der Erwachsenenbildung.

Viele Erwachsene sind beruflich sehr eingespannt und arbeiten zu wechselnden Zeiten, sodass eine regelmäßige Teilnahme an Angeboten kultureller Bildung nur schwer zu realisieren ist. Hier sind die Anbieter und Förderinstrumente – wie auch in anderen Bildungsbereichen – gefordert, flexible Teilnahmemöglichkeiten anzubieten.

Generationsübergreifende Angebote bereichern Teilnehmende aus allen Generationen und tragen zum Dialog bei. Hier sind die Träger gefragt, entsprechende Angebote zu entwickeln. Die Förderpolitik muss solche generationsübergreifenden Angebote gerade auch für die kulturellen Bildungsangebote ermöglichen.

Vernetzung mit anderen

Kulturelle Erwachsenenbildung kann von der Vernetzung mit anderen Bildungsfeldern sowie mit anderen Trägern profitieren. Mit Blick auf andere Bildungsfelder ist beispielsweise an die Bildung für nachhaltige Entwicklung zu denken. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird oft vor allem unter dem Fokus der Umweltbildung betrachtet. Mit Blick auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist es aber deutlich mehr. Die Akteure der kulturellen Erwachsenenbildung sollten daher die Vernetzung im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung gezielt fördern. In der Förderpolitik müssen solche bereichsübergreifenden Ansätze förderfähig sein.

Kulturelle Bildung im digitalen Zeitalter

Digitale Bildungsangebote gewinnen auch für Erwachsene an Bedeutung. Sie sind zeit- und ortsunabhängig. Für die kulturelle Medienbildung gilt es neue Formate für den künstlerisch-kreativen Umgang mit Medien und für eine kritische Auseinandersetzung mit Medien zu entwickeln. Eine besondere Herausforderung ist dabei die gemeinsame Gestaltung von analog und digital.

Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen staatsvertraglich zugewiesenen Bildungsauftrag. Dieser Bildungsauftrag erstreckt sich sowohl auf Angebote für Kinder und Jugendliche als auch auf Erwachsene. Dieser Bildungsauftrag wird im Radio in verschiedenen Programmen erfüllt. Im Fernsehen gibt es diverse Angebote in den Spartenprogrammen und den dritten Programmen. Im Hauptprogramm von Das Erste und dem ZDF sind Bildungsangebote allerdings ausbaufähig.

Forderungen zur Stärkung der kulturellen Erwachsenenbildung

Kulturelle Erwachsenenbildung in allen künstlerischen Sparten und Ausdrucksformen hat den gleichen Stellenwert wie die kulturelle Bildung für junge Menschen und braucht mehr Aufmerksamkeit. Kulturelle Erwachsenenbildung darf nicht als Teil freizeitorientierter Beschäftigung diskreditiert werden.

Der kulturellen Erwachsenenbildung muss insbesondere im ländlichen Raum besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Attraktivität ländlicher Räume hängt auch von Bildungsangeboten für Erwachsene ab. Weiter kommt Kooperationen unterschiedlicher Akteure in ländlichen Räumen ein besonders hoher Stellenwert zu.

Voraussetzung für nachhaltige Angebote in der öffentlich-finanzierten Erwachsenenbildung ist eine verlässliche Finanzierung der Infrastruktur, die so gestaltet ist, dass Innovationen und eine Weiterentwicklung der Infrastruktur möglich sind. Projekte haben eine Ergänzungsfunktion, können die Sicherung der Infrastruktur aber nicht ersetzen. Hier sind insbesondere die Länder und die Kommunen gefordert. Zur Weiterentwicklung dieses Feldes können von Projekten sinnvolle Impulse ausgehen. Im Rahmen von Projekten können zielgruppenspezifische Ansätze ebenso erprobt werden wie neue Vermittlungsformen oder Kooperationsmodelle. Hier sind insbesondere der Bund und die Länder gefordert.

Darüber hinaus kann die praxis-orientierte Forschung dazu beitragen, Innovationen in der Erwachsenenbildung voranzutreiben. Dabei kommt es darauf an, dass die Forschung in Verbindung mit der Praxis erfolgt. Gerade der Dialog beider Bereiche bietet viele Potenziale. Hier sind der Bund und die Länder gefordert.“

Quelle: kulturrat.de

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Künste öffnen Welten! https://www.tiefgang.net/kuenste-oeffnen-welten/ Fri, 15 Jun 2018 22:49:08 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3738 [...]]]> Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (kurz: BKJ) hat ein Programm „Künste öffnen Welten“ neu aufgelegt. Zu diesem können sich Projekte um eine Förderung bewerben, die Zugänge zu Künsten und Kultur schaffen.

Dadurch sollen vor allem Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen verbessert werden. Interessierte Bündnisse können bis zum 15. September 2018 ihre Projektideen einreichen. Die Auswahl der Projektideen für die Förderung erfolgt im Spätherbst. Ein Projektstart ist dann ab Januar 2019 möglich.

Auf der Website „Künste öffnen Welten“ werden diese und weitere Fragen beantwortet:

„WAS IST KÜNSTE ÖFFNEN WELTEN?

„Künste öffnen Welten“ ist ein Förderprogramm der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ). Es ist ein Teil des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Gefördert werden Projekte der Kulturellen Bildung in ganz Deutschland, die sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche richten.

WAS IST DAS ZIEL DER FÖRDERUNG?

Ziel der Förderung ist es, die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit der Förderung können Projekte umgesetzt werden, die diese Kinder und Jugendlichen besonders in den Blick nehmen. So können sie teilhaben an Angeboten der Kulturellen Bildung, zu denen sie sonst keinen oder nur wenig Zugang haben.

WELCHE PROJEKTE WERDEN GEFÖRDERT?

Die Projekte müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um gefördert werden zu können. Wir unterscheiden dabei zwischen a) inhaltlichen Kriterien und b) formalen Kriterien.

  1. a) Inhaltliche Kriterien:

Teilnehmer*innen: Es werden Projekte gefördert, die sich an Kinder und Jugendliche richten, die in familiären Risikolagen aufwachsen. Das sind Familien:

  • die nah an oder unterhalb der Armutsgrenze leben,
  • in denen Eltern bildungsfern, d. h. gering qualifiziert sind,
  • die von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
  • Das Alter der Kinder und Jugendlichen, die gefördert werden, kann sich zwischen dem Vorschulalter und 18 Jahren bewegen

Bezug zur Kulturellen Bildung: Wir fördern Projekte, die Angebote der Kulturellen Bildung sind. Diese Projekte sollen Zugänge zu Künsten und Kultur (Theater, Bildende Kunst, Fotografie, Tanz, Musik, Literatur etc.), Spiel und Medien (Film, Hörspiel, Digitale Medien etc.) schaffen. Die Teilnehmer*innen sollen in den Projekten selbst gestalterisch und kreativ tätig werden und über Inhalte und Umsetzung mitbestimmen.

Bezug zur Lebenswelt: Die Projekte sollen einen Bezug zum direkten Umfeld der Kinder und Jugendlichen herstellen. Das bedeutet, dass sie sich in den Projekten mit ihrer Persönlichkeit, ihren Ideen und ihren Positionen/Meinungen einbringen und mit ihren Interessen und Themen beschäftigen können. Das bedeutet auch, dass Räume genutzt werden, welche die Kinder und Jugendlichen kennen oder neu entdecken. Und es bedeutet, dass die Projekte auf die unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe der Teilnehmer*innen eingehen. Wir freuen uns besonders über Projektideen, die Vorurteile abbauen und Diskriminierungen entgegenwirken.

Engagement-Förderung: Wir haben Interesse an Projektideen, die Ehrenamtliche einbinden und/oder dazu beitragen, das Engagement von Menschen für andere zu stärken.

  1. b) Formale Kriterien:

Drei Bündnispartner: Gefördert werden Projekte, die von mindestens drei Bündnispartnern gemeinsam umgesetzt werden. Die Bündnispartner können zum Beispiel eine Jugendkunstschule, ein Musikverein, ein Jugendzentrum, eine Theater- oder eine Zirkusinitiative, eine soziale Einrichtung, Schulen und Kindertagesstätten u.v.m. sein. Die drei Bündnispartner bringen ihre unterschiedlichen Kompetenzen ausgewogen in das Projekt ein und entwickeln gemeinsam eine Projektidee. Einer der Bündnispartner übernimmt die Verantwortung, den Antrag einzureichen und die finanziellen Mittel zu verwalten. Wichtig ist: Der Antragsteller muss ein gemeinnütziger Verein oder eine öffentliche Einrichtung sein.

Lokale Verortung: Die Bündnispartner sind in dem lokalen Umfeld ansässig, wo das Projekt stattfindet. Sie sind vertraut mit den Lebensbedingungen, aber auch mit den Interessen, Ideen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen, die dort leben.

Offener Zugang: Das Projekt ist zugangsoffen und niedrigschwellig, d. h. die Teilnehmer*innen brauchen keine Vorkenntnisse, um an dem Projekt teilzunehmen. Sie dürfen auch nicht durch Teilnahmegebühren oder sonstige Kosten an der Teilnahme gehindert werden.

Freiwilligkeit: Das Projekt findet in der Freizeit statt. Das bedeutet, es darf nicht während der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer selbstbestimmt die Wahl haben, ob sie an dem Projekt teilnehmen wollen.

Umfang: Das Projekt umfasst mindestens 60 Zeitstunden im Jahr. Es kann ein dauerhaftes Angebot sein (z. B. ein wöchentlicher Kurs), am Stück stattfinden (z. B. als Ferien-Workshop) oder eine Kombination aus beidem sein (zum Beispiel ein Wochenend-Workshop und danach ein wöchentlicher Kurs). An dem Projekt können 12 bis 40 Kinder und Jugendliche teilnehmen. Jedes geförderte Projekt erhält je nach Teilnehmer*innenzahl eine Summe zwischen 9.000 und 30.000 Euro im Jahr.

Die ausführlichen Förderkriterien finden Sie hier.“

Quelle: kuenste-oeffnen-welten.de

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Computer und Nadeldrucker https://www.tiefgang.net/computer-und-nadeldrucker/ Fri, 15 Dec 2017 23:48:47 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2708 [...]]]> Kultur in der Stadt und vor allem den Bezirken ist doch selbstverständlich? Dem war nicht immer so. Teil 4: Die 90er Jahre

Der Dachverband STADTKULTUR HAMBURG feiert gerade sein 40jähriges Bestehen und weiß so manches über die Stadt und ihre Kultur zu erzählen. Und wir geben es Euch – mit freundlicher Genehmigung des Dachverbandes – zur Lektüre.

STADTKULTUR Geschichte(n): Die 90er Jahre

Die Zentren, Werkstätten und Häuser sind im Aufbau, aber es mangelt überall an Geld. Viele Zentren haben sich über ABM finanziert und fragen sich nun, wie sie die ABMler übernehmen können. Viele fragen sich außerdem, wie sie ihre Häuser ausbauen bzw. erwerben können. Es wird mehr über Geld gesprochen als über Inhalte.

Modernste Technik fürs Büro

Der Verband hat sich gefestigt nach chaotischen Phasen in den 80ern: Er organisiert nach innen beständiges Miteinander und will nach außen stärker auftreten. Die Verbandsarbeit wird anerkannt unter anderem durch einen festen Zuschuss und die Finanzierung zweier Stellen.

In der Geschäftsstelle wird die Umstellung auf Computer debattiert. Einige Kollegen sorgen sich, durch den Einsatz von Computern überflüssig zu werden. Die PC-Befürworter setzen sich durch. Der erste Computer in der Geschäftsstelle wird ein Atari ST – eingesetzt unter anderem, um die Verbandszeitung „Querstreifen“ zu erstellen.

Ab 1991 gibt es zwei Computer in der Geschäftsstelle, ferner Nadeldrucker mit Farbband und ein Faxgerät. Flugblätter werden noch mit Matritzen vervielfältigt. Insgesamt ist die Geschäftsstelle dem Rest der Welt technisch gesehen keineswegs hinterher, sondern mindestens gleich auf.

Die Geschäftsstelle zieht 1994 um in den Neuen Kamp 25. Der Verband freut sich über anregend heterogene Mitglieder: Die Bandbreite reicht von bürgerlichen Dorfvereinen über Studenten bis hin zu einem Singleclub. Der Verband versucht, Gemeinsamkeiten zu finden und zu betonen.

Der Verband beschäftigt sich mit der Bezirksverwaltungsreform und mit der Ausgestaltung einer Erfolgskontrolle, der sich die Häuser unterziehen sollen.

STADTKULTUR Geschichte(n)

Im Dezember vor 40 Jahren wurde der Dachverband für Lokale Kultur und Kulturellen Bildung unter dem Namen „Arbeitsgemeinschaft Stadtteilkultur“ gegründet. Wir werfen deshalb den Blick zurück in die Verbandsgeschichte: Wir haben Unterhaltsames und Informatives aus alten Aktenordner, verfärbten Zeitungsartikeln, angestaubten Diakästen und mäßig kompatiblen Datenträgern zusammengetragen und präsentieren die Ergebnisse wöchentlich auf unserer Webseite – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Quelle: stadtkultur-hh.de

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Nachbarschaften neu gestalten https://www.tiefgang.net/nachbarschaften-neu-gestalten/ Fri, 03 Nov 2017 23:30:23 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2414 [...]]]> Einmal im Jahr schreibt der Dachverband „Stadtkultur HH“ den „Stadtteilkulturpreis“ aus und würdigt damit die Kultur im Schatten der Leuchttürme.

In der Pressemitteilung zur Ausschreibung heißt es:

„Mit dem Hamburger Stadtteilkulturpreis werden jährlich Projekte und Programme gewürdigt, deren Konzeption, Umsetzung und Resonanz besondere Qualität zeigen und die besonders geeignet sind, auch auf andere Stadtteile als anregendes Beispiel zu wirken.

Der Hamburger Stadtteilkulturpreis wird für realisierte Projekte oder Programme vergeben, die ein erfolgreiches Ergebnis nachweisen, und ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Preisträger und die neun Finalisten des Hamburger Stadtteilkulturpreis 2018 werden auf der Preisverleihung Ende April 2018, auf der Webseite des Preises und in einer Ausgabe des stadtkultur magazins ausführlich vorgestellt.

Online bewerben – hier klicken!

Preisstifter und Unterstützer

Preisstifter des Hamburger Stadtteilkulturpreises sind die Hamburgische Kulturstiftung, die Gabriele Fink Stiftung, die Patriotische Gesellschaft von 1765 und die Behörde für Kultur und Medien Hamburg. Die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. unterstützt die Umsetzung. STADTKULTUR HAMBURG, der Dachverband für Lokale Kultur und Kulturelle Bildung, ist als Experte und Szenekenner für Konzeption und Durchführung des Wettbewerbs zuständig.

Wer kann teilnehmen

Bewerben können sich freie Träger der Kulturarbeit – kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine –, sowie Einzelpersonen, die sich in der Stadtteilkulturarbeit in Hamburg engagieren. Gewerbliche Anbieter, Parteigruppen und konfessionell gebundene Gruppen können nicht berücksichtigt werden.

Neben Kulturprojekten sind ausdrücklich auch Kurs- und Veranstaltungsprogramme, Programmbereiche, Veranstaltungsreihen, spezielle Veranstaltungsformate und Festivals, die in besonderer Weise den Qualitätskriterien des Stadtteilkulturpreises entsprechen, aufgefordert, sich auf den Hamburger Stadtteilkulturpreis zu bewerben.

Qualitätsmerkmale stadtteilkultureller Arbeit

Projekte oder Programme, die sich für den Hamburger bewerben, sollten mehrere der folgenden Qualitätsmerkmale stadtteilkultureller Arbeit zeigen:

  1. KULTURELLE TEILHABE – Kultur von allen für alle
    Die Projekt- oder Programmarbeit spricht ein breites Publikum aus unterschiedlichen Milieus, sozialen und Bildungsschichten sowie Altersgruppen an und leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration.
  2. LOKALE KULTUR – Kultur direkt vor Ort
    Ausgehend von den Bedarfen und Themen vor Ort bezieht sich die Projekt- oder Programmarbeit auf das Quartier und seine Geschichte, und lädt ein, mit künstlerisch-kulturellen Mitteln Nachbarschaften neu zu gestalten.
  3. KULTURELLE BILDUNG – Chancen schaffen, Nachwuchs fördern
    Die Projekt- oder Programmarbeit ermöglicht es, sich künstlerisch und kulturell selbst zu betätigen und kulturelle Angebote selber zu organisieren.
  4. KULTURELLE VIELFALT – Internationale Stadtgesellschaft und Interkulturelle Öffnung
    Die Projekt- oder Programmarbeit fördert die interkulturelle Öffnung und macht die kulturelle Vielfalt erlebbar.
  5. MITGESTALTUNG UNSERER STADT – Beteiligen und Engagieren
    Die Projekt- oder Programmarbeit ermutigt zu freiwilligem Engagement und ermöglicht, das eigene Lebensumfeld mitzugestalten.
  6. VERNETZUNG – Vor Ort verankert
    Die Projekt- oder Programmarbeit initiiert, entwickelt und stärkt regionale Netzwerke und bindet Künstlerinnen und Künstler und benachbarte Kultur- und Bildungseinrichtungen ein.

Verfahren und Fristen

Bewerbungen sind ab dem 1. November 2017 möglich über das Onlineformular auf der Seite des Hamburger Stadtteilkulturpreises (www.stadtteilkulturpreis.de) Das Formular kann auch als PDF oder Worddokument heruntergeladen und ausgefüllt werden. Voraussetzung für die Bewerbung ist das vollständige Ausfüllen des Formulars und der Upload bzw. Zusendung der geforderten Daten (z.B. Fotos, Logos etc.). Bewerbungsende ist Mittwoch, der 3. Januar 2018.

Aus allen Einsendungen werden die Preisstifter im Anschluss für den Hamburger Stadtteilkulturpreis zehn Finalisten nominieren. Aus diesen Finalisten wird eine unabhängige Jury – bestehend aus Prof. Dr. Gesa Birnkraut von Birnkraut Partner, Stefan Reckziegel vom Hamburger Abendblatt und Robert Hillmanns aus dem zakk Düsseldorf bestand – den Preisträger ermitteln. Der Preis wird im Rahmen einer festlichen Veranstaltung unter Beteiligung von Medien und Öffentlichkeit Ende April 2018 überreicht.“

Quelle: www.stadtteilkulturpreis.de

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„Wenn es nach uns ginge …“ https://www.tiefgang.net/wenn-es-nach-uns-ginge/ Sat, 12 Aug 2017 06:31:36 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1739 [...]]]> Wahlkampf und Realpolitik sind weit voneinander entfernt. Und doch: es lohnt sich mal genauer hinzuschauen – schon aus Gründen der Dramaturgie …

Denn auch Kultur und Bildung werden im Wahlkampf gerne hoch gefeiert, um später doch wieder von der politischen Tagesordnung gekippt zu werden. Eine zeitlang wurden immer wieder sogenannte „Wahlprüfsteine“ an die Parteien versandt – also Fragen, zu denen sie Stellung nehmen sollten. Viele haben es mittlerweile sein gelassen, weil eh nach dem Mund geredet oder geschrieben wird. Passiert ist meist später aber nichts von all dem. Aber Lippenbekenntnisse sind ja auch schön und schärfen die Sinne. Auch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (kurz: BKJ) wollte es daher wohl wieder wissen: ob und wie die Parteien im Bundestag die Forderungen der Fachorganisationen Kultureller Bildung zur Bundestagswahl 2017 umsetzen werden. Sie und hat daher den Parteien gleich 13 Fragen zu folgenden Themen gestellt:

  • Zivilgesellschaftliche Strukturen Kultureller Bildung stärken
  • Kulturelle Bildung kulturpolitisch stärken
  • Inklusion und Diversität
  • Jugendpolitische Berichterstattung und jugendpolitische Forschung zu Potenzialen kultureller Jugendbildung
  • Digitale Medien
  • Kulturelle Bildung für die Jüngsten
  • Freiwilliges Engagement
  • Europa und die Welt
  • Praxis-Forschungsdialog
  • Kulturpolitische Expertise Kultureller Bildung
  • Weiterbildung und Qualität
  • Anerkennung non-formal erworbener Kompetenzen
  • Zeitgemäßes Urheberrecht

Und wie einstudiert kommen die Antworten alle wohlwollen und im Fachjargon der jeweiligen Klientel. Wo man nicht gerne antwortet, lässt man selbige einfach weg und sonst kann man Rhetorik genießen, wie vor lauter Nichts sagen ein Wohlgefühl sich einstellt. Gleich bei der erste Frage als Beispiel:

1. Was werden Sie und Ihre Partei tun, damit zivilgesellschaftliche Fachstrukturen Kultureller Bildung stärker als bisher abgesichert werden?

CDU/CSU verkünden laustark, „kulturelle Bildung hat eine überragende Bedeutung“ und verweist auf das vom Bund finanzierte, laufende Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“.

Genau dieses Programm betonen auch „Die Linke.“ und „Bündnis90/Die Grünen“ mit Verweis, dass es unbedingt weiter gefördert werden sollte. Die SPD: „Wir werden eine angemessene Versorgung mit öffentlichen Gütern gewährleisten, das gilt auch für kulturelle Bildung. In diesem Bereich sind die Plattform kulturelle Bildung ebenso wie der Kinder- und Jugendplan des Bundes oder das Projekt „Kultur macht stark“ schon jetzt von großer Bedeutung.“

Klingt ja erstmal toll, wäre da nicht ein wenig Schmeichelei zu unterstellen, denn ein Partner des genannten Programms ist eben die Frage stellende BKJ.

2. Wie werden Sie sich für eine konsequente Orientierung am Subsidiaritätsprinzip einsetzen, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Fachstrukturen der Kulturellen Bildung zu sichern?

Dazu sagen CDU und CSU, dass sie „auch in Zukunft die kleinen Einheiten in Gestalt der Verbände und Initiativen mit ihrer integrativen Wirkung weiter stärken und damit das Subsidiaritätsprinzip beachten“ werden. Für DIE LINKE ist klar, „dass die entsprechenden Fachstrukturen im Bereich der Kulturellen Bildung gesichert werden müssen. Das ist in erster Linie eine Frage der finanziellen Absicherung.“

Auch die SPD stimmt da mit ein und will, „dass dafür eine Deutsche Engagementstiftung unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern aus Kultur, Bildung, Freier Wohlfahrtspflege und Rettungs- und Hilfsdiensten gegründet wird. Über die Stiftung kann die Zivilgesellschaft, darunter Vereine, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, über den Einsatz der Mittel für die strukturelle Förderung des Engagements mitentscheiden.“

So geht es quasi alle 13 Fragen entlang und wer nicht aus dem Fach stammt, wird wenig damit anfangen können.  Spätestens wenn man am Ende zum Thema Urheberrecht kommt (hier ist schon länger in der Diskussion, ob  Inhalte z.B. von Wissenschaftsverlagen und Tageszeitungen an Unis und anderen Bildungseinrichtungen kostenfrei verfügbar sind, was etwa den Publizisten dieser Inhalte nicht unbedingt gefällt – siehe Artikel im ´Tiefgang` vom 24. Juni 2017)  Dort streben etwa alle Parteien (außer CDU/CSU) verbal die allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke“. Dabei ist statt einer Begrenzung von Inhalten genau gegenteilig die Öffnung sonst kostenpflichtiger Inhalte für die Wissenschaft und Bildung gemeint. Ob man nun froh sein kann, solche Fragen gestellt und ebensolche Antworten erhalten zu haben, steht in den Bildungssternen. Aufmerksam haben jedenfalls alle noch mal auf sich gemacht. The show must go on … Viel Arbeit der Parteien für eine kleine Klientel.

Wer es dennoch gerne vertiefen möchte – hier finden sich alle Fragen und Antworten: www.bkj.de

Und hier auch gleich die Forderungen der BKJ an die Parteien: bkj.de

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