Museen – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Thu, 25 Mar 2021 08:54:15 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Vorhang wieder zu! https://www.tiefgang.net/vorhang-wieder-zu/ Fri, 19 Mar 2021 23:01:29 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7744 [...]]]> Vorhang auf, Vorhang zu – klingt nach Routine: doch Vorhänge etwa von Theatern warne noch nicht mal dran …! Die neuen Verordnungen und nette Worte des Kultursenators.

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in Hamburg heute den dritten Tag in Folge über 100 liegt, treten ab morgen (Sonnabend, 20. März 2021) wieder strengere Regelungen in Kraft. Der dritte Öffnungsschritt im bundesweit verabredeten Perspektivplan wird somit zurückgenommen. Kontakte werden wieder auf eine einzige haushaltsfremde Person beschränkt und das Shopping mit vorherigem Termin ist nicht mehr gestattet. Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet.

Museen, die musealen Teile von Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, zoologische Gärten, Ausstellungen sowie Tierparks müssen wieder schließen.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie Friseure und körpernahe Dienstleistungsbetriebe dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten geöffnet bleiben.

Aktuelle Verordnungen siehe hier:  www.hamburg.de/sozialbehoerde

Im Newsletter „kurzer Dienstweg“ äußert sich Senator Carsten Brosda zur erneuten Schließung:

  1. „Notbremse!“ Seit heute ist klar, dass die ersten Öffnungen und Lockerungsschritte für Hamburgs Museen nicht aufrechterhalten werden können. In der vergangenen Woche haben viele Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit eines Besuchs vor Ort genutzt und genossen. War die Öffnung ein Fehler?

Dieses Virus lehrt uns leider, dass wir auch mit Rückschlägen umgehen müssen, und dass es vernünftig war, die vorsichtigen Öffnungsschritte mit einer Notbremse zu versehen. Die Besucherzahlen und auch die enorme Geschwindigkeit, mit der die Museen wieder den Betrieb hoch gefahren haben, zeigt aber auch, wie sehr alle darauf brennen, Kultur wieder zu ermöglichen und zu erleben. Hier werden wir auch weiterhin immer wieder neu austarieren müssen, was geht. Es ist aber gut, dass wir mit dem Stufenplan nun etwas genauer wissen, was wann gehen könnte. Der sieht aber ausdrücklich nicht nur die eine Richtung vor.

  1. Ist „auf Sicht fahren“ für Hamburgs Kultur auch in 2021 angesagt oder gibt es Corona-konforme Pläne, Kultur und Publikum vor Ort wieder zusammenzubringen?

Wir werden zusammen mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten und den Einrichtungen die Teststrategien und Hygienekonzepte immer weiter entwickeln und an den aktuellen Impffortschritt anpassen, um bereit zu sein, wenn wir wieder öffnen können. Zudem werden wir weiter alles dafür tun, dass unsere kulturelle Vielfalt erhalten bleibt und dass es wieder Auftrittsmöglichkeiten gibt, wenn wieder was geht.

  1. Was möchten Sie im nächsten Newsletter lesen?

Brandi Carlile tritt im Nochtspeicher auf!

 

 

 

 

 

 

 

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Warum Museen, Theater und Konzerthäuser öffnen https://www.tiefgang.net/warum-museen-theater-und-konzerthaeuser-oeffnen/ Fri, 05 Mar 2021 23:57:57 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7711 [...]]]> Die Infektionszahlen steigen oder bleiben wie sie sind. Geöffnet wird trotzdem. Auch Kinos, Theater und Museen. Warum nun ausgerechnet sie?

 „Theater, Kinos, Konzerthäuser und andere Kultureinrichtungen mit sitzendem Publikum können unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Pandemie so geöffnet werden, dass das Infektionsrisiko dort minimal ist.“ So das zusammengefasste Ergebnis eines neuen Eckpunkte-Papieres zur Wiedereröffnung des Kulturbetriebs unter Pandemiebedingungen, das Autoren unter Federführung von Heinz-Jörn Moriske aus dem Umweltbundesamt mit Forschern auf dem Gebiet der Gebäude-, Lüftungs- und Strömungstechnik sowie der Epidemiologie, Infektiologie und des Infektionsschutzes erstellt haben.

Als Begründung wird auf spezielle Besonderheiten und ihres Publikums diese Häuser hingewiesen: „Bei Einrichtungen mit beweglichem Publikumsverkehr wie Museen, Kunsthallen oder Bibliotheken sind einige Voraussetzungen im Hinblick auf den Infektionsschutz einfacher, weil sich Personen im Allgemeinen nur kurz vor einem Ausstellungsobjekt aufhalten – auch hier ist jedoch eine Gruppenbildung zu vermeiden – und sie sich im Raum hin und her bewegen. Hilfreich können z.B. Raumbelegungsregimes sein, bei denen nur eine bestimmte Anzahl an Personen gleichzeitig in die Einrichtung und in die einzelnen Besucherräume gelassen wird und das Bewegungsprinzip eingehalten wird (z.B. durch vormarkierte, gleiche Wegeführung für alle Besucher und Besucherinnen sowie maximale Aufenthaltsdauer vor einzelnen Exponaten und in einzelnen Räumen). Bedien- und Aufsichtspersonal sollte nach dem Rotationsprinzip Räumlichkeiten im Verlauf des Arbeitstages wechseln und so ebenfalls in Bewegung bleiben.“

So sei der Betrieb von Museen, Bibliotheken und anderen Einrichtungen mit beweglichem Publikumsverkehr möglich, da eben entscheidend sei, dass sich keine Gruppen von Menschen vor den Exponaten bilden. Voraussetzung für eine sichere Öffnung seien zudem immer eine leistungsfähige Lüftungsanlage, ausreichend Abstand und das Tragen medizinischer Masken. Das Papier wurde im engen Austausch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entwickelt.

Dazu erklärt Monika Grütters: „Kunst ist unverzichtbar, sie ist Quelle von Inspiration und Irritation, Reflexion und Innovation. Kultur holt die Menschen endlich wieder heraus aus ihrer häuslichen Isolation. Deshalb muss die Kultur bei allen Öffnungsdebatten von Anfang an mitgedacht werden. Kultureinrichtungen waren die ersten, die schließen mussten, sie dürfen jetzt nicht die letzten sein, die wieder aufmachen. Ein verantwortungsvoller Neustart ist möglich. In Kultureinrichtungen wie Museen, aber auch Theatern, Kinos und Opernhäusern, besteht aufgrund moderner Lüftungsanlagen und guter Hygienekonzepte ein deutlich geringeres Infektionsrisiko als an vielen anderen Orten. Das neue Eckpunkte-Papier bestätigt das eindrucksvoll.“

Heinz-Jörn Moriske, Direktor und Professor im Umweltbundesamt, fasst die wesentlichen Eckpunkte so zusammen: „Eine Öffnung während der Pandemie ist nur möglich, wenn die Einrichtungen über eine ausreichend leistungsfähige Lüftungsanlage verfügen. Auch das Tragen medizinischer Masken ist weiter nötig, und die Besucherinnen und Besucher sollten mit ausreichend Abstand im Schachbrettmuster sitzen. Dann sind selbst bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von um die 50 Personen pro 100.000 Einwohnern Veranstaltungen mit 2 bis 2,5 Stunden Dauer möglich – egal, ob im Kino, Theater oder Konzerthaus.“

Das Eckpunkte-Papier enthält Checklisten und Beispielrechnungen, mit denen Institutionen für die konkrete Lage vor Ort spezifisch angepasste Öffnungs- und Betriebskonzepte erarbeiten können. Bei exakter Umsetzung können sich Besucherinnen und Besucher ohne zusätzliche Risiken der Infektionsübertragung über Aerosole während der Dauer von Veranstaltungen (also in der Regel 2 bis 2,5 Stunden) in den Kultureinrichtungen aufhalten. Ziel der Maßnahmen ist, dass Infektionen durch Aerosolübertragung auch dann weitgehend ausgeschlossen sind, wenn sich einzelne Infizierte im Raum befinden sollten.

Die Empfehlungen des Eckpunktepapiers beziehen sich ausdrücklich auf Konzerthäuser, Theater und Kinos, die über moderne, leistungsfähige Lüftungsanlagen verfügen.

Investitionshilfen

Für erforderliche Investitionen in dieser Hinsicht stehen den Kultureinrichtungen verschiedene Förderprogramme des Bundes zur Verfügung. Für überwiegend öffentlich geförderte Einrichtungen kommt etwa das Bundesprogramm zur Corona-gerechten Um- und Aufrüstung raumlufttechnischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten in Frage.

Link zum Gutachten: www.umweltbundesamt.de/eckpunkte

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen zu den Investitionshilfen sind zu finden unter: www.bafa.de

 

Für nicht überwiegend öffentlich geförderte Kultureinrichtungen stehen Programme der BKM für pandemiebedinge Investitionen im Rahmen von NEUSTART KULTUR zur Verfügung. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: www.kulturstaatsminister.de/neustartkultur

 

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„Kultur ist Lebensmittel unserer Demokratie“ https://www.tiefgang.net/kultur-ist-lebensmittel-unserer-demokratie/ Tue, 05 May 2020 22:21:47 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6870 [...]]]> Deutschlands Kulturleben erlebte einen nie dagewesenen Shutdown. Nun geht es  an den Wiederaufbau und die Kulturstaatsministerin stellt 10 Mio. Euro bereit.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt aus dem Kulturetat zehn Millionen Euro für ein Sofortprogramm NEUSTART zur Verfügung, mit dem Corona-bedingte Umbaumaßnahmen in Kultureinrichtungen finanziert werden können. Das soll helfen, kleineren und mittleren Kultureinrichtungen in Deutschland die rasche Wiedereröffnung nach der Pandemie-bedingten Schließung zu ermöglichen.

„Kultur stärkt gerade in diesen Zeiten gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe“, sagte Grütters. „Kultur ist Lebensmittel für unsere Demokratie. Die Wiedereröffnung von Museen und Gedenkstätten z.B. wäre ein wichtiger, nächster Schritt zur Sicherung der kulturellen Grundversorgung.“ Monika Grütters erklärte weiter: „Mir ist bewusst, dass unsere Kultureinrichtungen – und ihr Publikum – sehnsüchtig darauf warten, ihre ‚Pforten‘ nach der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen zu können. Aktuell haben die Museen unter dem Dach des Museumsbundes sehr vernünftige und verantwortungsvolle Vorschläge entwickelt, wie sich Zugang und Gesundheitsschutz miteinander verbinden lassen. Kultureinrichtungen bereiten sich intensiv auf den Neustart vor. Das wollen wir unterstützen.“

Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbauten und Ausstattungsmaßnamen zur Reduzierung der Infektionsgefahr bei einer Wiedereröffnung stellt die BKM 2020 bis zu zehn Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Der Deutsche Museumsbund und die Landesmuseumsbünde hatten Empfehlungen gegeben, wie die Einrichtungen Zugang und Gesundheitsschutz miteinander vereinbaren können. Neben einer Begrenzung der Besucherzahlen, Abstandsregelungen und Schutzmasken sind dabei Online-Ticketing und Zeitfenster, erhöhte Reinigungsintervalle und besondere Schutzmaßnahmen im Eingangsbereich vorgesehen.

Grütters plädierte dafür, im Falle weiterer Lockerungen jetzt Kultureinrichtungen wie Museen und Gedenkstätten in den Blick zu nehmen. „Weiterhin gilt aber: Die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter hat Priorität“, sagte die Kulturstaatsministerin.

Die Antragsstellung ist ab dem 6. Mai möglich. Alle Informationen dazu erscheinen in den nächsten Tagen auf der Website des Bundesverbandes www.soziokultur.de und auf der Website der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien. Vorab sind die Fördergrundsätze und das Antragsformular einsehbar.

Die Fördergrundsätze en detail:

„NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“

(Stand 30.04.2020)

1.) Förderziel und Zuwendungsempfänger

  • Ziel des Programms ist es, in Zeiten der Corona-Krise die Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen und deren
  • Vermittlungsangeboten zu sichern. Kultur stärkt gerade im aktuellen Kontext gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe. Deshalb soll dieses Sofortprogramm Menschen trotz der Einschränkungen von Mobilität und Freizügigkeit den Zugang zu Kultureinrichtungen vor Ort bzw. im näheren Umfeld ermöglichen. Dafür werden diese unterstützt, adäquat auf die Corona-bedingten Herausforderungen zu reagieren, ihre Öffnung durch Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu flankieren sowie neue Angebote wie digitale Formate auf- und auszubauen. So können sie auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen.
  • Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen stellt die BKM im Jahr 2020 einmalig bis zu 10 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Angestrebt wird dabei auch, Infektionsrisiken zu vermindern und etwaigen Befürchtungen von Besucherinnen und Besuchern entgegenzuwirken. Hierdurch sollen vor allem kleinere und mittlere Kultureinrichtungen beim Neustart nach der Wiederöffnung unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind die Rechtsträger bedeutsamer, öffentlich zugänglicher, gemeinnütziger oder staatlicher und kommunaler Kultureinrichtungen, insbesondere kleine und mittelgroße

  • Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten
  • Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen sowie
  • soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße

  • Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen und deren Tätigkeit in den letzten zwei Jahren einen kulturellen Schwerpunkt hatte.

Nicht berücksichtigt werden:

  • Kultureinrichtungen mit einem jährlichen Budget (Plan 2020) von mehr als
  • 7,5 Mio. € für Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten
  • 20 Mio. € für Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen
  • 2 Mio. € für soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser
  • Kunst-/Musik-/Volkshochschulen, Bibliotheken/Archive, sonstige Bildungseinrichtungen; Kinos, Rundfunk- und Fernsehanstalten; Kirchen; Musikclubs sowie gewerbliche Betriebe der Kulturwirtschaft.

2.) Gegenstand der Förderung

  • Gefördert werden Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind. Dazu zählen z.B.
  • Einbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Plexiglasscheiben an Kassen, Garderoben, Proberäumen, Arbeitsplätzen usw.) Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung, insbesondere mit Blick auf offizielle Abstandsgebote. Dazu zählen beispielweise die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der internen Wegeführung bzw. Personenleitsysteme (z.B. Pfosten, Sperrbänder, Bodenaufkleber) wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz fester Bestuhlungen und Bühnen
  • Veröffentlichung von Sicherheitshinweisen v.a. für Besucher vor und in der Einrichtung (z.B. Info-Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen)
  • Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung (z.B. Hygienestationen / Desinfektionsmittel-Spender) inkl. diesjährigem Bedarf an Desinfektionsmitteln, Einweg-Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen (jedoch keine im Gesundheitssektor benötigten FFP-Masken)
  • Einführung und Anpassung v.a. digitaler Vermittlungsformate (z.B. nötige Präsentations-/ Veranstaltungs-/ Bühnentechnik, digitale Ausstattung, (Um-)Programmierung von Audioguide-Apps für mobile Geräte der Besucher, Ergänzung der Homepage)
  • Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur (z.B. Videokonferenz-Technik; Laptops und sichere Internet-Lösungen für „Mobiles Arbeiten“)
  • Technische und sonstige Ausstattung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Terminvergabetool, Lautsprecher-Anlagen)
  • Die Maßnahmen sollten sich am ggf. noch zu entwickelnden innerbetrieblichen Hygienekonzept sowie an ggf. einschlägigen Empfehlungen / Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Gesundheitsministerien und -ämter u.s.w. orientieren (z.B. www.infektionsschutz.de/coronavirus/ , www.museumsbund.de/museenbereiten-sich-auf-schrittweise-wiederoeffnung-vor/).

Die Förderung laufender Kosten, zusätzlicher Personalkosten, Immobilienerwerb und Folgekosten ist ausgeschlossen.

Das Programm tritt nicht für Leistungen ein, die i.R.d. staatlichen Hilfs- oder Fördermaßnahmen des Bundes oder der Länder zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Anspruch genommen werden können.

Soweit für eine Maßnahme neben der Förderung aus diesem Programm auch Fördermittel aus anderen – nicht im Zusammenhang mit Covid-19 stehenden – Programmen des Bundesin Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind.

3.) Finanzierung

  • Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
  • Bundesmittel können in einer Höhe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Kultureinrichtung bewilligt werden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
  • Pro Rechtsträger wird nur eine Zuwendung gewährt. Aufstockungs-/Fortsetzungsanträge sind grds. ausgeschlossen.
  • Die nach § 15 des UStG als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.
  • Die Bundesmittel stehen nur einmalig im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung.
  • Die Fördermittel können grds. nur bei Einreichung eines Verwendungsnachweises unter Vorlage der Rechnungen bis zum 31.10.2020 in einer Rate abgerufen werden. Die verspätete Vorlage führt grds. Zum Erlöschen des Anspruchs.

4.) Verfahren

  • Die Förderung kann ab 06.05. bis 15.10.2020 hier beantragt werden: www.kulturstaatsministerin.de und www.soziokultur.de
  • Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  • gültige Satzung oder vergleichbares Dokument, Handels-/Vereinsregisterauszug
  • Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners
  • Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung
  • schriftliche Bestätigung anderer Förderer
  • Antragsberatung, Prüfung, Gewährung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen durch den Bundesverband Soziokultur e.V. . Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein privatrechtlicher Zuwendungsvertrag.
  • Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen. Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 15.10.2020.
  • Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Verteilung der Mittel. Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Sperren und sonstiger Bewirtschaftungsmaßnahmen.

5.) Allgemeine Bestimmungen

  • Fördermittel werden einmalig als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel als Festbetragsfinanzierung nach Maßgabe dieser Grundsätze und analog der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften gewährt. Für die ggf. erforderliche Aufhebung und die Rückforderung der gewährten Förderung gelten analog die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ werden Bestandteil der Bewilligung (www.bva.bund.de › ZMV › nebenbestimmungen_anbest_p_2019).

Mit den Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids grds. nicht begonnen worden sein. Der Förderantrag kann mit einem Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn verbunden werden. Als Vorhabenbeginn ist grds. der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Es werden nur Vorhaben gefördert, die mit dem EU-Beihilferecht i.S.d. Artikel 107 Abs. 1 AEUV vereinbar.

Insbesondere werden keine Einrichtungen gefördert, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist. Dieses Sofortprogramm ist gemäß Art. 53 AGVO von der Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission freigestellt (beantragt), sofern die ggf. einschlägigen Regelungen der AGVO beachtet werden. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

6.) Geltungsdauer

Diese Fördergrundsätze gelten ab deren Veröffentlichung bis zum 31.12.2020.

Fortlaufende Informationen, nötige Formulare sowie Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie auf: www.kulturstaatsministerin.de; www.soziokultur.de; www.neustartkultur.de (die Programm-Website erscheint in Kürze)

Im Übrigen können Sie sich bei Fragen hierhin wenden: info@neustartkultur.de“

Quelle: www.soziokultur.de

 

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Kultur im Wartezimmer https://www.tiefgang.net/kultur-im-wartezimmer/ Thu, 30 Apr 2020 22:03:10 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6846 [...]]]> Kultur und die Krise – auch in der Mai-Ausgabe von „Politik & Kultur“ geht es um Corona und der Frage, wie geht es danach eigentlich weiter? Zu Wort kommt auch Olaf Scholz.

Das Monatsmagazin „Politik & Kultur“ des Deutschen Kulturrats setzt den detaillierten Bericht zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Ausgabe 5/20 fort.

In der frisch erschienenen Mai-Ausgabe werden weitere Folgen dargestellt und die Soforthilfen von Bund und Ländern aus Perspektive der Kulturschaffenden diskutiert. Berichte und Kommentare kommen unter anderem aus den Teilbereichen Freie Kunst, Orchester, Verwertungsgesellschaften, Museen und Veranstaltungswirtschaft.

Bereits im Leitartikel „Nächster Sein“ nimmt Christian Stäblein, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), die Leserinnen und Leser mit ins kollektive „Wartezimmer“ der Corona-Pandemie und stellt Sinnfragen, die unsere Gesellschaft nicht nur während des andauernden Ausnahmezustandes in ihren Grundfesten betreffen.

Aber auch die Politik kommt zu Wort. Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz beantwortet im Gespräch mit Politik & Kultur, Fragen zu den finanziellen Folgen für Kultur und Medien. Scholz versicherte, die immensen Herausforderungen der Corona-Krise für Kulturschaffende und Kreative im Blick zu haben; gab aber auch an, dass die finanziellen Folgen für Kultur und Medien noch niemand endgültig seriös abschätzen kann.

Auch die Kulturministerinnen und -minister ausgewählter Länder – Klaus Lederer (Berlin), Isabel Pfeiffer-Poensgen (NRW), Christine Streichert-Clivot (Saarland), Barbara Klepsch (Sachsen) und Benjamin-Immanuel Hoff mit Staatssekretärin Tina Beer (Thüringen) – schildern, was sie jetzt für die Kulturschaffenden und die Kulturszene in ihren Bundesländern tun.

Starke Politik erfordert eine starke Zivilgesellschaft. Zurzeit ist die Güterabwegung in aller Munde: Bürgerrechte wie die Versammlungsfreiheit werden gegen Ansteckungsgefahr abgewogen. Die Rolle der Zivilgesellschaft ist dabei zentral. Sie muss mitgestalten, fordert Rupert Graf Strachwitz, Vorstand der Maecenta Stiftung, in seinem Beitrag.

Lesen Sie alle Beiträge zum Thema in der druckfrischen Ausgabe 5/20 von Politik & Kultur auf den Seiten 1 bis 10.

Das Magazin findet sich hier zum download: kulturrat.de/puk05-20

 

 

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Freier Tag, freier Eintritt! https://www.tiefgang.net/freier-tag-freier-eintritt/ Fri, 19 Oct 2018 22:29:21 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4402 [...]]]> Hamburg hat einen neuen Feiertag: den 31. Oktober. Und als Kulturbonbon gibt es da noch freien Eintritt in die Museen obendrauf. Also ab ins Museum!

Gleich mit dem Start des Feuilletons ´Tiefgang` starteten wir auch eine Serie über den „Wert der Kultur“ und hatten auch mal sondiert, wie dieser denn bei Museen zu berechnen sei. Der Eintritt jedenfalls ist es nicht. (siehe Tiefgang vom Jan 2017 „Kunst nur gegen cash“)

Die Stadt Hamburg aber hadert und sieht weniger den Eintritt als Hemmschwelle für Museumsbesuche, sondern – so Kultursenator Brosda: wären die meisten Hamburger Museen ebenerdig gebaut und hätten auch einfach schicke, moderne Cafés im Entrée, würde man diese sicher stark frequentieren und dann auch mal einen Blick ins Haus, sprich Museum, werfen wollen. Nun denn. Als Impulstag jedenfalls ist man weniger geizig und lob die „Brücke zwischen Religionen und Weltanschauungen“. Dabei war es 2017 als Wiedergutmachung der Strapazen des G20-Gipfels an die Hamburger Bevölkerung deklariert. Mal sehen, was nächstes Jahr auf der Agenda steht.

Interessierten kann es gleich sein: nutzt es und besucht Museen, die ihr sonst nicht so auf der Kultur-Liste stehen habt!

In der Pressemitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es:

„Der 31. Oktober ist ab 2018 als Tag der Reformation in Hamburg ein gesetzlicher Feiertag. Mit dem neuen Feiertag möchte die Hansestadt einen gesellschaftlichen Impulstag etablieren, der eine Brücke zwischen unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen schlägt. Die Museen übernehmen hierbei eine besondere Rolle: Sie ermöglichen allen Besucherinnen und Besuchern – dem Bürgerschaftsbeschluss vom Februar 2018 entsprechend – freien Eintritt zu ihren Ausstellungen und laden sie ein, Stadtgeschichte, Kunst und Kultur neu zu entdecken. Neben den öffentlichen Museen haben sich auch verschiedene private Ausstellungshäuser und Universitätsmuseen der Aktion angeschlossen, darunter das Bucerius Kunst Forum, das Medizinhistorische Museum, die Sammlung Falckenberg oder das Museum Elbinsel Wilhelmsburg. Zahlreiche Häuser bieten neben dem freien Eintritt ein Sonderprogramm zum Tag der Reformation (Programm unter www.seeforfree.de).

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Feiertage sind nicht nur für das gesamtgesellschaftliche, soziale und familiäre Miteinander wichtig, sondern auch Zeiten für Besinnung und Erholung. Deshalb freue ich mich, dass wir die Hamburgerinnen und Hamburger am Tag der Reformation in unsere Museen einladen können. Es ist ein zentrales Anliegen des Senats, die Hamburger Museen für alle Menschen zu öffnen. Der Tag der Reformation als eintrittsfreier Museumstag ist in seinen Bezügen zu gesellschaftlichem Austausch und kulturellem Miteinander ein guter Anlass, um auch Menschen zu erreichen, die bislang noch nicht oder selten Hamburger Ausstellungshäuser besuchen. Einen zentralen Beitrag leisten dabei auch die vielfältigen Programme der teilnehmenden Museen, die zentrale Aspekte gesellschaftspolitischer wie auch kultureller oder religiöser Entwicklungen aufgreifen sowie Museumsführungen in zahlreichen Sprachen anbieten.“

Das Programm

Das Programm der teilnehmenden Häuser umfasst neben dem freien Eintritt ein vielfältiges Sonderprogramm zum Tag der Reformation. Neben vielen Mitmachaktionen für Kinder widmen sich verschiedene Angebote auf ganz besondere Weise dem Thema des Tages: So halten zum Beispiel im Altonaer Museum Kinder- und Jugendbuchautorinnen und -autoren des Netzwerks „Elbautoren“ Lesungen unter dem Motto „Toleranz ist toll!“ Das Archäologische Museum Hamburg bietet eine exklusive Preview zur neuen Ausstellung „Margiana“ über das geheimnisvolle Königreich der Bronzezeit in Turkmenistan an. Das Museum der Arbeit präsentiert eine Podiumsdiskussion zur Bildberichterstattung rund um den G20-Gipfel. Die Kunsthalle bietet Führungen zu reformatorischen Ideen und Werten in der Kunst an, während im Freilichtmuseum Rieck Haus eine Führung durch die Sonderausstellung über Stickmustertücher mit biblischen Motiven stattfindet. Zudem werden in den Museen zahlreiche Führungen angeboten, die neben Deutsch auch auf Englisch, Russisch, Spanisch, Koreanisch, Arabisch und in Gebärdensprache gehalten werden.

Im Vorfeld des Tages der Reformation wird zudem in einzelnen Communities, unter anderem unter Geflüchteten, über den freien Eintrittstag informiert.

Folgende Museen bieten am Tag der Reformation freien Eintritt:

  • Altonaer Museum
  • Archäologisches Museum Hamburg – Stadtmuseum Harburg
  • Bucerius Kunst Forum
  • Computer-Museum des Fachbereichs Informatik der Universität Hamburg
  • Deichtorhallen Hamburg
  • Deutsches Zollmuseum
  • Freilichtmuseum Rieck Haus
  • Gipsabgusssammlung der Universität Hamburg
  • Hamburger Kunsthalle
  • Hamburger Schulmuseum
  • Jenisch Haus
  • Kramer-Witwen-Wohnung
  • KZ-Gedenkstätte Neuengamme
  • Loki Schmidt Haus
  • Medizinhistorisches Museum
  • Museum am Rothenbaum – MARKK
  • Museum der Arbeit
  • Museum Elbinsel Wilhelmsburg
  • Museum für Bergedorf und die Vierlande
  • Museum für Hamburgische Geschichte
  • Museum für Kunst und Gewerbe
  • Sammlung Falckenberg

Das komplette Programm gibt es unter: www.seeforfree.de

Zudem wird der Museumsdienst Hamburg auf seinen Social Media-Kanälen unter #seeforfree Informationen zum eintrittsfreien Museumstag posten.“

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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„Es fehlt an Abstimmung“ https://www.tiefgang.net/es-fehlt-an-abstimmung/ Fri, 21 Sep 2018 22:16:29 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4140 [...]]]> Eva-Maria Stange ist Staatsministerin für Kultur in Sachsen und plädiert in einem offenen Schreiben für einen gemeinsamen Länderrat für Kultur. Denn die Bundesländer sollen mit dem neuen Gremium mehr Mitsprache in der Kulturpolitik erhalten …

  Ein Beitrag von Dr. Eva-Maria Stange

Kulturpolitik ist laut Grundgesetz Ländersache. 15 von 185 Seiten des Vertrages für die Große Koalition befassen sich allerdings mit Kulturfragen. Die bundesweite Bedeutung von Kultur und einer gemeinsamen Kulturpolitik in zentralen Fragen ist in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen der Länder mit oder ohne den Bund ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Sei es die Digitalisierung und Sicherung des kulturellen Erbes, der Kulturgutschutz, der Ankauf bundesbedeutsamer Kulturgüter, Urheberrechtsfragen, Erinnerungs- und Gedenkkultur, der Umgang mit Sammlungen aus kolonialen Zeiten und vieles mehr – all das verlangt den Austausch unter den Ländern und die Entwicklung von gemeinsamen Empfehlungen. Dort, wo notwendig und von bundespolitischer Bedeutung, soll dies auch mit dem Bund geschehen und mit der Einrichtung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) existiert ein kompetenter Ansprechpartner für kulturpolitische Belange von überregionaler Bedeutung.

Es offenbart sich eine Lücke

Allerdings offenbart sich spätestens mit Einrichtung der Spitzengespräche durch die BKM und dem sehr einseitig dominierten Umgang mit den Themen und Ergebnissen eine Lücke seitens der Länder. Es fehlt an Abstimmung und Koordinierung. Das dafür eigentlich die Kultusministerkonferenz (KMK) das zuständige Gremium wäre, ist nur formal richtig. Immer mehr Kulturministerinnen und -minister der Länder sind in sehr unterschiedlichen Ressorts verteilt. Es gibt Ressortzuschnitte, in denen Hochschule, Schule, Bildung gemeinsam mit der Kultur vertreten sind – so in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern; andere, in denen Wissenschaft und Kultur verbunden werden wie in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg; mitunter ist die Kultur allein z. B. in Hamburg und Berlin oder Teil der Staatskanzlei wie in Bremen und Thüringen. Diese Ressortverteilung führt dazu, dass die KMK, in der die Themen Schule und Hochschule dominieren, für immer mehr Ministerinnen und Minister als nicht nutzbringend angesehen wird. Kulturthemen rücken immer weiter an den Rand oder werden nur im Kulturausschuss, dem Arbeitsgremium der zuständigen Abteilungsleiter, behandelt. Eine Abstimmung auf politischer Ebene findet so nur im geringen Maße statt. Das ist zunehmend unbefriedigend – auch vor dem Hintergrund der Bedeutung der Spitzengespräche mit der BKM, aber vor allem wegen dem Abstimmungsbedarf zu den oben genannten Themen.

Die grundsätzliche Bedeutung

Bund und Länder sollten sich auf Augenhöhe begegnen, dazu ist eine bessere kulturpolitische Koordinierung dringend erforderlich. Wenn Kulturpolitik öffentlich nur noch über die BKM wahrgenommen wird, dann verschieben sich die Kompetenzen. Es geht eben nicht nur um die Projektförderung bei Festivals, Theatern oder in der kulturellen Bildung, sondern es geht um die grundsätzlichen Fragen der Bedeutung, Entwicklung und Grundfinanzierung dieser Institutionen und Themenbereiche. Diese Verantwortung liegt hauptsächlich bei den Ländern im Zusammenwirken mit den Kommunen. Hier sind die Länder gefordert, auch weil Kulturpolitik Teil der gesellschaftlichen Entwicklungspolitik eines Landes ist. Fragen wie die Ausgestaltung des Anspruchs »Kultur für alle« vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, schrumpfender Regionen, sozialer gesellschaftlicher Spaltung, ungleicher Lebensverhältnisse etc. sind zunächst auf Landesebene zu beantworten. Ein gelebter kooperativer Föderalismus, der auf die Unterstützung des Bundes vertrauen kann, wäre ein Modell auch für die Kulturpolitik in Deutschland, um gemeinsame Lösungen bis hin zur Finanzierung zu finden. Kein Land ist allein in der Lage, die Digitalisierung der Kulturgüter bei gleichzeitigem Werterhalt derselben zu stemmen. Kein Land kann allein Urheberrechts- oder Kulturgutschutzfragen klären. Auch wenn die konkrete Gestaltung von Gedenkstätten in Sachsen anders erfolgt als vielleicht in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund unterschiedlicher historischer Erfahrungen, so ist es dennoch dringend notwendig, eine gemeinsame, bundesweite Erinnerungs- und Gedenkkultur zu entwickeln. Diese wenigen Beispiele zeigen auf, welcher Handlungsbedarf ansteht und dass es nicht um ein Gegeneinander von Ländern und Bund gehen soll und kann. Kern der Überlegungen eines Ländergremiums ist die Stärkung des kooperativen Ansatzes und damit der Kulturpolitik in Deutschland. Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Gestaltung der europäischen kulturpolitischen Verständigung. Dies wäre ein eigenes und zunehmend wichtiges Thema in einem Europa, dessen gelebte kulturelle Identität noch auf sehr schwachen Füßen steht.

Es braucht Verbindlichkeit

All diese Überlegungen haben dazu geführt, dass die Kulturministerinnen und -minister eine Debatte zur Gestaltung eines eigenen Abstimmungs- und Beratungsgremiums angestoßen haben. Derzeit befasst sich eine von der KMK eingesetzte Arbeitsgruppe mit der konkreten Ausgestaltung. Daher sind die nachfolgenden Ausführungen nicht das Ergebnis dieser Beratungen, die in einigen Monaten vorliegen werden, sondern meine Überlegungen aus sächsischer Perspektive. Ein Kulturministerrat (KMR) muss es zeitlich und inhaltlich ermöglichen, dass alle Kulturministerinnen und -minister der Länder sich ausschließlich zum Zweck des Austauschs über kulturpolitische Fragen treffen und die Ergebnisse einen verbindlichen Charakter haben. Damit ist dieses Gremium auch so bedeutsam, dass die Ministerinnen und Minister – egal in welchem Ressort sie außerdem tätig sind – an diesen Beratungen teilnehmen. Der KMR sollte organisatorisch weiter Teil der KMK im Sinne eines Fachgremiums sein und mindestens zweimal im Jahr, im zeitlichen Umfeld der KMK Sitzungen, mit einer eigenen Tagesordnung zusammentreten. Einen von der KMK unabhängigen Fachministerrat – siehe Sozial- oder Justizministerkonferenz – halte ich nicht für zielführend. Die Beschlüsse des KMR haben den gleichen Charakter und folgen den Regularien der KMK. Der bereits bestehende und gut funktionierende Kulturausschuss sollte auch weiterhin seine Rolle als vorbereitendes Arbeitsgremium behalten. Die Kulturstiftung der Länder sollte im KMR mit beratender Stimme vertreten sein. Ein Teil der Beratungszeit soll dem Austausch mit der BKM gewidmet sein. Die Themen dafür können gemeinsam abgestimmt und ein gemeinsamer, zwischen Bund und Ländern rotierender Vorsitz – analog der Verwaltungskommission des Wissenschaftsrates – sowie eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse vereinbart werden.

Die Einbindung in die KMK ist auch wichtig, da viele Fragen der kulturellen Bildung auch mit dem Bereich der Schulen und Kindertagesstätten in Verbindung stehen. Daher sollen auch die Beschlüsse des Kulturministerrates dem Gesamtgremium zur Kenntnis gegeben werden.

Eigenständiges Beratungsgremium

Ein eigenständiges Beratungsgremium der Kulturminister stärkt die öffentliche Wahrnehmung der Kulturpolitik unabhängig, aber auch gemeinsam mit der BKM. EU-Vorgaben und internationale Vereinbarungen können gemeinsam besser vorbereitet und vom Bund in originärer Verantwortung wahrgenommen werden.

Der verstärkte Austausch über kulturpolitisch relevante Fragen muss mehr Zeit und Relevanz jenseits föderaler Zuständigkeiten erhalten. So wäre es auch dringend erforderlich, dass sich der Kulturministerrat regelmäßig mit den kommunalen Spitzenverbänden berät – warum nicht als ständiger Gast? –, denn Kulturpolitik und die Förderung der Kunst werden maßgeblich auch auf der Ebene der Kommunen umgesetzt. Bibliotheken, Musikschulen, Museen, Soziokultur etc. liegen überwiegend in kommunaler Verantwortung. Dabei geht es nicht allein um die Finanzierung, sondern auch um deren zukünftige Weiterentwicklung in Zeiten der Digitalisierung. Die Bedeutung der Kulturpolitik in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche verlangt nach einem engeren Abstimmungs- und Verständigungsprozess der politisch Verantwortlichen im Sinne eines gelebten kooperativen Föderalismus.

Quelle: kulturrat.de

 

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