Erste Lockerungen des Lockdowns trotz hoher Infektionszahlen:

Warum Museen, Theater und Konzerthäuser öffnen

Tür war zu, ist auf, geht zu?! (Foto: Michael Gaida / Pixabay)

Die Infektionszahlen steigen oder bleiben wie sie sind. Geöffnet wird trotzdem. Auch Kinos, Theater und Museen. Warum nun ausgerechnet sie?

 „Theater, Kinos, Konzerthäuser und andere Kultureinrichtungen mit sitzendem Publikum können unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Pandemie so geöffnet werden, dass das Infektionsrisiko dort minimal ist.“ So das zusammengefasste Ergebnis eines neuen Eckpunkte-Papieres zur Wiedereröffnung des Kulturbetriebs unter Pandemiebedingungen, das Autoren unter Federführung von Heinz-Jörn Moriske aus dem Umweltbundesamt mit Forschern auf dem Gebiet der Gebäude-, Lüftungs- und Strömungstechnik sowie der Epidemiologie, Infektiologie und des Infektionsschutzes erstellt haben.

Als Begründung wird auf spezielle Besonderheiten und ihres Publikums diese Häuser hingewiesen: „Bei Einrichtungen mit beweglichem Publikumsverkehr wie Museen, Kunsthallen oder Bibliotheken sind einige Voraussetzungen im Hinblick auf den Infektionsschutz einfacher, weil sich Personen im Allgemeinen nur kurz vor einem Ausstellungsobjekt aufhalten – auch hier ist jedoch eine Gruppenbildung zu vermeiden – und sie sich im Raum hin und her bewegen. Hilfreich können z.B. Raumbelegungsregimes sein, bei denen nur eine bestimmte Anzahl an Personen gleichzeitig in die Einrichtung und in die einzelnen Besucherräume gelassen wird und das Bewegungsprinzip eingehalten wird (z.B. durch vormarkierte, gleiche Wegeführung für alle Besucher und Besucherinnen sowie maximale Aufenthaltsdauer vor einzelnen Exponaten und in einzelnen Räumen). Bedien- und Aufsichtspersonal sollte nach dem Rotationsprinzip Räumlichkeiten im Verlauf des Arbeitstages wechseln und so ebenfalls in Bewegung bleiben.“

So sei der Betrieb von Museen, Bibliotheken und anderen Einrichtungen mit beweglichem Publikumsverkehr möglich, da eben entscheidend sei, dass sich keine Gruppen von Menschen vor den Exponaten bilden. Voraussetzung für eine sichere Öffnung seien zudem immer eine leistungsfähige Lüftungsanlage, ausreichend Abstand und das Tragen medizinischer Masken. Das Papier wurde im engen Austausch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entwickelt.

Dazu erklärt Monika Grütters: „Kunst ist unverzichtbar, sie ist Quelle von Inspiration und Irritation, Reflexion und Innovation. Kultur holt die Menschen endlich wieder heraus aus ihrer häuslichen Isolation. Deshalb muss die Kultur bei allen Öffnungsdebatten von Anfang an mitgedacht werden. Kultureinrichtungen waren die ersten, die schließen mussten, sie dürfen jetzt nicht die letzten sein, die wieder aufmachen. Ein verantwortungsvoller Neustart ist möglich. In Kultureinrichtungen wie Museen, aber auch Theatern, Kinos und Opernhäusern, besteht aufgrund moderner Lüftungsanlagen und guter Hygienekonzepte ein deutlich geringeres Infektionsrisiko als an vielen anderen Orten. Das neue Eckpunkte-Papier bestätigt das eindrucksvoll.“

Heinz-Jörn Moriske, Direktor und Professor im Umweltbundesamt, fasst die wesentlichen Eckpunkte so zusammen: „Eine Öffnung während der Pandemie ist nur möglich, wenn die Einrichtungen über eine ausreichend leistungsfähige Lüftungsanlage verfügen. Auch das Tragen medizinischer Masken ist weiter nötig, und die Besucherinnen und Besucher sollten mit ausreichend Abstand im Schachbrettmuster sitzen. Dann sind selbst bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von um die 50 Personen pro 100.000 Einwohnern Veranstaltungen mit 2 bis 2,5 Stunden Dauer möglich – egal, ob im Kino, Theater oder Konzerthaus.“

Das Eckpunkte-Papier enthält Checklisten und Beispielrechnungen, mit denen Institutionen für die konkrete Lage vor Ort spezifisch angepasste Öffnungs- und Betriebskonzepte erarbeiten können. Bei exakter Umsetzung können sich Besucherinnen und Besucher ohne zusätzliche Risiken der Infektionsübertragung über Aerosole während der Dauer von Veranstaltungen (also in der Regel 2 bis 2,5 Stunden) in den Kultureinrichtungen aufhalten. Ziel der Maßnahmen ist, dass Infektionen durch Aerosolübertragung auch dann weitgehend ausgeschlossen sind, wenn sich einzelne Infizierte im Raum befinden sollten.

Die Empfehlungen des Eckpunktepapiers beziehen sich ausdrücklich auf Konzerthäuser, Theater und Kinos, die über moderne, leistungsfähige Lüftungsanlagen verfügen.

Investitionshilfen

Für erforderliche Investitionen in dieser Hinsicht stehen den Kultureinrichtungen verschiedene Förderprogramme des Bundes zur Verfügung. Für überwiegend öffentlich geförderte Einrichtungen kommt etwa das Bundesprogramm zur Corona-gerechten Um- und Aufrüstung raumlufttechnischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten in Frage.

Link zum Gutachten: www.umweltbundesamt.de/eckpunkte

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen zu den Investitionshilfen sind zu finden unter: www.bafa.de

 

Für nicht überwiegend öffentlich geförderte Kultureinrichtungen stehen Programme der BKM für pandemiebedinge Investitionen im Rahmen von NEUSTART KULTUR zur Verfügung. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: www.kulturstaatsminister.de/neustartkultur

 

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