Wer hat welche Erfahrungen? https://www.tiefgang.net Thu, 23 Jul 2026 10:11:38 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Wenn Zuschüsse umsatzsteuerpflichtig werden … https://www.tiefgang.net/wenn-zuschuesse-umsatzsteuerpflichtig-werden/ https://www.tiefgang.net/wenn-zuschuesse-umsatzsteuerpflichtig-werden/#respond Thu, 23 Jul 2026 10:11:34 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=14256 [...]]]> Der Förderbescheid ist da, das Geld überwiesen, das Projekt kann starten. Was aber, wenn Jahre später das Finanzamt darauf Umsatzsteuer fordert? Ein Urteil mit Relevanz …

Der Förderbescheid ist da, das Geld überwiesen, die Erleichterung groß: Das neue Theaterprojekt, das Soziokulturzentrum oder das lokale Musikfestival ist finanziell abgesichert. Doch was viele Vereinsvorstände und Projektleiter*innen nicht auf dem Schirm haben: Unter Umständen hält das Finanzamt Jahre später die Hand auf und fordert Umsatzsteuer auf Fördergelder.

Auf diese oft unterschätzte Gefahr weist das Vereins- und Stiftungszentrum in einem aktuellen Ratgeberbeitrag hin. Im Zentrum der Diskussion steht ein Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2023 – 4 K 179/21), das weit über den Einzelfall hinaus Relevanz entfalten könnte.

Denn im Umsatzsteuerrecht gilt ein einfaches Grundprinzip: Steuer entsteht nur dann, wenn eine Leistung gegen Geld getauscht wird. Dabei wird in zwei Bereiche unterschieden:

  • Der „echte“ Zuschuss (keine Umsatzsteuer): Die öffentliche Hand unterstützt eine Organisation bei der Erfüllung ihrer eigenen satzungsgemäßen Aufgaben oder fängt das finanzielle Risiko eines eigenen Projekts auf (sog. Fehlbedarfsfinanzierung). Die Kommune verlangt dafür im Gegenzug keine konkrete Gegenleistung, sondern lediglich einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel (Verwendungsnachweis).
  • Der „unechte“ Zuschuss (umsatzsteuerpflichtig): Die öffentliche Hand „kauft“ sich eine Leistung ein. Sie nutzt den Verein als Dienstleister, um eigene städtische Aufgaben zu erfüllen. Sobald Geld als Entgelt für eine konkrete Gegenleistung fließt, liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch vor.

Der konkrete Fall

In dem verhandelten Fall betrieb eine gemeinnützige Organisation ein Kulturzentrum und erhielt dafür Zuwendungen von der Gemeinde. Was auf den ersten Blick wie eine klassische Kulturförderung aussah, stufte das Finanzgericht als steuerbaren Leistungsaustausch ein.

Die Begründung des Gerichts: Die Gemeinde und der Träger hatten detaillierte Verträge geschlossen. Der Träger verpflichtete sich darin zu konkreten Öffnungszeiten, einem fest umrissenen Kulturprogramm und dem laufenden Betrieb der Einrichtung. Da die Gemeinde damit eine eigene (freiwillige) kommunale Aufgabe der Kulturpflege an den Träger ausgelagert hatte, kaufte sie sich streng genommen eine Dienstleistung ein. Der Zuschuss war das Entgelt dafür – und damit umsatzsteuerpflichtig.

Die mögliche Tragweite des Urteils

Viele Betroffene wiegen sich bisher in der Sicherheit, dass reine Fehlbedarfsfinanzierungen oder gemeinnützige Kulturprojekte immun gegen das Finanzamt seien. Das könnte sich als Irrtum erweisen. Denn aus zwei wesentlichen Gründen hat dieses Urteil Sprengkraft für die gesamte Freie Szene und Vereinslandschaft:

Kommunen und Fördermittelgeber verlangen in Förderbescheiden und Zielvereinbarungen immer öfter konkrete Gegenleistungen. Aus Wunschvorstellungen werden so schnell vertragliche Pflichten.

  • Beispiel A – der sichere „echte“ Zuschuss: Ein Theaterverein plant aus eigener Initiative ein Stück über die Stadtgeschichte. Er stellt einen Förderantrag bei der Stadt. Im Zuwendungsbescheid steht: „Zur Unterstützung des Projekts ‚Stadtgeschichte‘ wird ein Zuschuss zur Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von 10.000 Euro gewährt.“ Nach der Aufführung wird belegt, wofür das Geld ausgegeben wurde. Ergebnis: Echter Zuschuss, keine Umsatzsteuer.
  • Beispiel B – der gefährlicher „unechte“ Zuschuss: Die Stadt möchte ihr Jubiläum feiern und vereinbart mit dem Theaterverein per Kooperationsvertrag: „Der Verein verpflichtet sich, im Rahmen des Stadtjubiläums im Juni vier Aufführungen auf dem Marktplatz durchzuführen und die Marketingvorgaben der Stadt einzuhalten. Die Stadt zahlt hierfür einen Pauschalbetrag von 10.000 Euro.“ Ergebnis: Unechter Zuschuss. Die Stadt hat eine kulturelle Dienstleistung für ihr Jubiläum eingekauft. Es fällt Umsatzsteuer an.

Wird ein Förderzuschuss daraufhin also nachträglich vom Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig eingestuft, zieht das Finanzamt die Umsatzsteuer (z. B. 19 % oder 7 %) aus dem ausgezahlten Förderbetrag heraus. War die Förderung budgetär auf Kante genäht, muss der Verein die Steuer aus eigener Tasche nachzahlen. Zudem drohen Probleme beim Vorsteuerabzug.

Worauf Vereine und Kulturbetriebe jetzt achten sollten:

Um böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden, sollten Vorstände und Geschäftsführungen Fördervereinbarungen künftig und besser kritisch prüfen:

  • Wortlaut der Verträge: Stehen im Antrag, im Förderbescheid oder im Kooperationsvertrag Formulierungen wie „Der Empfänger verpflichtet sich zu…“ oder „Gegenleistung“? Wenn der Geldgeber wie ein Auftraggeber auftritt, schlagen bei Prüfer*innen die Alarmglocken an.
  • Projekteigene Initiative: Aus den Unterlagen sollte klar hervorgehen, dass das Projekt eine eigene Idee des Vereins ist und im Rahmen der eigenen Satzungszwecke stattfindet – und nicht im Auftrag der Kommune durchgeführt wird.
  • Umsatzsteuerbefreiungen prüfen: Sollte ein Zuschuss tatsächlich als „unecht“ eingestuft werden, muss das noch nicht das Aus bedeuten. Oft greifen für Kulturbetriebe Steuerbefreiungen (z. B. nach § 4 Nr. 20 UStG für Theater, Orchester oder Museen). Dafür muss jedoch rechtzeitig eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorliegen.
  • Rücksprache halten: Bei unklaren Verträgen oder komplexen Zielvereinbarungen sollte vor Unterschrift die Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt (z. B. über eine verbindliche Auskunft) konsultiert werden.

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Generationswechsel in der Clubkultur https://www.tiefgang.net/generationswechsel-in-der-clubkultur/ https://www.tiefgang.net/generationswechsel-in-der-clubkultur/#respond Sat, 11 Jul 2026 22:26:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=14157 [...]]]> Für Hamburgs Nachtschwärmer*innen sind sie der Puls der Stadt, eine absolute Konstante im urbanen Lebensgefühl: die Live-Musikclubs. Aber auch hier ist irgendwann ein Wechsel nötig …

Man tanzt, feiert und geht mit dem beruhigenden Gefühl nach Hause, dass der Lieblingsladen irgendwie immer da ist. Doch dieser vertraute Schein trügt. Hinter den bunten, neonbeleuchteten Fassaden und den dröhnenden Bässen vollzieht sich gerade eine stille, existenzielle Krise. Viele der prägenden Köpfe, die diese Kulturräume teils seit drei Jahrzehnten oder länger unter enormem persönlichen Einsatz und gegen jede bürokratische Welle durch schwere See gesteuert haben, erreichen in absehbarer Zeit das Rentenalter. Ohne eine rechtzeitige und professionelle Planung droht der Hamburger Clubszene das lautlose Sterben geschichtsträchtiger Orte.

Hier klinkt sich nun die Stiftung Private Musikbühnen Hamburg (Clubstiftung) ein und startet ein ambitioniertes Rettungsprogramm für den Generationswechsel. Ab sofort bietet sie eine strukturierte, vertrauliche und praxisnahe Begleitung für den gesamten Prozess der Clubübergabe an. „Ein Musikclub ist kein normales Unternehmen, das man einfach so inseriert. Hier hängen Herzblut, Kultur und jahrzehntelange Identität dran“, betont Heiko Langanke, 2. Vorsitzender der Clubstiftung Hamburg. „Wir merken in den Gesprächen, dass viele Betreibende vor den bürokratischen und finanziellen Hürden zurückschrecken und das Thema einfach vertagen. Genau hier setzen wir an.“

Das Unterstützungsangebot der 2010 von der Stadt und den Clubs gegründeten Stiftung ist feingliedrig aufgestellt. Es reicht vom diskreten Erstgespräch über die Strukturierung erster Ideen bis hin zur konkreten Modellentwicklung. Ob klassischer Verkauf, Verpachtung oder das Aufbrechen alter Strukturen hin zu einem Kollektiv oder Verein – die Clubstiftung stellt das nötige wirtschaftliche, steuerliche und vertragliche Know-how bereit oder vermittelt direkt an die passenden Expert*innen.

Flankiert wird das Ganze durch das laufende Projekt „Soundcheck Finanzen“. Denn eine erfolgreiche Übergabe gelingt nur, wenn die Betriebsstruktur zukunftssicher und transparent ist. Das Projekt hilft den Clubbetreibenden, die Liquidität im Blick zu behalten und die strikten Anforderungen der Finanzbehörden – etwa im Bereich der Barkassen – rechtssicher umzusetzen.

Besonders spannend: Die Initiative richtet sich nicht nur an die alteingesessene Garde des Nachtlebens, sondern öffnet die Türen ganz bewusst für die Stadtgesellschaft. Es ist ein flammender Aufruf an all jene, die ihr Geld nicht in anonymen Kapitalanlagen versenken, sondern gezielt in die „Soundtrackmaschinen“ des eigenen Lebens investieren wollen, um die Vielfalt der Musikstadt Hamburg nachhaltig zu sichern. Jede Beratung, die heute angestoßen wird, sichert den Clubsound von morgen. Detaillierte Informationen finden Interessierte auf der Plattform der Stiftung.

Weitere Infos hier: stiftung-private-musikbuehnen-hamburg.de/clubhilfen/


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Künstlergruppe für Geflüchtete: Zusammen sind wir Meer https://www.tiefgang.net/kuenstlergruppe-fuer-gefluechtete-zusammen-sind-wir-meer/ https://www.tiefgang.net/kuenstlergruppe-fuer-gefluechtete-zusammen-sind-wir-meer/#respond Sat, 04 Jul 2026 15:00:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=14127 [...]]]> Manchmal braucht es keine Worte. Es genügen ein Pinsel, ein Blatt Papier und die Erfahrung, gemeinsam etwas zu gestalten. So entsteht ein Raum, in dem Begegnung, Vertrauen und neue Zuversicht wachsen können.

von Ulrike Hinrichs

Seit Herbst 2024 trifft sich in der Unterkunft Quellmoor in Neuwiedenthal regelmäßig die Künstlergruppe für Geflüchtete. Das von mir geleitete Projekt wird vom Bezirksamt Harburg gefördert.

In der Unterkunft leben ca. 200 Menschen, vor allem Familien. Sie mussten ihre Heimat verlassen und stehen nun vor der Aufgabe, in einem fremden Land anzukommen. Zwischen Behördenterminen, Sprachkursen, Schule der Kinder und den vielen Unsicherheiten des Alltags fehlt oft ein Ort, an dem einfach Menschsein möglich ist. Genau diesen Ort möchte die Künstlergruppe schaffen.  

Die Kunst als Ausdruck kann in einer solchen Lebenssituation mehr sein als eine kreative Beschäftigung. Sie eröffnet einen geschützten Raum, in dem Menschen zur Ruhe kommen, neue Kraft schöpfen und sich jenseits von Sprache ausdrücken können. Gerade nach belastenden oder traumatischen Erfahrungen kann das kreative Gestalten stabilisierend wirken. Es ermöglicht, Gefühle sichtbar zu machen, ohne sie erklären zu müssen. Im Mittelpunkt stehen die vorhandenen Stärken. Die Teilnehmenden entdecken eigene Ressourcen wieder, erleben Freude am Gestalten und erfahren Selbstwirksamkeit. Sie sehen, dass aus einer eigenen Idee etwas Neues entstehen kann. Diese Erfahrung stärkt das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und kann Zuversicht für den Alltag vermitteln. Gleichzeitig entstehen Begegnungen, die das Gefühl von Zugehörigkeit fördern und soziale Isolation verringern.

Der Raum der Kunst wird dabei auch zu einem Raum für Gespräche, in denen Sorgen und Ängste Platz haben dürfen. Ein Kind erzählte dabei konkret von der Angst vor einer möglichen Abschiebung und davon, dass es nicht weiß, ob wir uns beim nächsten Mal wiedersehen.

In diesem Jahr wird die Künstlergruppe vor allem von Kindern besucht. Gemeinsam haben wir ein großes Gemeinschaftsbild unter dem Titel „Zusammen sind wir Meer“ gestaltet. Jedes Kind malte einen eigenen Meeresbewohner. Fische in leuchtenden Farben, Quallen, Pflanzen, Seesterne und fantasievolle Wesen fanden ihren Platz auf dem großen Bild.

Erst als alle Einzelbilder zusammengefügt wurden, entstand das Meer. So wurde das Kunstwerk zu einem Sinnbild für das, was wir in der Gruppe erleben. Jeder Mensch bringt etwas Eigenes mit. Jede Geschichte, jede Farbe und jede Idee ist einzigartig. Erst im Miteinander entsteht etwas Größeres.

Vielleicht ist das Meer gerade deshalb ein so schönes Bild. Kein Tropfen gleicht dem anderen. Und doch gehören alle zusammen. So erzählt das Gemeinschaftsbild auch von Hoffnung, Zusammenhalt und der Erfahrung, dass jeder Mensch mit seinen Fähigkeiten und seiner Geschichte einen wertvollen Platz in der Gemeinschaft hat.

Mehr künstlerische Anregungen zur Selbststärkung durch Kunst findest du in meinem Buch Gymnastik für die Seele: Mit Pinsel und Farbe zu mehr Selbstmitgefühl

Ulrike Hinrichs – Gymnastik für die Seele

Mit Pinsel und Farbe zu mehr Selbstmitgefühl

ISBN 978-3-99165-010-2Buschmiede – Happy Balance

20,00 EUR,

Mit 50 Praxisübungen und 73 farbigen Abbildungen

Das Cover-Bild stammt von der Harburger Künstlerin Yvonne Lautenschläger

Ulrike Hinrichs ist Gesprächstherapeutin, Kunsttherapeutin (M.A), Anwenderin Positive Psychologie und Autorin www.ulrikehinrichs.com


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Wenn der Prüfer kommt … https://www.tiefgang.net/schluss-mit-zettelwirtschaft-2/ Thu, 25 Jun 2026 22:56:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=14052 [...]]]> Schnell noch ein paar Euro auf den Tresen, ein Bier in die Hand und los geht´s mit dem Konzert … Damit dürfte bald Schluss sein. Eine Gesetzesänderung macht nun digitale Kassensysteme zur Pflicht. Wir informieren in zwei Teilen. Teil 2: Wie wird geprüft? Was ist zu beachten?

Risiko und Nebenwirkungen: Wenn die Prüfung kommt

Während die Kassenpflicht ab 2027 die Zukunft regelt, ist ein anderes Kontrollinstrument der Finanzämter schon längst bittere Realität: Die unangekündigte Kassennachschau nach § 146b der Abgabenordnung (AO). Sie wurde bereits 2018 eingeführt und betrifft keineswegs nur Nutzer*innen digitaler Kassen – auch Vereine, die noch eine offene Ladenkasse führen, können jederzeit ins Visier geraten.

Das Überraschungsmoment: Die Observation vor dem Ausweisen

Im Gegensatz zu einer regulären Betriebsprüfung wird eine Kassennachschau niemals schriftlich angekündigt. Die Kassenprüfer*innen tauchen unangemeldet während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeiten auf. Sie sind befugt, die Geschäftsräume zu betreten und zu besichtigen (eine Durchsuchung ist ihnen jedoch untersagt). Rein privat genutzte Räume oder Wohnräume sollten den Prüfer*innen grundsätzlich nicht gezeigt werden, da das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung hier trotz rechtlicher Grauzonen geschützt werden sollte.

Das Tückische in der Praxis: Bevor sich die Finanzbeamt*innen überhaupt als Prüfer*innen ausweisen, beobachten sie oft über Tage oder Stunden hinweg verdeckt den Betrieb. Sie mischen sich unter die Gäste, führen Testkäufe durch und provozieren gezielt Situationen, um die Sorgfalt des Personals zu testen.

Der Spontankauf: Es werden zwei Getränke bestellt, bar bezahlt und beim Einlegen des Geldes in die Kasse entscheidet sich der Prüfende spontan für ein drittes, legt passendes Geld hin und verzichtet aufs Wechselgeld. Nun wird genau beobachtet, ob das Geld für das dritte Getränk in die Kasse wandert.

Das Storno-Muster: Ein Getränk wird bestellt und sofort nach dem Eintippen wieder storniert, um stattdessen etwas anderes zu ordern. Später wird kontrolliert, ob diese Stornierung sauber im System dokumentiert wurde.

Die Beleg-Kontrolle: Die Prüfer*innen achten akribisch darauf, ob für jeden Umsatz ein Bon erstellt wird – auch beim Außer-Haus-Verkauf oder wenn Pizzen im Karton über die Theke gehen. Liegt dort nur ein handschriftlicher Zettel, schöpfen sie sofort Verdacht.

Beginn der eigentlichen Prüfung: Der Kassensturz

Erst nach diesen Beobachtungen weist sich der Finanzbeamte/in mit dem Dienstausweis und dem Prüfungsauftrag aus. Ist die Vereinsleitung oder die Geschäftsführung nicht vor Ort, sollte diese (und der Steuerberater*in) sofort informiert werden. Die Prüfer*innen müssen mit ihren Handlungen allerdings nicht warten, bis jemand eintrifft. Deshalb muss das Personal an der Theke genau wissen, was zu tun ist.

Der dramatischste Moment ist der sogenannte Kassensturz. Hierbei wird das tatsächliche Bargeld in der Kasse oder im Kellner-Portemonnaie gezählt und mit dem rechnerischen Ist-Bestand des Systems abgeglichen. Ergibt sich hier eine Differenz, die über ein normales Trinkgeldmaß hinausgeht, unterstellt das Finanzamt sofort nicht erfasste Einnahmen. Zudem müssen dem Prüfer*innen sämtliche Kassenaufzeichnungen, Handbücher, Programmierprotokolle und die Verfahrensdokumentation vorgelegt werden. Unterlagen, die nichts mit der Kasse zu tun haben (wie Fahrtenbücher oder Verträge), müssen und sollten nicht herausgegeben werden.

Der Worst Case: Übergang zur Außenprüfung

Glauben die Prüfer*innen, erhebliche Mängel oder Anzeichen für eine vorsätzliche Manipulation vorzufinden, können sie nach § 146b Abs. 3 AO ohne vorherige Ankündigung sofort zu einer vollumfänglichen Außenprüfung übergehen. Aus der kurzen Nachschau wird dann eine reguläre Betriebsprüfung mit weitreichenden Schätzungsrechten für das Finanzamt. Bei erhärtetem Verdacht auf Steuerhinterziehung kann noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Spätestens dann gilt: Keine weiteren Auskünfte ohne Rechtsbeistand!

Bereit für den digitalen Kassensturz? Die Checkliste

Die Zeiten, in denen das Thema Kassenführung im Betrieb mit einem lockeren „Das machen wir nach Feierabend“ abgetan werden konnte, sind endgültig vorbei. Der neue Referentenentwurf zur Kassenpflicht ab 2027 und der ohnehin hohe Kontrolldruck durch unangekündigte Kassennachschauen zwingen wirtschaftlich tätige Vereine und Kulturschaffende zum Handeln. Doch die Digitalisierung ist nicht nur ein bürokratisches Schreckgespenst. Wer die Umstellung klug angeht, profitiert langfristig von schnelleren Abläufen am Tresen, weniger Zettelwirtschaft und einer spürbaren Rechtssicherheit gegenüber der Finanzverwaltung.

Damit der nächste Besuch des Finanzamts nicht im organisatorischen Desaster endet, sollten Kulturbetriebe und Vereine die folgende Checkliste strukturiert abarbeiten:

Die Kassen-Checkliste für Vereine und Kulturbetriebe

  • Notfall-Ordner anlegen: Stellen Sie einen zentralen Ordner (physisch oder digital) zusammen, der im Ernstfall sofort griffbereit ist. Hinein gehören: Die Kaufquittung der Kasse, Bedienungsanleitungen und Benutzerhandbücher des Herstellers, Programmierprotokolle sowie die gesetzlich geforderte Verfahrensdokumentation.
  • Verantwortlichkeiten festlegen: Bestimmen Sie im Vorfeld feste Ansprechpartner*innen für die Prüfer*innen, falls die Geschäftsführung bei einer unangekündigten Nachschau nicht im Haus ist. Weisen Sie diese Personen gründlich ein.
  • Verhaltensregeln für das Personal: Schulen Sie Ihr Theken- und Kassenpersonal. Jedes Teammitglied muss wissen, dass im Falle einer Nachschau sofort die Leitung und Steuerberatung informiert werden müssen. Die Kassenprüfer*innen müssen sich vor Beginn der eigentlichen Prüfung per Dienstausweis legitimieren – lassen Sie sich diesen im Zweifel zeigen.
  • Daten-Disziplin wahren: Geben Sie den Finanzbeamt*innen ausschließlich Unterlagen heraus, die direkt mit der Kassenführung und den baren Einnahmen zu tun haben (z. B. laufende Aufzeichnungen, Zählprotokolle, archivierte Z-Bons). Dokumente wie Arbeitsverträge, allgemeine Buchhaltungsunterlagen oder Fahrtenbücher haben bei einer reinen Kassennachschau nichts verloren und sollten verweigert werden.
  • Keine Alleingänge im Büro: Lassen Sie die Prüfer*innen niemals unbeaufsichtigt im Büro, im Archiv oder an den Kassenarbeitsplätzen stehen.
  • Dokumentation des Prüfungsablaufs: Notieren Sie genau, welche Unterlagen dem Prüfenden vorgelegt oder zur Einsicht überlassen wurden. Sollten Dokumente ausnahmsweise mitgenommen werden, fertigen Sie vorab Kopien an. Erstellen Sie nach dem Ende der Nachschau ein kurzes Gedächtnisprotokoll über den gesamten Ablauf und den Inhalt der Besprechungen.

Ob mit den neuen Regelungen nun wirklich Steuerbetrug im großen Stil und Umfang der Garaus gemacht wird, darf bezweifelt werden. Aber der Gesetzesentwurf wird aller Voraussicht in den kommenden Wochen verabschiedet und eben zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Da davon auszugehen ist, dass gute Berater*innen kurz vor Jahreswechsel nur wenig Kapazitäten noch frei haben werden, bietet es sich also an, sich möglichst zügig mit dem Thema und der Technik vertraut zu machen. Für Musikclubs in Hamburg hält die Hamburger Clubstiftung im Rahmen des Projektes „Soundcheck Finanzen“ ebenso wichtige Tipps vor.

Last but not least: sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung! Denn wie die Auswertung der Kassensysteme am besten weiter verarbeitet wird, ist der weitere Schritt in der Digitalisierung.

Teil 1 „Schluss mit Zettelwirtschaft!“ erschien vor wenigen Tagen.


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Biografiearbeit mit dem Nicht-Erzählten https://www.tiefgang.net/collage-biografiearbeit/ Wed, 24 Jun 2026 22:21:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=14068 [...]]]> Manche Vorfahren hinterlassen Briefe, Fotografien und Erzählungen, die sich wie Spuren durch die Zeit ziehen. Andere verschwinden aus den Familienchroniken und sind kaum mehr als ein Name. In jeder Biografie begegnen uns Leerstellen, verbunden mit Unausgesprochenem, das unter der Oberfläche wirksam bleibt.

von Ulrike Hinrichs

Transgenerational wird auch das Schweigen weitergegeben. Familien entwickeln unausgesprochene Regeln darüber, worüber gesprochen wird und worüber nicht. Besonders häufig finden sich Brüche in der Ahnenreihe rund um Themen wie uneheliche Geburt, psychische Krisen, Gewalt, Flucht, Armut oder Suizid.

Wo Wissen endet, beginnt die Imagination

In der künstlerischen Biografiearbeit eröffnen sich Möglichkeiten, die eigene Beziehung zu diesen Leerstellen zu erforschen. Wir können verborgenen Familiengeschichten besonders gut über die Arbeit mit Collage auf die Spur kommen. In einer Collage können Fotografien, Fragmente, Farben, Symbole und Fundstücke miteinander in Beziehung treten. Beim Durchblättern von Zeitschriften, Büchern oder Illustrierten lassen wir uns von Worten und Bildern intuitiv finden. Diese Prozesse aktivieren unsere Intuition. So entsteht ein Bild, das eine innere Beziehung zur Vergangenheit gestaltet. Diese Werke müssen nichts beweisen, sie dürfen Fragen stellen.

Kunst ist eine Brücke zwischen Erinnerung und Nichtwissen

In meiner Familienchronik ist es meine Ururgrußmutter Katharina Hinrichs, die Namensgeberin meiner Familie, deren Spuren ich folge. Sie „verschwand“ 1865 im Alter von 27 Jahren und hinterließ ein uneheliches Kind, meinen Urgroßvater. Zu dieser Zeit war eine uneheliche Geburt mit starker sozialer Stigmatisierung verbunden. Frauen und Kinder konnten dadurch rechtlich und wirtschaftlich an den Rand der Gemeinschaft gedrängt werden. Schande, Ausschluss und moralische Verurteilung prägten solche Lebensgeschichten. Niemand in meiner Familie weiß irgendetwas über meine Ururgroßmutter. Mein Urgroßvater wuchs bei Pflegeltern auf.

In meiner vom Bezirksamt Harburg geförderten Gruppe Heimat und Biografie – Begegnungen mit Pinsel und Farbe haben wir mit Collage gearbeitet. In meinem Werk erscheint meine Ururgroßmutter fast wie eine Madonna, die wie eine Hüterin über meinem Großvater wacht. Die künstlerische Arbeit kann keine historischen Wahrheiten herstellen, doch sie kann einen Raum öffnen, in dem Erinnerung, Sehnsucht, Verlust und Verbundenheit sichtbar werden. Vielleicht liegt genau darin eine ihrer größten Kräfte: dem Schweigen eine Form zu geben und denjenigen ein Gesicht, die großes Leid getragen und aus der Familiengeschichte verschwunden sind.

Mehr dazu auf Tiefgang:

Wenn es in deiner Familiengeschichte Menschen gibt, über die kaum etwas bekannt ist, können folgende Fragen hilfreich sein:

  • Wer fehlt in den Familienerzählungen?
  • Über wen wird nicht gesprochen?
  • Welche Fragen begleiten mich seit Jahren?
  • Welche Gefühle entstehen, wenn ich an diese Person denke?
  • Welche Farben, Symbole oder Materialien verbinde ich mit ihr?
  • Wie könnte eine Collage aussehen, die Fragen stellt?

Mehr dazu in meinem Buch:

Das Atelier für Biografiearbeit lädt dich ein, deinen Lebensweg kreativ zu erforschen. Die 60 kreativen Impulse sind so gestaltet, dass sie einen behutsamen und zugleich tiefgehenden Zugang zu deiner eigenen Lebensgeschichte ermöglichen.

Überall im Buchhandel

Ulrike Hinrichs – Atelier für Biografiearbeit – Kreativ mir selbst begegnen

Mit 60 Praxisübungen und 75 farbigen Abbildungen

ISBN 978-3-99192-197-4

Buchschmiede – Happy Balance | 22,00 EUR

Ulrike Hinrichs ist Gesprächstherapeutin, Kunsttherapeutin (M.A), Anwenderin Positive Psychologie und Autorin www.ulrikehinrichs.com


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Schluss mit Zettelwirtschaft! https://www.tiefgang.net/schluss-mit-zettelwirtschaft/ Mon, 22 Jun 2026 22:35:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=14046 [...]]]> Der Duft von frisch gebrühtem Kaffee, das geschäftige Klirren von Gläsern an der Bar nach einem packenden Konzert und das unbeschwerte Gefühl eines gelungenen Kulturabends

Das ist die eine, die emotionale Seite unserer geliebten Kulturbetriebe, Independent-Festivals und Vereinsheime. Doch die andere Seite holt die Akteur*innen spätestens am nächsten Morgen ein, wenn der Kassensturz ansteht. Früher reichte in vielen kleineren Betrieben und auch wirtschaftlich aktiven Vereinen die klassische offene Ladenkasse, flankiert von einem handgeschriebenen Kassenbuch und einer ordentlichen Portion Disziplin. Damit könnte bald endgültig Schluss sein: Ein neuer Referentenentwurf der Bundesregierung sieht vor, der offenen Ladenkasse über bestimmten Umsatzgrenzen den digitalen Riegel vorzuschieben.

Gleichzeitig verschärft sich der Druck vonseiten der Finanzämter, die schon heute mit dem Instrument der unangekündigten Kassennachschau den Prüfungsdruck im bargeldintensiven Kulturbetrieb hochhalten. Wenn plötzlich Prüfer*innen unaufgefordert an der Theke stehen, Testkäufe durchführen oder Stornierungen provozieren, wird das Nervenkostüm von Kulturschaffenden und Gastronomen auf eine harte Probe gestellt.

Wie der Spagat zwischen kreativer Freiheit und digitaler Kontrollbürokratie gelingen kann, worauf Gastronom*innen und Kulturclubs bei einer plötzlichen Kassenprüfung achten müssen und wie sich die Kulturlandschaft auf die kommenden Gesetzesänderungen vorbereiten kann, beleuchten wir in einem Zweiteiler.

Das neue Gesetz auf dem Prüfstand: Wer muss umstellen?

Bisher galt in Deutschland die sogenannte Kassensturzfähigkeit: Wer eine offene Ladenkasse ordnungsgemäß führte, jeden Abend manuell die Einnahmen zählte und ein lückenloses Kassenbuch pflegte, bewegte sich im rechtlich sicheren Rahmen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht wird dieses Prinzip jedoch fundamental erschüttert.

Die 100.000-Euro-Grenze im Visier

Das Herzstück der Neuregelung ist die Einführung einer strikten, Umsatz basierten Pflicht zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme. Maßgeblich ist hierbei die Grenze von 100.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr.

Sobald ein Gastronom*in oder ein Kulturbetrieb diese Summe überschreitet, ist der Einsatz einer digitalen Kasse gesetzlich vorgeschrieben. Wer unter dieser Grenze bleibt, darf zwar weiterhin die offene Ladenkasse nutzen, muss sich jedoch auf eine deutlich verschärfte Beweislast und noch peniblere Prüfungen einstellen. Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Schwelle, gezielt bargeldintensive Betriebe mit höherem Umsatzpotenzial zu erfassen, während Kleinstbetriebe theoretisch geschont werden sollen.

Stichtage und Übergangsfristen

Für die Umsetzung lässt der Gesetzgeber den Betroffenen nicht viel Zeit. Die Kassenpflicht soll bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das bedeutet für die Budgetplanung von Gastronom*innen und Kulturzentren: Die Weichen für die digitale Umstellung müssen bereits jetzt gestellt werden. Die Anschaffung von gesetzeskonformer Hardware und Software sowie die Schulung des oft ungebüten Personals erfordern eine entsprechende Vorlaufzeit.

Gibt es Ausnahmen für Härtefälle?

Eine pauschale Befreiung für den Kultur- oder Vereinssektor sieht der Entwurf nicht vor. Allerdings bleibt die generelle Härtefallregelung der Abgabenordnung bestehen. Demnach kann die Finanzbehörde auf Antrag von einer digitalen Kassenpflicht absehen, wenn die Umstellung für den jeweiligen Betrieb eine unzumutbare Härte darstellen würde – etwa wenn der Betrieb in absehbarer Zeit dauerhaft eingestellt wird oder infolge von unverschuldeten Notlagen die finanziellen Mittel für eine Umrüstung nachweislich fehlen. Die Hürden für solche Ausnahmen sind in der Praxis erfahrungsgemäß extrem hoch; die bloße Behauptung, dass die Technik zu teuer oder zu kompliziert sei, reicht den Finanzämtern in der Regel nicht aus.

Zum Begriffswirrwarr: Das kleine Kassen-Einmaleins

Wer sich als Kulturbetreiber*in oder Gastronom*in durch die Gesetzestexte wühlt, stößt schnell auf ein Dickicht aus bürokratischen Abkürzungen und technischen Fachbegriffen. Doch was verbirgt sich konkret dahinter und welche Systeme sind für die Praxis relevant?

Was ist eine TSE und warum schützt sie vor dem Finanzamt?

Das Kürzel TSE steht für Technische Sicherheitseinrichtung. Seit der ersten Stufe der Kassenreform ist sie das Herzstück digitaler Registrierkassen (§ 146a Abs. 1 Satz 2 AO). Ihre Aufgabe ist simpel, aber hocheffektiv: Sie sorgt dafür, dass jeder einzelne Tastendruck, jede Bestellung und jede Stornierung ab dem Moment der Eingabe unveränderbar aufgezeichnet wird.

Die TSE versieht jeden Geschäftsvorfall mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel. Nachträgliche Löschungen oder Kassenmanipulationen, um Umsätze am Finanzamt vorbeizuschleusen, sind damit technisch unmöglich. Für ehrliche Betriebe bietet die TSE paradoxerweise einen Schutz: Bei einer Prüfung kann dem Kassenbetrieb nicht pauschal unterstellt werden, die Daten seien im Nachhinein manipuliert worden.

Cloud-Kasse vs. Stationäres Terminal

Bei der Auswahl des passenden Systems stehen Betriebe meist vor der Wahl zwischen zwei technischen Ansätzen:

Stationäre Kassensysteme: Hierbei handelt es sich um klassische, fest installierte Kassenhardware. Die TSE ist meist als physisches Modul – etwa als USB-Stick oder SD-Karte – direkt im Gerät integriert. Diese Systeme laufen völlig autark und benötigen keine permanente Internetverbindung, was gerade in historischen Gewölbekellern oder bei Open-Air-Veranstaltungen auf der grünen Wiese von Vorteil ist.

Cloud-Kassensysteme: Diese modernen Systeme laufen softwarebasiert auf Tablets, Smartphones oder Laptops. Die Daten werden in Echtzeit an einen Server übermittelt, und die TSE läuft digital in der Cloud. Der Vorteil: Updates werden automatisch eingespielt, und die Geschäftsführung kann die Abrechnungen bequem von zu Hause aus einsehen. Der Nachteil: Ohne eine stabile Internetverbindung an der Theke steht der Betrieb still.

Reale Kosten: Mit welchen Ausgaben müssen Betriebe rechnen?

Die Umstellung auf ein digitales System ist für die ohnehin knappen Budgets ein spürbarer Posten. Die Kosten setzen sich in der Regel aus drei Komponenten zusammen:

  • Anschaffungskosten: Ein einfaches, tabletbasiertes System schlägt inklusive Bondrucker und Kassenlade mit rund 500 bis 1.500 Euro zu Buche. Hochwertige, robuste Gastro-Terminals für den harten Barbetrieb kosten schnell 2.000 bis 3.500 Euro pro Kassenplatz.
  • Laufende Software- und TSE-Gebühren: Für die gesetzeskonforme Software und die Bereitstellung der Cloud-TSE fallen monatliche Lizenzgebühren an. Diese bewegen sich je nach Funktionsumfang zwischen 30 und 80 Euro pro Monat und Gerät.
  • Hardware-TSE: Wer sich für eine physische TSE (USB/SD-Karte) entscheidet, muss mit Anschaffungskosten von etwa 200 bis 300 Euro rechnen. Wichtig zu wissen: Diese Hardware-Zertifikate haben eine gesetzlich begrenzte Laufzeit (meist 3 bis 5 Jahre) und müssen danach kostenpflichtig ersetzt werden.

Hier ist ein aktueller Markt- und Preischeck direkt als Ergänzung oder eigener Kasten für den Ratgeber:

Markt- und Preischeck: Was kosten TSE-Kassensysteme aktuell?

Um die Budgetplanung für Kulturbetriebe und Gastro-Betriebe greifbarer zu machen, lohnt sich ein Blick auf die konkreten Marktlizenz- und Hardwarepreise der verschiedenen Anbietersegmente. Wir haben mal ins Netz geschaut:

Einstiegslösungen & Mobile All-in-One-Systeme

Ideal für kleinere Betreibe, temporäre Stände oder den reinen Ticketverkauf an der Abendkasse. Diese Systeme laufen oft auf mobilen Handhelds oder Tablets mit integriertem Bondrucker und Kartenleser.

  • Hardware: Mobile Geräte wie das SumUp POS Lite oder vergleichbare Smart-Terminals starten bei einmalig rund 100 bis 250 Euro.
  • Software & TSE: Die monatlichen Software-Gebühren für mobile Minikassensysteme liegen bei bekannten Anbietern wie ready2order oder Tillhub zwischen 35 und 39 Euro.
  • Transaktionsgebühren: Bei reinen App-Lösungen fallen oft keine festen Monatsgebühren an, dafür sind die Gebühren für Kartenzahlungen mit etwa 1,39 % bis 2,5 % pro Buchung vergleichsweise hoch. Bei den monatlichen Tarifen sinken die Kartengebühren meist auf etwa 0,59 % bis 1,23 %.

Stationäre Touch-Kassen für Bar und Gastronomie

Für etablierte Kulturzentren, Club-Theken oder Vereinsheime mit intensivem Barbetrieb, bei denen Schnelligkeit und Robustheit zählen.

  • Hardware: Komplette Gastro-Kassensysteme (z. B. von Anbietern wie Olympia oder SamPOS) mit 10- bis 15-Zoll-Touchdisplays, standfester Kassenlade und externem Bondrucker kosten einmalig zwischen 450 und 1.200 Euro. Großflächige Netzwerk-Setups für Feste und Events inklusive mehrerer Funk-Bedienerstationen können auch die Grenze von 3.000 Euro überschreiten.
  • Software & Module: Die Basissoftware in der Gastronomie schlägt mit ca. 40 bis 99 Euro pro Monat zu Buche. Optionale Zusatzmodule wie ein digitales Kassenbuch kosten oft um die 19 Euro monatlich extra.

Das technische Pflicht-Zubehör: TSE-Preise im Detail

Sollte die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nicht bereits pauschal in der Software-Lizenz enthalten sein (wie es manche Anbieter für rund 39 Euro Komplettpreis handhaben), muss sie separat kalkuliert werden:

  • Hardware-TSE: Physische USB-Sticks oder microSD-Karten (z. B. von Swissbit oder Epson) kosten einmalig zwischen 150 und 250 Euro. Wichtig: Diese Zertifikate sind an eine Laufzeitgebundenheit von meist 3 bis 5 Jahren gekoppelt und müssen danach ersetzt werden.
  • Cloud-TSE: Wer die rechtliche Absicherung über das Internet bevorzugt, zahlt entweder eine monatliche Pauschale von etwa 10 bis 15 Euro oder erwirbt mehrjährige Signatur-Pakete, die je nach Transaktionsvolumen zwischen 180 Euro (für Kleinanwender) und 480 Euro (unbegrenzte Signaturen für Großbetriebe) kosten.

Die Bon-Revolution: Aufatmen für die Umwelt?

Seit der Einführung der allgemeinen Belegausgabepflicht im Jahr 2020 (§ 146a Abs. 2 Satz 1 AO) – wir kennen es alle vom morgendlichen Brötchenkauf beim Bäcker – rollte eine gigantische Welle aus umweltschädlichem Thermopapier durch die Republik. Für jede Cola, jede Brezel und jedes Konzertticket musste zwingend ein Bon ausgedruckt und dem Gast angeboten werden – selbst wenn dieser dankend abwinkte. Der Tresen im Kulturzentrum glich nach einem gut besuchten Abend oft einem Schlachtfeld aus zerknüllten Zetteln. Doch genau hier verspricht der neue Gesetzesentwurf vom Juni 2026 eine überfällige und pragmatische Kehrtwende.

Die neue 30-Euro-Regel ab 2027

Die wohl spürbarste Entlastung im Party- und Barbetrieb bringt die geplante Einführung – oder ist es vielleicht doch eher eine Umkehr? – einer echten Bagatellgrenze ab dem 1. Januar 2027. Bei Kleinbeträgen bis zu einem Wert von 30 Euro zumindest entfällt künftig die Pflicht zur automatischen Belegausgabe komplett.

Das bedeutet für die Praxis: Wer an der Clubtheke ein Bier für 4,50 Euro bestellt oder an der Abendkasse ein Ticket für 25 Euro kauft, muss nicht mehr mit einem ungewollten Papierstreifen beglückt werden. Das spart nicht nur wertvolle Sekunden im stressigen Veranstaltungsbetrieb, sondern schont auch die Betriebskasse, da der Verbrauch von Bonrollen drastisch sinkt. Wichtig bleibt jedoch: Verlangt der Gast explizit nach einer Quittung, muss diese natürlich weiterhin ausgestellt werden.

Ausblick 2029: Der QR-Code ersetzt das Papier

Zwei Jahre später, ab dem 1. Januar 2029, läutet der Gesetzgeber aber dann die nächste Stufe der Digitalisierung ein: die reine elektronische Belegbereitstellungspflicht. Ab diesem Zeitpunkt wird der physische Ausdruck auf Papier endgültig zum Ausnahmefall.

Die Kassenbetreiber*innen sind dann verpflichtet, den Beleg in digitaler Form anzubieten. In der Realität sieht das so aus, dass auf einem Kundendisplay an der Kasse oder auf dem Display des mobilen Handhelds (Handgerät) ein dynamischer QR-Code generiert wird. Die Besucher*innen können diesen Code einfach mit dem Smartphone einscannen und haben die Quittung als PDF oder Bilddatei auf dem Gerät. Alternativ ist auch der Versand per E-Mail zulässig. Für Betriebe bedeutet das: Wer bis dahin ohnehin auf moderne Cloud- oder Tablet-Systeme umgestellt hat, erfüllt diese Anforderung ohne zusätzliche Hardware-Investitionen.

In Teil 2: Wie wird geprüft? Was ist zu beachten?


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Mit Pinsel, Farbe und Kinderfoto die eigene Biografie berühren https://www.tiefgang.net/mit-pinsel-farbe-und-kinderfoto-die-eigene-biografie-beruehren/ Sat, 25 Apr 2026 22:30:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=13712 [...]]]> Ein altes Foto in den Händen zu halten, kann mehr sein als ein Blick in die Vergangenheit. Es ist eine Begegnung zwischen dem gegenwärtigen Ich und dem Kind, das wir einmal waren.

von Ulrike Hinrichs

In der künstlerischen Biografiearbeit werden alte Fotos zu Türen. Sie öffnen Räume für Erinnerung, Gefühl und neue Deutung.

Wenn du mit Pinsel und Farbe auf ein Kinderfoto reagierst, entsteht kein klassisches Porträt. Es geht nicht um Ähnlichkeit oder Perfektion. Vielmehr entsteht ein Dialog, ein inneres Gespräch zwischen dir und dem Kind auf dem Bild. Farben, Linien und Formen werden zu einer Sprache, die oft direkter ist als Worte.

Das Foto dient dabei als Ausgangspunkt. Es lädt dich ein, in Resonanz zu gehen. Was berührt dich? Was zieht dich an? Was bleibt vielleicht ungesagt? Indem du dich vom Anspruch löst, realistisch zu zeichnen, entsteht Raum für Intuition und Ausdruck. Diese Form der künstlerischen Annäherung ermöglicht es, biografische Erfahrungen behutsam zu erkunden. Sie kann Erinnerungen wachrufen, Gefühle klären und verborgene Ressourcen sichtbar machen. Vor allem aber schafft sie eine Verbindung zu dir selbst, zu deiner Geschichte und zu dem Kind, das immer noch Teil von dir ist.

Und so geht´s

Greife zu deinem Fotoalbum, deiner Fotokiste oder schau in deine digitale Galerie. Welches Bild zieht dich magisch an? Lasse dich intuitiv führen. Wähle einfach das Foto, das dich am meisten fesselt. Vertraue darauf, dass dich das richtige Bild anspricht.

Bei der anschließenden künstlerischen Umsetzung geht es nicht darum, das Foto realistisch nachzuzeichnen. Wichtig ist, in Resonanz mit dem Kind zu treten, das auf dem Bild durchschimmert. Nimm dir deine Lieblingsfarben. Mein Bild im Header ist mit Aquarellfarben entstanden.

Abschluss und Impulsfragen zum Bild

Nimm dir Zeit, dein fertiges Bild zu betrachten. Vielleicht möchtest du es an einen besonderen Ort legen oder aufhängen. Vielleicht magst du auch ein paar Worte dazu schreiben. Was hat sich gezeigt? Was ist sichtbar geworden? Was hat dich berührt? Welche Gefühle steigen in dir auf? Welche Erinnerungen wurden geweckt?

Mehr dazu in meinem Buch:

Das Atelier für Biografiearbeit lädt dich ein, deinen Lebensweg kreativ zu erforschen. Die 60 kreativen Impulse sind so gestaltet, dass sie einen behutsamen und zugleich tiefgehenden Zugang zu deiner eigenen Lebensgeschichte ermöglichen. Wie du Kinderbilder für deine künstlerische Biografiearbeit nutzen kannst, das erfährst du in meinem Buch.

Überall im Buchhandel

Ulrike Hinrichs – Atelier für Biografiearbeit – Kreativ mir selbst begegnen

Mit 60 Praxisübungen und 75 farbigen Abbildungen

ISBN 978-3-99192-197-4

Buchschmiede – Happy Balance

22,00 EUR

Ulrike Hinrichs ist Gesprächstherapeutin, Kunsttherapeutin (M.A), Anwenderin Positive Psychologie und Autorin www.ulrikehinrichs.com

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Das kreative Spiel mit dem Unheimlichen https://www.tiefgang.net/das-kreative-spiel-mit-dem-unheimlichen/ Thu, 26 Mar 2026 16:13:22 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=13553 [...]]]> Hexen und Teufel gehören zu den ältesten Fantasiegestalten von Kindern. Sie tragen Wildheit, Verbotenes und Mächtiges in sich. Kinder malen sie nicht unbedingt aus Angst, sondern aus Neugier. Sie wollen spüren, wie Dunkelheit, Kraft und Magie sich anfühlen.

von Ulrike Hinrichs

Die authentische Kunst ist eine Sprache unserer Seele. Sie spricht in Symbolen und Bildern. Hexen und Teufel sind starke archetypische Motive. C. G. Jung prägte den Begriff der Archetypen. Das sind Urbilder des Menschen, universelle Symbole, die in allen Kulturen zu finden sind und bestimmte menschliche Erfahrungen spiegeln. Sie tauchen in Träumen, Mythen und Geschichten auf und spiegeln unsere Urängste, Sehnsüchte und verborgenen Kräfte.

In meinem Kinderbild im Header aus dem Jahr 1970 tanzen Hexen und Teufel um ein Feuer. Für Kinder sind Hexen Figuren, die etwas können, was sonst niemand kann. Sie fliegen. Sie zaubern. Sie kennen geheime Kräfte. Damit verkörpern sie Macht, Zauber und Geheimwissen. Viele Kinder sind von solchen Figuren fasziniert, weil sie selbst noch wenig Einfluss auf ihre Welt haben. In der Fantasie können sie sich dieser Macht annähern. Auch als Erwachsene können wir uns über die Kunst unsere Macht und Selbstwirksamkeit zurückerobern.

Neben den Hexen erscheinen im Bild auch blaue Teufel, die gemeinsam mit den Hexen um das Feuer springen. Die Teufel wirken auf mich verspielt und freundlich. In vielen Symbolwelten steht der Teufel für das Verbotene, das Wilde, für Triebkraft und Grenzüberschreitung. In diesem Kinderbild scheinen diese Kräfte verwandelt. Sie dürfen da sein, ohne Angst zu machen. Sie tanzen, sie spielen, sie gehören dazu. Vielleicht zeigt sich darin ein innerer Raum, in dem auch das Unangepasste, Wilde und Widersprüchliche erscheinen durfte, zumindest auf dem Papier. So werden die Teufel nicht zu Gegenspielern der Hexen, sondern zu ihren Gefährten in einer Welt, in der unterschiedliche Kräfte nebeneinander existieren können.

Auch im Heute können wir uns fragen, wie wir das „Verteufelte“ transformieren können. Was in dir will wild und unangepasst sein?

Wenn man das Bild insgesamt betrachtet, entsteht fast eine kleine mythische Szene. Wesen, Feuer, Flug. Das sind uralte Motive. Kinder greifen sie intuitiv auf. Das Bild baut aus Fantasie eine eigene Welt, einen Raum, in dem auch dunkle Figuren ihren Platz haben. Die Figuren im Bild wirken wie frühe innere Gestalten. Beschützerinnen, Beobachterinnen, Spielgefährtinnen.

Eine kleine Einladung an dich:

Vielleicht hast auch du als Kind Bilder gemalt, in denen Hexen, Monster, Tiere oder geheimnisvolle Wesen vorkamen. Lass dich von deinen Kinderbildern inspirieren. Wenn du dich erinnerst oder alte Zeichnungen wieder anschaust, frage dich:

  • Welche Figuren tauchten in meinen Kinderbildern auf?
  • Waren sie freundlich, wild, geheimnisvoll oder unheimlich?
  • Welche Rolle spielten sie in meiner Fantasiewelt?

Und vielleicht auch:

  • Welche dieser Gestalten begleiten mich innerlich noch heute?

Kinderbilder sind mehr als Kritzeleien. Sie öffnen Fenster in die innere Welt. Dort zeigen sich Kräfte, Ängste, Schutzfiguren und Fantasiegestalten, die uns auf leise Weise durchs Leben führen.

Mehr dazu auf Tiefgang:

Und meinem Buch:

Das Atelier für Biografiearbeit lädt dich ein, deinen Lebensweg kreativ zu erforschen. Die 60 kreativen Impulse sind so gestaltet, dass sie einen behutsamen und zugleich tiefgehenden Zugang zu deiner eigenen Lebensgeschichte ermöglichen. Wie du Kinderbilder für deine künstlerische Biografiearbeit nutzen kannst, das erfährst ebenfalls du in meinem Buch.

Überall im Buchhandel

Ulrike HinrichsAtelier für Biografiearbeit – Kreativ mir selbst begegnen

Mit 60 Praxisübungen und 75 farbigen Abbildungen

ISBN 978-3-99192-197-4

Buchschmiede – Happy Balance

22,00 EUR

Ulrike Hinrichs ist Gesprächstherapeutin, Kunsttherapeutin (M.A), Anwenderin der Positiven Psychologie und Autorin www.ulrikehinrichs.com

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Wenn Bilder die Stimme erheben https://www.tiefgang.net/wenn-bilder-die-stimme-erheben/ Sat, 14 Mar 2026 23:03:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=13520 [...]]]> Kunst kann ein Raum sein, in dem Erfahrungen sichtbar werden, für die Worte schwer zu finden sind. Bilder ermöglichen eine andere Form des Ausdrucks. Sie lassen Gefühle, Erinnerungen und innere Spannungen erscheinen, ohne erklären zu müssen.

von Ulrike Hinrichs

Mit der Kunst als Sprache können wir uns belastenden Themen intuitiv nähern. Die Collage ist dafür eine besonders inspirierende Form. Unterschiedliche Bildfragmente, Texte und Materialien werden zusammengefügt und treten in Beziehung zueinander. So entsteht eine eigene Bildsprache, in der Bruchstücke, Gegensätze und verborgene Themen sichtbar werden. Diese Art des Reflektierens folgt nicht dem bewussten Denken, sondern unbewussten, symbolischen Impulsen.

Mehr dazu auf Tiefgang

Im Header ist eine Collage aus meiner vom Bezirksamt Harburg geförderten Gruppe Mit Bild- und Wortnotizen gegen Gewalt abgebildet. In dieser Gruppe teilen und reflektieren Frauen ihre Erlebnisse. Die Collage spiegelt ein belastendes Thema einer Klientin, die in einem schwer toxischen Familienumfeld aufwuchs. Psychische Gewalt, Manipulation, Vernachlässigung, Abwerten und Schweigen gehörten zum Alltag. All diese emotionale Kälte und Härte beeinträchtigt die Klientin bis heute.

  • Links im Bild ist eine sanft wirkende Frau in militärischer Ausrüstung zu sehen. Voll verteidigungsfähig. Die Rüstung steht für Schutz, Wachsamkeit und Abgrenzung.
  • In der Mitte erscheint ein geöffnetes anatomisches Modell eines Körpers. Organe werden sichtbar, das Innere, das normalerweise verborgen bleibt, wird nach außen getragen. Alles wird offengelegt.
  • Rechts im Bild steht eine Gruppe orangefarbener Figuren. Ihre Gesichter sind kaum erkennbar. Auf ihren Körpern stehen Worte: „Es ist nicht egal“, „Talk about it“. Die Körper werden zu Trägern von Botschaften und fordern dazu auf, hinzusehen und auszusprechen, was lange unausgesprochen blieb.
  • Im Hintergrund liegt eine weite, ruhige Landschaft. Vor dieser Kulisse entfaltet sich eine Szene, in der Schutz, Offenlegung und kollektive Stimmen aufeinandertreffen.

Der Titel „An der Grenze des Machbaren“ öffnet einen Raum für Fragen: Wie viel Wahrheit kann man aushalten? Wie viel kann ein Mensch offenlegen, bevor es zu viel wird?

Die Collage bewegt sich an der Schwelle zwischen Rüstung und Offenheit, zwischen innerem Erleben und öffentlicher Wahrnehmung. Sie erinnert daran, dass das Sichtbarmachen manchmal der erste Schritt ist, um das Schweigen zu durchbrechen. Die eigene Stimme zu erheben und die Wahrheit auszusprechen, das braucht Mut.

Hast du Lust es auch einmal auszuprobieren? Mehr Praxisbeispiel zur Selbstfürsorge mit künstlerischen Mitteln findest du in meinem Buch Gymnastik für die Seele: Mit Pinsel und Farbe zu mehr Selbstmitgefühl.

Und in meinem Atelier für Biografiearbeit bekommst du 60 kreative Impulse für einen tiefgehenden Zugang zu deiner Lebensgeschichte. Nicht mit dem Ziel, alles zu erklären oder abzuschließen, sondern um sich selbst bewusster zu begegnen und die eigene Geschichte als Ressource zu entdecken.

Überall im Buchhandel

Ulrike HinrichsAtelier für Biografiearbeit – Kreativ mir selbst begegnen

Mit 60 Praxisübungen und 75 farbigen Abbildungen

ISBN 978-3-99192-197-4

Buchschmiede – Happy Balance

22,00 EUR

Ulrike Hinrichs ist Gesprächstherapeutin, Kunsttherapeutin (M.A), Anwenderin der Positiven Psychologie und Autorin www.ulrikehinrichs.com

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Biografiearbeit: Loslassen beginnt mit Hinschauen https://www.tiefgang.net/biografiearbeit-loslassen-beginnt-mit-hinschauen/ Thu, 19 Feb 2026 23:33:00 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=13355 [...]]]> Vergangenheit ist nichts Abgeschlossenes. Sie lebt im Körper, in Gefühlen und in inneren Bildern weiter, oft leise und unbemerkt. Manchmal meldet sie sich erst dann, wenn wir glauben, längst nach vorne zu gehen.

von Ulrike Hinrichs

„Sollte man nicht irgendwann die Vergangenheit ruhen lassen, endlich loslassen, nach vorne schauen?“ Meine Antwort lautet: „Es kommt darauf an.“

Wenn es dunkle Stellen, Nebel oder schwarze Löcher in der eigenen Biografie gibt, dann ist es hilfreich, sich mit deiner Herkunft und Lebensgeschichte zu beschäftigen. Denn du kannst leichter nach vorne gehen, wenn dein Rucksack nicht zu schwer ist. Unklare oder unbearbeitete biografische Erfahrungen und Leerstellen in der Herkunft sind wie große Wackersteine, die du mit dir trägst.

Loslassen kann sonst zu etwas ganz anderem werden: ein Verdrängen, ein Leugnen oder eine Form von Dissoziation. Nach außen wirkt alles geklärt, doch unter der Oberfläche arbeiten die Themen weiter. Unverarbeitete Traumata verschwinden nicht einfach. Sie zeigen sich im Körper, in Beziehungen oder in wiederkehrenden inneren Mustern. Wir wissen heute aus der Epigenetik, dass traumatische Erfahrungen sogar an die nächsten Generationen weitergegeben werden können.

Vertiefend dazu auf Tiefgang:

Sich mit der eigenen Biografie zu beschäftigen bedeutet Zusammenhänge zu erkennen, innerlich Ordnung zu schaffen und das eigene Leben besser zu verstehen. Erst dadurch entsteht echte Beweglichkeit nach vorne. So kannst du dich lösen, statt im freien Fall ohne sicheren Boden loszulassen.

Kunst ist dafür ein besonders hilfreicher Weg. Sie ermöglicht einen Zugang, der nicht über den Verstand funktioniert. Erinnerung ist keine Datei auf einem Computer, die sich einfach abspeichern und abrufen lässt. Sie ist eng mit Gefühlen verbunden. Oft zeigt sie sich indirekt, fragmentarisch und körperlich. Mit Farbe, Form und spielerischem Ausdruck können wir ihr auf eine intuitive Weise begegnen. Mit Humor und Tiefe zugleich.

Im Header siehst du ein Beispiel einer biografischen Collage-Arbeit mit Kinderfoto von mir. Gerade die Arbeit mit Collage hilft dir, Wortschnipsel und Bildfragmente zusammenzufügen und auf fühlende Weise zu verstehen. Sie unterstützt dich dabei, Bruchstücke deiner Geschichte behutsam neu anzuordnen und ihnen einen stimmigen Platz in deinem Leben zu geben.

Dazu vertiefend auf Tiefgang

Wenn du Lust hast, dich auf diese Weise mit deiner Biografie und Herkunft auseinanderzusetzen, lade ich dich in meinem Buch dazu ein. 60 künstlerische Praxisimpulse und 75 farbige Abbildungen begleiten dich dabei.

Überall im Buchhandel

Ulrike Hinrichs – Atelier für Biografiearbeit – Kreativ mir selbst begegnen

Mit 60 Praxisübungen und 75 farbigen Abbildungen

ISBN 978-3-99192-197-4

Buchschmiede – Happy Balance

22,00 EUR

Ulrike Hinrichs ist Gesprächstherapeutin, Kunsttherapeutin (M.A), Anwenderin Positive Psychologie und Autorin

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