Deutscher Musikrat https://www.tiefgang.net Wed, 17 Apr 2024 16:07:07 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Urteil bringt Musikschulen in Bedrängnis https://www.tiefgang.net/urteil-bringt-musikschulen-in-bedraengnis/ Fri, 19 Apr 2024 22:01:53 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10780 [...]]]> Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ aus dem Sommer 2022 bringt Musikschulen und ihre Träger zunehmend in Bedrängnis.

Mit dem Urteil stellte das Bundessozialgericht fest, dass an Musikschulen kaum die Rahmenbedingungen für eine echte unternehmerische Tätigkeit gegeben sind. Die Konsequenz: Eine Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis in der jetzigen Form ist in der Regel rechtswidrig. Die Voraussetzungen für eine Honorarbeschäftigung sind im Sommer 2023 nochmals verschärft worden. Viele Kommunen mussten seitdem hohe Strafen zahlen. So steigt der Druck, sämtliche Honorarkräfte in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis zu bringen.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die Klarstellung des Bundessozialgerichts, dass Musikschullehrkräfte sozialversichert anzustellen sind. Denn es ist ein Unding, dass in manchen Gegenden in Deutschland die so wichtige Musikschularbeit vorrangig durch Honorarkräfte getragen wird. Die Musikschulträger bundesweit sind nun dringend aufgefordert, die Herausforderung der Umstrukturierung zu meistern. Hierfür müssen bedarfsgerecht Mittel bereitgestellt und kluge Stufenlösungen gefunden werden, um das Angebot der Musikschulen im vollen Umfang erhalten zu können. Eine gelingende Musikschularbeit mit abgesicherten Lehrkräften, die sich für die kulturelle Bildung in einer Kommune stark machen, ist eine Investition in die nachkommenden Generationen und für alle Bürgerinnen und Bürger ein großer Gewinn. So bietet das ‚Herrenberg-Urteil‘ jetzt die Chance, zu einer Stärkung der kommunalen Musikschulen beizutragen.“

Festanstellungen verringern u.a. die Gefahr von Altersarmut und damit auch finanzieller Belastungen der öffentlichen Kassen. Beispielhaft haben die Musik- und Kunstschule der Stadt Bielefeld und die Musikschule Leipzig auf das Urteil reagiert, die sämtliche Honorarkräfte angestellt haben. Der Verband deutscher Musikschulen, Trägerverband von derzeit mehr als 930 öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen bundesweit, engagiert sich bereits seit 50 Jahren für die Festanstellung von Musikschullehrkräften.

Geballtes Wissen zur Arbeitswelt im Musikunterricht: Ver.di hat sein Standardwerk Ratgeber Musikschullehrkräfte 2024 vollständig überarbeitet. Im Ratgeber finden sich u.a. interessante Zahlen und Fakten zum Arbeitsmarkt Musikschulen, nützliche Informationen zu Arbeitszeiten, Tarifverträgen, Befristung, Steuern und Co., zur Versicherung über die KSK und zu Urheberrechtsfragen im Musikunterricht. Ver.di-Mitglieder können die neue Ausgabe per E-Mail an musik@verdi kostenfrei digital oder als Buch anfordern

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„Steuerstatus ungeklärt“ https://www.tiefgang.net/steuerstatus-ungeklaert/ Fri, 01 Sep 2023 22:35:36 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10235 [...]]]> Tausende Stipendien konnte 2022 der Deutsche Musikrat (DMR) inmitten der Pandemie vergeben. Jetzt steht bei vielen das Finanzamt auf der Matte …

Die Pandemie hatte vielen – so auch Kulturschaffenden – zugesetzt und unter dem Fördertitel NEUSTART KULTUR gab es etliche Fördertöpfe, um die Kultur am Leben zu halten. So auch über den Dachverband als Deutscher Musikrat. (siehe Tiefgang vom Jan. 2022)

Viele Fragen gab es sowohl zur Förderberechtigung als auch -verwendung der Gelder. So auch, ob etwa Stipnedien zu versteuern seien.

Seinerzeit hatte der DMR in den sogenannten FAQs (frequently asked questions – häufig gestellte Fragen) eigens angemerkt: „Wir können und dürfen die individuelle Steuerpflicht jedes*r Einzelnen nicht beurteilen. Das Stipendium ist ein zweckfreies Stipendium, also kein Arbeitsstipendium und kommt direkt aus öffentlicher Hand. Daher ist es i.d.R. steuerfrei. Bitte besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem*Ihrer Steuerberater*in.“

Nun aber steht manches Finanzamt bei den einstigen Stipendiat*innen auf der Matte und fordert Geld.

Dazu bitte der DMR nun umgehend um Aufklärung. In der Pressemitteilung heißt es:

„Die Stipendien, die im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in den vergangenen Jahren von Partner-Institutionen wie dem Deutschen Musikrat ausgegeben wurden, sicherten vielen freischaffenden Künstler*innen ihre Existenz in Zeiten des Lockdowns. Während für die von den Verwertungsgesellschaften 2022 ausgereichten Stipendien inzwischen die Steuerfreiheit geklärt ist, gilt für die anderen NEUSTART KULTUR-Stipendien nach wie vor: Steuerstatus ungeklärt.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Künstler*innen in Notlagen durch vom Bund finanzierte Stipendien zu unterstützen, hat das Musikleben in der Corona-Zeit vor dem Schlimmsten bewahrt. Dafür ist der Deutsche Musikrat sehr dankbar. Dass aber bis heute nicht abschließend geklärt ist, dass für die u.a. durch den DMR ausgereichten Stipendien in zweistelliger Millionenhöhe Steuerfreiheit gelten muss, ist widersinnig und bringt viele Künstler*innen in eine neue finanzielle Schieflage. Vollends untragbar wird die Situation angesichts der Steuerfreistellung derjenigen Stipendien, welche durch Verwertungsgesellschaften ausgereicht wurden. Der Deutsche Musikrat appelliert daher an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, Abhilfe zu schaffen und so Gleichbehandlung sicherzustellen. Ressortübergreifend muss unter Leitung von Bundesfinanzminister Christian Lindner mit einer Anweisung an die Finanzämter endlich die Steuerfreiheit der Stipendien abschließend geregelt werden.“

Aufgrund fehlender Vorgaben durch den Bund haben die Finanzämter bundesweit größtenteils die NEUSTART KULTUR-Stipendien als steuerpflichtig gewertet. Da die Steuerbescheide für die Corona-Jahre meist schon verschickt wurden, läuft die Zeit für eine Korrektur dieser Fehlberechnungen davon. Eine Anweisung an die Finanzämter, die Stipendien steuerfrei zu stellen, müsste durch das Bundesfinanzministerium erfolgen.“

 

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Die technische Anleitung der Musikclubs https://www.tiefgang.net/die-technische-anleitung-der-musikclubs/ Fri, 05 May 2023 22:05:06 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9929 [...]]]> Musikclubs und ihre Anerkennung zum (Sub-)Kulturbetrieb ist bisher nicht mehr als ein Versprechen. Nun mischt sich auch der Deutsche Musikrat (DMR) ein …

In einer jüngst veröffentlichten Stellungnahme heißt es: Musikspielstätten werden bisher baurechtlich in der Regel als Vergnügungsstätten und damit als Gewerbebetriebe definiert. Damit einher gehen entsprechend der sogenannten „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) strenge Auflagen für den Lärmschutz – viele davon berechtigt, andere allerdings diskussionswürdig. Die anstehende Novellierung der TA Lärm sollte genutzt werden für eine Debatte über geeignete und ausgewogene Regelungen für den Bereich der urbanen Kulturräume, zu denen Musikclubs gehören. So betonte DMR-Generalsekretär Prof. Christian Höppner: „Musikclubs mit ihren jährlich etwa 50 Millionen Besucherinnen und Besuchern tragen wesentlich zur Kulturellen Vielfalt, Attraktivität und Lebendigkeit der Innenstädte bei. Die berechtigten Interessen zum aktiven Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner mit den der Kunstform geschuldeten Erfordernissen der Clubszene in Einklang zu bringen, ist daher eine gemeinsame Aufgabe für Zivilgesellschaft und Politik. Es bedarf hierzu – wie es in ähnlicher Weise für den Bereich des ‚Lärms‘ durch Sport bereits geschehen ist – eines fundierten und offenen Austauschs über Themen wie Immissionsrichtwerte und aktiven Lärmschutz. Zudem sollte die entsprechende Forschung durch öffentlich geförderte Innovationsprogramme intensiviert werden. Nicht zuletzt muss auch die Immobilienwirtschaft bei diesem Thema in die Verantwortung genommen werden, damit trotz der steigenden Immobilienpreise auch künftig geeignete Räumlichkeiten in zentraler Lage Musikclubs und ihren Gästen zur Verfügung stehen – denn für die kulturelle Stadtentwicklung ist diese Kulturform ein kraftvoller Motor.“

Die LiveMusikKommission (LiveKomm), Mitglied im Deutschen Musikrat, legt in einem aktuellen Positionspapier detailliert dar, warum Musikclubs eine eigene Kulturschallverordnung benötigen, und fordert u.a. ein Bundesschallschutzprogramm und neutrale Schlichtungsstellen zur Klärung von Schallbeschwerden.

 

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3800 Stipendien! https://www.tiefgang.net/3800-stipendien/ Fri, 21 Jan 2022 23:03:52 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8726 [...]]]> Sagenhafte 3.800 Stipendien zu 5.000 Euro – also fast 20. Mio Euro! – schreibt der Deutsche Musikrat aktuell für Alte, Neue, klassische Musik und Jazz aus.

Am vergangenen Donnerstag, 20. Januar 2022 startete die Bewerbungsphase für das Stipendienprogramm 2022 des Deutschen Musikrates. Bewerbungsberechtigt sind neben Musikerinnen und Musikern auch Dirigentinnen und Dirigenten, Komponistinnen und Komponisten sowie  Masterabsolventinnen und -absolventen der Abschlussjahrgänge 2019/20/21. Das Programm ist genreübergreifend angelegt, es schließt Schaffende der zeitgenössischen und Alten Musik, der klassischen und Neuen Musik, aus dem transkulturellen Sektor und dem traditionellen bis modernen Jazz ein. Für das vierte Programm im Rahmen von NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien steht dem Deutschen Musikrat insgesamt ein Volumen von 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Stipendienprogramm 2022 des Deutschen Musikrates entstand aufgrund der großen Nachfrage des Stipendienprogramms Klassik 2021 im Rahmen von NEUSTART KULTUR. „Wir freuen uns sehr, nun auch Musikschaffende zu unterstützen, die zum Beispiel aus dem Jazz kommen oder als Dirigentinnen und Dirigenten arbeiten. Dies ist umso wichtiger, da die Planbarkeit des Konzertbetriebes genreübergreifend weiterhin kaum gegeben ist. Täglich müssen wieder Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden oder ohne Publikum stattfinden. Viele Künstlerinnen und Künstler können ihre Berufe seit nunmehr fast zwei Jahren kaum noch ausüben und ihre Lebensgrundlagen brechen zunehmend weg. Wir sind dankbar, hier im Rahmen von NEUSTART KULTUR erneut unmittelbar helfen zu können“, sagt der Geschäftsführer der Deutscher Musikrat gGmbH, Stefan Piendl.

Insgesamt werden rund 3800 Stipendien in Höhe von je 5.000 Euro an freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler vergeben. Die Stipendien sollen unter anderem die Möglichkeit bieten, neue Programmkonzeptionen zu entwickeln, etwa durch Erweiterung des Repertoires und entsprechender Recherche, die auch und gerade den Bedingungen der Pandemie entgegenkommen. Außerdem kann das Vorhaben der Aneignung neuer Techniken und Arbeitsweisen oder der Anpassung der eigenen Arbeit an die Anforderungen der Digitalisierung dienen. Nähere Informationen finden Sie hier

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Deutschland singt zur Einheit https://www.tiefgang.net/deutschland-singt-zur-einheit/ Fri, 17 Sep 2021 22:08:59 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8387 [...]]]> Durch Singen zur Einheit – das ist das Motto der Initiative „3. Oktober – Deutschland singt“ und alle können mitmachen!

Den Deutschen Musikrat und die Initiative „3. Oktober – Deutschland singt“ eint das Ziel, die Kulturelle Vielfalt in Anknüpfung an die UNESCO-Konvention zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu erhalten und die Bedeutung des gemeinsamen Musizierens, vokal wie instrumental, für eine offene und demokratische Gesellschaft sichtbar zu machen.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Jede und jeder kann singen und damit ohne Hürden einen Zugang zur inspirierenden Welt der Musik finden. Das gemeinsame Musizieren ist auch ein Grundpfeiler des Engagements der über 14 Millionen Menschen, die in Deutschland in der Amateurmusik aktiv sind und die nach fast eineinhalb Jahren virtueller Begegnungen nun mit ihren Ensembles endlich Schritt für Schritt wieder die Probenarbeit aufnehmen können. Der Aktionstag der Initiative ‚3. Oktober – Deutschland singt‘ setzt bundesweit bedeutsame Impulse für das gemeinsame Musizieren – und steht damit auch in enger Verbindung zum ‚Tag der Musik‘, der am 21. Juni unter dem Motto #SchlussMitPause und im Zeichen eines endlich wieder aufblühenden Musiklebens und der Vorfreude auf eine klangvolle Zukunft begangen wird.“
Hierzu Bernd Oettinghaus für den Trägerkreis „3. Oktober – Deutschland singt“: „Gerade mit der ersten Überwindung der Pandemie haben wir allen Grund, dankbar mit allen Bürgerinnen und Bürgern aus allen Generationen und Kulturen richtig zu feiern. Mit Kerzen und Gebeten hatten die Junge Gemeinde in der DDR und viele Bürgerrechtler/innen mit dem Ruf ‚Keine Gewalt‘ dazu beigetragen, dass Mauern fielen und so Trennung, Hass und Hoffnungslosigkeit überwunden wurden. Dieses Wundergeschenk der Einheit ermutigt uns auch heute, sich weiter für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu engagieren trotz aller Polarisierung und den vielen neuen Unsicherheiten. Deshalb laden die Musikverbände, Kirchen, Netzwerke jetzt auch zusammen mit dem Deutschen Musikrat die Bürgerinnen und Bürger zu einem Offenen Singen und Musizieren auf die Marktplätze ein. Klasse, wenn noch weitere zivilgesellschaftliche Gruppen das Fest der Hoffnung überall dankbar mitfeiern.“
Die Initiative „3. Oktober – Deutschland singt“ will dezentral vor Ort im ganzen Land eine lokale Feiertradition mit partizipativen Musikerlebnissen anstoßen und damit den Zusammenhalt im ganzen Land stärken, Dankbarkeit für die Friedliche Revolution und die Deutsche Einheit vermitteln und die Hoffnung für eine von Kultureller Vielfalt geprägte Zukunft stärken. Dazu werden Chöre, Ensembles, Gemeinden, Vereine und Bands im ganzen Land eingeladen, am Tag der Deutschen Einheit um 19.00 Uhr auf ihren Marktplätzen gemeinsam zehn bekannte Lieder aus vielen Genres anzustimmen. Die Initiative steht unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble.

Auch in Hamburg wird also am 3. Oktober gesungen und musiziert und die Einheit Deutschlands musikalisch gefeiert – und zwar vor dem Wahrzeichen der Stadt – dem Michel! Der Landesmusikrat Hamburg gründet unter der Leitung von Doris Vetter, Präsidiumsmitglied und Beauftragte für das Chorwesen, einen Projektchor.  Die Teilnahme ist kostenlos! Gemeinsam studieren wir 10 Chorsätze bekannter Songs, Lieder und eine Hymne ein: Kein schöner Land

  1. Kein schöner Land
  2. Spiritual Medley
  3. Nun danket Gott
  4. Thank you for the music
  5. Über Sieben Brücken musst du gehen
  6. Chöre
  7. Hevenu Shalom Alechem
  8. We shall overcome
  9. Von guten Mächten
  10. Der Mond ist aufgegangen

Das Notenmaterial wird von der Initiative kostenfrei auf der Website zur Verfügung gestellt, werden aber auch vor Ort ausgeteilt und wer möchte, kann sich zusätzlich zuhause mit den für die Aktion produzierten YouTube-Videos vorbereiten. Der Schirmherr der Aktion ist der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble. Mit dem Deutschen Musikrat besteht eine offizielle Kooperationspartnerschaft. Das Projekt wird durch das Programm „Neustart Kultur“ über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und den BMCO gefördert.

Weitere Informationen zum Projekt:3oktober.org  

Quelle: www.musikrat.de

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Ab heute Jumu-TV! https://www.tiefgang.net/ab-heute-jumu-tv/ Fri, 21 May 2021 22:52:36 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7949 [...]]]> Jumu ist die Abkürzung für „Jugend musiziert“, einem der traditionsreichsten Nachwuchsförderprogramme des Deutschen  Musikrates. Und da live ja nicht geht, geht  er ab heute auf Sendung – mit Jumu-TV!

Der Deutsche Musikrat teilt mit:

„Der digitale Stream JumuTV des diesjährigen Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“, einem Projekt des Deutschen Musikrates, geht am Samstag, 22. Mai um 17:30 Uhr auf Sendung. Das virtuelle Programm überträgt vom 22. bis zum 26. Mai Eindrücke des Bundeswettbewerbs ins Digitale und bringt so den Wettbewerb zu den Teilnehmenden, ihren Lehrkräften und allen „Jugend musiziert“-Interessierten nach Hause. Den Auftakt von JumuTV bildet das live gestreamte Eröffnungskonzert am 22. Mai 2021 um 18:00 Uhr mit den Bremer Philharmonikern unter der Leitung von Stefan Klingele. Das Konzert steht ganz im Zeichen von Johannes Brahms. Neben der Akademischen Festouvertüre op. 80, dem Doppelkonzert für Violine, Violoncello und Orchester a-Moll op. 102 sowie den Haydn-Variationen op. 56a zu hören. Der Stream von JumuTV läuft am Samstag, 22. Mai, ab 17:30 Uhr, von Sonntag bis Mittwoch ab 14:00 Uhr.

Zentrale Inhalte sind die Ergebnisbekanntgaben der Wertungen, die von der Moderatorin Katharina Herkommer live im Jumu-Studio präsentiert werden. Auf mehr als zehn Sendeplätzen werden Musikbeiträge ausgewählter Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu hören sein und ermöglichen so auf einzigartige Weise einen Einblick in die Vielfalt und Leistungsfähigkeit junger Musikerinnen und Musiker. Spannende Mitmach-Videos, virtuelle Stadtführungen durch Bremen und Bremerhaven, Hintergrundberichte, Interviews und Grußbotschaften ergänzen das Programm. Unter folgendem Link finden Sie die Programmübersicht: hierUm zum YouTube-Kanal zu gelangen, klicken Sie hier.

 

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Der neue Neustart https://www.tiefgang.net/der-neue-neustart/ Fri, 12 Mar 2021 23:08:03 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7721 [...]]]> Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch zusätzliche Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für eine Aufstockung und Fortsetzung des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR befürwortet.

Insgesamt wird der Bund damit zwei Milliarden Euro an Corona-Hilfen für den Kulturbereich zur Verfügung stellen. Dies entspricht dem gesamten Bundeskulturetat eines Jahres. Bereits im Sommer letzten Jahres wurde ein Rettungsprogramm unter dem Titel „Neustart“ bewilligt, das aber noch optimistisch vom Abebben der Inzidenzwerte und einem kulturellen Normalzustand zum Jahresende ausging.

Beim neuerlichen NEUSTART KULTUR wird künftig noch stärker ein Schwerpunkt auf Hilfen für einzelne Künstlerinnen und Künstler liegen. Dazu werden insbesondere Stipendienprogramme neu aufgelegt oder weiter ausgebaut. Diese hatten sich in den vergangenen Monaten als besonders wirksam und effektiv zur Abmilderung der individuellen Pandemiefolgen für Künstlerinnen, Künstler und Kreative herausgestellt. Darüber hinaus soll NEUSTART KULTUR neue Förderlinien enthalten, die in Zusammenarbeit insbesondere mit den jeweiligen Verbänden und nach Rücksprache mit dem Haushaltsausschuss schnellstmöglich starten sollen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Mit NEUSTART KULTUR haben wir im vergangenen Jahr ein Hilfspaket für unsere Kulturlandschaft geschnürt, das international seinesgleichen sucht. Mit den zusätzlichen Mitteln bauen wir möglichst viele der bereits erfolgreichen Förderlinien nun weiter aus, um dem zusätzlichen Bedarf durch den zweiten Lockdown gerecht zu werden. Gleichzeitig wird es neue Programme geben, mit denen wir bisherige Förderlücken schließen. Für dieses erneute, starke Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung unseres kulturellen Lebens in all seinen Facetten danke ich den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Wichtig ist jetzt, dass die Umsetzung so schnell wie möglich erfolgt.“

Unter anderem sollen im Bereich Musik und Darstellende Künste die Stipendien- und stipendienähnlichen Programme u.a. des Musikfonds, des Deutschen Musikrats sowie der Bundeskulturfonds fortgesetzt und neu ausgeschrieben werden. Auch die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern wird beispielsweise über das Förderprogramm „Dis-Tanzen“, das künstlerische Arbeiten freier Gruppen der Tanzszene unterstützt, aufgestockt.

Im Literaturbereich wird unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Literaturfonds die Förderung literarischer, alternativer und digitaler Angebote weiter ausgebaut. Die Mittel sollen insbesondere Autorinnen und Autoren der Kinder-und Jugendliteratur, Theaterautorinnen und Theaterautoren sowie Literaturübersetzerinnen und -übersetzern zugutekommen. Anträge können über die Webseiten des Deutschen Literaturfonds und des Deutschen Übersetzerfonds gestellt werden. Auch die Buch- und Verlagsbranche soll unterstützt werden.

Das Programm NEUSTART KULTUR besteht zurzeit aus rund 60 Teilprogrammen für verschiedene Sparten oder spartenübergreifende Digitalprogramme, die in enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds entwickelt wurden. Spartenübergreifend fördert der Bund in Kultureinrichtungen pandemiebedingte Investitionen. Auch diese werden kurzfristig erneut ermöglicht, um beispielsweise Theater, Festivals, Clubs und Musikaufführungsstätten ebenso wie Heimat- und Privatmuseen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten für die Wiederaufnahme ihres Betriebs unter den geltenden Corona-Regelungen fit zu machen.

Zum Ende des Jahres 2020 waren bereits 900 Millionen Euro und damit fast das gesamte ursprüngliche Volumen von NEUSTART KULTUR zur Ausreichung gestellt. Viele der Hilfsangebote – insbesondere die Stipendienprogramme – waren in kurzer Zeit deutlich überzeichnet, zumal der zweite, wesentlich schärfere und längere Lockdown finanziell nicht eingeplant war. Daraufhin hatte sich Kulturstaatsministerin Grütters innerhalb der Bundesregierung für zusätzliche Mittel stark gemacht. Am 3. Februar 2021 beschloss der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD daher die Aufstockung von NEUSTART KULTUR um eine weitere Milliarde Euro. Dies wurde im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 10. Februar 2021 noch einmal bestätigt.

Weitere Informationen zu NEUSTART KULTUR stehen bereit unter: www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

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Überbrückungshilfen III für Soloselbstständige https://www.tiefgang.net/ueberbrueckungshilfen-iii-fuer-soloselbststaendige/ Thu, 24 Dec 2020 09:50:13 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7471 [...]]]> Neuer Lockdown, neue Hilfen. Diesmal scheint es, dass das Problem von Soloselbständigen auch in der Politik mehr angekommen ist.

Mit dem ersten Lockdown kamen die Soforthilfen, dann die Überbrückungshilfen I und II. Was gut aussah, erwies sich für viele Soloselbständige auch in der Kulturarbeit als unbrauchbar. Denn die Soforthilfen wie auch Überbrückungshilfen orientierten sich vorwiegend an den Betriebs- und Sachkosten. Mieten, Leasing- und Betriebskostenverträge wurden bedient. Der Ausfall der quasi untersagten Arbeit aber blieb überwiegend unberücksichtigt. Denn Kreative waren es eh gewohnt, viele Dinge aus Kostengründen zusammen zu legen und sparsam hauszuhalten. Die eigene Wohnung war auch zugleich Atelier oder Proberaum. Leasingverträge weitestgehend gemieden oder eh aus Gründen nicht anerkannter Kreditwürdigkeit nicht zustande gekommen. Da war also wenig zu machen. Die Überbrückungshilfen mussten zudem von Steuerberater*innen oder Anwält*innen eingereicht werden, die zum einen über die unfreiwillige Mehrarbeit oft nicht glücklich waren. Zum anderen fraßen die Kosten für diese externen Dienste die eigentlichen Hilfen oft auf.

Nun orientieren sich die neuen Hilfen offenbar an Umsätzen. Wer also im Vorjahreszeitraum etwa 4000,- € Umsatz hatte, kann nun 75% zugeschossen oder erstattet bekommen. Die anderen 25% werden mit aktuellen Einnahmen gegengerechnet. So soll eine Überzahlung vermieden werden. Und: das System soll auch gleich bis Ende Juni 2021 gelten und die Zuschüsse nicht rückzahlbar sein.

Dies begrüßt der Deutsche Musikrat ausdrücklich in seiner aktuellen Mitteilung dazu:

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben darüber informiert, dass vom Corona-Lockdown im November betroffene Soloselbstständige erstmals finanzielle Hilfen beantragen können, die für Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen. So haben Soloselbstständige im Rahmen der „Novemberhilfen“ Anspruch auf eine Art fiktiven Unternehmerlohn, der bis zu 75% ihres durchschnittlichen Monatseinkommens von 2019 umfasst. Zudem sollen sie durch die sog. „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ für Januar 2021 bis Juni 2021 einen Gesamtbetrag von bis zu 5000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Anträge können voraussichtlich ab Ende November gestellt werden.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt das dringend benötigte Hilfsprogramm für Soloselbstständige und dankt Kulturstaatsministerin Monika Grütters für ihr beharrliches Engagement. Nach Monaten der intensiven kulturpolitischen Arbeit für eine berufliche und finanzielle Perspektive der Soloselbstständigen bieten die ‚Novemberhilfen‘ und die ‚Neustarthilfe für Soloselbstständige‘ nun für viele – ob direkt oder indirekt von dem neuerlichen Corona-Lockdown betroffen – einen finanziellen Hoffnungsschimmer. Wichtig ist jetzt, dass die Hilfen auch rasch und unbürokratisch bei den Soloselbstständigen ankommen: Eine schnelle Abwicklung der Anträge wie auch eine Nachbesserung in den Antragsregularien sind daher unabdingbar. Denn der erforderliche Nachweis von Soloselbstständigen, dass sie mindestens 80% ihres Umsatzes im Engagement mit vom Lockdown betroffenen Institutionen machen, ist eine unverhältnismäßig hohe Hürde. Eine offene Baustelle ist und bleibt zudem die Frage nach der Wertschätzung, die den Kreativschaffenden und ihrer Arbeit in diesem Land entgegen gebracht wird. Denn Kultur ist weder Freizeitvergnügen noch Sahnehäubchen, sondern lebensrelevant und Voraussetzung  für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Als erster Kulturdachverband forderte der Deutsche Musikrat im März 2020 Überbrückungsgelder für Soloselbstständige. Die wachsende Wahrnehmung der existenzbedrohenden Situation der Soloselbstständigen spiegelte sich auch in einem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020 wider sowie in einer Entschließung des Bundesrates vom 05. Juni 2020 für befristete monatliche Pauschalzahlungen an Soloselbstständige in der Corona-Zeit. Das zivilgesellschaftliche Engagement vieler Akteure, u.a.  des Deutschen Musikrates und des Deutschen Kulturrates, hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass für die Zeit des zweiten Lockdowns seit November 2020 erstmals ein Hilfsprogramm für Soloselbstständige aufgelegt wurde.“

Quelle: www.musikrat.de

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Musik gewinnt! https://www.tiefgang.net/musik-gewinnt/ Fri, 11 May 2018 22:42:15 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3608 [...]]]> Musik gehört auch ins alltägliche Schulleben. Besondere Stilblüten werden nun wieder um Bewerbungen gebeten.

Der Bundesverband Musikunterricht e.V. lobt wieder einen Preis für Projekte aus, die auch in der Schule den richtigen Ton treffen. In der Ausschreibung heißt es:

„„musik gewinnt!“ geht in die sechste Runde. Wieder sind Schulen und Schulstufen jeder Sparte aufgerufen, der Öffentlichkeit darzustellen, wie bei ihnen Musik und Musikunterricht das gemeinsame Arbeiten in der Gruppe und der gesamten Schule positiv bestimmen kann. Lust machen auf gemeinsames Singen und Spielen, das möchte dieser Wettbewerberreichen. Es sind wieder interessante Preise zu gewinnen, die im Herbst 2018 im WDR-Funkhaus in Köln vom Bundesverband Musikunterricht e.V. in Zusammenwirken mit dem Kulturradio WDR 3, der STIFTUNG HÖREN, der Strecker-Stiftung Mainz und dem Deutschen Musikrat verliehen werden. Also: Nicht lange warten und mitmachen! Einsendeschluss ist der 30. Juni 2018. 

Musikalisches Leben in Schulen

Zahlreiche Schulen in allen Bundesländern bieten ihren Schülerinnen und Schülern viel mehr als nur den „normalen“ Musikunterricht. Oft jedoch weiß kaum jemand außerhalb der Schule, welche Leistungen dabei erbracht werden und wie viel Freude dadurch vermittelt wird. Der  Bundeswettbewerb „musik gewinnt!“ möchte diese musikalisch besonders aktiven Schulen ausfindig machen und der Öffentlichkeit vorstellen. Sie sollen als Modelle dienen und andere Schulen zu ähnlichen musikalischen Aktionen anregen. Der Bundesverband Musikunterricht e.V. führt „musik gewinnt!“ im Jahr 2018 nunmehr zum sechsten Mal zusammen mit der Strecker-Stiftung, dem Kulturradio WDR 3, der STIFTUNG HÖREN und dem Deutschen Musikrat durch. Alle Partner tragen dazu bei, dass die Preisträger eine angemessene Öffentlichkeit finden. 

Wettbewerbskriterien

„musik gewinnt!“ – Musikalisches Leben in Schulen zeichnet Schulen aus, an denen

  • das Musikleben weit über den regulären Musikunterricht hinausgeht,
  • Musik und Musizieren im Zentrum des schulischen Lebens stehen,
  • möglichst viele Schülerinnen und Schüler ihre Schule zu einem Ort musikalischen Lebens machen,
  • nicht nur einzelne Musikprojekte durchgeführt werden, sondern eine kontinuierliche musikalischeArbeit stattfindet,
  • eine große Vielfalt musikalischer Aktivitäten angeboten wird (z.B. Chor, Orchester, Bläserensemble, Musical-AG, Kompositions-AG, Klassenmusizieren usw.),
  • es neue, ideenreiche musikalische Initiativen oder wegweisende Modelle gibt,
  • fächerübergreifende musikalische Aktionen stattfinden.

Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb „musik gewinnt! „wird für alle Schularten und –stufen ausgeschrieben. Die Einsendung kann digital per E-Mail oder postalisch erfolgen.

Einzureichen sind (bei postalischer Einsendung jeweils in fünffacher Ausfertigung)

  • ein schriftliches Portrait der musikalischen Aktivitäten an der Schule (bis zu fünf Seiten)
  • Audio-/Videodateien (gängige Dateiformate) oder Links zu Video-/Tonbeispielen bzw. Tonträger (in einem Standardformat abspielbar) oder/und DVDs
  • Anmeldebogen / Schulbescheinigung (in einfacher Ausführung, herunterladbar unter www.bmu-musik.de)
  • ggf. Bildmaterial / Presseberichte (in einfacher Ausführung).

Postalisch eingesandte Materialien können aus Kostengründen nicht zurück gesandt werden.

Einsendeschluss ist der 30. Juni 2018 (Poststempel / Maileingang)

Postalische Bewerbungen sind  zu richten an: Bundesverband Musikunterricht e.V., Bundesgeschäftsstelle, – Stichwort: musik gewinnt! – Weihergarten 5, 55116 Mainz, E-Mail-Adresse für elektronische Bewerbungen: bmu@bmu-musik.de

Jury

Über die Vergabe von Preisen entscheidet eine unabhängige und sachkundige Jury. Sie besteht aus Vertretern des Bundesverbands Musikunterricht, der Strecker-Stiftung, des Kulturradios WDR 3, der STIFTUNG HÖREN und des Deutschen Musikrates. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preise

Es werden bis zu  sechs Hauptpreise in Höhe von jeweils 2000 € ausgelobt. Bis zu zehn weitere Bewerber erhalten jeweils einen Förderpreis in Höhe von 300 €. Die Jury ist berechtigt, die Preise gegebenenfalls zu teilen oder keinen Preis zu vergeben. Alle teilnehmenden Schulen erhalten eine Urkunde.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Herbst 2018 im Rahmen einer WDR 3-Veranstaltung im großen Sendesaal des Westdeutschen Rundfunks in Köln statt.

Kontakt

Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.bmu-musik.de

Für Fragen und weitere Informationen steht die Bundesgeschäftsstelle des BMU zur Verfügung:

Bundesverband Musikunterricht e.V., Bundesgeschäftsstelle, Weihergarten 5, 55116 Mainz, Tel. 06131 – 23 40 49; E-Mail: bmu@bmu-musik.de; Web: www.bmu-musik.de

Download Anmeldeformular / Schulbescheinigung

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Integration durch Musik https://www.tiefgang.net/integration-durch-musik/ Fri, 16 Mar 2018 23:30:42 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3285 [...]]]> Musik verbindet Menschen – ganz gleich, aus welchem Land sie kommen und welche Sprache sie sprechen. Ein neues Informationsportal gibt nun Initiativen Hilfestellung, dies gekonnt zu nutzen.

Zur Online-Schaltung des neu eingerichteten Informationsportals „Musik und Integration medlet das Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ):

„Musik verbindet Menschen. Diese Kraft der Musik nutzen zahlreiche Projekte und Initiativen, um Menschen zu helfen, die vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland geflüchtet sind. Das Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ), eine Einrichtung des Deutschen Musikrats, stellt die Arbeit dieser Projekte nun in einem neuen Informationsportal „Musik und Integration“ vor.

Das Portal führt erstmals umfassende Informationen zu musikalischen Flüchtlingsprojekten bundesweit zusammen und bietet Akteuren und Veranstaltern wertvolle Hilfestellungen sowie Möglichkeiten der Recherche, des Austauschs und der Vernetzung.

Was brauche ich, um ehrenamtlich ein Musikprojekt mit Geflüchteten zu verwirklichen? Wie erreiche ich meine Zielgruppe? Welche interkulturellen Hürden könnte es geben, und wo bekomme ich finanzielle und organisatorische Unterstützung? Auf diese und andere Fragen finden Interessierte unter integration.miz.org nun praxisorientierte Antworten. So erzählen etwa Porträts und Interviews die Geschichten unterschiedlicher Projekte aus ganz Deutschland. Wissenschaftliche Fachbeiträge liefern Informationen zur Fortbildung oder zu jüngsten Tendenzen der Projektpraxis und -förderung. Konkrete Hilfe gibt eine umfangreiche FAQ-Seite, die das MIZ gemeinsam mit dem Landesmusikrat NRW entwickelt hat und die Akteure des Musiklebens dabei unterstützt, ihre Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Die Themen reichen von Fragen der Projektkonzeption und Kommunikation bis hin zu Aspekten der Qualifizierung und Weiterbildung. Ein geschütztes Forum steht speziell für den Austausch zur Verfügung.

Auch Probleme schaffen Erfahrungen

Mit dem neuen Portal reagiert das MIZ auf das starke Informationsbedürfnis vieler Anbieter in der musikalischen Integrationsarbeit. „Wir wollen dazu beitragen, durch Information und Vernetzung die Qualität der angebotenen Maßnahmen nachhaltig zu stärken. Die Erfahrungen vieler ehrenamtlich und professionell Tätiger zeigen, dass unter den Akteuren integrativer Angebote ein hohes Bedürfnis danach besteht“, erläutert Stephan Schulmeistrat, Leiter des MIZ. „Viele Projekte arbeiten inzwischen unter anderem deshalb sehr erfolgreich, weil sie auch aus Problemen hilfreiche Erfahrungen sammeln konnten. Solches Potenzial stellt die Plattform des MIZ nun auch anderen Veranstaltern zur Verfügung, damit Chancen besser genutzt werden können.“

Zwei Jahre lang hat das MIZ die Entwicklung musikalischer Angebote für Geflüchtete intensiv begleitet. Erfahrungen, die die Akteure in ihrer Arbeit gesammelt haben, wurden dabei zum wichtigen Impuls für den Aufbau der neuen Plattform. Neben praxisnahen Informationen gibt das Portal auch Anregungen für neue Angebote und deren Verwirklichung. Indem das MIZ „Musik und Integration“ aus den Bedürfnissen der Praxis heraus entwickelt und gestaltet hat, können Interessierte aus einer überregionalen Sicht heraus verstehen, wie musikalische Integrationsarbeit in Deutschland aktuell funktioniert: Wer sind die Träger, wer die Anbieter, woher kommen Förderungen, welche Ziele haben die Projekte und welche Probleme können auftreten?

Musik macht Heimat

Aufbauen konnte das MIZ bei der Entwicklung des Portals auf seinen Erfahrungen mit der im Oktober 2015 bereitgestellten Plattform „Musik macht Heimat – Engagement für Dialog“. Den Impuls dafür gaben die Mitglieder des Deutschen Musikrats, die die Resolution „Willkommen in Deutschland: Musik macht Heimat! Von der Willkommens- zur Integrationskultur“ verabschiedeten. Der Präsident des Deutschen Musikrats, Prof. Martin Maria Krüger, betont anlässlich der Eröffnung des Angebots: „Mit dem neuen Portal ‚Musik und Integration‘ wird das große Engagement für Geflüchtete und Zugewanderte im Musikbereich deutlich sichtbar. Integration ist dabei kein einseitiger Prozess, sondern die künstlerische Zusammenarbeit führt zu gegenseitiger Bereicherung. Die Neugierde auf das zunächst Unbekannte und Fremde im Bewusstsein der eigenen kulturellen Identität zu wecken und zu befördern sowie die eigenen Wurzeln zur Identitätsfindung zu stärken, ist ein zentrales Anliegen des Deutschen Musikrats.“

Quelle: integration.miz.org

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