Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ aus dem Sommer 2022 bringt Musikschulen und ihre Träger zunehmend in Bedrängnis.
Mit dem Urteil stellte das Bundessozialgericht fest, dass an Musikschulen kaum die Rahmenbedingungen für eine echte unternehmerische Tätigkeit gegeben sind. Die Konsequenz: Eine Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis in der jetzigen Form ist in der Regel rechtswidrig. Die Voraussetzungen für eine Honorarbeschäftigung sind im Sommer 2023 nochmals verschärft worden. Viele Kommunen mussten seitdem hohe Strafen zahlen. So steigt der Druck, sämtliche Honorarkräfte in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis zu bringen.
Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die Klarstellung des Bundessozialgerichts, dass Musikschullehrkräfte sozialversichert anzustellen sind. Denn es ist ein Unding, dass in manchen Gegenden in Deutschland die so wichtige Musikschularbeit vorrangig durch Honorarkräfte getragen wird. Die Musikschulträger bundesweit sind nun dringend aufgefordert, die Herausforderung der Umstrukturierung zu meistern. Hierfür müssen bedarfsgerecht Mittel bereitgestellt und kluge Stufenlösungen gefunden werden, um das Angebot der Musikschulen im vollen Umfang erhalten zu können. Eine gelingende Musikschularbeit mit abgesicherten Lehrkräften, die sich für die kulturelle Bildung in einer Kommune stark machen, ist eine Investition in die nachkommenden Generationen und für alle Bürgerinnen und Bürger ein großer Gewinn. So bietet das ‚Herrenberg-Urteil‘ jetzt die Chance, zu einer Stärkung der kommunalen Musikschulen beizutragen.“
Festanstellungen verringern u.a. die Gefahr von Altersarmut und damit auch finanzieller Belastungen der öffentlichen Kassen. Beispielhaft haben die Musik- und Kunstschule der Stadt Bielefeld und die Musikschule Leipzig auf das Urteil reagiert, die sämtliche Honorarkräfte angestellt haben. Der Verband deutscher Musikschulen, Trägerverband von derzeit mehr als 930 öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen bundesweit, engagiert sich bereits seit 50 Jahren für die Festanstellung von Musikschullehrkräften.
Geballtes Wissen zur Arbeitswelt im Musikunterricht: Ver.di hat sein Standardwerk „Ratgeber Musikschullehrkräfte“ 2024 vollständig überarbeitet. Im Ratgeber finden sich u.a. interessante Zahlen und Fakten zum Arbeitsmarkt Musikschulen, nützliche Informationen zu Arbeitszeiten, Tarifverträgen, Befristung, Steuern und Co., zur Versicherung über die KSK und zu Urheberrechtsfragen im Musikunterricht. Ver.di-Mitglieder können die neue Ausgabe per E-Mail an musik@verdi kostenfrei digital oder als Buch anfordern