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Wie viele sind ein Verein?

Vereinsfähig: drei Mitglieder (Foto: OurWhiskyFoundation / Pixabay)

Braucht ein Verein Massen für den Erfolg? Das Gesetz sagt: Drei sind bereits eine Welt.

Wer einen Verein gründet, hat meist große Visionen und möchte viele Menschen für eine gemeinsame Sache begeistern. Doch jenseits der Begeisterung stellt das Gesetz ganz konkrete Anforderungen an die Anzahl der Köpfe, die hinter einem eingetragenen Verein stehen müssen. Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. gibt hierzu wichtige Einblicke, damit dein Projekt nicht schon an den formalen Hürden scheitert.

Der magische Startschuss: Die Sieben bei der Gründung

Der Weg zum eingetragenen Verein (e. V.) führt über das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht. Hier gilt eine klare Grenze: Damit ein Verein überhaupt eingetragen werden kann, müssen mindestens sieben Gründungsmitglieder die Satzung unterschreiben. Diese Zahl soll sicherstellen, dass das Vorhaben auf einem stabilen Fundament steht und nicht nur das Projekt einer einzelnen Person ist.

Es ist also ratsam, sich schon frühzeitig nach Mitstreiter*innen umzusehen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Sobald der Verein im Register steht, ändert sich die rechtliche Lage jedoch ein wenig.

Das Überleben sichern: Die kritische Grenze von drei Personen

Nach der erfolgreichen Eintragung muss die Zahl der Mitglieder nicht zwingend bei sieben bleiben. Ein Verein kann schrumpfen, ohne sofort seine Rechtsfähigkeit zu verlieren. Das Gesetz zieht hier jedoch eine rote Linie bei der Zahl drei. Sinkt die Mitgliederzahl unter drei, kann das Amtsgericht dem Verein die Rechtsfähigkeit entziehen.

In der Praxis bedeutet das: Wenn nur noch zwei Mitglieder übrig sind, ist der Verein rechtlich gesehen in akuter Gefahr. Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. betont, dass ein solcher Mitgliederschwund dem Gericht gemeldet werden muss. Wer hier nachlässig ist, riskiert, dass der Verein von Amts wegen aufgelöst wird.

Die Anzahl der Mitglieder hat nicht nur rechtliche, sondern auch ganz praktische Auswirkungen auf den Vereinsalltag:

  • Demokratische Prozesse: In einem sehr kleinen Verein lastet die gesamte Arbeit auf wenigen Schultern. Wenn nur drei Personen den gesamten Verein bilden, müssen diese meist auch gleichzeitig den Vorstand stellen und die Mitgliederversammlung abhalten. Das kann zu Interessenkonflikten führen.
  • Stabilität und Nachfolge: Größere Vereine haben es meist leichter, neue Vorständ*innen aus den eigenen Reihen zu gewinnen. Bei einem Kleinstverein kann der Austritt einer einzigen Person das gesamte Konstrukt zum Einsturz bringen.
  • Finanzielle Basis: Viele Vereine finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge. Je mehr Mitglieder, desto breiter ist die finanzielle Basis für Projekte und Fixkosten.

Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Mitglieder, aber eine sehr wohl definierte Untergrenze. Ein Verein lebt von der Gemeinschaft und der Vielfalt seiner Akteur*innen. Wer dauerhaft an der Grenze von drei Mitglieder operiert, begibt sich auf dünnes Eis.

Es lohnt sich daher, regelmäßig aktiv um neue Mitglieder zu werben – nicht nur, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern um den Verein lebendig und zukunftsfähig zu halten. Eine gesunde Mischung aus erfahrenen Engagierten und neuen Impulsgeber*innen ist oft das beste Rezept für einen erfolgreichen Verein.

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