Seit Freitag ist die Eintragung in das UNESCO-Register, auch „Memory of the World“ genannt, offiziell: im Mai 2023 hat die UNESCO 21 Dokumente zur Geschichte der Hanse ins Weltdokumentenerbe aufgenommen.
Im Rahmen eines Festaktes im Lübecker Rathaus überreichte der Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Hartwig Lüdtke, dem Direktor des Staatsarchivs Hamburg, Dr. Udo Schäfer, die Urkunde, mit der sich auch drei Objekte aus dem Staatsarchiv Hamburg befinden, die wesentliche Aspekte aus der Geschichte der Hanse dokumentieren. Die drei historischen Dokumente wurden somit in das Weltdokumentenerbe aufgenommen wurden. Weitere Urkunden wurden den Vertretungen der Hansestädte Lübeck, Braunschweig, Bremen, Köln und Stralsund sowie der Länder Belgien, Dänemark, Estland, Lettland und Polen übergeben.
Aufgrund eines internationalen Antrags, der unter Federführung des Archivs der Hansestadt Lübeck erstellt wurde, hatte die UNESCO im Mai beschlossen, 21 Dokumente zur Geschichte der Hanse aus elf Institutionen in sechs Ländern in das Register des UNESCO-Programms „Memory of the World“ (Weltdokumentenerbe) einzutragen.
Dazu zählen aus dem Staatsarchiv Hamburg:
- das Hamburgische Schiffsrecht im Hamburger Roten Stadtbuch von 1301,
- die Sammlung der Hanserezesse und
- das Pfundzollbuch 1369.
Alle drei Dokumente können auch über die Seite des Staatsarchivs online eingesehen werden: Dokumente zur Geschichte der Hanse – hamburg.de. Dort gibt es auch weitere Informationen zu den Objekten.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die Aufnahme der Dokumente aus dem Hamburger Staatsarchiv ins Weltdokumentenerbe der UNESCO macht deutlich, welche Schätze das Staatsarchiv bewahrt, für Forschung nutzt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Die Hanse hat nicht nur Hamburgs Entwicklung, sondern die gesamte europäische Handelsgeschichte geprägt. Der gemeinsame Antrag der elf Institutionen aus sechs Ländern unterstreicht die Bedeutung und das Bewusstsein für unsere gemeinsame europäische Geschichte. Die 21 Dokumente erzählen eindrucksvoll die Geschichte des Handelsnetzwerks. Wir sind stolz, dass die UNESCO diese einzigartigen Dokumente nun unter besonderen Schutz gestellt hat und freuen uns, diese auch für nachfolgende Generationen erhalten und zugänglich machen zu dürfen. Im Staatsarchiv sind alle drei Schriftstücke digital jederzeit für alle zugänglich.“
Hamburgisches Schiffsrecht im Roten Stadtbuch
Mit dem Hamburgischen Schiffsrecht verwahrt das Staatsarchiv Hamburg eine frühe Aufzeichnung nordeuropäischen Seerechts. Es ist in dem in den Jahren 1301 bis 1306 entstandenen Hamburger Roten Stadtbuch überliefert worden. Das Hamburgische Schiffsrecht gibt Seerechtsgewohnheiten zwischen den am Seehandel beteiligten Gruppen wieder. Die Aufzeichnung hat die Entwicklung des Seerechts im hansischen Raum erheblich beeinflusst.
Staatsarchiv Hamburg, Bestand 111-1 Senat, Nr. 92692 – Bei dem Roten Stadtbuch handelt es sich um einen Codex im Folio-Format, dessen Holzdeckel mit rotem Leder überzogen ist. Der Beschreibstoff ist Pergament. Der Codex ist mit einer modernen mit Bleistift und in arabischen Ziffern vorgenommenen Paginierung versehen worden. Das Schiffsrecht folgt als separates Element auf eine Redaktion der lediglich in Abschriften des 14. und 15. Jahrhunderts überlieferten Aufzeichnung des hamburgischen Rechts aus dem Jahre 1270. Es ist in zwei Lagen auf den Seiten 259 bis 282 niedergeschrieben worden.
Das Hamburgische Schiffsrecht gibt Seerechtsgewohnheiten wieder, die in Aushandlungsprozessen zwischen den am Seehandel beteiligten Gruppen – den Reedern als Verfrachtern, den Schiffern, den Schiffsleuten und den Fernhandelskaufleuten als Befrachtern – entstanden sind. Mit der Risikoverteilung zwischen den beteiligten Gruppen bei Schiffbruch oder bei Seewurf sowie der Verpflichtung des Verursachers einer Schiffskollision zum Schadensersatz behandelt das Schiffsrecht bereits wesentliche Regelungsgegenstände des Seerechts. Bei einem Seewurf wurde Fracht über Bord geworfen, um eine Gefahr für Menschen und Schiff abzuwenden. Die Verschriftlichung dieser Rechtsgewohnheiten erfolgte zwischen 1259 und 1270 im Auftrag des Rates der Stadt Hamburg in mittelniederdeutscher Sprache durch den gelehrten Ratsschreiber Jordan von Boizenburg. Die Aufzeichnung hat die Entwicklung des Seerechts im hansischen Raum erheblich beeinflusst.
Digitale Abbildung: HAB – Handschriftendatenbank – Handschrift ed000059
Edition: Quellen zur Hansegeschichte, hrsg. von Rolf Sprandel (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 36 – Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe), Darmstadt 1982, B V 2, S. 397–403. – Mit moderner deutscher Übersetzung Das Hamburger Ordeelbook von 1270 samt Schiffrecht nach der Handschrift von Fredericus Varendorp von 1493 (Kopenhagener Codex). Textausgabe und Übersetzung ins Hochdeutsche mit rechtsgeschichtlichem Kommentar, hrsg. von Frank Eichler, Hamburg 2005, S. 339–375.
Literatur: Albrecht Cordes, Die Regelung von Interessenkonflikten im Seerecht des späten 13. Jahrhunderts. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 137 (2020), S. 52–90. – Udo Schäfer, Das Hamburgische Schiffsrecht. Eine frühe Aufzeichnung nordeuropäischen Seerechts. In: Festschrift für Margit Ksoll-Marcon, hrsg. von Bernhard Grau, Laura Scherr und Michael Unger, Bd. 2, Archivalische Zeitschrift 99, 2 (2022), S. 927–947.
Sammlung der Hanserezesse
Die Sammlung enthält Protokolle der Hansetage, die so genannten Hanserezesse, zwischen 1369 und 1410. Die Mitschriften geben den Verlauf der Verhandlungen auf Hansetagen wieder und dokumentieren so, worüber verhandelt und wie entschieden wurde.
Staatsarchiv Hamburg, Bestand 111-1 Senat, Nr. 38456 – Die Jahre 1358 und 1669 bilden die Eckdaten in der Geschichte einer zentralen hansischen Institution – des Hansetages. Obwohl bereits seit dem letzten Viertel des 13. Jahrhunderts Formen einer hansischen Konsensbildung erkennbar sind, bezeichnet die moderne historische Forschung überregionale Versammlungen nord-, nordwest- und nordostdeutscher Städte erst seit einer Versammlung in Lübeck im Jahre 1358 als Hansetage. Die Institution des Hansetages bestand 300 Jahre lang bis zum Jahre 1669. Allerdings war den in diesem Jahr in Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte Lübeck, Hamburg, Bremen, Braunschweig, Danzig und Köln nicht bewusst, dass es sich um den letzten Hansetag handeln würde.
Auf der Versammlung im Jahre 1358 wurden die Ergebnisse der Verhandlungen bereits in einen Rezess aufgenommen. Eine Tradition der Rezessschriftlichkeit aber setzte erst mit dem Rezess der Versammlung in Greifswald im Jahre 1361 ein. Die Quellenart der Hanserezesse gehört zur Quellengattung der Protokolle. »Es handelt sich um eine Mitschrift, die den Verlauf der Verhandlungen auf Hansetagen in einer auf die wesentlichen Elemente beschränkten und mit einer Struktur versehenen Form wiedergibt. Die Rezesse sind zwischen die Verlaufs- und die Ergebnisprotokolle einzuordnen« [Schäfer, S. 9 f.]. Für die Politik, die die Räte der Hansestädte innerhalb des hansischen Verbandes zu verfolgen gedachten, war die Verfügbarkeit von Abschriften dieser Protokolle unverzichtbar.
Neben den Rezesssammlungen des Staatsarchivs der Freien Hansestadt Bremen und des Historischen Archivs der Stadt Köln ist auch die Sammlung des Staatsarchivs der Freien und Hansestadt Hamburg in das Register aufgenommen worden. Letztere umfasst 31 Lagen in einem Koperteinband. Eine mit Tinte vorgenommen Paginierung weist 532 Seiten aus. Dabei sind die ersten beiden Seiten nicht einbezogen. Sie sind mit den Ziffern I* und I** versehen. Der Beschreibstoff ist Papier. Auf dem Deckel befindet sich die Aufschrift »Hanseatica Ab A[nn]o 1369«. Auf der im Übrigen leeren Seite I* findet sich die Aufschrift »Recessus«. In der Sammlung sind Rezesse von Hansetagen zwischen 1369 und 1410 überliefert.
Digitale Abbildung: Download; Edition: Hanserecesse – Hansischer Geschichtsverein e. V.
Literatur: Thomas Behrmann, Der lange Weg zum Rezeß. Das erste Jahrhundert hansischer Versammlungsschriftlichkeit. In: Frühmittelalterliche Studien 36 (2002), S. 433–467. – Tobias Boestad, Ein erster »hansischer« Moment. Lübeck, die »Seestädte« und die Frühformen hansischer Konsensbildung im späten 13. Jahrhundert. In: Hansische Geschichtsblätter 140 (2022), S. 31–57. – Joachim Deeters, Hansische Rezesse. Eine quellenkundliche Untersuchung anhand der Überlieferung im Historischen Archiv der Stadt Köln. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck. Festschrift für Antjekathrin Graßmann zum 65. Geburtstag, hrsg. von Rolf Hammel-Kiesow und Michael Hundt, Lübeck 2005, S. 427–446. – Carsten Jahnke, Die Reliquien jener grossartigen Bewegung. »Die Recesse und andere Akten der Hansetage« sowie das »Hansische Urkundenbuch«. In: Hansische Geschichtsblätter 137 (2019), S. 1–42. – Angela Huang/Ulla Kypta, Ein neues Haus auf altem Fundament. Neue Trends in der Hanseforschung und die Nutzbarkeit der Rezesseditionen. In: Hansische Geschichtsblätter 129 (2011), S. 213–229. – Angela Huang/Hennig Steinführer, Der Hansetag von 1669 und das »Ende der Hanse«. In: Niedersächsisches Jahrbuch 92 (2020), S. 9–45. – Udo Schäfer, Hanserezesse als Quelle hansischen Rechts. In: Albrecht Cordes (Hrsg.), Hansisches und hansestädtisches Recht (Hansische Studien 17), Trier 2008, S. 1–14.
Das Pfundzollbuch
Staatsarchiv Hamburg, Bestand 311-1 Kämmerei I, Nr. 276, Bd. 1 – Das Pfundzollbuch gibt Auskunft über den im Jahre 1369 über den Hamburger Hafen abgewickelten Warenverkehr. Hintergrund war ein Bündnis gegen den dänischen König Waldemar IV. Atterdag: Auf einem Hansetag zu Köln im Jahre 1367 hatten sich Hansestädte gegen ihn zusammengeschlossen. Zur Finanzierung der militärischen Maßnahmen sollte in den hansischen Häfen eine als Pfundzoll bezeichnete Abgabe auf Waren und Schiffe erhoben werden. Auf einem Hansetag zu Stralsund im Jahre 1368 entschloss sich auch Hamburg, der Kölner Konföderation beizutreten und einen Pfundzoll zu erheben.
Nach der Eroberung Schonens und Gotlands durch den dänischen König Waldemar IV. Atterdag in den Jahren 1360 und 1361 kam es zu militärischen Auseinandersetzungen von Hansestädten und verbündeten norddeutschen Landesherren mit dem dänischen König. Nach dessen Niederlage konnte der Konflikt im Jahre 1370 durch den Frieden von Stralsund beigelegt werden. Auf einem Hansetag zu Köln im Jahre 1367 hatten sich Hansestädte in der Kölner Konföderation zu einem Bündnis gegen den dänischen König zusammengeschlossen. Zur Finanzierung der militärischen Maßnahmen sollte in den hansischen Verlade- und Entladehäfen eine als Pfundzoll bezeichnete Abgabe auf Waren und Schiffe erhoben werden. Erst auf einem Hansetag zu Stralsund im Jahre 1368 hatte sich Hamburg entschlossen, der Kölner Konföderation beizutreten und einen Pfundzoll zu erheben.
In das Register ist neben Pfundzollbüchern des Archivs der Hansestadt Lübeck und des Staatsarchivs Torún das Pfundzollbuch 1369 des Staatsarchivs Hamburg aufgenommen worden. Es besteht aus zwei miteinander verbundenen Lagen ohne Einband. Während die 1. Lage 30 Blätter umfasst, besteht die 2. Lage aus 8 Blättern. In die 1. Lage sind darüber hinaus zwei kleinformatige Blätter eingeheftet. Die Aufzeichnung weist ein Folio-Format auf. Der Beschreibstoff ist Papier. Das Pfundzollbuch gibt Auskunft über den im Jahre 1369 über den Hamburger Hafen abgewickelten Warenverkehr.
Digitale Abbildung: Download
Edition: Das Hamburgische Pfundzollbuch von 1369, bearb. von Hans Nirrnheim (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg 1), Hamburg 1910.
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Das Programm „Memory of the World“ besteht seit 1992. Durch Aufnahme von Dokumenten in dessen Register werden diese exemplarisch hervorgehoben und gewürdigt. Als Weltdokumentenerbe sind sie auf Dauer zu erhalten und zugänglich zu machen.