Ratgeber für Künstler*innen ohne Bühne

Raus auf die Straße!

Wenn nicht im Club, dann auf der Straße ... (Foto: tee_zett / Pixabay)

Musiker*innen aber auch anderen Künstler*innen fehlen zur Zeit ihre angestammten Bühnen. Aber bevor sie ganz auf der Straße sitzen, können sie  diese zu Bühnen machen. Ein Revival der Straßenmusik und des -theaters.

Und vielleicht wäre eine ganz gute Idee, sich nicht nur sicht- und hörbar zu machen, sondern zugleich  neue Formate des „unplugged“ auszuprobieren.

Die administrative Regelung zur „Straßenkunst“ findet sich in einem Merkblatt, das etwa beim Bezirk Mitte online abrufbar ist: Merkblatt Strassenmusik in Hamburg-Mitte

Dort heißt es in Satz 1: „Straßenkunst trägt zur Belebung der Innenstadt bei.“

Sie darf zwischen 10 und 21 Uhr ausgeübt werden und an einer Stelle jeweils 30 Minuten lang. Dann muss weitergezogen werden. Im Grunde darf alle 150 Meter Straßenkunst aufgeführt werden, was bei einer mittelmäßigen Einkaufsstraße schon eine ganz gewaltige Bühne werden kann.

Und: „Nicht verstärkte und eher „leise“ Musikinstrumente wie akustische Gitarren oder Geigen sowie Straßenmusik/Pantomime werden geduldet. Lautstarke Instrumente, wie Trommeln und Trompeten jeder Art, Dudelsackpfeifen usw., sowie Verstärker und sonstige Tonwiedergabegeräte dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.“

Diese sind nicht ausgeschlossen, bedürfen aber einer Genehmigung. Die ist beim jeweiligen „Fachamt Management des öffentlichen Raumes“ einholbar.

Ebenso interessant für den musikalischen Teil: GEMA-Gebühren sind nicht fällig! (hr)

 

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