Das Erbe der Stadt
Am 1. Januar 1921 trat das Hamburger Denkmalschutzgesetz in Kraft und gibt seit nunmehr 100 Jahren einen wichtigen Rahmen vor, in dem die Stadt ihr baukulturelles Erbe bewahrt.
Am 1. Januar 1921 trat das Hamburger Denkmalschutzgesetz in Kraft und gibt seit nunmehr 100 Jahren einen wichtigen Rahmen vor, in dem die Stadt ihr baukulturelles Erbe bewahrt.