Im Zweifel die Mitgliederversammlung
Ein Mitglied schießt im Verein häufig quer. Dann zahlt es seine Mitgliedsbeiträge nicht. Endlich ein Grund, es auszuschließen? So einfach ist es nicht …
Ein Mitglied schießt im Verein häufig quer. Dann zahlt es seine Mitgliedsbeiträge nicht. Endlich ein Grund, es auszuschließen? So einfach ist es nicht …
Auch als gemeinnützig anerkannte Vereine unterliegen dem Körperschaftssteuerecht, genießen aber einige Freiräume. So bei Einnahmen im sogenannten „idellen Bereich“. Der soll nun noch mal ausgeweitet werden. Eine gute Nachricht.