Bund und Länder unterstützen Vereine
Unter dem Titel „Schutzschild für Deutschland“ unterstützt der Bund Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen mit Zuschüssen, Darlehen und über eigene Fonds. Auch gemeinnützige Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt.