Denkmalrat rügt intransparentes Verfahren des geplanten Abrisses

Tschüss Deutschlandhaus!

Ist das Hamburg oder kann das weg? Auch dem Deutschlandhaus droht die Abrissbirne. (Foto: abg-Group)

In Hamburg wird gebaut und saniert als wollte man die Stadt neu erschaffen. Dabei trifft es auch manch altes Schätzchen. Jetzt ist das Deutschlandhaus am Gänsemarkt dran. Nicht nur der Denkmalrat ist verärgert.

Das Deutschlandhaus am Gänsemarkt wurde von 1928 bis 1929 nach Entwürfen von Fritz Block und Ernst Hochfeld als Bürohaus mit Lichtspieltheater, Kaufhaus und Ladenpassage errichtet. Der heute nicht mehr existente Ufa-Palast gehörte mit etwa 2.700 Plätzen zu den größten Kinos in Europa. Das markante achtstöckige Gebäude wurde in der seinerzeit modernen Stahlskelettbauweise errichtet. Die Backsteinfassade ist mittels Fensterbändern horizontal gegliedert und so ist es eines der wenigen erhaltenen frühmodernen Gebäuden dieser Art in ganz Deutschland. Es wurde von der ABG-Unternehmensgruppe erworben, die von sich selbst sagt, dass sie immobilienwirtschaftliche Großprojekte in den Wirtschaftsmetropolen Deutschlands projektiert, errichtet und erfolgreich vermarktet.

Nach nur kurzer Diskussion fasste der Denkmalrat in Hamburg nun einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Denkmalrat bedauert den bevorstehenden Abbruch des Deutschlandhauses. Zugleich rügt er die Intransparenz des Verfahrens. 

Das Deutschlandhaus, ein früher bedeutender Stahlskelettbau mit einer modernen, horizontal gegliederten Fassade, wäre zweifelsohne denkmalwürdig gewesen. Leider wurden die Veränderungen der 70er und 80er Jahre nicht denkmalpflegerisch begleitet bzw. in einer der Bedeutung des Gebäudes angemessenen Qualität ausgeführt, so dass dieser stadtbildprägende Bau gegenüber der Finanzbehörde und im Bereich des Ensembles Gänsemarkt heute kaum noch als dessen konstituierender Teil angesehen werden kann. Der Denkmalrat beklagt, dass an einer stadtgeschichtlich und denkmalpflegerisch so zentralen Stelle Hamburgs erneut ohne jedwede öffentliche Beteiligung über Abriss und Neubau entschieden wurde. 

Der Denkmalrat fordert, dass sich der Neubau in seinen Dimensionen und im Besonderen in seiner geplanten Dachgestaltung in das städtebauliche Ensemble einpasst. Er unterstützt das Denkmalschutzamt nachdrücklich in seiner Forderung, dass sich der geplante Neubau auch in der Fernsicht der Stadtsilhouette unterordnet und diese nicht durch eine aufgewölbte gläserne Dachkonstruktion nachhaltig stört.“ 

Quelle: hamburg.de/bkm/denkmalrat/

 

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