Miete, Pacht und Zinsen:

Grundlagenwissen zur Vermögensverwaltung im Verein

(Foto: Falco / Pixabay)

Die Vermögensverwaltung ist eine weitere steuerliche Sphäre gemeinnütziger Organisationen. Aber wo fängt es an und wo hört es?

Das Vereins- und Stiftungszentrum bringt mit einem Videobeitrag Licht ins Dunkel:

„Die Vermögensverwaltung ist eine weitere steuerliche Sphäre gemeinnütziger Organisationen und umfasst Tätigkeiten, welche vorhandenes Vermögen der Organisation bzw. bestehende Rechte zur Erzielung von Einkünften nutzt. Ein klassisches Beispiel für die Vermögensverwaltung ist etwa die langfristige Vermietung einer eigenen Immobilie.

Im Zusammenhang mit der Verwaltung eigenen Vermögens bzw. der „Fruchtziehung“ hieraus stellen sich – wie sollte es auch anders sein – einige rechtliche Fragen.

So zum Beispiel zur steuerlichen Einordnung von Umsätzen und Erträgen, aber auch mit Blick auf die Abgrenzung etwa zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Für diesen Videobeitrag wurde Sandra Oechler, ihres Zeichens Steuerberaterin sowie zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeit, eingeladen. Für das Vereins- und Stiftungszentrum beantwortet sie einige wichtige steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung im Bereich gemeinnütziger Organisationen:

  • Wie ist der Begriff Vermögensverwaltung im Zusammenhang mit gemeinnützigen Vereinen zu verstehen?
  • Wie lässt sich die Vermögensverwaltung vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abgrenzen?
  • Welche Einnahmen gehören üblicherweise in den Bereich Vermögensverwaltung?
  • Ist die Verwaltung eigenen Vereinsvermögens in der Satzung zu berücksichtigen?
  • Wie wirkt sich die Vermögensverwaltung bei gemeinnützigen Vereinen umsatzsteuerlich aus?
  • Wie wirkt sich die Vermögensverwaltung bei gemeinnützigen Vereinen ertragssteuerlich aus?
  • Gibt es eine Obergrenze für Einnahmen aus der Vermögensverwaltung?
  • Können Gewinne und Verluste eines Vereins mit Mitteln aus der Vermögensverwaltung verrechnet werden?
  • Können Einnahmen aus der Vermögensverwaltung zur Rücklagenbildung verwendet werden?
  • Können einzelne Einnahmen bzw. Ausgaben eigentlich auch unter den verschiedenen steuerlichen Bereichen einer gemeinnützigen Organisation aufgeteilt werden?
  • Welche Probleme können ggf. im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung auftreten? Können sich hieraus Risiken für die Gemeinnützigkeit ergeben?“

 

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