Kultur ist keine Unterhaltung, auch wenn sie dies sein kann. Sie kann aber auch integrierend sein. Dieser Aspekt ist nun insbesondere der Kulturstiftung des Bundes wichtig. Also wird gefördert.
Wie Kultur integrieren kann, macht zum Beispiel „360° – Der Fonds für Kulturen der Stadtgesellschaft“ deutlich. Die Kulturstiftung des Bundes hat ihn aufgelegt, um Kultureinrichtungen darin zu unterstützen, die Gesellschaft in ihrer gesamten Vielfalt in den Blick zu nehmen und dabei verstärkt auch Menschen mit Migrationsgeschichte einzubeziehen. Das gilt für Theater ebenso wie für Bibliotheken oder Musikschulen. Der Fonds hilft ihnen dabei, Programm, Personal und Publikum so zu entwickeln, dass auch bisher nicht erreichte gesellschaftliche Gruppen einen Zugang zu den Angeboten finden können.
Das Programm „360°“ ist Teil eines von insgesamt fünf Kernvorhaben des Bundes, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, zusammen mit mehr als 200 Akteurinnen und Akteuren aus Kultureinrichtungen und -organisationen sowie Migrantenverbänden in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet wurden.
Unter dem Titel „Zusammenwachsen: Vielfalt gestalten – Einheit sichern“ wurde das „Kulturkapitel“ in Phase IV des Nationalen Aktionsplans Integration aufgenommen. Das Bundeskabinett hat heute den Teilen Phase IV und V des Aktionsplans zugestimmt.
Grütters: Kulturelle Teilhabe stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt
Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstrich aus diesem Anlass die Bedeutung der Kultur als „Integrationsmotor“. Gerade in Zeiten wachsender Ressentiments könnten Kunst und Kultur enorme Kräfte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt entfalten, so die Kulturstaatsministerin.
Kulturelle Teilhabe und Diversität sollten deshalb in den vom Bund geförderten kulturellen Einrichtungen als Kern- und Querschnittsaufgabe verankert werden, um ein Zusammenwachsen in Vielfalt aktiv zu fördern, forderte Grütters. „So tragen wir auch der größeren gesellschaftlichen Vielfalt in Deutschland Rechnung.“
Die Förderung und Weiterentwicklung von Diversitätskonzepten steht im Mittelpunkt der im Kulturkapitel genannten Kernvorhaben.
Kultureinrichtungen, die vom Bund gefördert werden, sollen deshalb noch mehr als bisher die Teilhabe aller Menschen an ihren Angeboten als zentrale Aufgabe betrachten. Um das zu erreichen, soll die Diversität bei Personal, Publikum, Programm und Partnern weiter ausgebaut werden.
Verstärkt wird auch die Zusammenarbeit bundesgeförderter Einrichtungen. Im Rahmen des neuen Netzwerks kulturelle Bildung und Integration 2.0.wird der operative Erfahrungsaustausch bundesgeförderter Kultureinrichtungen verbessert. Das Netzwerk wird vom Haus Bastian, Zentrum für kulturelle Bildung der Staatlichen Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz, organisiert.
Migrationsgeschichte – Thema in Museen
Ganz gezielt soll auch die Migrationsgeschichte stärkere Beachtung im musealen Kontext finden. Die Bundesregierung will daher Migrationsgeschichte und -gegenwart in Museen abbilden und hierzu eine Reihe von Museen umfangreich fördern.
Um eine breitere Wissensbasis zu erhalten, wird der Deutsche Kulturrat im Rahmen der Initiative Kulturelle Integration in diesem Jahr einen Bericht zur Diversität in bundesgeförderten Einrichtungen erarbeiten. Die im Kulturkapitel aufgeführten Vorhaben werden am 9. März auf dem 13. Integrationsgipfel vorgestellt.
Der Nationale Aktionsplan Integration wird koordiniert von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Widmann-Mauz. Den Auftakt zur Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I bildete der 10. Integrationsgipfel im Juni 2018 im Bundeskanzleramt. Seitdem wurden in verschiedenen Themenforen Vorhaben des Bundes ausgearbeitet, die nun im Nationalen Aktionsplan Integration beschlossen werden. Dieser ist seiner Struktur nach an den Phasen des Integrationsprozesses angelehnt.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung