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Mitglieder und die Girokarte des Vereins

Wenn Mitgleider die Vereinsgirokarte nutzen, sollte man auf einige Dinge achten. (Foto: ArtfulColorWorks / Pixabay)

Es ist eine heikle Situation, die in vielen Vereinen vorkommt: Ein Vereinsmitglied, das nicht zum Vorstand gehört, erhält die Girokarte, um Anschaffungen oder andere Geschäfte für den Verein zu tätigen. Was aber, wenn dann Geld fehlt oder die Ausgaben nicht nachvollziehbar sind?

Wie das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. nun schreibt, zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Urteil vom 21.05.2024, 19 U 121/23), wie schnell aus Vertrauen ein rechtliches Problem werden kann.

Der Fall: Über 5.000 Euro im Nirgendwo

Ein Vereinsmitglied nutzte mit angeblicher Zustimmung des Vorstands die Girokarte des Vereins, um Wettkampfkosten zu decken. Doch als fast 5.500 Euro durch 26 Geldabhebungen nicht mehr zugeordnet werden konnten, forderte der Verein Rechenschaft. Das Mitglied weigerte sich, und der Streit landete vor Gericht.

Das OLG Karlsruhe musste klären, ob das Mitglied eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Verein hatte. Eine solche Pflicht besteht in der Regel, wenn ein Auftragsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 666 BGB) vorliegt. Dabei handelt der*die Beauftragte unentgeltlich für den Auftraggeber. Das Gericht entschied jedoch, dass in diesem speziellen Fall kein solches Verhältnis bewiesen werden konnte. Der Verein hatte nicht ausreichend dokumentiert, wie das Mitglied in den dauerhaften Besitz der Karte gelangte und ob die Abhebungen auf einem klaren Auftrag beruhten.

Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig klare Regelungen sind, um solche chaotischen Zustände zu vermeiden. Zwar wurde im vorliegenden Fall keine Rechenschaftspflicht festgestellt, doch das Gericht betonte, dass diese sehr wohl entstehen kann, wenn ein*e Vereinsfunktionär*in die Bankkarte samt Geheimzahl aushändigt, um jemanden regelmäßig Geschäfte tätigen zu lassen.

Praxistipps für deinen Verein

Um dich vor ähnlichen Problemen zu schützen, solltest du unbedingt diese Punkte beachten:

  1. Klare Regeln festlegen: Die Befugnisse und Verantwortlichkeiten für die Nutzung der Vereinskonto-Girokarte müssen eindeutig geregelt und schriftlich festgehalten werden.
  2. Dokumentation ist entscheidend: Halte fest, wem die Karte ausgehändigt wird und wofür sie verwendet werden darf.
  3. Vorsicht bei Dauer-Vollmachten: Wenn ein Mitglied regelmäßig Zugriff auf das Vereinskonto hat, sollte das am besten über eine offizielle Vollmacht bei der Bank geregelt werden – nicht über die private Weitergabe einer Girokarte.
  4. Rechenschaftspflicht einfordern: Lege von vornherein fest, wie Rechenschaft über die getätigten Ausgaben abzulegen ist (z.B. durch Belege, Quittungen und einen klaren Bericht).

Ein solider rechtlicher Rahmen ist unerlässlich, um das Vertrauen im Verein zu bewahren und die Finanzen zu schützen.

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