Ein Verein ist keine Vermögensverwaltung
Ein Verein, der nur zur Verwaltung seines Vereinsvermögens besteht? Das reicht nicht, so entschiedne nun Richter des Bundesgerichtshofs. Aus gutem Grund.
Ein Verein, der nur zur Verwaltung seines Vereinsvermögens besteht? Das reicht nicht, so entschiedne nun Richter des Bundesgerichtshofs. Aus gutem Grund.
Ein Verein ändert seine Satzung, das Vereinsregister erkennt diese nicht an. Und was zählt nun?
Kultur ohne Vereine – kaum denkbar. Aber das Vereinsrecht ist nicht immer zu verstehen. Kein Grund zum Verzweifeln. In lockerer Folge wollen wir manche Dinge aufklaren. Heute: Der Namenszusatz ´e.V.` und seine Bedeutung.