Veranstalter trägt Verantwortung
Der Begriff der Verkehrssicherungspflicht gehört im Vereinsleben wohl nicht zum alltäglichen Sprachgebrauch, jedoch kommt ihm eine überragende Bedeutung zu, wenn es um die allgemeine Sicherheit geht.
Der Begriff der Verkehrssicherungspflicht gehört im Vereinsleben wohl nicht zum alltäglichen Sprachgebrauch, jedoch kommt ihm eine überragende Bedeutung zu, wenn es um die allgemeine Sicherheit geht.
Ordentliche, Ehrenhafte oder Fördernde – Mitgliedschaften kann es jede Menge geben. Aber wer darf wann wozu (mit-)bestimmen? Ein Urteil klärt nun auf.