Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände aktualisierten Handreichung:

Zum Umgang mit NS-Raubgut

Foto: Landesmuseum Oldenburg /Marcus Kenzler

Ein politisches Grundsatzdokument und praktische Arbeitshilfe zugleich soll die neue Handreichung der Kulturministerien sein, um den Umgang mit Raubgut des Nationalsozialismus weiter anzuschieben.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die Kulturministerinnen und -minister der Länder und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben eine aktualisierte Fassung ihrer Handreichung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut vorgelegt.

Es ist zwar nicht rechtlich verbindlich, aber dort heißt es:

„Die Aufklärung des nationalsozialistischen Kulturgutraubs und die Auseinandersetzung mit den Schicksalen der überwiegend jüdischen Opfer sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben von immenser Bedeutung. Das furchtbare Unrecht des NS-Regimes kann nicht ungeschehen gemacht werden. Möglich und notwendig ist aber seine Aufarbeitung, und dazu gehört die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kulturgutraubs. Sie verdient jede Anstrengung. Denn jedes einzelne Werk, dessen Provenienz geklärt und das vielleicht sogar restituiert werden kann, trägt zur Vervollständigung des immer noch lückenhaften Bilds der historischen Geschehnisse bei. Dieses Bild − wo immer möglich − zu ergänzen, das sind und bleiben wir den ihres Eigentums und ihrer Rechte beraubten, von den Nationalsozialisten verfolgten und ermordeten Menschen und ihren Familien schuldig.“

Der Vorsitzende der Kulturminister-Konferenz, Hamburgs Senator für Kultur und Medien, Dr. Carsten Brosda: „Die überarbeitete Handreichung ist beides zugleich: politisches Grundsatzdokument und praktische Arbeitshilfe. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände heben damit gemeinsam die immense gesellschaftliche Bedeutung der Aufklärung des nationalsozialistischen Kulturgutraubs hervor und tragen dazu bei, die Erforschung der Werkprovenienzen und des Schicksals der überwiegend jüdischen Opfer weiter voranzubringen.“

Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters sagte: „Die aktualisierte Handreichung ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubes, den wir gemeinsam mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gehen. Die Handreichung ist eine zentrale Leitlinie für die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien. Damit bekräftigen wir unser Bekenntnis zur weiteren Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubes. Dieses Engagement sind und bleiben wir gerade den jüdischen Opfern und ihren Familien schuldig, die von den Nationalsozialisten ihres Eigentums, ihrer Rechte und vielfach ihres Lebens beraubt wurden.“

Oberbürgermeister Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages, für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Die Aufklärung, Rückgabe oder Entschädigung von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen ist den Kommunen ein sehr wichtiges Anliegen. In den vergangenen zwanzig Jahren seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung sind verschiedene Schritte dafür realisiert worden. Zum Beispiel wurden Stellen zur Provenienzforschung geschaffen, Forschungsvorhaben realisiert und Fördermittel bereitgestellt. Gemeinsam mit Bund und Ländern erneuern die Kommunen ihr Bekenntnis zum Umgang mit NS-Raubkunst. Die aktualisierte Handreichung soll mit praktischen Hilfestellungen die Aufklärungsarbeit in kommunalen Museen, Bibliotheken und Archiven weiter stärken und unterstützen.“

Die Neufassung basiert auf der letztmalig 2007 überarbeiteten Handreichung von 2001. Sie konzentriert sich stärker als bisher auf eine grundlegende Darstellung der politischen Aspekte der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubes. Die Handreichung soll an das Thema heranführen, die hohe Bedeutung der Aufarbeitung unterstreichen und gerade auch diejenigen ansprechen, die bisher mit der Thematik nicht oder wenig befasst waren. Die aktualisierte Handreichung berücksichtigt die seit 2007 erfolgten Entwicklungen und Neuerungen, insbesondere die Errichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste im Jahr 2015. Sie liegt zunächst als Online-Dokument vor. Eine Broschüre sowie eine englischsprachige Fassung werden zeitnah folgen.

www.kulturgutverluste.de

Die Broschüre kann kostenlos per E-Mail an K47@bkm.bund.de angefordert werden.

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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