Hamburger Verband vergibt zum 8. Mal den Preis für die Besten des Jahres:

Die Club-Krönung!

Foto: André Benz (Despositphoto)

Ein Jahr der Konzerte, Parties und Festivals neigt sich dem Ende. Und was davon war nun das Beste? Eine Jury beginnt ihre Arbeit.

In der Pressemitteilung des Clubkombinats Hamburg heißt es:

„Bereits zum achten Mal verleiht das Clubkombinat – der Verband der Hamburger Club-, Party- und Kulturereignisschaffenden – mit Unterstützung der Behörde für Kultur und Medien Hamburg, den Club Award. Mit diesem Award werden die Leistungen von Hamburgs Konzertbühnenbetreibern honoriert und damit die Bedeutung der Club- und Konzertkultur öffentlich hervorgehoben. Veranstaltungsort der Preisverleihung wird am 25. Januar 2018 das Docks am Spielbudenplatz sein.

Im Rahmen der Preisverleihung werden auch in diesem Jahr wieder Preise in zehn verschiedenen Kategorien sowie Preisgelder in Höhe von 10.000 € vergeben. Eine bis zu 250 Personen umfassende Jury, bestehend aus unterschiedlichen Experten der Hamburger Musikszene (Agenturen, Dienstleister, Medien und Musikjournalismus, Live-Clubs, VeranstalterInnen), wählt die Preisträger in sieben Kategorien per Punktevergabe aus:

  • Musikclub mit dem innovativsten Konzertprogramm
  • Stärkste Newcomer Förderung
  • Bester Fremdveranstalter / Clubpromoter
  • Bester neuer Club
  • Beste Musikveranstaltung unterteilt in
    • Konzert des Jahres
    • Clubnacht des Jahres
    • Festival des Jahres – klein aber fein

Der bei den ClubgängerInnen beliebteste Musikclub des Jahres wird per Online-Voting ermittelt und mit dem Publikumspreis ausgezeichnet. Hamburgs ClubgängerInnen sind aufgefordert, ihre Stimme vom 17.12.2017 bis einschließlich 21.01.2018 auf award.clubkombinat.de abzugeben. Der Vorstand des Clubkombinats verleiht zudem einen Ehrenpreis an eine Person oder Institution, die sich besonders für die Hamburger Clubkultur und ihr Fortbestehen eingesetzt hat.

Mit der zerbrochenen Gitarre soll hingegen auf Missstände und Negativentwicklungen aufmerksam gemacht werden, die zum „Spielstätten Verlust“ beitragen. Im Idealfall können damit Lösungsmöglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung aufgezeigt werden.

ClubbetreiberInnen und VeranstalterInnen können sich ab sofort für die Preisvergabe bewerben. Das Bewerbungsverfahren läuft über ein Online-Portal: Bewerbung. Die Bewerbungsfrist endet am 20. Dezember 2017. Bis zu diesem Datum kann die Bewerbung unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen übermittelt werden. Zum rechtsgültigen Abschluss muss ein unterschriebenes Formblatt an das Clubkombinat übermittelt werden. Dabei sichert der Poststempel vom 20.12.17 den fristgerechten Eingang.

KONTAKT: Clubkombinat Hamburg e.V., Kastanienallee 9, 20359 Hamburg, Tel.: 040/23518357

E-Mail: kontakt@clubkombinat.de“

Quelle: clubkombinat.de

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