Bundestag hat Erleichterungen im Vereinsrecht verabschiedet

Digitale Mitgliederversammlungen einfacher

Foto: Hermann / Pixabay
Eine ordnungsgemäße Mitgliederversammlung hat einiges zu erfüllen. Präsenz war eine Bedingung, die nun Vergangenheit werden kann …

Wie das Nachrichtenmagazin „Tagessschau“ Anfang Februar 2023 berichtete, hat der Bundestag beschlossen, die Abhaltung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen zu erleichtern. Neben Videokonferenzen soll künftig auch die Teilnahme per Chat oder Telefon möglich sein. Eine entsprechende Regelung in der Satzung ist nicht mehr nötig.
Vereine sollen Mitgliederversammlungen künftig generell auch komplett virtuell oder in hybrider Form – also mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern – abhalten dürfen. Alle Teilnehmen haben dabei das volle Stimmrecht. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen.
Bisher war dafür eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung die Voraussetzung. Eine Änderung der Satzung, um digitale oder hybride Versammlungen möglich zu machen, soll durch das Gesetz nicht mehr nötig sein.
Vereine haben aber weiter die Möglichkeit, hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen in ihren Satzungen auszuschließen. Bisher müssen Mitgliederversammlungen nach Vereinsrecht grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Virtuelle Mitgliederversammlungen sind nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder ausdrücklich zustimmen.
Künftig kann zu einer hybriden Versammlung einberufen werden. Sollte der Wunsch nach komplett virtuellen Versammlungen bestehen, kann darüber dann per Mitgliederbeschluss entschieden werden. Die Teilnahme wäre laut Gesetz „im Wege der elektronischen Kommunikation“ möglich, was nach Angaben der Koalitionsfraktionen neben Video auch Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail einschließt.

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