Erste Kulturministerkonferenz verfasste Grundsatzpapier

„Freiheit sichern“

Kulturminister aller Länder, vereint für die künstlerische Freiheit. (Foto: Kultur-MK)

Die erste Kulturministerkonferenz verfasste eine gemeinsame Erklärung zur kulturellen und künstlerischen Freiheit. Hier im Wortlaut:

Gemeinsame Erklärung der Kulturminister der Länder zur kulturellen und künstlerischen Freiheit Anlässlich ihres ersten Treffens ist es den Kulturministern der Länder wichtig zu betonen:

Die Freiheit der Kunst ist ein Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit. Die Länder bekennen sich dazu, diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen. Sie erachten es als die Aufgabe ihrer förder-, struktur- und ordnungspolitischen Initiativen, Räume zur Ausübung dieser Freiheiten zu sichern und – wo möglich – zu erweitern.

Es ist das Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen. Daher begrüßt die Kulturministerkonferenz Initiativen von Künstlerinnen, Künstlern, Verbänden und Kultureinrichtungen, die die Bewahrung kultureller Freiheit und Vielfalt zum Gegenstand haben. Sie sichert ihnen darüber hinaus die Freiheit zu, sich zu solchen Initiativen aktiv zu bekennen und sie zum Gegenstand der eigenen Arbeit zu machen, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung engagiert verteidigen.

Nach übereinstimmender Auffassung der Kulturministerkonferenz besteht kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlich finanzierter Einrichtungen, wenn die Verteidigung verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten Gegenstand der Aktivitäten ist. Kultureinrichtungen ist die Möglichkeit zu sichern, sich zu gesellschaftlichen oder politischen Problemlagen zu äußern und auch kritisch Stellung zu beziehen. Dies ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt.

Die Kulturministerkonferenz bekennt sich dazu, die kulturelle Vielfalt einer freien und offenen und demokratischen Gesellschaft zum zentralen Maßstab ihrer Entscheidungen zu machen. Dazu bietet die Freiheit der Kunst und der Meinungsäußerung grundlegende Voraussetzungen, die natürlich nicht nur für Künstlerinnen und Künstler, sondern auch für Kultureinrichtungen gelten müssen.

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