Dr. Sommer der Demokratie antwortet:

Glaube, Freiheit und der Christbaum

Hey ihr Lieben,

gerade jetzt, wo die Lichterketten leuchten und die Weihnachtszeit beginnt, denken viele über Traditionen, Besinnlichkeit und den Sinn des Lebens nach. Das ist ein perfekter Moment, um über ein ganz zentrales Recht unserer Demokratie zu sprechen: die Religionsfreiheit.

Es sind Fragen wie solche, die Ihr Euch stellt: „Warum sind Glaube und Religion eigentlich Privatsache, aber man sieht in der Öffentlichkeit trotzdem Kreuze, muslimische Kopftücher oder jüdische Symbole? Und warum muss der Staat das alles schützen? Geht es in der Demokratie nicht um neutrale Regeln?“

Das ist eine sehr kluge Beobachtung! Es geht nämlich genau um das Gleichgewicht zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Neutralität des Staates.

Die Freiheit des Glaubens – Ein Menschenrecht

Zum einen ist die Religionsfreiheit, die in Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, ein fundamentales Menschenrecht. Es bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland frei entscheiden kann:

  1. Ob er überhaupt glauben will.
  2. Woran er glaubt (Gott, Natur, eine Philosophie).
  3. Wie er seinen Glauben ausüben will (alleine, in der Kirche, mit Fasten, mit besonderen Kleidern).
  4. Dass er seinen Glauben auch wechseln oder aufgeben darf.

Religionsfreiheit ist also nicht nur die Freiheit, Weihnachten zu feiern, sondern auch die Freiheit, Eid al-Fitr, Jom Kippur oder gar nichts zu feiern. Der Staat darf dir nichts vorschreiben.

Zum anderen heißt diese Freiheit, dass Religion eben nicht nur Privatsache im stillen Kämmerlein ist. Sie darf sichtbar im öffentlichen Raum gelebt werden, solange sie nicht die Rechte oder Freiheiten anderer verletzt. Deshalb siehst du in unserer vielfältigen Gesellschaft Kreuze, Kopftücher, Kippas oder andere Symbole – weil die Menschen das Recht haben, ihren Glauben offen zu zeigen.

Der Staat ist neutral, aber nicht gleichgültig

Hier kommt die Rolle des Staates ins Spiel. Der Staat selbst ist verpflichtet, weltanschaulich neutral zu sein. Er darf keine Religion bevorzugen oder diskriminieren. Er soll nicht selbst „gläubig“ sein, sondern die Rahmenbedingungen schaffen, in denen alle Glaubensrichtungen – und Nicht-Glauben! – friedlich koexistieren können.

Diese Neutralität ist aber keine Gleichgültigkeit! Der Staat muss die Religionsfreiheit aktiv schützen. Er muss sicherstellen, dass niemand wegen seines Glaubens diskriminiert oder angegriffen wird (das knüpft direkt an Artikel 3 an, den wir schon besprochen haben).

Gerade jetzt, in der Weihnachtszeit, wo die christlichen Traditionen im Vordergrund stehen, ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass unsere Demokratie nur dann stark ist, wenn sie die Vielfalt aller Lebensanschauungen schützt.

Wenn wir uns über die Symbole und Bräuche anderer aufregen, müssen wir uns fragen: Schränkt mich das wirklich in meiner Freiheit ein? In den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein.

Die Religionsfreiheit ist ein Test für unsere Toleranz. Sie fordert von uns allen, neugierig zu bleiben, andere Traditionen zu respektieren und zu akzeptieren, dass unsere Nachbar*innen andere Wege finden, dem Leben Sinn zu geben.

Echte Demokratie bedeutet, dass jeder Mensch seinen Platz findet – egal, welche Kerze er anzündet, ob er betet oder nicht.

Bis bald,

euer Dr. Sommer der Demokratiee

Ob Aufklärung über populistische Parolen, Hintergrundwissen zu den Grundrechten oder Hilfe bei politischen Fragen: Dr. Sommer der Demokratie ist für dich da! Schreib ihm mit Betreff an „Dr. Sommer der Demokratie“ an tiefgang@sued-kultur.de

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