
Klavierkurse werden steuerlich nicht begünstigt. Dies entschied nun das Finanzgericht Münster.
Der Fachbrief „umsatzsteuer intern“ weist auf ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster hin (Az. 5 K 3185/19). Dieses entschied über den ermäßigten Steuersatz für Umsätze aus Klavierkursen per Video, Online-Klavierkurs-Webinare und Online-Tastentrainings. Den Richtern zufolge aber ist eine Steuerermäßigung für diese Leistungen ausgeschlossen. Weder liege eine Übertragung des Urheberrechts nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG vor (auch nicht bei selbst komponierten Lehrstücken) noch eine Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG). Den Schülern ginge es letztlich nicht um den Hörgenuss, sondern um das Erlernen des Klavierspiels. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

