Die neue Bundesregierung hat sich einiges vorgenommen, um die Rahmenbedingungen für Ehrenamt und Gemeinnützigkeit zu verbessern. Das Vereins- und Stiftungszentrum hat die geplanten Änderungen analysiert und kommt zu einem differenzierten Urteil.
Die positiven Nachrichten: Mehr Geld und weniger Bürokratie
Einige der geplanten Maßnahmen werden von vielen Akteuren im gemeinnützigen Sektor begrüßt. So sollen sowohl der Übungsleiterfreibetrag als auch die Ehrenamtspauschale angehoben werden. Wer sich in Vereinen als Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher engagiert, kann künftig bis zu 3.300 Euro jährlich steuerfrei erhalten (bisher 3.000 Euro). Die Ehrenamtspauschale, die für andere ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen gezahlt werden kann, steigt von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr.
Auch im Bereich der Finanzen sind Erleichterungen geplant. Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird von 45.000 Euro auf 50.000 Euro pro Jahr angehoben. Erzielt ein Verein Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten, die diese Grenze nicht überschreiten, fallen dafür keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Für kleinere Organisationen mit Einnahmen bis zu 100.000 Euro aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben soll zudem die Pflicht entfallen, diese Einnahmen in verschiedene Bereiche aufzuteilen.
Ein umfassendes „Bürokratierückbaugesetz“ soll die Vereinsarbeit weiter erleichtern. Davon sollen nicht nur die Gemeinnützigkeitsprüfung, sondern auch das Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht profitieren. Auch eine Verbesserung des Haftungsprivilegs für Vereinsvorstände ist angedacht.
Die kritischen Fragen: Reichen die Maßnahmen aus?
Trotz dieser positiven Ansätze bleiben kritische Fragen. Die Anhebung der Pauschalbeträge mag zwar ein Schritt in die richtige Richtung sein, doch angesichts steigender Lebenshaltungskosten und des tatsächlichen Aufwands im Ehrenamt könnte man fragen, ob diese Erhöhungen wirklich ausreichen.
Auch der Bürokratieabbau ist ein Thema, das in der Politik oft angekündigt wird. Es bleibt abzuwarten, ob das „Bürokratierückbaugesetz“ tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung für Vereine führt.
Die geplante Anerkennung der Gemeinnützigkeit des E-Sports wirft ebenfalls Fragen auf. Kritiker könnten argumentieren, dass es wichtigere Bereiche im sozialen und kulturellen Leben gibt, die dringender einer Förderung bedürfen.
Zudem bleiben die Ankündigungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt vage. Konkrete Maßnahmen, wie z.B. zur Kinderbetreuung oder flexibleren Einsatzzeiten, fehlen bisher.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung, aber mit Luft nach oben
Die Reformpläne der Bundesregierung enthalten durchaus positive Ansätze, die die Arbeit von Vereinen, Stiftungen und ehrenamtlich Engagierten erleichtern können. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die konkrete Umsetzung aussieht und ob die Maßnahmen tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielen. Eine kritische Begleitung des Gesetzgebungsprozesses ist daher unerlässlich.
