Häufig wird davon ausgegangen, dass Crowdfunding wie eine Schenkung der Finanzierung steuerfrei sei. Dies ist allerdings nicht der Fall. Es gibt Hilfe …
Wer eine reward-based Crowdfunding Kampagne plant, sollte sich vorher gut beraten lassen, welche steuerlichen Aspekte relevant sind. Die Kreativgesellschaft Hamburg bietet dazu ein Seminar mit dem versierten Steuerberater Lars Hoffmann an.
Lars Hofmann, Steuerberater, gibt eine Einführung in das Thema und nimmt sich anschließend Zeit für individuelle Fragen.
Was sind die Inhalte und was lerne ich?
- Gibt es steuerliche Gesetze für Crowdfunding?
- Wie müssen Crowdfunding-Einnahmen versteuert werden?
- Welcher Steuersatz gilt für welches „Dankeschön“ (Gegenleistung)?
Crowdfunding Projekte können von Privatpersonen, Stiftungen, Vereinen, Unternehmen und anderen Organisationformen an den Start gebracht werden. Je nach Organisationsform gilt eine andere Versteuerung. Lars Hofmann erklärt die jeweiligen Versteuerungsarten und weist auf Ausnahmen hin. Außerdem wird anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert, wann welcher Steuersatz bei den sogenannten „Dankeschöns“ (Gegenleistungen) einkalkuliert werden muss.
Wer ist der Referent?
Lars Hofmann ist Steuerberater, Musiker und Blogger. In seiner Hamburger Kanzlei hat er sich auf die steuerliche Beratung für Selbständige & Freiberufler, Existenzgründer sowie kleine bis mittelgroße Unternehmen spezialisiert, die in den Branchen Musik- und Kreativwirtschaft sowie in der IT zuhause sind.
Daneben ist er als Musiker tätig oder informiert auf seinem kreativen Blog steuerwelle.de zum deutschen Steuerrecht regelmäßig über Aktuelles zum Thema Steuern und Buchhaltung.
Termin: 6. März 2018, 19-21h, Oberhafenquartier, Stockmeyerstr. 41-43, 20457 Hamburg
Anmeldung + Tickets hier: eventbrite.de
Der Mittelstandverlag „markt intern“ weist auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen hin. Dieses hat kürzlich ein Merkblatt zum Thema herausgegeben. Download hier: bundesfinanzministerium.de