„Maske und Maskerade“ lautet das Thema, an dem sich die bildende Kunst nächstes Jahr messen kann. Zumindest wenn sie um den Kunstpreis 2018 buhlt.
Die Bernd und Gisela Rosenheim-Stiftung wurde 1993 von dem Bildhauer und Maler Bernd Günther Rosenheim errichtet. Sie dient der Förderung zeitgenössischer, bildender Kunst und vergibt einen Kunstpreis mit einer damit verbundenen Ausstellung.
Ausschreibung:
Die Bernd und Gisela Rosenheim-Stiftung, Michelstadt, schreibt den Kunstpreis 2018 aus. Das Preisgeld beträgt € 5000,-. Für den Preisträger sowie die Künstlerinnen und Künstler der engsten Wahl wird eine Ausstellung vom 28.09. – 21.10.2018 im “Kunstforum Säulenhalle” des historischen Rathauses in Groß-Umstadt ausgerichtet. Begleitend erscheint ein Katalog. Jeder an der Ausstellung beteiligte Künstler erhält 10 Kataloge. Über die auszustellenden Arbeiten und die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Der Preisträger wird bei der Ausstellungseröffnung bekannt gegeben. Er/ Sie überlässt der Stiftung eines der ausgestellten Werke, welches in die Sammlung der Stiftung aufgenommen wird. Die Bewerber sollen hauptberuflich im Bereich der bildenden Kunst tätig sein und ihr Studium abgeschlossen haben. Teilnahmeberechtigt sind Künstler mit Wohnsitz innerhalb Europas. Es besteht keine Altersbegrenzung.
Thema der Ausschreibung: Maske und Maskerade
Medium und Maße:
- Handzeichnung auf Papier; schwarz- weiß oder farbig (Rahmenmaß höchstens: 70x100cm) (keine Drucke, keine Collagen)
- Skulpturen, freie Materialwahl. (Größte Ausdehnung 150 cm)
Bewerbungsverfahren:
Jeder Bewerber kann sich mit bis zu 5 Arbeiten beteiligen. Um die Anonymität der Einsender zu gewährleisten, sind die Unterlagen wie folgt einzureichen:
- Ein Kuvert mit den Abbildungen der vorgeschlagenen Exponate, DIN A4.
Auf der Vorderseite eine vierstellige Kennziffer und der Titel. Arbeiten ohne Titel kennzeichnen mit den Buchstaben A bis E. Dazu eine DIN A4- Liste mit der Kennziffer als Überschrift, darunter Titel, Material, Technik, Maße, Preis. Aufschrift auf dem Kuvert: „Abbildungen und die Kennziffer”.
- Ein zugeklebtes Kuvert, das Kennziffer, Name, Adresse und Email-Adresse des Künstlers enthält, sowie einen adressierten und frankierten Umschlag für die Rücksendung des Bildmaterials. (Für Einreichungen aus dem europäischen Ausland bitte nur deutsche Briefmarken beilegen, bzw. den Betrag von 3,70 €) Aufschrift auf dem Kuvert: „Inhalt: Adresse und Kennziffer”.
- Beide Kuverts sind in einem Briefumschlag mit deutlich lesbarem Absender einzusenden. Nur auf diesem Umschlag darf der Absender vermerkt werden. Er wird bei der Vorprüfung registriert und ist nur den Vorprüfern bekannt.
Hinweise auf die Autorenschaft, wie erkennbare Signatur, Biografien, u. ä. führen zum Ausschluß. Das gleiche gilt, wenn andere Bedingungen der Ausschreibung nicht eingehalten werden. Originale, die ohne Aufforderung eingeschickt werden, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Einsenders zurück.
Interessenten reichen ihre Unterlagen bitte bis zum 31.01.2018 ein unter dem Stichwort: „KUNSTPREIS 2018“ bei der Bernd und Gisela Rosenheim-Stiftung, Postfach 12 80, 64734 Höchst. Die Bewerbungsunterlagen sind nicht versichert.
Die Benachrichtigung über die Teilnahme an der Ausstellung erfolgt bis zum 15.04.2018. Die Künstler der engsten Wahl werden dann aufgefordert, die Originale der ausgewählten Arbeiten zwischen dem 19.09. und dem 21.09.2018 hänge. und präsentationsfertig einzuliefern im: Rathaus Groß- Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt (Öffnungszeiten: 10:00-13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr). Diese Künstler nehmen teil an der Ausstellung „Maske und Maskerade“.
Aus ihrem Kreis wählt die Jury in einer zweiten Sitzung anhand der Originale den Preisträger oder die Preisträgerin. Die Künstler werden gebeten, die Arbeiten zwischen dem 22.10. und dem 24.10.2018 abzuholen.
Bei Übernahme der Ausstellung durch weitere Institute werden die beteiligten Künstler rechtzeitig benachrichtigt. Mit der Einsendung der Unterlagen werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Arbeiten sind während der Ausstellung versichert. Hin- und Rücktransport obliegt den Künstlern. Wir empfehlen dringend, dass Anlieferung und Abholung sowie Auspacken und Verpacken durch die Künstler persönlich oder durch eine Person ihres Vertrauens erfolgen sollte, da Post, DHL und andere Kurierdienste bei Beschädigungen nach unseren Erfahrungen bei der Regulierung eines Schadens gewöhnlich Schwierigkeiten machen. Dies gilt nicht für Kunsttransportfirmen, die auch das Aus- und Einpacken übernehmen.
Die Stiftung haftet nicht für Transportschäden.
Quelle: berndundgiselarosenheim-stiftung.de