Kulturausschuss legt Thema Musikproberäume ad acta

Probt doch in alten Luftschutzräumen!

Mangelware: Proberäume. (Foto: ContraZt e.V.)

Seit langem bemängelt die Initiative SuedKultur, dass es im Bezirk an Proberäumen für Musiker*innen (aber auch an Ateliers und anderem mehr) fehlt. 2011 verliefen Bemühungen um die Alte Polizeiwache in der Nöldekestr. 17 ins Leere. In 2015 wurde nach dem Abriss ehemaliger WC-Häuschen (einstmals unter dem Projekt „Musizierende Toiletten“ Anfang der 90er in Hamburg ein kreatives Vorzeige-Projekt gewesen) in der Winsener Straße das Thema erneut aufgegriffen und die desolate Situation mit einer Umfrage untermauert. Dies führte – wie so oft – am 2. Juni 2015 zu einem Antrag im Kulturausschuss des Bezirkes an die Verwaltung, „einen Bericht zu geben, in welchem Umfang Probenräume für Musiker im Bezirksamtsbereich vorhanden sind und welcher zusätzliche Bedarf gesehen wird.“

Immerhin: die Verwaltung antwortete:

„Laut Aussage des RockBüro Hamburg e.V. würden 20 – 50 weitere Räume in Harburg die Übungsraumsituation erheblich entspannen und gemäß Betreiber von bandnet.de, der ebenfalls eine kleine Umfrage durchgeführt hat, sei Harburg schlecht abgedeckt und es suchten 13 Bands einen Proberaum in Harburg. Das Frauenmusikzentrum in Ottensen sowie der Betreiber von cdhamburg.de (Carajo Distorsion Hamburg) in Veddel teilten jeweils mit, dass dort auch Harburger probten, weil sie in Harburg nichts gefunden hätten. Inwieweit sich die Angaben der jeweiligen Personen bei den Abfragen überschneiden ist nicht ermittelbar, daher kann keine Gesamtanzahl an suchenden Musikern/Bands angegeben werden.“ (Drs. 20-0769.01 vom 19. Jan. 2017)

Und worauf lief es hinaus? Am 18. April antwortete die Verwaltung auf die Frage nach Nutzungsmöglichkeiten von Proberäumen an Schulen: „Daten über Übungsräume in Schulen, die für Zwecke von Externen geeignet sind, werden in der BSB nicht zentral erhoben. Insofern ist keine Aussage möglich. Die Nutzung von Schulräumen ist in der Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ vom 04.01.2006 geregelt (siehe Anlage). Nach dieser Vorschrift entscheidet die Schulleitung über die Mitbenutzung.

In der Dienstvorschrift wird auch geregelt, ob ein Nutzungsentgelt zu zahlen ist.

Ehemalige Zivilschutzräume sind an den Standorten Neumoorstück 1 (Stadtteilschule Süderelbe) und Schnuckendrift 21 (Schule Schnuckendrift) vorhanden. Ob diese Räume als Übungsräume nutzbar sind, kann nicht beurteilt werden.“ (Drs. 20-0769.02 vom 18. Apr. 2017)

SuedKultur hat nun offiziell dort angefragt, in wie fern diese Räume nutzbar seien und unter welchen Bedingungen. Mal sehen, ob und wenn welche Antworten kommen …

(02. Mai 2017, hl)

Related Post

Druckansicht