Anwalt Jürgensen beantwortet die wichtigsten Fragen

Rätsels´ Lösung KSK

Foto: S. Schnell

Wer künstlerisch tätig ist, hat meist von der Künstlersozialkasse (KSK) gehört. Und doch gibt sie vielen mehr Fragen als Antworten auf. Hier einige wertvolle Klarstellungen …

Von RA Andri Jürgensen

Die Künstlersozialversicherung dient der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten, indem diese pflichtversichert sind in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse zahlt dabei einen Zuschuss von 50 % zu den Versicherungsbeiträgen – allein für die Krankenversicherung kann das zu einer Einsparung von über 4.000 € pro Jahr führen. Diese Seite klärt einige er wichtigsten Fragen rund um die KSK.

  1. Was ist der Vorteil der Künstlersozialkasse?

Die KSK ist eine weltweit einzigartige Einrichtung. Sie übernimmt die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Anstatt als Selbständiger also die teuren (besser: überteuerten) Beiträge für die freiwillige gesetzliche Krankenkasse zahlen zu müssen, zahlen selbständige Künstler und Publizisten nur die Beiträge, wie sie jeder Arbeitnehmer zahlt. Und dabei ist die Familienversicherung vollständig enthalten!

Beispiel Ein kurzes Rechenbeispiel macht den Vorteil der KSK deutlich: Der Ehemann ist selbstägiger Künstler mit einem monatlichen Gewinn von 2.000 €, außerdem hat er Mieteinnahmen aus einer Eigentumgswohnung von monatlich 1.000 €. Die Ehefrau ist privat krankenversichert mit einem Bruttolohn von 50.000 € p.a.

Krankenkasse

Für die Krankenkasse zeigt sich der Vorteil der KSK bei einem Vergleich mit der freiwilligen gesetzlichen KV:

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gKV muss er einen Beitrag von 14,6 % auf 2.000 € zahlen zuzüglich eines Zusatzbeitrags von 0,9 %, also zusammen 310 €; außerdem werden die Mieteinnahmen berücksichtigt, also nochmal 15,5 % % auf 1.000 € = 155 € monatlich – macht insgesamt 465 € im Monat. Unter bestimmten Umständen würde sogar noch das Gehalt des privat versicherten Ehepartners beitragserhöhend berücksichtigt.

Bei einer Versicherung über die Künstlersozialkasse zahlt er einen Beitrag für die gKV von 2.000 € x 7,3 % = 146 €. Das war’s.

Die Ersparnis durch die KSK beläuft sich in dem Beispiel damit auf 3.828 € im Jahr!

Rentenversicherung

Hinzu kommen die Zuschüsse für die Rentenversicherung. Auch hier überbernimmt die KSK die Hälfte der Beiträge – ein Vorteil, den kein anderer Selbständiger in anderen Berufen hat! Beispiel:Jemand zahlt bei einer Gewinnprognose von 24.000 € und einem Beitragsanteil von 9,3 % monatlich 186 € an die KSK. Die KSK gibt die gleiche Summe dazu, also nochmal 186 €, so dass monatlich 372 € in die Rentenversicherung fließen.

Die Vorteile der KSK habe ich auch in einem YouTube-Video zusammengestellt.

  1. Wer kommt in die Künstlersozialkasse?

Laut KSVG kommen selbständige Künstler und Publizisten in die Künstlersozialkasse. Was Kunst genau ist, definiert das Gesetz nicht (und das ist auch gut so), aber es nennt die Bereiche

  • darstellende Kunst
  • bildende Kunst und
  • Musik

Als Beispiele für Publizisten werden genannt:

  • Schriftsteller und
  • Journalisten.

Für viele Tätigkleiten ist das unproblematisch wie für Instrumentalisten, Komponisten oder Arrangeure; Schauspieler, Regisseure und Dramaturgen, Grafikdesigner und Webdesigner, Werbetexter und Blogger. Aber schon bei den Fotografen wird es schwierig, denn Fotografie ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht Kunst, sondern Handwerk. Anders gilt nur für Werbefotografen. Auch Modedesigner kommen nur in die KSK, wenn sie ihre Entwürfe an einen Hersteller verkaufen, aber nicht selbst produzieren und verkaufen. Ganz schlecht sieht es aus bei der Lehre von Kunst, also etwa Mal- oder Schauspielworkshops: Die KSK lehnt einen konsequent ab, wenn sich der Unterricht auch an Behinderte, Ausländer, Flüchtinge, sozial auffällige Jugendliche oder Alte richtet; das sei dann soziale Arbeit und nicht Kunstunterricht. Dies überdehnt aber die Rechtsprechung des BSG und ist klar rechtswidrig. Die Künstlersozialkasse hat einen Künstlerkatalog veröffentlicht, in dem eine Reihe von Tätigkeiten aufgeführt ist.

  1. Welchen Gewinn muss man für die KSK erzielen?

Grundsätzlich gilt, dass man aus künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeiten einen Mindestgewinn von mehr als 3.900 € erreichen muss, um in der KSK sein zu können. Es kommt dabei nicht auf das «zu versteuernde Einkommen» an (das am Ende des Steuerbescheids steht), sondern auf die «Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit». Man darf aber in einem Zeitraum von 6 Kalenderjahren 2 x unter diesem Mindestgewinn liegen, ohne dass man die Versicherungspflicht verliert. Passiert das aber drei mal oder häfiger, will einen die KSK sehr schnell raussetzen. Deshalb ist es wichtig, auf einen ausreichenden Mindestgewinn zu achten – wer einen Steuerberater hat, muss diesen also unbedingt auf den Mindestgewinn hinweisen! Berufsanfänger müssen übrigens keinen Gewinn erzielen, es reicht, wenn sie der KSK Einnahmen nachweisen.

  1. Welche Beiträge zahlt man in der Künstlersozialkasse?

Es gelten die regulären Beiträge für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wie bei Arbeitnehmern:

Rentenkasse: 9,3 %,

Krankenkasse: 7,3 %

Pflegekasse 1,525 % (mit Kind) bzw. 1,65 % (ohne Kind)

Gesamt: 18,125 % (mit Kind) oder 18,25 % (ohne Kind)

Beispiel: Bei einer Gewinnprognose von 15.000 € und einem Kind zahlt man an die KSK 15.000 € x 18,125 % = 2.718,75 € im Jahr bzw. 226,56 € pro Monat – für alles: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung! Je nach Höhe der Gewinnprognose zahlen Sie also unterschiedliche monatliche Beiträge. Die genauen Werte habe ich auch in einem PDF zum Download bereitgestellt.

  1. Was darf man dazuverdienen?

Nicht viel. Wobei diese Frage vor allem für Künstler relevant ist, die nebenbei noch eine andere, selbständige Tätigkeit ausüben, denn hieraus darf man nur max. 5.400 € p.a. als Gewinn erzielen. Liegt der Gewinn dadrüber, verliert man die Zuschüsse für die Kranken- und Pfelgeversicherung! Entspannter ist die Sache nur, wenn man nebenbei noch eine Festanstelltung als Arbeitnehmer hat, denn dann wandert die Kranken- und Pflegeversicherung zum Schwerpunkt – entweder ist man also über die KSK krankenversichert oder über den Arbeitgeber. Mehr dazu in meinem YouTube-Video.

  1. Was ist bei einer Prüfung durch die Künstlersozialkasse?

Erstmal halb so wild. Die KSK ist relativ großügig, was die Abweichungen zwischen den Gewinnprognosen und den tatsächlich erzielten Gewinnen angeht. Denn um diese Abweichungen geht es im Fall einer Prüfung. Einige Informationen habe ich auf dieser Seite zu den KSK-Prüfungen zusammengestellt und in einem YouTube-Video. Bei Fragen kann ich auch mit einer Telefonberatung helfen.

  1. Was ist, wenn die Gewinne im Laufe des Jahres stark steigen oder sinken?

Wenn die Gewinne deutlich stärker steigen als erwartet, passt die Gewinnprognose ja nicht mehr, die man der KSK zum 1.12. abgegeben hatte. Ist nicht schlimm – man kann der KSK jederzeit eine Korrektur senden und dann werden die Beiträge ab dem nächsten Monatsersten angepasst (nicht rückwirkend). Das geht natürlich auch, wenn der Gewinn einbricht und die Prognose zu hoch abgegeben wurde – auch dann sendet man der KSK eine neue Prognose und am dem nächsten Monat sinkt der Beitrag entsprechend. Solche Korrekturen braucht man aber nicht regelmäßig einreichen, die KSK will nicht den laufenden Wasserstand erfahren – eine Korrektur ist nur hilfreich, wenn es wirklich deutliche Verschiebungen sind.

  1. Welche Vorteile haben Berufsanfänger?

Berufsanfänger müssen keinen Mindestgewinn erzielen und können auch einen Verlust vorweisen – wichtig ist nur, dass sie der KSK erste Einnahmen nachweisen können. Und außerdem können Berufsanfänger sich von der gKV befreien lassen und Zuschüsse für eine private Krankenversicherung bekommen. Berufsanfänger ist man in den ersten 3 Jahren, nachdem man begonnen hat, mit einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit Geld zu verdienen (das kann auch nebenbei während des Studiums sein).

  1. Welche gesetzliche Krankenkasse kann ich wählen?

Jede gesetzliche Krankenkasse steht offen. Die KSK ist ja nicht selbst eine Krankenkasse, ihr obliegt nur, ob die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht und die Zuschusszahlungen erfüllt sind. Die KSK-Versicherten suchen sich dann die gKV ihrer Wahl aus und es stehen alle KK offen, die auch Arbeitnehmern offenstehen, also auch AOKs, Betriebkrankenkassen etc. Bei der Anmeldung muss man der KSK eine Mitgliedsbescheinigung vorliegen (wenn man schon Mitglied der KK ist) oder eine vorläfige Mitgliedsbescheinigung (wenn man zB noch privat krankenversichert ist und über die KSK in die gKV wechselt).

  1. Kann ich bei der KSK auch Zuschüsse für eine private Krankenkasse bekommen?

Grundsätzlich ja, wenn man entweder Berufsanfänger ist oder Höherverdienend (Gewinn in 3 Jahren zusammen ca. 180.000 €). Es gibt aber einige Fallstricke und grundsätzlich warne ich vor einer solchen Befreiung. Die Voraussetzungen und Zusammenhänge habe ich auf einer ausführlichen Seite separat zusammengestellt.

  1. Wie läuft das Verfahren für die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse?

Das Verfahren, sich bei der KSK anzumelden, ist eigentlich ganz einfach. Es kann nur sein, dass die KSK versucht, Haken im Antrag zu finden, um diesen ablehnen zu können – dann muss man sich mit der KSK auseinandersetzen. Wichtig sind daher gut vorbereitete Unterlagen, die keine Mißverständnisse aufkommen lassen. Dabei kann ich auch helfen und alle Unterlagen einmal durchsehen, bevor sie an die KSK abgeschickt werden, das ist ja seit 20 Jahren mein Job als RA. Folgende Unterlagen müsst Ihr der KSK vorlegen:

  • ausgefüllten Antrag (Link siehe unten 12)
  • Kopie Personalausweis
  • förmliche Mitgliedsbescheinigung der gewünschten gKV
  • ggf. Geburtsurkunde eines Kindes
  • Arbeitsproben und Rechnungen

Wichtig ist, dass sich die KSK ein Bild von der künstlerischen Tätigkeit machen kann. Dabei bitte keine Originale einsenden, keine CDs/DVDs o.ä, sondern alles ausgedruckt auf DIN-A4 und ohne Klammern, Heftung etc. (bei der KSK wird eh alles eingescannt); so erleichtert Ihr der KSK die Bearbeitung des Antrags.

Unsicher, wie das Anmeldeformular ausgefüllt werden muss? Kein Problem, ich habe dazu den Online-Kurs «In 3 Schritten in die Künstlersozialkasse. Der Formularkurs» veröffentlicht mit 1,5 h Videomaterial, in dem ich den Fragebogen Stück für Stück durchgehe und erkläre, welcher Punkt wie auszufüllen ist.

  1. Formulare der Künstlersozialkasse

Die KSK stellt eine Reihe von Formularen bereit, etwa für die erstmalige Anmeldung, die Gewinnprognose oder Anschriftsänderungen:

Anmeldeformular zur Prüfung der Versicherungspflicht

Das Wichtigste zur KSK in Kürze

Die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse

Mitteilung über Aufnahme/Ende einer Festanstellung

Mitteilung über Bezug/Ende von ALG I oder II

Mitteilung über die Geburt eines Kindes

Weitere Informationen und Formulare der KSK für Versicherte finden Sie hier.

» Telefonberatung zur KSK: Schnell und zuverlässig

Sie haben Fragen zur KSK? In den meisten Fällen können wir schon mit einer kurzen telefonischen Beratung helfen. Außerdem können Sie uns die nötigen Informationen schon vorab online zukommen lassen. Alle persönlichen Informationen unterliegen natürlich der anwaltlichen Schweigepflicht.

» mehr zur Telefonberatung

» kunstrechtDE bei YouTube

Besuchen Sie auch meinen YouTube-Kanal mit Erklärvideos zur KSK und Tipps etwa zu den Prüfungen der KSK oder den jährlichen Gewinnprognosen! Und natürlich finden Sie auch bei Facebook und Twitter Twitter aktuelle Informationen von mir zur KSK.
» zum YouTube-Kanal

» Online-Kurs: «In 3 Schritten in die Künstlersozialkasse. Der Formularkurs»

Wer sich bei der KSK anmelden möchte und unsicher ist, wie das Anmeldeformular ausgefüllt werden muss, bekommt Hilfe – mit dem Online-Kurs «In 3 Schritten in die Künstlersozialkasse. Der Formularkurs». In 1,5 Stunden zeige ich in Ruhe, welchen Hintergrund die jeweilige Frage im Formular hat, wie man den Anmeldebogen richtig ausfüt und welche Unterlagen man noch vorlegen muss.

» zum Formular-Kurs

Ratgeber Künstlersozialversicherung

für selbständige Künstler und Publizisten

Andri Jürgensen
4. Auflage 2018. 142 Seiten. Broschur. 24×17 cm. 17,90 €
Verlag Kunst Medien Recht. ISBN 978-3-937641-44-7

Alles, was nötig ist, um mit der KSK klarzukommen. Die Künstlersozialversicherung erscheint vielen unübersichtlich und undurchdringbar, und man hört viele negative Gerüchte über die KSK. Bei alledem leistet die KSK beträchtliche Zuschüsse zu den Beiträgen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – bis zu einigen tausend Euro im Jahr.Dieses Buch ist ein übersichtlicher und praxisnaher Ratgeber, was die KSK bringt und wie man reinkommt. (Vorauflagen beim Verlag C.H. Beck)

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