„Initiative Gedenkort Stadthaus“ legt mit einer Erklärung nach:

„Verantwortung liegt bei der Stadt“

Das Stadthaus Hamburg (Foto: Stiftg. Denkmalpflege HH)

Die Geschichte des Stadthauses war und bleibt wechselhaft. Dass es aber auch mal Sitz der Gestapo und Verhörkeller war, kann man nicht einfach übergehen. Genau dies aber droht nun …

Das Stadthaus, Ecke Neuer Wall und Stadthausbrücke, ist ein Gebäude mit wechselvoller Geschichte. Der Immobilienkonzern Quantum ist der neueste Inhaber des zentralen Gebäudekomplexes und entwickelt hier gerade die „Stadthöfe“ als luxusorientierte Shoppingmall. (´Tiefgang` berichtete am 27. Jan und am 3. Feb. 2018).

Das Görtz-Palais (1710/11) am Neuen Wall 86 war bereits 1726 auf die Stadt Hamburg übergegangen und in „Stadthaus“ umbenannt worden. Bis zum Reichsdeputationshauptschluss diente es als Sitz des kaiserlichen Gesandten, dann des Polizeiherren. Nach dem Großen Brand von 1842 beriet hier zeitweise der Senat. 1888-1892 wurde der große – heute noch als Stadthaus bekannte – Erweiterungsbau um die Ecke des Neuen Wall bis zum Bleichenfleet von Baudirektor C. J. Chr. Zimmermann errichtet.

Der Eckturm wurde in Anlehnung an den Zerbster Schlossturm mit Pilastern, einer prächtigen Wappen tragenden Balkonbalustrade über dem Portal und einer Kuppel mit Laterne gestaltet. Das Gebäude, das seit 1933 auch Sitz der Gestapo mit Polizeigefängnis und Verhörkellern war, wurde im Krieg nur teilzerstört. Die hohen Mansarddächer und die Kuppel brannten vollständig aus. Zunächst war nur eine provisorische Instandsetzung mit flacher Abdeckung über dem erniedrigten Obergeschoss möglich, die seit den 70er Jahren des vorherigen Jahrhunderts zunehmend in die öffentliche Kritik geriet. Architekten und Denkmalpfleger wiesen auf die städtebauliche Bedeutung des Eckturms hin, der im Rahmen der neuen Bebauung der Fleetinsel eine herausgehobene Position einnahm. Eine Finanzierung der Rekonstruktion aus öffentlichen Mitteln war jedoch damals nicht möglich. Seit 2009 steht das gesamte Ensemble unter Denkmalschutz, das Görtz-Palais wurde bereits 1982 in die Denkmalliste aufgenommen. (siehe auch ´Stiftung Denkmalpflege Hamburg`)

Beim Verkauf an den Konzern Quantum wurde zwar vertraglich festgehalten, dass ein Gedenkort an die Zeit als Gestapo-Wache impliziert sein müsse. Aber es blieb wohl offenbar vage, wer was genau an Pflichten auferlegt bekommt. Und so war der letzte Stand, dass eine Buchhandlung samt Cafébetrieb einen „Lernort“ „betreibe“. Und genau das war Stein des Anstoßes.

In einer Presseerklärung hat sich nun die „Initiative Gedenkort Stadthaus“ am 26. Feb. 2018 mit folgenden Forderungen zu den aktuellen Plänen für den Gedenkort Stadthaus gemeldet:

  1. „Die Verantwortung für das Konzept des Gedenkorts Stadthaus liegt bei der Stadt und bei Quantum. Sie sind die Adressaten unserer Forderungen.
  2. Das Stadthaus braucht einen angemessenen und würdigen Ort der Erinnerung an den Widerstand und die Verfolgung in Hamburg. Dazu gehört auch eine ausreichende Fläche, die sich aus den inhaltlichen Anforderungen ergibt. Gegebenenfalls muss darüber neu verhandelt werden.
  3. Gegenüber Sat1 hat Quantum erklärt, dass der Investor der Stadt vorgeschlagen hat, die KZ-Gedenkstätte Neuengamme solle die inhaltliche (nicht finanzielle!) Trägerschaft für den Gedenkort übernehmen. Dazu ist die KZ-Gedenkstätte bereit, sofern die dafür erforderlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden.
  4. Unser Vorschlag ist, dass der KZ-Gedenkstätte die für eine qualifizierte Betreuung des Gedenkorts erforderlichen Mittel (incl. Öffnung an Sonntagen) zur Verfügung gestellt werden, damit der Betrieb durch die KZ-Gedenkstätte erfolgen kann. Ein Betrieb im kommerziellen Rahmen wird den Anforderungen nicht gerecht.
  5. Die Gedenkstätte muss innen und außen als solche erkennbar sein.“

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