Bezirk Harburg schreibt den Bürgerpreis 2017 aus

„Wir machen Alltagshelden sichtbar!“

Foto: DerSpecht.de

In Hamburg ist es mittlerweise üblich, dass man sich selbst um Preise bewirbt. Das muß an sich nicht schlecht sein. Nun ist gefragt, wer sich als Alltagsheld versteht …

Die Bezirksversammlung Harburg will dieses Jahr zum zweiten Mal den Bürgerpreis vergeben und die Ehrung im Februar nächsten Jahres vornehmen. Um den Preis muss man sich bewerben. Das Knifflige: man muss sich wohl auch als Held verstehen.

In der Pressemitteilung des Bezirksamtes heißt es:

„Zum zweiten Mal wird in Harburg ein Bürgerpreis durch die Bezirksversammlung verliehen. Der Bürgerpreis vereint die zu würdigenden Aspekte des Bürgerschaftlichen Engagements und des interkulturellen Zusammenlebens. Er will die Alltagshelden aus den Bereichen Integration und Ehrenamt im Bezirk Harburg sichtbar machen. Der Bürgerpreis wird unterstützt durch die Sparkasse Harburg-Buxtehude.

Der Bürgerpreis möchte das ehrenamtliche Engagement von Einzelpersonen und Gruppen sowie laufenden Projekten ehren, und genauso solche Personen und Initiativen oder laufende Projekte auszeichnen, die sich für das interkulturelle Zusammenleben Bezirk Harburg einsetzen. Die Preisträger werden durch eine unabhängige Jury ausgewählt.

Sind Sie ehrenamtlich tätig? Oder kennen Sie Projekte, in denen Menschen sich ehrenamtlich engagieren? Arbeiten Sie in einem oder kennen Sie ein Projekt, das sich für ein interkulturelles Miteinander oder die Integration im Bezirk einsetzt? Dann bewerben Sie sich oder schlagen Sie das Projekt oder die Person vor.

Wie können Sie mitmachen?

Sie können sowohl Personen und/oder Projekte vorschlagen, als auch Ihre eigene Bewerbung einreichen. Die Anmeldung erfolgt über ein Bewerbungsformular. Für eine positive Bewertung der Bewerbung ist es unter anderem wichtig, dass das ehrenamtliche Projekt oder die Tätigkeit das nachbarschaftliche Zusammenleben im Bezirk fördert, generationsübergreifend wirkt und zum Zusammenhalt der Bevölkerung beiträgt. Positiv bewertet wird, wenn das Engagement oder das Projekt zum Austausch und zur Toleranz zwischen den Kulturen beiträgt. Ob das Projekt durch Ehrenamtliche initiiert wurde und von ihnen eigenständig betrieben wird, interessiert die Jury ebenso, wie die Frage, ob es einen dringenden Bedarf im Stadtteil ergänzt oder ob es einen Multiplikatoreneffekt hat. Die Projekte sollten noch nicht abgeschlossen sein.

Der Preis beträgt 5000,- Euro und kann auf mehrere Personen und/oder Projekte verteilt werden. Die Preisgelder sollen für das ehrenamtliche/interkulturelle Engagement oder die Projekte der Preisträger eingesetzt werden.

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Harburg-Empfangs am 26.Januar 2018 durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg, Birgit Rajski, den Bezirksamtsleiter Harburgs Thomas Völsch sowie den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Harburg-Buxtehude, Heinz Lüers.

Wer kann sich bewerben?

Angesprochen sind alle Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Stadtteilprojekte und Initiativen, die sich im Bezirk Harburg ehrenamtlich oder interkulturell in den Bereichen Integration, Kultur, Sport, Soziales, Bildung, Toleranz und Teilhabe engagieren.

Ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Harburg sowie Projekte, die bereits im Vorjahr mit dem Bürgerpreis Harburg ausgezeichnet wurden. Zudem werden Regelangebote nicht als Projekt angesehen und sind deshalb von der Bewerbung ausgeschlossen. Bitte senden Sie Ihr vollständig ausgefülltes Bewerberformular, abrufbar unter harburg/buergerpreis-harburg oder spkhb.de/buergerpreis-harburg  

bis zum 10.11.2017 an:Bezirksamt Harburg, Fachamt Sozialraummanagement, Harburger Ring 33, 21073 Hamburg
sozialraummanagement(at)harburg.hamburg.de 

Noch Fragen?  Rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie!

Ansprechpartner: Peter Kröger, Tel: 040 428 71-3774, Email: Peter.Kroeger(at)harburg.hamburg.de

Was ist noch zu beachten? Mit der Teilnahme am Wettbewerb ermächtigt die Urheberin/der Urheber die Bezirksversammlung und das Bezirksamt Harburg, die eingereichten Beiträge zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und gegebenenfalls für diese Zwecke zu bearbeiten. Die Bewerberinnen und Bewerber versichern, dass sie die Urheber der eingereichten Konzepte sind. Eine Rücksendung der eingereichten Konzepte ist aus Kostengründen nicht möglich.

Die Teilnahme am Wettbewerb beinhaltet keinen Anspruch auf Finanzierung.“

Quelle: harburg/buergerpreis-harburg

Related Post

Druckansicht