Hamburgische Kulturstiftung gibt Hilfsfonds für freischaffende Künstler*innen frei

Kohle für die Kunst!

Foto: Viktoriia Hnatiuk / Shutterstock

Unter dem Motto „Kunst kennt keinen Shutdown“ schreibt die Hamburgische Kulturstiftung bis zum 15. April 2020 Hilfen für freischaffende Hamburger Künstler*innen aller Sparten bis zu 2.500 Euro aus.

In der Mitteilung der Stiftung heißt es:

„Wann Kulturveranstaltungen, wie sie für uns selbstverständlich waren, wieder möglich sein werden, wissen wir nicht. Umso ermutigender ist der Einfallsreichtum, den viele Kunstschaffende jetzt schon an den Tag legen. Sie zeigen uns, dass die Kunst ihren Weg findet, auch wenn die Menschen zuhause bleiben! Gemeinsam mit anderen Hamburger Stiftungen hat die Hamburgische Kulturstiftung unter dem Motto »Kunst kennt keinen Shutdown« einen Hilfsfonds aufgelegt. Das Ziel ist es, Künstler*innen der freien Szene dabei zu unterstützen, weiterzuarbeiten, ihre Arbeit sichtbar zu machen und neue Formate auszuprobieren. Ganz gleich ob via Website, Podcast, Streaming, Hörspiel, Online-Kurs, Aufnahme, gedruckte Form, Recherche-Report, Werkarchiv etc. – die Präsentationsform liegt bei den Antragsteller*innen und kann provisorischen, experimentellen Charakter haben.

Die Förderung durch den Hilfsfonds der privatrechtlichen Hamburgischen Kulturstiftung und weiterer Stiftungen versteht sich nicht als Alternative, sondern als zusätzliche Unterstützung zur öffentlichen Fördermöglichkeit durch die sogenannte Sofort-Hilfe.

Wer kann einen Antrag stellen?

In Hamburg arbeitende freie Künstler*innen aller Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie, Kinder- und Jugendkultur, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben). Dabei richtet sich die Ausschreibung an Künstler*innen (alle drei Kriterien müssen erfüllt sein)

  • deren Einkommenssituation durch die Absage von Kulturveranstaltungen und Beschäftigungen in der Kulturvermittlung existenzbedrohend beeinträchtigt ist,
  • die in der Künstlersozialkasse gemeldet sind (Nachwuchskünstler*innen, die aufgrund ihrer kurzen Berufserfahrung noch nicht in der KSK sind, bilden die Ausnahme),
  • die in Hamburg leben bzw. schwerpunktmäßig in Hamburg arbeiten.

Was wird gefördert?

  • Die Entwicklung und Umsetzung neuer Formate sowie das Bespielen neuer Kommunikationskanäle, um die eigene Arbeit auch in der aktuellen Situation sichtbar zu machen
  • Die Erarbeitung neuer Konzepte für Projekte, die aufgrund der aktuellen Situation nicht so durchgeführt werden können wie geplant und in der aktuellen Situation einer neuen Präsentationsform bedürfen
  • Die Arbeit an Vorhaben, auch wenn der Zeitpunkt und die Form der Präsentation noch nicht feststehen

Welche Summe kann beantragt werden?

  • Künstler*innen können bis zu 2.500 Euro beantragen

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Honorare (für die künstlerische und organisatorische Arbeit sowie ggf. technische Umsetzung)
  • Sachkosten

Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?

Ausschließlich digital über das Antragsformular im Zeitraum vom 9. April 2020 bis 15. April 2020 um 18 Uhr. Das Antragsformular wird am 9. April im Laufe des Tages auf dieser Seite freigeschaltet.

Was sollte der Antrag umfassen?

  • Kurze Projektbeschreibung (max. 1.500 Zeichen, Konzept des Projekts und der Umsetzung, Kurzbiografie, ggf. Link oder max. 5 MB großes PDF zu Arbeitsproben)
  • Kurze Darstellung der Kosten
  • Kurze Beschreibung der finanziellen Situation und Einkommensausfälle
  • Nachweis über KSK-Mitgliedschaft in Form des letzten Jahresbescheids über Rentenversicherung (2019 oder 2018, wenn der für 2019 noch nicht vorliegt)
  • Kontoverbindung

Wie und wann wird über die Anträge entschieden?

Die Anträge werden von Mitarbeiter*innen der beteiligten Stiftungen gesichtet und bewertet. Entscheidungskriterien sind:

  • Vollständigkeit des Antrags
  • Stimmigkeit der Projektskizze und des Kostenplans
  • Aktuelle persönliche und finanzielle Situation

Wir werden versuchen, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten, können das Antragsaufkommen allerdings nicht abschätzen. Wir streben an, innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Fristende eine Antwort zu geben und die Förderung auszuzahlen. Die Antwort erfolgt per E-Mail.

Quelle und weitere Infos unter: www.kulturstiftung-hh.de/hilfsfonds

 

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