Land Schleswig-Holstein setzt Unterstützung fort:

#KulturhilfeSH geht in zweite Förderrunde

Foto: Nattanan Kanchanaprat / Pixabay

Hilfspakete für Kulturschaffende haben allerorten das Schlimmste abgemildert. Die Dauer der Pandemie macht aber eine zweite Runde notwendig, erkennt zumindest Schleswig-Holstein.

 In der Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein heißt es:

„Die #KulturhilfeSH geht in die zweite Förderrunde. „Nachdem das Projekt sehr erfolgreich gestartet ist und vielen Künstlerinnen und Künstlern im Land in dieser schwierigen Zeit helfen konnte freue ich mich, dass wir nun eine zweite Förderrunde starten können“, so Kulturministerin Karin Prien. Künstlerinnen und Künstler aller Sparten hätten in Schleswig-Holstein nun die Möglichkeit einer zweiten Projektförderung. Aus dem mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und weiteren Spenden ausgestatteten #KulturhilfeSH-Fonds können weitere 500 Euro je Antrag ausgeschüttet werden.

Die durch das Coronavirus bedingten Schließungen der Kultureinrichtungen im Land hätten für viele Künstlerinnen und Künstler akute wirtschaftliche Not bedeutet. „Niemand kann den verlorenen Genuss eines Konzertes ersetzen oder die Freude und Muße einer Ausstellung. Aber wir können durch diese Unterstützung mithelfen, dass Künstlerinnen und Künstler auch noch der Krise unser Land weiter bereichern“, so Karin Prien.

Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein hatte die #KulturhilfeSH als bundesweit erste Nothilfe-Aktion für freiberufliche Künstler*innen bereits Mitte März gestartet. Jetzt ruft der Landeskulturverband alle bisherigen Antragsteller*innen dazu auf, einen Folgeantrag zu stellen. „Wir freuen uns über diese erweiterte Hilfsmöglichkeit“, kommentiert der Vorsitzende des Landeskulturverbandes, Guido Froese. „Mehr als 500 Anträge konnten wir in den letzten sechs Wochen bereits auszahlen und damit einen Baustein für die Überbrückung dieser wirtschaftlich schwierigen Phase zur Verfügung stellen“. Für all diejenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, wird das Antragsverfahren auf eine kombinierte Beantragung von 1.000 Euro umgestellt.

Das Online-Antragsformular für den Folgeantrag und für die kombinierte Beantragung stehen ab dem 1. Mai zur Verfügung.“

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein

 

 

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