KünstlerInnen und Kreative sollen sich bis Ende April melden:

Kunst statt Kaffee und Kelims

Die Speicherstadt Hamburgs ist zum Weltkulturerbe ernannt worden und siehe da: wo einst Kaffee und Kelim-Teppiche lagen, soll nun die Kreativität und Kunst ihren Platz finden. Interessierte sollten sich kundig machen …

Doch bevor die Kunstszene in Schampus-Laune verfällt und den Himmel in Hamburg verkündet, sollten Details beachtet werden. Denn die Flächen haben es in sich …

In der Pressemitteilung der initiierenden, städtischen „Hamburg Kreativgesellschaft GmbH“ heißt es:

„Künstler und Akteure der Kreativwirtschaft sollen mittelfristig auf rund 10.000 m² Speicherfläche zu günstigen Konditionen Platz in der Speicherstadt finden. Festgelegt wurde dies in dem Konzept für die Entwicklung der historischen Speicherstadt . Mit dem Speicherblock M28 beginnt nun auf einer Gesamtfläche von ca. 5.300 m² die erste Stufe der Umsetzung: Auf den acht Böden des Speichers mit jeweils ca. 630 m² entstehen die neuen Arbeitsflächen im Weltkulturerbe.

Nach Umbau und Sanierungsmaßnahmen durch den Eigentümer, die HHLA (Hamburger Hafen Logistik und Aktiengesellschaft), steht der ehemalige Lagerspeicher voraussichtlich ab November 2017 für die neuen Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung. Die Flächen können nur bodenweise gemietet werden.

Die Flächen
Der Speicher M28 befindet sich in einer sehr zentralen und exponierten Lage im Weltkulturerbe Speicherstadt, direkt am Fleet. Der Speicher ist von der Straße Am Sandtorkai (Hausnummer 27/28) über zwei Treppenhäuser zugänglich. Über das Haupttreppenhaus ist ein barrierefreier Zugang möglich. Das Erdgeschoss und die Böden können über einen Aufzug erreicht werden. Die natürliche Belichtung erfolgt von zwei Seiten, aus Richtung Süden (Sandtorkai) und aus nördlicher Richtung (Fleet). Jeder Boden erhält einen eigenen Briefkasten und eine Klingel.

Zur Auswahl stehen folgende Flächen zu folgenden monatlichen Mietpreisen:

  • Erdgeschoss, ca. 608 m², 7,56 €/m², zzgl. Nebenkosten 2,10 €/m²
    (ist eine Sprinkleranlage notwendig, erhöht sich der Mietpreis um 0,80 €/m²)
  • 1. Boden, ca. 485 m², 4,48 €/ m², zzgl. Nebenkosten 2,10 €/ m²
  • 2. Boden, ca. 583 m², 4,48 €/ m², zzgl. Nebenkosten 2,10 €/ m²
  • 3. Boden, ca. 626 m², 4,48 €/ m², zzgl. Nebenkosten 2,10 €/ m²
  • 4. Boden, ca. 626 m², 4,48 €/ m², zzgl. Nebenkosten 2,10 €/ m²
  • 5. Boden, ca. 630 m², 4,48 €/ m², zzgl. Nebenkosten 2,10 €/ m²
  • 6. Boden, ca. 630 m², 4,48 €/ m², zzgl. Nebenkosten 2,10 €/ m²
  • Dachgeschoß, ca. 630 qm, 5,88 €/ m², zzgl. Nebenkosten 2,10 €/ m²

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von zzt. 19 Prozent.

Details zu den Flächen entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen zum Interessenbekundungsverfahren.

Nutzungsmöglichkeiten
Die Flächen werden für eine künstlerische und kreativwirtschaftliche Nutzung hergerichtet und übergeben.

Die Ausstattung des Erdgeschosses weicht ebenso wie die Nutzungsmöglichkeiten von den oberen Stockwerken ab:
Die Deckenhöhe beträgt ca. 3,70 m (statt 2,65 m auf den Böden). Die Nutzung dieser Fläche soll sich an ein vielfältiges Publikum richten, der Lage gerecht werden sowie das kulturelle und kreativwirtschaftliche Angebot der Speicherstadt und des Speichers M28 erweitern. Außerdem soll die Nutzung zum Gesamtprofil des Hauses passen, dieses ergänzen und bereichern.

Die Böden 1 bis 6 sowie das Dachgeschoss werden in einem minimalen Standard als Atelierflächen hergerichtet. Im Rahmen des Bauantrags wurden die ehemaligen Lagerflächen für die Umnutzung als Atelierflächen beantragt (ausgenommen Gemeinschaftsflächen wie z. B. Flure, Pantry etc.).

Das Einrichten von Manufakturen und Werkstätten für künstlerische und kreativwirtschaftliche Tätigkeiten ist möglich. Der Verkauf und Vertrieb von Produkten ist zulässig. Eine Wohnnutzung ist ausgeschlossen. Der Speicher befindet sich im Flutbereich der Elbe, so dass eine Überflutungsgefahr für das Erdgeschoss besteht und die Zugänglichkeit des gesamten Gebäudes temporär eingeschränkt oder nicht möglich sein kann.

Bewerbung
Unternehmen, Einzelpersonen und Nutzergruppen können sich für die Anmietung ganzer Böden bewerben. Eine Bewerbung von Interessenten für Teilflächen in den jeweiligen Böden ist ebenfalls möglich. Da die Vermietung jedoch lediglich bodenweise erfolgt, ist die Bereitschaft, sich zu einer entsprechenden Nutzergruppe zusammenzuschließen, Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Teilfläche.

Bitte lesen Sie die vollständigen Hinweise zum Interessenbekundungsverfahren.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis Montag, den 24. April 2017 einzureichen (maßgeblich ist der Eingang)

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