Scheinselbständig im Verein?
Das Thema Scheinselbstständigkeit ist auch von Vereinen sorgfältig im Blick zu behalten. Das rät zumindest das Vereins- und Stiftungszentrum in einem neuen Beitrag.
Das Thema Scheinselbstständigkeit ist auch von Vereinen sorgfältig im Blick zu behalten. Das rät zumindest das Vereins- und Stiftungszentrum in einem neuen Beitrag.
Ausnahmesituationen erfordern Ausnahmeregelungen. Auch im Gemeinnützigkeitsrecht. Was man wissen sollte …
Das Ehrenamt soll durch Steuerfreibeträge wie der Übungsleiterpauschale gefördert werden. Sozialämter sehen das gerne anders und wollen die Einkünfte verrechnen. Aber dürfen sie das?
Das Vereinssteuerrecht kennen nur wenige gut und nutzen tun es folglich noch weniger. Dabei bietet es durchaus Chancen fürs Ehrenamt und den Verein. Man muß es nur kennen …
Das deutsche Steuerrecht unterstützt das gesellschaftliche Engagement etwa durch Freibeträge. Job und Ehrenamt bei ein und demselben Arbeitgeber haben ein Geschmäckle. Das BFH urteilte jetzt.
Viele Kulturvereine nutzen die Übungsleiterpauschale, um zumindest einen Teil des Ehrenamtes zu honorieren. Was aber wenn die Aufwendungen höher sind als die Einnahme? Der BFH urteilte nun.
Im Verein kann man als sogenannter „Übungsleiter“ pauschal bis zu 2.400,- € jährlich und steuerfrei erhalten. Aber wie steht es mit den Kosten?
Im Kulturbetrieb liegen viele Fallstricke aus: Urheberrechte hier, Künstlerabgabe dort, Vereinssatzung anderswo. Vielen schwant erst die Dimension, wenn die Uhr fünf vor Zwölf schlägt.