Hamburg startet Vorstoß auf Bundesebene für Erleichterungen

„Gemeinnützige Einrichtungen entlasten“

Foto: StockSnap / Pixabay

Schon vor der Corona-Krise wurde zwar allerorten das Ehrenamt gefeiert. Doch die Realität für gemeinnützige Vereine sah anders aus. Das wird jetzt erkannt.

Die Gemeinnützigkeit eines Vereins ist zugleich ein Prädikat für einen gesellschaftlichen  Nutzen. Die Aufforderung zum Sport, zum Teamgeist oder die Förderung von Kunst und Kultur. Doch in der Realität wurden Satzungen streng geprüft, Spenden aberkannt und Steuernachforderungen zum Fallstrick manchen Vereinslebens. Auch jetzt in der Corona-Krise wurden Spenden als unrechtens eingestuft, selbst wenn sie gewerblichen Kultureinrichtungen galt wie privaten Theatern oder Musikclubs. Das sorgte für Unmut, ist es doch alles andere als selbstverständlich, Hilfe zur Selbsthilfe zu erlangen. Dies hat auch die Stadt Hamburg nun feststellen müssen und so ergreift Finanzsenat Dressel nun auf Bundesebene die Initiative, um schnell Erleichterungen in Aussicht zu stellen.   

In der Pressemitteilung heißt es:

„Angesichts der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie macht sich Hamburg auf Bundesebene dafür stark, gemeinnützige Vereine, Initiativen und Institutionen steuerlich zu entlasten. Das hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel heute in einem Schreiben gegenüber seinen Finanzministerkolleginnen und -Kollegen von Bund und Ländern deutlich gemacht.

Dressel: „Neben wirtschaftlichen Hilfen brauchen wir auch geeignete – zeitlich befristete – Regelungen, um den Gemeinnützigkeitssektor steuerlich zu entlasten. Dafür setzen wir uns beim Bund und bei den anderen Ländern mit ganzer Kraft ein. Gerade jetzt leisten viele Ehrenamtliche in Vereinen und Einrichtungen Großartiges, um in dieser konkreten Lage zu helfen. Gleichzeitig sind viele gemeinnützige Vereine selbst davon bedroht, in wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Dieses Engagement und die enorm wichtige Arbeit von Vereinen wollen wir unterstützen, ohne dass die Gefahr droht, die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Jetzt geht es darum, den steuerlichen Freiraum zu geben, der möglich und nötig ist.“

Maßnahmen, für die Hamburg sich einsetzt, sind:

  • Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Eindämmung und Abmilderung der Corona-Pandemie weitgehend ermöglichen
  • Unterstützung besonderer und einmaliger Spendenaktionen und Hilfsprojekte für die „Helden von Corona“
  • Angemessene Spielräume der strengen Satzungszwecke einräumen
  • Einräumen höchstmöglicher Flexibilität bei der Bildung und Auflösung von Rücklagen für gemeinnützige Körperschaften
  • Möglichkeit der Weiterleitung von Mitteln auch an nicht gemeinnützige Gesellschaften (z.B. an kulturell wertvolle Einrichtungen; Theater, Musikbühnen oder an Kulturschaffende)
  • Herabsetzung der Voraussetzungen der Empfänger um als „Hilfsbedürftig“ anerkannt zu sein.
  • Besondere steuerliche Anreize für das Personal der Wohlfahrtspflege
  • Abschaffung des Spendennachweises bis zu einer Spende i.H.v. 300 Euro
  • Temporäre Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung“

Quelle: www.fb.hamburg.de

 

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