Hamburger Gedenkstätten sollen gestärkt werden

Senat stiftet Erinnerung

Neuengamme 1945 (Foto: 25. Belg. Bataillonde Fusiliers, ANG 2004-795)

Neuengamme, Bullenhuser Damm oder Poppenbüttel waren Schreckensorte im Nationalsozialismus. Eine Stiftung soll diese Hamburger Gedenkstätten nun stärken …

In der Mitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es:

„Der Senat hat (…)beschlossen, die KZ-Gedenkstätte Neuengamme in eine Stiftung öffentlichen Rechts zu überführen. Bisher ist die Gedenkstätte Teil der Behörde für Kultur und Medien. In den letzten Jahren ist die städtische Erinnerungskultur, unter anderem durch die Entwicklung des Dokumentationszentrums „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ und die Neugestaltung mehrerer neuer Gedenkstätten, weiter ausgebaut worden. Dieser wachsenden Bedeutung und der zentralen Rolle, die hierbei der KZ-Gedenkstätte Neuengamme zugewiesen wird, will der Senat mit der Stärkung und einer größeren Autonomie sowie einem möglichst hohen Grad an Selbständigkeit der Stiftung gerecht werden.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Über 70 Jahre nach dem Ende der NS- Gewaltherrschaft und in einer Zeit zunehmenden Populismus braucht es eine starke Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit, die auch Stellung bezieht. Mit der Gründung der ‚Hamburger Stiftung Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen‘ wollen wir die politische Unabhängigkeit der demokratischen Erinnerungskultur und ihrer Gedenkstätten dauerhaft sicherstellen. Darüber hinaus soll die Stiftung über die Folgen der NS-Verbrechen informieren und den gesellschaftlichen Umgang mit dem historischen Geschehen bis in die Gegenwart hinein kritisch reflektieren. Der Senat hat heute die Grundlage dafür gelegt, dass wir auch künftig in Hamburg mit einer starken und selbstbewussten Stiftung die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit wach halten. Wir werden auch weiter alles dafür tun, die Stiftung zu stärken und mit einem weiterentwickelten Erinnerungskonzept die Erinnerungsorte und Initiativen noch besser zu verknüpfen.“

Prof. Dr. Detlef Garbe, KZ-Gedenkstätte Neuengamme: „In den zurückliegenden Jahren haben die Hamburger Gedenkstätten einen starken Bedeutungszuwachs erfahren: In Neuengamme konnte die Besucherzahl innerhalb von zehn Jahren auf 130.000 verdoppelt werden, jährlich werden über 300 Seminare und Veranstaltungen durchgeführt und mehr als 2.000 Schulklassen und andere Gruppen pädagogisch begleitet. Von der neuen Organisationsstruktur erwarten wir, dass wir diesen Weg noch erfolgreicher werden fortsetzen können. Zudem werden wir für Hamburg ein Gedenkstättenkonzept erarbeiten, das die einzelnen Erinnerungsorte in der Stadt und die jeweiligen Inhalte noch stärker miteinander vernetzt.“

Gedenkstätten und Lernorte haben die Aufgabe, durch die Bewahrung von Berichten und Dokumenten sowie baulichen Relikten die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen wachzuhalten und über die historischen Geschehnisse aufzuklären. Auch ist es wichtig, zu den Erfahrungen heutiger Generationen Gegenwartsbezüge herzustellen und damit die Bedeutung der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus für die heutige heterogene Gesellschaft aufzuzeigen. Als museale Einrichtungen mit den vielfältigen Aufgaben einer außerschulischen Bildungsstätte bedürfen Gedenkstätten und Lernorte – wie die Museen – eines möglichst hohen Grades an Selbständigkeit bei der Wahrnehmung ihres kulturellen Auftrages. Mit der Verselbständigung soll die Stiftung in die Lage versetzt werden, den gewachsenen Anforderungen an die historisch-politische Bildung an Gedenkorten des NS-Terrors entsprechen zu können.

Zu den Hamburger Gedenkstätten und Lernorten gehören seit den 1980er-Jahren die KZ-Gedenkstätte Neuengamme mit den drei Außenstellen Bullenhuser Damm, Plattenhaus Poppenbüttel und Gedenkstätte Konzentrationslager und Strafanstalten Fuhlsbüttel. Bei der Errichtung der Museumsstiftungen 1999 wurden die KZ-Gedenkstätte Neuengamme und ihre Außenstellen direkt dem Amt Kultur der Behörde zugeordnet.

In den zurückliegenden Jahren hat die KZ-Gedenkstätte Neuengamme zahlreiche Gedenkstätten- und Museumsprojekte in Hamburg und an zahlreichen Orten früherer Außenlager des KZ Neuengamme in ganz Norddeutschland begleitet. Zudem wird sie nach der Eröffnung des Dokumentationszentrums denk.mal Hannoverscher Bahnhof auch dessen Betrieb übernehmen.

Damit die Hamburger Gedenkstätten und Lernorte ihren historischen, bildungspolitischen und kulturellen Auftrag weiter gut erfüllen können, soll eine moderne Leitungsstruktur geschaffen werden, die eigenverantwortliches Handeln der Stiftung fördert und die Sichtbarkeit nach außen erhöht. Ebenso soll eine Dachorganisation für die bestehenden sowie künftig entstehenden Gedenkstätten und Lernorte gebildet werden, die auch künftig eine starke und selbständige Erinnerungskultur in Hamburg sicherstellt.

Das Stiftungsgesetz regelt alle Fragen zu Stiftungszweck, Nutzungsrecht, Stiftungsvermögen, Organen der Stiftung (Stiftungsrat, Fachkommission, Stiftungsbeirat und Stiftungsvorstand), Rechnungswesen und Finanzkontrolle, Personalvertretung und Personalüberleitung.

Hamburg überführt damit die Gedenkstätte in eine vergleichbare Struktur, wie die anderen sieben großen anderen KZ-Gedenkstätten in Deutschland, die ebenfalls vom Bund mitfinanziert werden.

Die Stiftung soll zum 1.1.2020 eingerichtet werden. Für den Aufbau einer eigenen Verwaltungsstruktur erhält die Stiftung die erforderlichen Mittel, so dass die Verselbständigung zu einer Stärkung der Arbeit auf allen Ebenen führen wird. Die Pläne sind im Dialog mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Fachkommission der KZ-Gedenkstätte Neuengamme entwickelt worden.“

Quelle: www.hamburg.debkm

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